[Frage] FHEM mit freetz FB7390 fw 6.51 noch möglich?

bolzomane

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10 Mai 2016
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Hallo,

ich habe freetz schon länger im Einsatz nun möchte ich einige Funktionen von FHEM gerne nutzen. Leider ist die Informationslage recht unklar, ich hab nur recht alte anleitungen gefunden. Daher die Fragen:
Hat das noch jemand im Einsatz? Und wenn ja , wie kann ich es einbauen?
 
FHEM läuft bei mir seit Jahren ohne Probleme auf der FritzBox mit der jeweils aktuellen Firmware, so auch mit 6.51. Die Anleitung gibt es auf der FHEM-Seite. Möglicherweise musst du vorübergehend auf eine alte FritzOS-Firmware zurück, da die neuen Versionen das installieren beliebiger Images blockieren (Einstellungen vorher sichern!). Prinzipiell ist das FHEM-Image aber nicht mehr als ein Archiv, dass du auch von Hand auspacken und installieren kannst, sofern du einen SSH-Server auf deiner FritzBox laufen hast.
 
Nicht umsonst ist das freetz für 06.5x noch als "highly experimental" gekennzeichnet. Ich hatte beispielsweise nur zwei removal patches (dsld, showdsldstat) ausgewählt, sonst nichts weiter verändert, und erhalte schon beim kompilieren einen Fehler (ERROR: menulua_remove: no matches for '\["lua"\] = "[^"]*kids.lua"' found).
 
Hi, danke für die Antworten. freetz mit 6.51 läuft bereist, ich werde über das freetz WI das image von FHEM einspielen (das kids removal musste ich auch rauslassen.). Ich hatte an anderer Stelle gelesen das dies nicht mehr funktionieren täte deswegen wolle ich vorher fragen..
 
Da muss ich gerade mach nachfragen. Eine 7390 mit 6.51 und freetz läuft bei Dir? Sobald ich ein solches Image (neuster Trunk) baue und flashe geht bei mir kein WLAN mehr (laut Oberfläche ist alles fein, aber WLAN wird nicht mehr ausgestrahlt und man kann sich auch nicht verbinden). Entsprechend hänge ich noch bei der 6.30 rum - womit FHEM allerdings problemlos läuft.
 
Die Box hängt als Client am Internet. Mache ich 6.30 drauf, geht alles - auch WLAN, mache ich 6.51 oder irgendwas dazwischen drauf, so ist WLAN nicht nutzbar. Aber nach den PlugIns werde ich trotzdem schauen sobald ich wieder vor Ort bin.

Der Fehler tritt nur bei Verwendung mit Freetz auf, nicht bei einer 7390 mit 6.51 ohne Freetz!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich tippe mal darauf, daß da FHEM irgendwie aus der "debug.cfg" oder so gestartet wird und damit der Initialisierungsprozeß nicht mehr bis zum Senden der Nachrichten an den "ctlmgr" in der "rc.tail.sh" gelangt - das wäre dann eines der Szenarien, wo ein unglücklich gewählter Inhalt der "debug.cfg" den Boot-Prozeß an der falschen Stelle beendet oder aufhält (natürlich nur, wenn meine Vermutung stimmen sollte).
 
Ich habe das aktuelle Trunk mit WLAN erfolgreich am laufen. Und seid eben auch FHEM das erfreulicherweise direkt gestartet ist. Meldung beim flashen: ########################### FHEM INSTALL BEGIN ####################### ########################### Extracting fhem.tar.gz ################### chown: unknown user/group boxusr80:root cat: can't open '/var/flash/debug.cfg': No such file or directory ########################### Modifying the startup script ############# ########################### FHEM INSTALL END #########################
 
(das kids removal musste ich auch rauslassen.). Ich hatte an anderer Stelle gelesen das dies nicht mehr funktionieren täte deswegen wolle ich vorher fragen..
Also mit freetz basierend aus 6.30 konnte ich problemlos die beiden removal patches anwenden ohne eine Fehlermeldung zu erhalten. Die Box läuft im IP-Clientmodus - da brauche ich den DSL-Kram nicht. Ich denke es handelt sich hier um einen Bug.
@ktw2003: mit einem "Standard-Freetz 6.51" funktioniert WLAN ohne Probleme auf meiner 7390.
 
Also mit freetz basierend aus 6.30 konnte ich problemlos die beiden removal patches anwenden ohne eine Fehlermeldung zu erhalten.

Das ist kaum verwunderlich, man kann bzgl. der (derzeitigen) Freetz Removel Patches FritzOS <=6.30 nicht mit FritzOS >=6.50 vergleichen, ist doch bekannt.
 
Hallo,

ich habe freetz schon länger im Einsatz nun möchte ich einige Funktionen von FHEM gerne nutzen. Leider ist die Informationslage recht unklar, ich hab nur recht alte anleitungen gefunden. Daher die Fragen:
Hat das noch jemand im Einsatz? Und wenn ja , wie kann ich es einbauen?

Mein aktuller Stand: https://forum.fhem.de/index.php?topic=45572.msg423465#msg423465

Also FHEM läuft, aber das Modul für die USB-Schnittstelle fehlt. Und das funktioniert wohl erst, wenn mit freetz ein funktionierender Kernel gebaut werden kann.
 
wie ist der der Aktuelle stand hier? Wie kann ich denn FHEM installieren? Gibt es schon ein fertiges 6.51 image mit FHEM oder FHEM im freetz?
 
Der Stand hat sich nicht geändert.

Der Kernel kann nicht gebaut werden, da AVM der GPL widersprechend nicht die KOMPLETTEN Sourcen zur Verfügung gestellt hat. (siehe http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=282943) Also am besten sollten ALLE Kunden AVM bezüglich Bereitstellung der KOMPLETTEN Sourcen nerven.
 
Der Linux-Community etwas zurück geben

... am besten sollten ALLE Kunden AVM bezüglich Bereitstellung der KOMPLETTEN Sourcen nerven.

sehr gut könnte ich mir vorstellen, dass sich viel mehr Leute an o.g. Aktion beteiligen, wenn es hier so etwas wie einen Musterbrief gibt. Übrigens ist es eigentlich kein "nerven", sondern eher das Hinweisen auf von Hersteller AVM einzuhaltende Lizenzbedingungen. Schon alleine unter dem Hintergrund, dass AVM ja auch über Jahre von der Linux-Entwicklung profitiert hat, wäre es guter Stil, der Community auch etwas zurück zu geben.

Gruß

Parallix
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzwischen wäre es zumindest möglich, auch einen eigenen Kernel für FRITZ!Boxen mit Kernel 3.10 (AVM verwendet verschiedene 3.10-Versionen für unterschiedliche Modelle) und VR9-Chipsets zu erstellen (der Thread ist ja oben verlinkt) - das muß nur in die Freetz-Toolchain integriert werden.

Es ersetzt zwar nicht die Bereitstellung der kompletten Quellen, aber darauf würde ich auch nicht unbedingt warten und bauen ... das klappte ja praktisch noch nie, jedenfalls nicht in einer wirklich kompletten Form, die dann zumindest den Grundforderungen der GPL genügen würde - von einer echten Unterstützung seitens AVM wagt man gar nicht erst zu träumen.

Erst das Cybits-Urteil führte ja auch bei AVM zu der Erkenntnis (ich denke mal, daß die durchaus auch vorher vorhanden war, aber man konnte es ja einfach mal versuchen und das Gericht hat ihnen dann eine recht deutliche Antwort ins Stammbuch geschrieben), daß eine (selbst kommerzielle) Veränderung der Firmware der FRITZ!Boxen rechtlich in Ordnung wäre (auch aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht). Also muß man da an anderen Stellen blockieren ... und weiterhin so tun, als hielte man sich an die Lizenzbestimmungen.

Der einfachste Weg, die Offenlegung der kompletten Quellen zu erwirken, dürfte eine Aktion sein, die aus der Sicht von AVM bisher als Verletzung ihres Copyrights bewertet wurde - und das möglichst so, daß es öffentlich wird und Kreise zieht. Dann auf die Abmahnung seitens AVM warten und selbst eine Klage dagegen einreichen - dann könnte u.U. ein Prozess erst einmal klären, inwieweit z.B. das Herauslösen eines einzelnen Programms von AVM aus einem Firmware-Image (lt. Lizenzbestimmungen verboten) nun erlaubt ist oder auch, inwieweit die von AVM mit jeder Firmware (in der Datei "info.txt", dieser Text hier stammt aus der Datei für die 113.06.60, das ist die aktuelle Release-Version für die 7490) publizierte Aussage
© AVM GmbH 2006. Alle Rechte vorbehalten.

Das vorliegende AVM Firmware-Paket enthält Dateien, die unter verschiedenen Lizenzen verbreitet werden, insbesondere unter AVM-proprietärer Lizenz oder unter einer Open Source Lizenz (nämlich GNU General Public License, GNU Lesser Genera
l Public License oder FreeBSD License). Einzelheiten zu verschiedenen Lizenzen enthält die Datei "license.txt" (ftp://ftp.avm.de/fritz.box/license.txt). Der Source Code der als Open Source verbreiteten Dateien kann schriftlich angeforder
t werden über [email protected].

AVM räumt das nicht ausschließliche Recht ein, dieses AVM Firmware-Paket zu nutzen, welches ausschließlich im Object Code Format überlassen wird. Der Lizenznehmer darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die ausschließ
lich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie). AVM behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis und ausser in den gesetzlich gestatteten Fällen da
rf dieses AVM Firmware-Paket insbesondere weder
- vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht werden, noch
- bearbeitet, disassembliert, reverse engineered, übersetzt, dekompiliert oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise "geöffnet" und in der Folge weder vervielfältigt, verbreitet noch in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht werd
en.

-------------------------

© AVM GmbH 2006. All rights reserved.

This firmware package consists of files which are distributed under different license terms, in particular under AVM proprietary license or under any Open Source License (namely GNU General Public License, GNU Lesser General Public Licen
se or FreeBSD License). For further details see file "license.txt" (ftp://ftp.avm.de/fritz.box/license.txt). The source code of those files distributed as Open Source are available on written request to [email protected].

Under all AVM intellectual property rights, AVM grants the non-exclusive right to personally use this AVM firmware package which is delivered in object code format only. Licensee shall olny be entitled to make a copy exclusively reserved
for personal backup purposes (backup copy). AVM reserves all intellectual property rights except as expressly granted herein. Without the prior written approval of AVM and except to the extent as may be expressly authorised under mandat
ory law, this AVM firmware package in particular
- shall not be copied, distributed or otherwise made publicly available
- shall not be modified, disassembled, reverse engineered, decompiled or otherwise "be opened" in whole or in part, and insofar shall not be copied, distributed or otherwise made publicly available.


JD'01/06
dazu geeignet ist, beim Adressaten den (falschen) Eindruck zu erwecken, das (öffentliche) Bereitstellen einer Kopie der gesamten AVM-Firmware-Datei in Form des originalen Images wäre in irgendeiner Weise zu beanstanden und würde nicht von der GPLv2 bereits gedeckt.

Das Datum am Ende könnte auch ein Hinweis darauf sein, daß dieser Text tatsächlich bald 11 Jahre auf dem Buckel hat - inzwischen erging eben gegen AVM das Cybits-Urteil. Auch wenn der Teilerfolg bzgl. des fehlerhaften GUI nach dem Einspielen der Cybits-Änderungen wie ein Sieg von AVM gefeiert wurde - das ist ja wenig verwunderlich -, war es bzgl. der OpenSource-Geschichte eine schallende Ohrfeige, denn das Copyright von AVM an der eigenen Software wollte ja nie jemand in Zweifel ziehen, nur die daraus abgeleiteten Verbotsansprüche standen und stehen in direktem Widerspruch zu den Bestimmungen der GPLv2, die zumindest für den von AVM verwendeten Kernel gelten.

Durch dessen Verwendung ist AVM auch gezwungen, die Lizenzbedingungen dafür anzuerkennen und diese enthalten eben die Forderung, auch für eigene Änderungen und Zusätze auf gewisse Rechte zu verzichten, die sich aus dem Urheberrecht ansonsten ableiten ließen. Das gilt für das Zusammenpacken zu "einem Ganzen" in besonderer Weise und die GPLv2 geht darauf sogar ausdrücklich ein:
These requirements apply to the modified work as a whole. If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works. But when you distribute the same sections as part of a whole which is a work based on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of this License, whose permissions for other licensees EXTEND to the entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
(Hervorhebungen meinerseits angebracht)

Nachdem so eine Firmware auch noch in einer Form dargeboten wird, die für den durchschnittlichen Benutzer gar nicht in die von AVM selbst erstellte und die unter anderen Bedingungen auch an AVM nur lizensierte Fremdsoftware aufzuteilen ist, läßt sich gegen die Verbreitung der Firmware als Image-Datei auch kein Verbotsanspruch durchzusetzen.

Auch einige andere Bestandteile der im Tarball enthaltenen "filesystem.image" unterliegen der GPLv2/GPLv3 und die stellt - zumindest für den durchschnittlichen Benutzer - auch eine Einheit dar. Das geht sogar so weit, daß es ohne fremde Arbeiten gar nicht möglich wäre, eine solche Datei in ihre Bestandteile zu zerlegen und damit die tatsächlich dem AVM-Copyright unterliegenden Programme zu entfernen ... es wäre mir jedenfalls neu, daß AVM den Code für das Entpacken eines SquashFS-Images in Version 4 im BE-Format veröffentlicht hätte - das fehlt auch in den OpenSource-Paketen von AVM.

Damit ist das Separieren eigentlich gar nicht möglich - die Rechte aus der GPL an den in dieser Datei enthaltenen Komponenten unter dieser Lizenz bestehen aber weiterhin ... was soll man nun anderes machen, als die Datei in Gänze (und damit mit den AVM-Programmen) weiterzugeben?

Selbst beim Herauslösen von einzelnen Programmen aus dem entpackten SquashFS-Image steht der Benutzer am Ende vor der Frage, ob das von ihm dort begehrte Programm nun eigentlich dem AVM-Copyright unterliegt oder nicht - da AVM auch keine vollständigen Quellenangaben für die verwendete fremde Software veröffentlicht, wenn deren Lizenzbestimmungen das nicht explizit einfordern, auch wenn diese Bestimmungen gleichzeitig trotzdem Klauseln zur freien Weitergabe enthalten, kann nicht einmal das Fehlen eines bestimmten Quelltextes in den von AVM veröffentlichten Paketen als sicheres Merkmal für eigene Arbeit und damit eigene Rechte von AVM angeführt werden.

Einen entsprechenden Copyright-Text als "Markierung" enthalten die AVM-eigenen Programme in der binären Form jedenfalls (zumindest derzeit) auch nicht - damit entfällt auch das als Merkmal und AVM müßte erst einmal nachweisen, daß ein beanspruchtes Copyright für ein solches einzelnes Programm tatsächlich besteht und - viel wichtiger - daß dieser Umstand dem Verletzer auch bewußt sein konnte oder mußte.

Einen anderen Weg wird es in Deutschland vermutlich nicht geben ... man hat als "Nutzer" von GPL-Software m.W. keine eigene Möglichkeit, wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der GPL zu klagen, das steht nur den eigentlichen Urhebern bzw. den von ihnen mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragten Personen zu (deshalb haben auch einige andere ihre Rechte auf H. Welte übertragen, nur so konnte er als Streithelfer für "mtd" oder "netfilter" überhaupt auftreten). Sollte man allerdings von AVM selbst angezählt oder sogar verklagt werden (das spart die eigene Klage gegen eine Abmahnung), dann hätte man ggf. eine Chance auf eine Klärung.

Wobei auch ein Urteil, daß man die AVM-Firmware auseinandernehmen und - nicht passend gekennzeichnete - Teile auch weiterverbreiten dürfe, wohl noch nicht dazu führen würde, daß AVM selbst vollständige und nachvollziehbare OpenSource-Pakete veröffentlicht - das ist nur im Wege der Einsicht bei den Verantwortlichen zu erreichen.

Ich werde das wohl tatsächlich einmal umsetzen und eine solche Firmware-Datei auf meinem eigenen Server bereitstellen (vorher lasse ich mich beraten) ... nachdem es dort nur Dateispeicherung gibt und keine "redaktionellen Inhalte", wird der passende Link in meinem GitHub-Repository auftauchen, damit das IPPF darin nicht involviert ist.

Das oben zitierte Verbot aus der "info.txt" bezweifele ich jedenfalls grundsätzlich ... das ist nichts anderes als eine Nebelkerze. Aber AVM darf natürlich auch eine eigene Meinung in dieser Angelegenheit haben ... das heißt aber auch noch nicht automatisch, daß diese richtig sein muß und wenn der oben stehende Text tatsächlich seit 2006 nicht abgeändert wurde, zeigt das auch schön, daß sich nicht wirklich jemand mit diesen Themen bei AVM auseinandersetzt. Theoretisch ist schon der Inhalt dieser Datei "info.txt" ein Verstoß gegen die GPL-Bestimmungen ... und daß diese auch auf die AVM-Firmware anzuwenden sind und die AVM-Rechte "überstimmen", hat das LG Berlin ausdrücklich entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "Copyright" und auch das "Alle Rechte vorbehalten" könnte sich aber auch nur auf den Text in der "info.txt" selbst beziehen ... da die aber ebenfalls in der Firmware-Datei enthalten ist und ich die Quelle auch ordentlich angegeben habe (allerdings - absichtlich - ohne Link auf den Download, nur in beschreibender Form durch Angabe der Version der Firmware-Datei) sollte selbst das vollständige Zitieren des Dateiinhaltes keine Rechte von AVM verletzen - ich gebe das ja nicht als "eigenes Werk" aus.

Die synonyme Verwendung von "Copyright" und "Urheberrecht" in meinem Text soll auch nicht heißen, daß mir die deutsche Rechtslage selbst nicht klar ist und ich nicht wüßte, daß in D das Urheberrecht gar nicht "abgegeben" werden kann, wie es beim "Copyleft" erfolgt/erfolgen soll. Aber die verschiedenen Verwertungsrechte im Ergebnis der Autorenschaft stehen eben auch in D dem Urheber zu und diese darf er delegieren oder auch veräußern, wie er will, sofern nicht anderes in Gesetzesform oder als zivilrechtlicher Vertrag (z.B. bei den Ergebnissen aus einem Werksvertrag) dem entgehensteht.
 
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Leider etwas OT, aber...

... man hat als "Nutzer" von GPL-Software m.W. keine eigene Möglichkeit, wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der GPL zu klagen, das steht nur den eigentlichen Urhebern bzw. den von ihnen mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragten Personen zu (deshalb haben auch einige andere ihre Rechte auf H. Welte übertragen, nur so konnte er als Streithelfer für "mtd" oder "netfilter" überhaupt auftreten).

und selbst dann muss man schon wirklich als "Urheber" anerkannt werden, also wesentliche und (Klage-)Relevante Teile des Quellcodes geschrieben haben.

Es gibt jedoch den schönen Begriff der "Bearbeiterurheberrechte". Man hat nach Ansicht der Richter im Vergleich zum Gesamtwerk nur einen verhältnissmäßig geringen Anteil beigetragen - was wohl die meisten "Freizeitprogrammierer" z.B. am Kernel betrifft. Das hängt u.A. davon ab "inwiefern der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten Programmteile ihrerseits von der Beklagten (ggf. weiter umgearbeitet) übernommen worden sind."

Je nachdem wie gut man das als "Urheber" wirklich kann bzw. wieviel Sisyphosarbeit man dazu aufwendet, führt das in Dtl. auch schnell dazu, dass eine solche Klage als zwar als "berechtigt" anerkannt aber als "unbegründet" abgewiesen wird...

Ein interessantes aktuelles Urteil dazu ist das zum Fall Christoph Hellwig ./. VMware Global, Inc. vom Landgericht Hamburg.

Nichtsdesttrotz sollte wir alle der Firma AVM etwas mehr Druck machen!
 

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