Bommel_0507
IPPF-Promi
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Also, doch deine eigene Auffassung.
Mir ist derzeit noch kein Urteil in Deutschland bekannt, daß die WEP-Verschlüsselung als ungesicherten Zugang deklariert und dem Anwender damit Fahrlässigkeit oder Vorsatz in seiner Handlungsweise anlastet. Ganz besonders in der Hinsicht, wenn man bedenkt, wie lange WEP schon geknackt worden ist....Die Kriminalpolizei mahnte ausdrücklich, die WPA- bzw. die WPA-2-Verschlüsselung zu aktivieren und nicht mehr die veraltete WEP-Verschlüsselung,...