Wie hast Du diese "falschen zusätzlichen Rufnummern" [...] anzeigen lassen können?
Ich habe einfach von GMX aus eine meiner zu dus.net portierten Ortsnetznummern angerufen. Anschlüsse bei Kabel Deutschland oder Alice verhalten sich aber meines Wissens genauso. Noch eindeutiger sieht man die beiden Rufnummern an einem ISDN-Anschluss, der dafür ausgestattet ist: zum Beispiel mit einem ISDN-Telefon, das bei
CLIP no screening die "echte" Nummer anzeigen kann, oder mit einer ISDN-Karte und entsprechender Software.
Theorie: Die bei GMX registrierte fremde (z.B. der T-Com) Festnetznummer wird als CLIP no-screening übermittelt, zusätzlich wird eine (normalerweise nicht ersichtliche und dem Kunden nicht bekannte) echte Festnetznummer vergeben, die bei einigen Providern angezeigt wird.
Ja, genau das scheint mir die einzige plausible Erklärung (und das habe ich eigentlich
oben ja selbst auch schon geschrieben). Bei Sipgate funktioniert das Setzen der abgehenden Rufnummer ähnlich; allerdings macht Sipgate aus der "echten" Nummer kein Geheimnis.
Die Frage ist für mich jetzt allerdings, inwieweit man dann noch von "falschen" Rufnummern sprechen kann. Offenbar handelt es sich ja um individuelle Rufnummern, die GMX und 1&1 den Kunden zuteilen.
Vielleicht erhellt uns ja ein tieferer Blick in das
TKG:
§ 66j Rufnummernübermittlung
(1) Anbieter von Telekommunikationsdiensten [...] müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt [...] wird. Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. [...] Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
...und in die Verfügung
Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern der Bundesnetzagentur:
4.3.3 Rechte
a) Mit der Zuteilung erwirbt der abgeleitete Zuteilungsnehmer folgende Rechte:
Nutzung der Rufnummer im Rahmen des Vertrages, in dessen Rahmen er die Rufnummer zugeteilt bekommen hat bzw. im Rahmen dessen die Rufnummer gemäß § 46 TKG übertragen wurde.
[...]
Abgeleitet zugeteilte Rufnummern dürfen nur für die Identifizierung von Netzzugängen bei einem Anbieter verwendet werden. Die Einrichtung von Netzzugängen bei mehreren Anbietern mit denselben Rufnummern ist unzulässig.
Bei enger Auslegung könnte man daraus schließen, dass VoIP-Anbieter generell keine Rufnummern als "echte" Nummern übermitteln dürfen, die dem Kunden eigentlich von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden. Es bliebe dann lediglich die
CLIP-no-screening-Variante, die Sipgate schon länger praktiziert, mit einer "ordentlich" zugeteilten Rufnummer als "echter" Rufnummer im Hintergrund.
Unabhängig davon, ob diese Folgerung zwingend ist oder nicht, bleiben für mich auch noch folgende Fragen:
- Gehören die "echten" Rufnummern immer zu dem Ortsnetz, in dem der Kunde wohnt?
- Ist es in Ordnung, einem Kunden Rufnummern zuzuteilen und zu verwenden, von denen der Kunde gar nichts erfährt?
- Ist gewährleistet, dass diese Rufnummern bei Vertragsende zu einem anderen Anbieter portiert werden können?