Freetz vs Freetz-NG

Danke @PeterPawn

Denn wenn andere FDA fehler melden sind es ja nur deb Kinder die von nix ahnung haben.

Fox kümmerd sich seit Wochen das Fehler behoben werden. Aber bei den ersten wurde er gespart.
 
Code:
...
        export LD_LIBRARY_PATH=$LD_LIBRARY_PATH:/usr/lib/freetz
        sleep 1
        echo -n "$(lang de:"Starte $DAEMON ... " en:"Starting $DAEMON ... ")"
        cp "$WORKING_DIR/$DAEMON" /var/tmp
        /var/tmp/"$DAEMON" -b -c "$WORKING_DIR" & 2>/dev/null
        sleep 1
...
Hier siehst du das umkopieren von USB nach /tmp, da es auf USB nicht "geht". Da sieht man auch gleich den schlechten Programmierstil. Was sollen die ganzen sleep? Nach dem setzen einer Variable??? Warum wird die überhaupt gesetzt, und was passier falls sich das in Freetz ändern sollte? Das Starten mit "&" kann zudem Zombies verursachen, wodurch anderes in Freetz nicht richtig funktioniert.
Das zu den 6 Codezeilen...

Diese Anpassung wurde von einem User für sich vorgenommen für seine Kabelbox und nicht von dem Entwickler des OSCam-Addon.

Nur mal so am Rande
 
@PeterPawn Möglich dass der NG Patch nicht funktioniert. Auch möglich dass die "Erbauer" gar nicht wissen dass es diesen überhaupt gibt! Es werden dort nämlich üblicherweise nicht Optionen im menuconfig ausgewählt, sondern eine custom.in übernimmt das. Was davon die aktuellste Version ist konnte ich nicht herausfinden, weiss deshalb wie jeder andere nicht ob der Patch ausgewählt wurde. Evtl wird er auf alten ("DSL") Boxen mit wenig Flash durch external automatisch ausgewählt.
Teilweise wird sogar die .config von Hand (ungültig) verändert, zb aktivieren vom inkompatiblen freetzmount. (dazu gibts 'ne Anleitung im DEB!)
Es gibt somit viele Unbekannte, weshalb ich für eine "Fehlersuche" vorerst keine Zeit aufwenden will

bei den DOCSIS-Boxen ein "ext4"-Dateisystem verwendet wird für den NAS-Speicher
Soweit ich die DEB Posts verstanden hatte geht es nur um USB Speicher. Ja, ich hab noch immer keine Docsis Box. Dh jemand der so eine hat müsste das "einfach" testen. Und er müsste in irgend einer Spache beschreiben können was das Problem ist und was er gemacht hatte. Das ist schon ein riesen Problem. Und dazu müsste man noch einen DEB User finden der sein Image selbst baut. Davon gibt es nicht viele (für @gismotro: aber nicht niemanden)

Master SaMMy schrieb:
Denn wenn andere FDA fehler melden sind es ja nur deb Kinder die von nix ahnung haben.
Fox kümmerd sich seit Wochen das Fehler behoben werden. Aber bei den ersten wurde er gespart.
..
Ca seit 2 Updates ist das so. Das s3 es erkennt. Und vor 3 war es so das es in der cfg stehen mußte.
@Master SaMMy Danke für die tollen Beispiele, weshalb "Fehlerberichte" von DEB Usern oft (nicht: immer) total nutzlos sind. Um was geht "es" überhaupt? Ausser dir selbst versteht doch niemand was du damit sagen wolltest! Schreib doch bitte auf deutsch oder englisch.

emil70 schrieb:
Diese Anpassung wurde von einem User für sich vorgenommen für seine Kabelbox und nicht von dem Entwickler des LIEBE-Addon.
Nur mal so am Rande
Für die Mitte und den Rest: priskrat hat es doch laut Forum in seinen Images übernommen. Somit dürften 50% eurer Images den Code enthalten
 
@deb-Nutzer:
Die Diskussionen rund um das erwähnte AddOn aber bitte nicht hier führen - und mal ganz ehrlich: In gewissen Grenzen kann ich auch den Eigentümer (ich weiß immer nicht, welchen Nickname ich verwenden soll, daher bleibe ich üblicherweise bei @cuma) des Freetz-NG-Forks verstehen.

Es ist schon hier teilweise "übel" mit dem (meist eben eher unpräzisen) Nacherzählen von Anleitungen ... aber dort finde ich das noch viel schlimmer und was hier noch als Petitesse durchgeht (nämlich der Verzicht auf die Angaben, woher man das selbst hatte - aka die Angabe von Quellen ... i.d.R. stammt das hier ja dann doch wenigstens noch aus diesem Board), wird im anderen Board (bis auf ganz wenige Ausnahmen, die ich so mitbekommen habe - hier nenne ich mal prisrak, osprey und partiell auch gismotro) schon sehr ausgiebig praktiziert - angesichts mancher "Ausrichtung" dort ja auch nicht wirklich verwunderlich.

Ich habe es z.B. bis heute noch nicht begriffen, warum man dort veraltete Kopien von Software "anbietet", die von ihren Autoren auch so jedem Interessenten zur Verfügung gestellt werden - allerdings eben tatsächlich zusammen mit einer entsprechenden Lizenz. Anders als bei solchen Board wie dem DEB, ist an den originalen Standorten/Vertriebspunkten dieser Software gar keine Schließung zu befürchten (und wenn doch mal Server-Dienste auf Dauer entfallen, wie beim SVN/Trac für Freetz, gibt es da auch immer Alternativen), weil die dort bereitgestellten Inhalte vollkommen legal sind.

Damit nimmt man letztlich sogar den Autoren solcher Software (und ja, ich bin da durchaus auch "in eigener Angelegenheit" erbost) die Option, im Nachhinein noch Fehler zu bereinigen und/oder Änderungen daran vorzunehmen, von denen die Benutzer dann auch profitieren können. Haben sie (nach GPL) die Software mit ihrem Namen versehen, müssen sie - bei diesem Vorgehen von anderen Leuten, für das es auch nicht den geringsten Anlaß gibt - weiterhin zusehen, wie da eine Software mit ihrem Namen verwendet wird, die lange nicht mehr den aktuellen Versionen entspricht oder wo die "Uploader" im DEB sogar vollkommen darauf verzichten, die jeweilige Lizenz (die am originalen Ort durchaus vorhanden war/ist) der Software "beizulegen" - was im Übrigen schon der erste Verstoß gegen ebendiese Lizenzbestimmungen ist.

Ich kann es also sogar sehr gut verstehen (auch im Angesicht der dort immer wiederholten, falschen "Anleitungen", die sich auf diverse Aspekte des Themas "FRITZ!Boxen und eigene Software" erstrecken), wenn jemand mit dem DEB nichts (mehr) zu tun haben will und die (für mich ist "issue" weiblich, weil mir "Angelegenheit" oder "Frage" immer noch die beste Übersetzung zu sein scheint, aber man kann problemlos auch "der" oder "das" nehmen, je nach eigener Interpretation und die ist bei "issue" für jedes (grammatikalische) Geschlecht möglich) Issue im GitHub hätte ich genauso geschlossen - das hatte nämlich absolut nichts mehr mit "Systematik" (und die bedeutet eben auch: "ein Eintrag für einen Fehler" und nicht alles durcheinander - wobei das (bei mir) auch für Commits und sogar Branches gilt) zu tun und uferte immer weiter aus. Wenn jemand sein Problem "besprechen" will, dann sind "GitHub Issues" eine schlechte Wahl - wenn es um die Meldung und die Behandlung EINES Problems geht, dann paßt das wieder.

Was ich aber auch wieder teile, ist die Kritik am generellen Vorgehen bei Freetz-NG, wenn es um Commits (für neue Pakete/Feature/FRITZ!OS-Versionen/etc.) an sich geht ... da habe ich auch schon seitenlang im GitHub diskutiert, daß man dann (wenn man diese Änderungen alle gar nicht selbst testen kann/will) auch die Nutzer des eigenen Forks vertreibt, wenn man deren Zeit dadurch verschwendet, daß man Änderungen vornimmt, die bei denen zu (unnötigen) Fehlern führen. Hier bleiben sie halt, weil sie keine andere Wahl haben, da andere Forks ab 07.19 die Segel gestrichen haben - was mir auch einigermaßen logisch erscheint und was ich (so ein klein wenig) auch schon vorausgesagt habe, als ich die Blicke unter die Haube der 07.19-Versionen geworfen hatte vor fast einem Jahr.

Aber mit "reliable" hat das dann eben weniger zu tun und gerade bei denjenigen, die eine geänderte Firmware dann auch noch für "Zusatzdienste" verwenden wollen (und brauchen), ist das natürlich ein Show-Stopper, wenn sie nach dem Update feststellen, daß ihre Boxen nicht mehr funktionieren. Wenn man hier also kritisiert, daß die gesamten Änderungen an "ncurses" und "nano" vom Nachmittag des 02.11. erst einmal in einen gesonderten Branch "zum Ausprobieren" gehören würden (Issue #111 ist ja dann erst vom Abend des 02.11.), dann stimme ich dem auch wieder zu (das liegt als Argumentation sogar voll auf meiner eigenen Linie) ... nur geht das dann auch wieder anders, was das "Melden" von Problemen betrifft. Wenn man ständig erst "nachhaken" muß, um weitere Infos zu erhalten (im neunten Kommentar steht dann, was dem im ersten Kommentar gezeigten Problem vorausging und die Frage "was soll ich machen" zeugt für mich auch von einer (ungeeigneten) Erwartungshaltung), ist das genauso nervtötend wie die Diskussion, daß ein weiteres Problem (mit "yourfritz_akc_host") ja wohl eindeutig auch unter den Titel "7590 7.21: make läuft nicht durch" paßt - wenn man dieser Argumentation folgen wollte, gäbe es für alle Probleme beim "make" für ein Modell und eine FRITZ!OS-Version nur noch eine einzige Issue.

Durch die (für mich klar illegale) Bereitstellung von "fertigen Images" gibt es eben im DEB - nach meinem Empfinden jedenfalls - auch noch jede Menge Nutzer, die von der Materie nicht mal den Hauch einer Ahnung haben und ohne bebilderte Anleitungen nicht mal in der Lage wären, die VPN-Verbindung mittels OpenVPN so zu konfigurieren, wie sie das für ihre Zwecke brauchen. Das ist dann natürlich ebenso mit vollkommener Ahnungslosigkeit gepaart, wer da für welche Komponenten in diesen "Komplett-Images" verantwortlich zeichnet und somit fallen selbst die Fehlfunktionen irgendwelcher AddOns noch auf den "Basis-Fork" zurück und am Ende ist üblicherweise auch noch das Image selbst (bzw. der verwendete Fork) daran schuld, wenn jemand "zu doof" ist (und da gibt's nun wirklich "Spezialisten" in dem anderen Board, wo man bei manchen Fragen fast vom Stuhl fällt), das bei sich ordentlich zu installieren.

Ich würde mir jedenfalls den Ruf eines meiner Projekte auch nicht dadurch kaputt machen lassen, daß es von Leuten verwendet - und dann bei eigener Unfähigkeit madig gemacht - wird, die nicht einmal in der Lage sind, einer Fehlermeldung eine Kopie der verwendeten Konfigurationsdatei (die bei Freetz obendrein noch im Image gespeichert wird, damit sie (a) leicht zu finden und (b) nur schwer zu verwechseln ist) hinzuzufügen, obwohl das - praktisch seit Beginn bei Freetz - zu den essentiellsten Anforderungen gehört und auch immer wieder "vorgebetet" wird. Daß man das nicht macht, wenn in dieser Konfiguration noch diverse eigene Änderungen nachzulesen sind, kann ich wiederum verstehen ... nur halte ich es auch für zumutbar, wenn man bei Problemen, die man an den Maintainer eines Projekts heranträgt, sich auf "die reine Lehre" beschränkt und (schon vor der Feststellung, daß es da ein Problem mit Projekt XYZ gäbe) erst einmal prüft, ob das nun auch wirklich am Projekt oder doch nur an den eigenen Änderungen liegt.

EDIT:
Mein Beitrag und der von @fda89 haben sich praktisch überschnitten - man sieht daher teilweise Übereinstimmungen (was DEB, Knowledge, eigene Images und das Wo und Wie von Fehlermeldungen angeht), aber auch Diskrepanzen (wenn es um die Handhabung des SCM geht).

geht es nur um USB Speicher.
Ich weiß es nicht aus dem Stand und müßte erst nachlesen (Dokumentationen) oder nachsehen (in den Quellen) - aber ich halte es für denkbar, daß der "noexec"-Status eines weiter oben liegenden Mountpoints "nach unten" durchgereicht wird und dann auch keine Ausführung von USB-Volumes möglich ist (wenn die unterhalb von "/var/media/ftp" gemountet werden, wo ja das "noexec" bei 07.20 weiterhin bei Freetz-NG aktiv wäre, wenn es aus der "rc.mount.sh" kommt), solange das nicht explizit durch ein "exec" wieder aufgehoben wird (wenn das überhaupt geht) ... und soweit ich gesehen habe, werden die "noexec"-Optionen ja gelöscht und nicht in ein "exec" umgewandelt, wenn es um die Patches für die udev-Skripte geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte dazu sagen, dass wenn ich was committe zu 100% sicher bin dass es gut ist. (sonst würd ich es nicht machen) Das kann sich danach aber auch schonmal schnell ändern :D
Bei mir funktioniert ncurses(w), evtl weil mein Fedora schon eine ncurses6 hat und Ubuntu noch ein 5er? Wegen der Art wie das herangetragen und hier im IPPF anschliessend weiter herumgestänkert wurde hab ich aktuell gar keine Lust mich damit weiter zu beschäftigen
Es kann ja problemlos eine etwas ältere Version ausgecheckt werden (solang man weiss wie das geht)

Meine Meinung zu "illegalen" Images: Es gibt keine Illegalen.
AVM hat das IPPF lediglich vor ein paar Jahren "gebeten" zu unterbinden dass hier modifizierten und unmodifizierten Images verbreitet werden. Ob rechtliche Schritte angekündigt wurden weiss ich nicht. Jedenfalls kann das nur auf dem Rechtsweg geklärt werden
Ich halte es aber wie das IPPF: Ich hab weder Lust, noch Zeit, noch Geld für eine Auseinandersetzung vor Gericht. Deshalb verbereite ich keine Images, auch weil ich es besser finden wenn jeder sei Image selbst baut.
Dafür dass es keine Illegalen gibt spricht auch, dass AVM sich noch nicht an das DEB, ZD und die anderen Foren gewendet hat. Dass es bei AVM unbekannt ist halt ich für sehr unwahrscheinlich
 
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dass AVM sich noch nicht an das DEB, ZD und die anderen Foren gewendet hat.
Am besten wohl an die im Impressum angegebenen Adressen?

Illegal heißt, daß diese Images Software enthalten, für die beim "Anbieter" keine Rechte zur Veröffentlichung/Vervielfältigung vorhanden sind und da hier auch die "as a whole"-Klausel der GPL nicht greifen KANN (denn das ist nicht mehr das Ganze, was von AVM bereitgestellt wurde), verstoßen diese Images gegen das Urheberrecht und gegen die von AVM eingeräumten Nutzungsrechte - für die AVM-Komponenten unter eigener Lizenz werden diese Bestimmungen auch nicht durch andere Lizenzen "geschlagen".

Daß man sich selbst die Software modifizieren kann und dann auch die Programme von AVM darin weiterhin verwenden darf, liegt an einer Ausnahme im Urheberrecht, die für Software gilt (§69d UrhG - hatten wir alles schon einmal, als es um die Frage ging, ob Bilder auch Software sind oder nicht) und deren bestimmungsgemäße Benutzung (aber eben nicht die Vervielfältigung, soweit diese nicht zur Ausführung erforderlich ist, z.B. in den Speicher) auch ohne gesonderte Zustimmung des Urhebers erlaubt (natürlich auch wieder nur dem legalen Lizenznehmer).
 
.... Damit meine ich nicht cuma/fda sondern die DEB-Kiddies....
Ich denke wir könne die Diskussionen hier beenden, oder ?
Die Fronten sind geklärt und ob jetzt einer freetz oder freetz-ng benutzt liegt an jedem selber.
Ich wollte eigentlich nur betonen das nicht alle Nutzer hier im IPPF oder im DEB oder im ZD "Deppen" sind, mehr nicht.
 
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"Deppen" hab ich nicht geschrieben!
@PeterPawn: Ich denke schon dass das ein "Gesamtwerk" ist. Der AVM als auch der GPL Teil sind jeweils allein nicht lauffähig
 
Für die Mitte und den Rest: priskrat hat es doch laut Forum in seinen Images übernommen. Somit dürften 50% eurer Images den Code enthalten

Für die angegende Fritzbox hat es das wohl übernommen.

Desweiteren kann niemand es verhindern, wenn Änderungen eines veröffendlichen addon von usern vorgenommen werrden.
Ausser man veröffentlich es nicht.
 
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Der AVM als auch der GPL Teil sind jeweils allein nicht lauffähig
Das sehen bestimmt die Leute, die mit der originalen Firmware von AVM arbeiten, auch anders ... nach dem, was man von denen hört, ist die AVM-Firmware auch ohne Freetz lauffähig. Und wenn man es (für Freetz) auspackt und modifiziert, darf man eben (wenn man es weitergeben will) die AVM-Dateien dort nicht wieder einschließen lassen, wenn man es packt.

Da geht's auch nicht darum, was sich jeder dabei denkt ... das könnte man ja bei allen möglichen anderen Herstellern noch für "diskussionsbedürftig" halten, aber für AVM und das FRITZ!OS (und an dessen prinzipiellem Aufbau hat sich seitdem nichts geändert) hat das LG Berlin da schon "vor Jahren" ganz konkret eine Entscheidung getroffen und wenn man sich das gesamte(!) Urteil - inkl. der hilfsweisen Anträge und den darauf bezogenen Ausführungen in der Urteilsbegründung - ansieht, gibt es da eigentlich kaum noch offene Fragen (sofern es um FRITZ!OS und nicht um andere Firmware geht) in diesem Punkt.
 
AVM/GPL Teil: Ich schrieb nichts von einem "mod", sondern meinte GPL-Kernel und AVM-Blobs: Ohne Kernel startet gar nichts, ohne AVM fehlen die Treiber für vieles - untrennbar.
Urteil: Welches meinst du? Cybits? Da hat AVM in nur genau 1 Punkt recht bekommen, auch wenn die Pressemeldung dazu von AVM anderes vermuten lassen würde.
Wenn jemand ne Feststellungsklage erheben möchte, würde er sich natürlich ein "IT-frendliches" Gericht aussuchen... die sind ja bekannt


von usern vorgenommen werrden.
priskrat ist 1 der 2 Imageersteller des DEB! "User" passt da nicht
 
Ohne Kernel startet gar nichts, ohne AVM fehlen die Treiber für vieles - untrennbar.
Das macht es ja noch unausgegorener ... wen interessiert es denn (bei der Betrachtung der Lizenzfragen), ob da ohne AVM-Software irgendwelche Treiber fehlen?

Wenn die Firmware erfolgreich entpackt wurde und damit nicht mehr als Ganzes von AVM bereitgestellt/vertrieben wird, dann greift die "as a whole"-Klausel der GPL nicht mehr. Punkt.

Packt man das hinterher wieder zusammen, muß man sich - und zwar schon dabei - überlegen, was man mit dem resultierenden neuen Image machen will. Will man es selbst nutzen, erlaubt einem der bereits erwähnte §69d UrhG auch weiterhin die "bestimmungsgemäße Benutzung" der AVM-Komponenten - das wurde vom LG Berlin auch so beurteilt:
AVM-These (Ziffer 1f):
Das Laden der Dateien „ar7cfgctl" und „allcfgconv" in den Arbeitsspeicher der Fritzbox durch Surfsitter stelle eine unzulässige Vervielfältigung im Sinne von § 69c Nr. 1 UrhG dar. Diese sei nicht notwendig im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG, da die Programme in der Regel nicht in den Arbeitsspeicher gelangten, sondern nur, wenn ein Start der Fritzbox oder ein Start von WLAN aus, erfolge.

Erwiderung von Cybits:
Die Vervielfältigung der Programme „ar7cfgcti" und „allcfgoncv" durch das Laden vom Speichermedium in den Arbeitsspeicher sei notwendig, um die beiden Programme zu benutzen und daher sei als bestimmungsgemäße Benutzung zulässig. Gemäß § 69d i.V.m. § 69c UrhG bedürfe es für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software keiner Zustimmung der Klägerin.

Ausführungen im Urteil:
Schließlich hat die Klägerin keinen Anspruch gemäß §§ 97 Abs. 1, 69c Nr. 1 UrhG, es zu unterlassen, Kunden der Beklagten mittels der Software „Surf-Sitter DSL" dazu zu veranlassen, bei Installation der Software „Surf-Sitter DSL" Dateien der Firmware, insbesondere die Dateien „ar7cfgctl" und/oder „allcfgconv" von dem Speichermedium in den Arbeitsspeicher der FRITZIBox zu laden und dadurch zu vervielfältigen (Antrag zu 1f)).
(Die Fehler stammen aus dem Scan und der OCR-Software, ich habe nur Text aus der PDF-Datei, die man bei ifross.org finden kann, kopiert - da gibt's auch noch jede Menge anderer Urteile zur GPL bzw. zu FOSS-Themen.)
Die genauen Ausführungen zur Software als Sammelwerk und den Bestimmungen der GPL dazu, kann sich jeder selbst im Urteil ansehen ... entscheidend ist hier das Fazit:
Danach stehen der Klägerin an der Firmware als Ganzes - und so sind ihre Anträge zu verstehen - keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche zu.
Das Urteil lautete also nicht, daß AVM jetzt jedes eigene Programm, was sich in der von AVM vertriebenen Firmware befindet, automatisch auch in vollem Umfang unter GPL stellen muß - das sagt auch die GPL nicht aus. Löst man aber Teile, für die AVM die Urheberrechte hält, aus diesem "Ganzen" heraus und packt es sich danach zu einer veränderten Form zusammen (nichts anders machen Freetz und "modfs"), handelt es sich eben nicht mehr um das von AVM vertriebene Paket (sondern um eine Umarbeitung) und daher darf man dort auch nur Programm aufnehmen, für deren Verbreitung (nicht Nutzung!) man selbst die entsprechenden Rechte hat - entweder durch eigene Urheberschaft oder durch von anderen Urhebern eingeräumte Rechte.

Hier greift nämlich jetzt tatsächlich das, was von vielen gerne (falsch verstanden) als Argument verwendet wird ... selbstverständlich wird eine illegale Kopie einer Software auf einer von mir zusammengestellten CD mit weiteren Programmen nicht dadurch plötzlich "hoffähig", daß ich dieser Zusammenstellung noch eine oder zwei Dateien hinzufüge, für die ich selbst die Urheberrechte habe. Hier mangelt es bereits am Recht, die fremde Software (ohne passende Lizenz) dieser Sammlung hinzuzufügen - das kann man nicht dadurch "heilen", daß da noch weitere Software unter anderen Lizenzen enthalten ist.

AVM hat aber das Recht, die eigene Software mit GPL-Software zu verbandeln und das Ergebnis dann auch zu veröffentlichen ... und zwar zu AVM-eigenen Bedingungen. Nur werden diese - sofern sie die Vervielfältigung und die Weitergabe untersagen - von den GPL-Bedingungen "geschlagen" und deren Anerkennung ist auch für AVM die Voraussetzung, damit man dort die GPL-Software überhaupt verwenden darf (u.a. Punkt 4 der GPLv2).

Die GPL hält aber sogar extra noch fest: "In addition, mere aggregation of another work not based on the Program with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of a storage or distribution medium does not bring the other work under the scope of this License." - das Zusammenpacken der Firmware durch AVM und der Vertrieb als eine Einheit (die vom durchschnittlichen Benutzer auch gar nicht zerlegt werden kann) spricht also auch nicht dagegen, daß für die AVM-Programme in der Firmware weiterhin die Lizenzbestimmungen von AVM entscheidend sind und die untersagen nun mal die Ausübung aller nicht explizit eingeräumten Rechte (https://ftp.avm.de/fritzbox/license.txt) - mit der Ausnahme: "Falls und soweit Open Source Software überlassen wird, gelten zusätzlich und vorrangig vor den vorliegenden Bestimmungen die Nutzungsbedingungen, denen die Open Source Software unterliegt.". Das steht also nicht "anstelle der AVM-Lizenzbedingungen", sondern "zusätzlich" und "vorrangig" ... wo die AVM-Bedingungen nicht von GPL-Bedingungen überstimmt werden, gelten also weiterhin die AVM-Bedingungen.

Die werden dann - für die eigene Benutzung - eben nur wieder von §69d UrhG eingehegt - hat der Hersteller mir eine Lizenz zur Benutzung seiner Software eingeräumt (d.h., ich muß ein legaler Lizenznehmer sein), brauchen weitere Handlungen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich sind, keine gesonderte Zustimmung mehr. Und für die Ausführung der AVM-Programme ist es tatsächlich erforderlich, daß ich sie auf die FRITZ!Box bringe - dafür muß/kann ich sie auch wieder mit meinen eigenen Änderungen zusammenführen und das resultierende Image dann auf meiner FRITZ!Box auch verwenden. Das (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht ist aber auch schon alles, was AVM einem da einräumt für die eigene Software - der ganze Kram mit der Sicherungskopie ist ohnehin im UrhG gesondert geregelt (ebenfalls in §69d - da steht zumindest, daß dieses Recht nicht ausgeschlossen werden darf) und daß es sogar gesetzlich geregelte Fälle gibt, in denen auch eine genauere Untersuchung zulässig ist (§69e UrhG), hat auch Eingang in die AVM-Lizenz gefunden.

Alles das beinhaltet aber eben nicht das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von AVM-Software (§69c UrhG), solange das für die (eigene) bestimmungsgemäße Benutzung nicht erforderlich ist - und das Zusammenstellen einer eigenen "Software-Sammlung" (denn die Firmware stellt eine solche dar, siehe wieder das Urteil des LG Berlin) für die Weitergabe an Dritte, ist ganz gewiß nichts mehr, was man mit einer "bestimmungsgemäßen Benutzung des Computerprogramms" bemänteln könnte ... und ebensowenig mit der (in dem Satz im UrhG ja auch noch enthaltenen) "Fehlerberichtigung".

Ganz streng genommen dürfte man auch die AVM-Dateien in Skript-Form (weder Lua noch Shell) nicht verändern und dann selbst benutzen, solange das nicht zum Zwecke der "Fehlerberichtigung" oder zum Einbinden eigener Komponenten erfolgt ... bei eigenem Interesse bzw. bei direkter Beauftragung durch einen zur Nutzung Berechtigten könnte man vielleicht eben diese Fehlerberichtigung noch unterstellen, weil man es als Fehler der Firmware ansieht, daß eine Funktion anders arbeitet, als man es erwartet oder wünscht.

Ein Beispiel wäre hier das (für mich jedenfalls), was mein "swapoff"-Patch beim Entladen von USB-Devices macht - er fügt das von AVM (fälschlicherweise) nicht berücksichtigte Entladen von Swap-Partitionen/-Files hinzu, dessen Fehlen ansonsten im weiteren Verlauf im FRITZ!OS zu Problemen führt, wenn das OS Teile auf die Swap-Partition (die wird als Partition auch von AVM-Firmware eingebunden wird - das ist also nichts, was man erst selbst hinzufügen müßte) ausgelagert hatte und diese dann nicht mehr verfügbar sind nach dem Entfernen des Geräts.

Aber dieses "Umarbeiten" der Firmware durch andere Programme, damit sie besser auf die Bedürfnisse des Benutzers paßt, ist ja auch wieder Gegenstand der AVM-Klage gewesen und das LG Berlin hat - sogar bei einem geschäftlichen Anbieter einer Software für dieses "Umarbeiten" - explizit geurteilt, daß eine solche Umarbeitung an sich nicht zu untersagen wäre und damit auch das Anbieten einer entsprechenden Software dafür (das ist aber eben keine bereits umgearbeitete Firmware) nicht zu beanstanden wäre:
Weiterhin'hat die Klägerin gegen die Beklagte keinen Anspruch gemäß §§ 97 Abs. 1, 69c Nr. 2 UrhG, es zu unterlassen, ihre Firmware für DSL-Router dergestalt umzuarbeiten, dass Dateien der Firmware, insbesondere die Dateien „usermand", „dsld", „userman" und/oder „kdsldmod" aus dem ausführbaren Speicher entfernt werden (Antrag zu 1b)) bzw. dass Komponenten und/oder Dateien, insbesondere für ein DSL-Interface, für einen Internetzugang, für eine Kindersicherung, für eine Firewall und/oder für eine Surf-Sitter Benutzeroberfläche, hinzugefügt werden (Antrag zu 1c)).
Die Aufzählung der hinzugefügten Komponenten bezieht sich hier zwar direkt auf das, was da durch "Surf-Sitter" eingebaut wurde, aber das ist nun mal dem konkreten Fall geschuldet und es gibt keinen offensichtlichen Grund, warum das - bei anderen Modifikationen als denen von Cybits - jetzt anders sein sollte, solange diese Änderungen das AVM-Werk nicht "entstellen" und damit eine (im Einzelfall zu beurteilende) Grenze überschreiten.

In Freetz(-NG) wird zwar üblicherweise ein eigenes GUI eingesetzt (die Änderung, damit man auch vom AVM-Menü dorthin verlinkt, ist aber auch eine an den AVM-Dateien), was in "modfs" ja absichtlich (bei den bisher der Öffentlichkeit zugänglichen "modscripts") nicht der Fall ist - da ist das erklärte Ziel ja, die AVM-Firmware durch (eher kleine - quasi minimal invasive) Änderungen zu korrigieren bzw. für den Benutzer zu verbessern. Wer einen Patch nicht will, läßt ihn einfach weg - es gibt nicht eine Änderung (außer das Hinzufügen des "marker file"), die nicht vom Benutzer explizit in Auftrag gegeben wurde. Aber auch in Freetz gibt es eben Änderungen an anderen AVM-Dateien (i.d.R. Shell-Skripte, bei "remove patches" auch gerne mal an Lua-Files), wobei manche dieser Änderungen auch "generell" erfolgen und gar nicht gezielt vom Benutzer ausgewählt oder autorisiert werden müssen.

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Wie man es auch dreht und wendet ... wer eine modifizierte Version eines FRITZ!OS an andere weitergibt (das meint in erster Linie das in einem "Image" enthaltene SquashFS-Dateisystem, in dem die Programme des Root-FS zu finden sind und die bestehen aus GPL-Komponenten und aus AVM-Komponenten, die auch erst der "Modifizierer" zu diesem SquashFS-Image zusammengepackt hat), der nimmt eine per Gesetz zustimmungspflichtige Handlung vor (§69c Nr. 3 UrhG) und braucht damit entweder die Genehmigung des Rechteinhabers (das sind viele bei den GPL-Teilen, da hat man aber auch automatisch die Lizenz und bei den AVM-Programmen ist es nur die AVM GmbH, die man dann ggf. um dieses Recht ersuchen müßte, denn die "normale Lizenz" räumt das eben nicht ein) oder einen der Ausnahmetatbestände in §69d-e UrhG. Da interessiert es nicht einmal, ob er selbst diese Modifikation ausgeführt hat oder ob es ein Dritter war, der auch schon keine Zustimmung von AVM hatte - da gibt es auch keine spätere "Heilung".

Ob da tatsächlich eine "schweigende Zustimmung" von AVM zur Vervielfältigung unterstellt werden kann (wie in #26), wage ich zu bezweifeln ... jedenfalls dann, wenn es um solche Boards wie die erwähnten geht, wo der Betreiber gar nicht zu fassen ist (und ja, mir ist durchaus bewußt, daß das für das IPPF auch gilt) und der Aufwand einer Verfolgung den tatsächlichen Nutzen wohl in keinem Falle rechtfertigen würde. Hier aus dem Verhalten von AVM die Schlußfolgerung zu ziehen, daß das damit auch automatisch erlaubt sei, ist ziemlich fahrlässig.

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Ich bin tatsächlich noch am Überlegen, ob ich ein paar Patches für die SquashFS-Tools, die es ermöglichen, ein solches (SquashFS-)Image mit zusätzlichen Dateien zu versehen, auch ohne die anderen zuvor entpacken zu müssen, überhaupt veröffentlichen sollte - die würden dann nämlich genau dieses Argument, daß man zuvor entpacken muß, bevor man es mit eigenen Änderungen neu packen läßt, kaputt machen.

Grundzüge des "append mode" gibt es ja schon in den originalen Quellen für die "squashfs-tools" (https://github.com/plougher/squashfs-tools) - nur ist ein "merge" (also das Ersetzen einzelner Dateien dabei) bisher nicht vorgesehen und es gibt nur ein paar Tools, die das (durch "repacking", wie es "modfs" letztlich auch macht) simulieren (z.B. das hier: https://github.com/fhunleth/merge-squashfs/blob/master/merge-squashfs). Der originale "append mode" fügt lediglich ein weiteres Verzeichnis (oder mehrere) dem vorhandenen Image hinzu (https://github.com/plougher/squashfs-tools/blob/master/USAGE) - damit dieses neue Verzeichnis jetzt auch die "alten" Dateien enthält, müssen diese auch in dem Quell-Verzeichnis vorliegen - und das können sie (in dem Kontext hier) wieder nur, wenn man sie zuvor entpackt hat.

Mischt man hier (eben durch zusätzlichen Code im "mksquashfs") die Verzeichnisse aus dem alten Image mit den - als Argument angegebenen - neuen (die Verwaltungsstrukturen muß man dann halt alle neu schreiben, aber die Daten machen ja den deutlich größeren Teil so eines Images aus), fügt man dem "Sammelwerk" des FRITZ!OS nur noch eigene Dateien hinzu (oder ersetzt vorhandene), auch ohne zuvor dieses "as a whole" erst auflösen zu müssen (zumindest für das SquashFS-Image, das TAR-File muß man immer noch zerlegen) ... das ist eigentlich nichts, was ich wirklich will.

Mein Ziel wäre es nur, solche Ersetzungen bzw. Hinzufügungen vornehmen zu können, ohne den Rest der Firmware (die auch immer größer wird - womit das Verarbeiten mit Entpacken, Ändern, Packen ebenfalls immer mehr Platz braucht) dabei erneut packen zu müssen - üblicherweise sind es nur 1-2 Prozent des FRITZ!OS, die da verändert werden (zumindest vom "modfs" und den dort enthaltenen Patches).
 
Bei Cybits ging es nicht ums Urheberrecht.
AVM bekam nur in diesem 1 Punkt Recht: Dass die Sofware was verändert/entfernet und dies nicht im Webif zu sehen war (Kindersicherung?). Der Benutzer ging also von einem "Defekt" aus der AVM anzurechnen sein. NG entfernt auch Webif Elemente falls ein remove-patch ausgewählt ist, und es ist im default sogar noch vor dem login sofort sichtbar dass die Firmware geändert wurde
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Daran dass AVM überell "copyright" und "all rights reserved" dazupackt erkennt man dass das jemand in den 90ern schrieb der keine Ahnung davon hat. 1. gilt das hier nicht, 2. gilt das Urheberrecht automatisch, man schreibt es nicht dazu
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Übrigens ... in NG ist auswählbar ob da ein Link ins AVM Webif dazu soll
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Cybits ging es nicht ums Urheberrecht.
Ich denke nicht, daß irgendeine weitere "Diskussion" hier noch Sinn ergeben könnte ... wenn nicht einmal der Blick in das Urteil (http://www.ifross.org/sites/default/files/LG Berlin AVM v Cybits_0.pdf) getätigt wird, bringt das einfach nichts. Oder wenn man dann trotz Blick ins Urteil nicht feststellen kann, daß dort schon vor den Entscheidungsgründen (auf Seite 17) 13x (einfach nur das Vorkommen von "UrhG" gezählt - und zwar automatisch und nicht von Hand) auch das UrhG herangezogen wird in den jeweiligen Vorträgen (und das UrhG dreht sich ums Urheberrecht und nicht die Straßenverkehrsordnung), dann ist das für den Opponenten nur noch ermüdend. Das Thema ist also für mich durch ... diese Reaktion, einfach mal irgendetwas zu behaupten und dafür jeden weiteren Beweis schuldig zu bleiben, erinnert mich eher an unrühmliche Reaktionen, die derzeit die US-amerikanische Innenpolitik beschäftigen.

Die Tatsache, daß in dem Urteil des LG Berlin dann AVM nur in einem einzigen Punkt (nämlich dem mit dem Markenrecht und der "Anmutung" für den Benutzer, daß die AVM-Software anschließend nicht mehr funktionieren würde - was dem "Ansehen" der Marke Schaden zufügt) obsiegte, ändert ja nichts daran, daß es in der Auseinandersetzung auch um Fragen des Urheberrechts ging - nur wurde da jeweils zugunsten von Cybits geurteilt. Wie man das - bei einigermaßen verständigem Lesen - durcheinander werfen könnte, erschließt sich mir tatsächlich nicht.

Übrigens ... in NG ist auswählbar ob da ein Link ins AVM Webif dazu soll
Und ... wo genau liest Du bei mir jetzt die Behauptung, dem wäre nicht so? Oder wie kommst Du ansonsten auf die Idee, ich wüßte das nicht? Oder wolltest Du das nur noch einmal direkt erwähnt wissen?

Ich habe das mit dem Link auf das Freetz-GUI (ich weiß gar nicht, ob der bei Freetz/Freetz auch bei 07.xx noch funktioniert, wenn das alles nur per JS ins DOM gespült wird) auch nur deshalb erwähnt, weil Du mir mal bei einer anderen Diskussion (das war iirc zu der Zeit, wo Du die Freetz-NG-Benutzer zur Benutzung Deines Umschalters für "linux_fs_start" im Freetz-GUI animieren wolltest, indem Du den Boot-Manager aus meinem YourFritz-Projekt, der in Freetz/Freetz auswählbar ist, komplett aus Freetz-NG entfernt hattest) erklären wolltest, daß man das AVM-GUI gar nicht verändern sollte und daß genau der Verzicht darauf einer der großen Vorteile Deines Buttons im Freetz-GUI wäre. Ich weiß nicht, ob es die Diskussion hier noch irgendwo gibt - Du hattest ja mal ziemlich gründlich "aufgeräumt".

Aber egal, wie man das auch lesen will ... da ging es mir nur noch einmal darum, den Umfang der Änderungen durch Freetz(-NG) und auch durch "modfs" einigermaßen zusammenzufassen, nachdem ich zuvor aus dem Urteil (wörtlich) zitiert hatte, daß solche Umarbeitungen an sich, nach Ansicht des LG Berlin nicht zu beanstanden sind aus urheberrechtlicher Sicht.

Wenn das dann aus markenrechtlicher Sicht wieder etwas anderes ist (ob das bei funktionierenden Anzeigen im GUI auch so beurteilt worden wäre, bleibt ewig Spekulation, denn die funktionierten eben nicht und konnten damit beim (dann schon sehr dämlichen) Benutzer den Eindruck einer Fehlfunktion der AVM-Software hervorrufen), spielt das für die urheberrechtliche Bewertung aber keine weitere Rolle - und für die Frage, ob ich die modifizierte Firmware meinerseits "anbieten" darf oder nicht, interessiert das gleich gar nicht. Diese Verbreitung ist mir schon durch das Urheberrecht verwehrt und da hilft es auch nicht, wenn ich aus "FRITZ!" an den jeweiligen Stellen "Horst" mache - was bei Markenrechtsverletzungen (vermutlich) schon wieder ausreichend wäre als "Abwehr" (wenn man alle AVM-Marken dabei ersetzt - das ist ja nicht nur "FRITZ!" an sich, sondern auch einige Kombinationen).
 
Genau, egal. Man wird es wissen, falls AVM mal wirklich rechtliche Schritte einlegen sollte
 
Nein ... "egal" ist die Frage, ob das eine Urheberrechtsverletzung ist oder nicht, nicht im Geringsten. Ich bin nur bereit einzusehen, daß die (evidenz-/zitatbasierte) Diskussion zu diesem Thema nicht weiterkommt, wenn man sie so führt, wie das hier der Fall ist.

Das ist durchaus etwas anderes ... und an der "offiziellen" Haltung hier im IPPF, daß man auch dann keine modifizierte Firmware hier anbieten/verlinken darf, wenn die gar keines der AddOns (z.B. mit Software, die direkt zu Verstößen gegen §202c StGB dient, zumindest nach den bisher in Deutschland dazu gesprochenen Urteilen oder die ihrerseits gegen Patente (hinsichtlich der Verschlüsselung) verstößt) enthält, aber immer noch Software, die der AVM-Lizenz unterliegt, wird sich - hoffentlich jedenfalls - wohl auch nichts ändern.

Denn wenn das so sein sollte, gibt es eben Leute (und sicherlich nicht nur mich), die sich dann verabschieden MÜSSEN und höchstens noch inkognito hier auftreten könnten - wie das (warum wohl) auch diejenigen generell machen (die haben dann üblicherweise auch keine (eigenen) OpenSource-Repos und erst recht keine eigenen (deutschen) Domains und/oder E-Mail-Adressen, über die man sie im Rahmen von - strafrechtlichen - Ermittlungen doch noch identifizieren könnte), die solche - für mich fragwürdigen - Angebote bereithalten.
 
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@fda89: Bzgl. FREETZMOUNT. Ich weiß, dass ich an dem Ding schon seit Jahren nichts mehr gemacht hatte und es nur notdürftig bei FREETZ gepflegt wurde, so strengent als "inkompatibel" würde ich es aber nicht betrachten. Ich bin jetzt testweise bei meinen Boxen auf NG umgestiegen und hatte dort deine Sperre umgehen müssen, um an meinen FREETZMOUNT überhaupt ran zu kommen. Die Images ließen sich damit nicht nur ohne Fehler erstellen, sondern laufen auf meinen 7390 und 7490 mit der jeweils aktuellen Firmware (07.21 und 06.86) recht gut seit einigen Wochen. Darum sehe ich zumindest bei den Modellen so eine pauschale Sperre für alle neuen Firmwares als etwas übertrieben und kann da die DEB-Jungs irgendwie verstehen. Man hätte den Patch vielleicht besser in die Ecke "instabil" abschieben können.
Schmeiß bitte FREETZMOUNT da nicht endgültig aus dem Repository heraus. Vielleicht finde ich doch demnächst Zeit und teste es etwas ausgiebiger zumindest bei den Modellen aus, die ich zur Verfügung habe und gebe dir dann die Meldung, bei welchen Firmwares / Modellen es nachweislich läuft. Dann könnte man die Firmware-Sperre bei FREETZMOUNT vielleicht etwas ausweiten.
Die Aussage "inkompatibel" klingt für mich so ähnlich, wie eine Fehlerbeschreibung "geht nicht", die ich mal anderswo auch sehr oft höre. Weiß denn jemand (muss nicht unbedingt @fda89 sein) etwas konkreter, was da inkompatibel ist? Z.B. laufen die Patches beim Bauen nicht durch oder wird es nicht gemounted oder irgendein Kram von AVM, wie Mediaserver oder was weiß ich (was ich persönlich z.B. gar nicht nutze) tut nicht was soll. Das wäre gut zu wissen. Dann könnte man da vielleicht gezielt was dagegen tun.
Edit: Und ganz besonders würde mich die Frage interessieren, warum denn die DEB-Jungs meinen nicht mehr gepflegten FREETZMOUNT so spannend finden? Ist es wegen fehlender "noexec" beim Mounten dort? Oder was bietet FREETZMOUNT für die noch, was ohne den Patch nicht erreichbar wäre? Mount-by-Label (wofür ich das Ding ja ursprünglich und eigentlich vor vielen vielen Jahren gemacht hatte) ist ja inzwischen von AVM übernommen worden (zwar ohne Optionen und Auswahlmöglichkeien, wie bei FREETZ, aber immerhin). Ich bin da in den Kreisen gar nicht unterwegs, man staunt aber oft, wofür alles die Sachen verwendet werden, die man irgendwann mal für was anderes gemacht hat. Nur so als Anekdote am Rande: Wegen "Downloader" wurde ich auch sehr oft gefragt, wie man denn dieses Package dafür nutzen könnte, von RapidShare was runterladen zu können. Dieses Paket war aber ursprünglich für die 7050 entwickelt, um die Erweiterungspakete von einem externen ftp/http ins RAM der Box runterzuladen. War sozusagen "External" der Urzeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, weil Jahre niemand was daran gemacht hat, funktionierte manches bei neuerem FOS nicht mehr. Was genau alles weiss ich schon nicht mehr genau, glaube mindestens external und der Mountname. Es war jedenfalls für mich einfacher für die antiken Boxen freetzmount zu lassen und für neuere udevmount zu verwenden. Daher hab ich auch nicht vor noch irgendwas an freetzmount zu verändern.
Warum DEBben unbedingt freetzmount verwenden wollen? Am besten fragst du dort selbst nach. Sonst beschwer sich Gismotro nachher wieder bei mir ;-)
 
Ich beschwere mich nicht. Ich finde die Bezeichnung "DEBben" halt nicht Zielführend weil ich mich damit auch etwas angesprochen fühle ....
Aber egal, zurück zum Thema "Freetzmount":
Ich nutze, bzw habe Freetzmount immer gerne genutzt um meine NAS-Freigaben besser einstellen zu können.

Hintergrund : Meine NAS kann FTP-Freigaben machen so wie auch die Fritzbox. Beide können aber nur "lesen" oder "alles Freigeben". Als folge könnte man meinen FTP dann als Plattform für Dateitransfer zwischen zwei Usern Nutzen (die eine Freigabe haben) ohne das ich wirklich sehe was da geschoben wird da sie auch gleich wieder löschen dürfen .....

Über VSFTP in Kombination mit Freetzmount ziehe ich mir die Ordner von der NAS und kann sie so einstellen das jeder Lesen kann und einige Dateien in die Ordner kopieren dürfen, aber keiner kann löschen. Das kann die Fritzbox z.Z. noch nicht.
Was andere mit dem Tool machen, kann ich nicht sagen. Ich würde Freetz-Mount aber gerne wieder nutzen wenn es auf einer 7520 lauffähig ist. Werde mal einen Testlauf starten.
 
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