Aha sehr interessant, ich habe gerade mal versucht in die AGB zu schauen, allerdings sind diese nicht erreichbar.
In der Version, die ich bei Vertragsschluß bekommen habe, steht davon jedenfalls nichts drin, dürfte also wohl unwirksam sein.
Selbst wenn es in den AGB stünde, dürfte wohl fraglich sein, ob es zulässig ist, daß Guthaben nach 2 Monaten nicht Nutzung verfallen zu lassen.
Ich verstehe auch nicht, warum Anbieter mit einem eigentlich guten Produkt, sich immer wieder mit solchen Kundenunfreundlichen Regelungen belasten müssen.
Denken die denn auch mal daran, daß man vielleicht mal längere Zeit unterwegs ist und einfach den Zugang nicht nutzen kann/möchte?
Edit:
Edit (27.01. 20:47)
[s:9446b82ff0]Vielleicht sollte man den Verbraucherschutz aufmerksam machen, allerdings werden die sich erst interessieren, wenn es tatsächlich bei jemandem dazu kommt, daß das Guthaben verfällt und nicht ausgezahlt wird.[/s:9446b82ff0]
Da
dus.net hier bekundet hat, die Klausel zu entfernen, greife ich die
Anregung von muck27 auf und streiche das, auch wenn ich der Meinung bin, das es ein Fall für die Verbraucherschützer
wäre, wenn das Guthaben nach zwei Monaten
verfallen sollte.