[Frage] Deutsche Glasfaser - Todesfall - Vertragsübernahme etc.

RollinCHK

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Hallo,

ich muss etwas ausholen und hoffe, Ihr habt ein paar Tipps für mich. Im bekannten Umfeld habe ich folgendes Problem und soll helfen:

In einem Haus wohnen Vater Erwin, Mutter Silke und Sohn Peter (Namen erfunden). Der Internetanschluss ist bei der Deutschen Telekom und läuft auf Vater Erwin. Sohn Peter baut auf dem gleichen Grundstück eine Scheune zu einem Wohnhaus um. Nun soll das Dorf von der Deutschen Glasfaser erschlossen werden. Sohn Peter bestellt daraufhin 2 Glasfaseranschlüsse, für sein neues Haus (bereits in der Bauphase) und für das Haus von Vater Erwin. Beide Häuser sollen technisch erschlossen werden. Sohn Peter gibt bei beiden Bestellungen seine Kontodaten ein, damit abgebucht werden kann.

Wie das Leben so spiel, Vater Erwin verstirbt plötzlich und unerwartet, noch bevor die Deutsche Glasfaser vor Ort ist. Mitgeteilt wird ihr dieser Umstand nicht. Man hat verständlicherweise andere Dinge zu klären. Mutter Silke übernimmt den Anschluss der Deutschen Telekom.

Nun kommt die Deutsche Glasfaser und schießt die Leitung ins Haus von Sohn Peter. Über den HÜP (ich hoffe das heißt so) können beide Häuser versorgt werden. Die sind ja direkt nebeneinander. Ein Anschluss wird daraufhin von der Deutschen Glasfaser aktiviert und zwar der, der auf Vater Erwin bestellt wurde. Einen Einfluss darauf hatte man nicht. Die zweite Bestellung auf Sohn Peter liegt als Karteileiche im System.

Jetzt stellen sich ein paar Fragen, um das Ganze einmal richtig und neu zu ordnen. Der Einzug von Sohn Peter in sein neues Haus steht unmittelbar bevor.

1. Wie muss Sohn Peter bei der Deutschen Glasfaser vorgehen, damit erstens der auf Vater Erwin laufende Anschluss auf ihn übergeht und zweitens die Karteileiche (offene Bestellung) beseitigt wird? Man ist damals nicht davon ausgegangen, dass ein Anschluss / eine Erschließung für beide Häuser ausreichen würde, weil das technische Fachwissen auch fehlte.

2. Der Anschluss bei der Deutschen Telekom, der auf Mutter Silke läuft soll gekündigt werden. Allerdings gehört zu dem Anschluss eine für ein Dorf typisch einfache 4 stellige Telefonnummer. Diese Telefonnummer soll von Sohn Peter übernommen werden. Geht das und wenn ja wie?

Ich hoffe wie gesagt, Ihr habt ein paar Tipps.
 
1. Deutsche Glasfaser anschreiben und um Informationen zur Vertragsübernahme bitten, dabei auf den Todesfall und die noch offene Bestellung des Sohnes verweisen.

2. Sofern der Sohn im gleichen Haushalt wohnt und bereits über diese Rufnummer identifiziert wird (Nachweise dafür muss er beibringen), ja. In aller Regel ist das aber nicht möglich.

Einfacher wäre es die Rufnummer zu einem andern Anbieter zu exportieren und die Mutter als Vertragspartner beizubehalten.
 
Danke für die Infos:

Zu 1: Ja so in etwa würde ich das auch machen, Sterbeurkunde gleich mit schicken und auf Kulanz bzw. menschliches Entgegenkommen hoffen.

Zu 2: Ja, der Sohn wohnt im gleichen Haushalt (gleiche Anschrift). Eine Ummeldung auf die neue Hausnummer "a", die es bei der Glasfaserbestellung noch gar nicht gab ist noch nicht erfolgt. Aus dem Mobilfunkbereich kenne ich das, dass eine Rufnummer durchaus problemfrei auf eine andere Person portiert werden kann. Im Festnetzbereich kenne ich mich überhaupt nicht aus. Auch da hatte ich aber den Gedanken, dass der Sohn den Telekom Anschluss auf seine letzten Tage noch kurzfristig übernimmt, ihn dann zeitnah kündigt und dann die Nummer zur Deutschen Glasfaser portiert. Auf wen die Nummer am Ende praktisch gesehen läuft, ist nicht relevant. Sie darf nur nicht verloren gehen.
 
Eigentlich soll ja nur die Nummer und nicht der ganze Anschluss übertragen werden, so wie beim Mobilfunk auch.
 
Das kannst du ja im Formular auswählen.
 
Das heißt, Sohn Peter kann die Rufnummer nicht übernehmen, weil er nicht Vertragspartner bei der Deutschen Telekom wird. Es sei denn, Sohn Peter übernimmt den gesamten Telekom Anschluss mindestens zeitweilig? Das ist ungünstig.

Gibts nicht so was wie sipgate, bzw. eine kostenlose Alternative? Mutter Silke könnte den Telekom Anschluss kündigen, die Rufnummer zu Anbieter X überführen und von dort aus schaut man dann mal, wie es weiter geht. Anbieter X ermöglichst ja die Übernahme der Rufnummer durch Sohn Peter vielleicht etwas unkomplizierter?
 
Anbieter X ermöglichst ja die Übernahme der Rufnummer durch Sohn Peter vielleicht etwas unkomplizierter?
Das musst du mit dem Anbieter klären. Das was hier besprochen wurde, entspricht den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Bei Nichteinhaltung könnte im Zweifel die Rufnummer aberkannt werden und wegfallen.
 
Nein, ich meinte das anders. Mutter Silke kündigt den Telekom Anschluss, portiert die Rufnummer zu einem VoIP Anbieter. Der VoIP Account wird regulär durch Sohn Peter übernommen, inkl. der Rufnummer und wen die Rufnummer Sohn Peter gehört, portiert er selbst die Rufnummer zur Deutschen Glasfaser? Sohn Peter müsste in diesem Szenario nicht gezwungenermaßen Telekom-Kunde werden.
 
Ich weiß was du vorhast und meine Antwort dazu war eindeutig. Die Vorgaben zur Übernahme von Rufnummern sind für alle Anbieter identisch.
 
Das ist korrekt, aber ich meine einen 0 Euro VoIP Anschluss regulär zu übernehmen und dann die Nummer auf den Glasfaseranschluss zu portieren ist sicherlich ne andere Hausnummer, als den ganzen Telekom-Anschluss zu zeitweilig zu übernehmen. Der mögliche VoiP Anschluss könnte auch weiterhin auf Mutter Silke laufen, Hauptsache die Nummer kann in der Fritz!Box, die am Glasfaseranschluss hängt hinterlegt werden.
 
Eine Portierung unter Beibehaltung des Vertragspartners und unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeiten ist natürlich jederzeit möglich.
 
Wäre denn Fonial für diesen Zweck empfehlenswert? Der Telekom Anschluss würde gekündigt, die Rufnummer würde zu Fonial überführt und der Fonial Account würde dann einfach am Glasfaseranschluss verwendet...
 
Wäre denn Fonial für diesen Zweck empfehlenswert?
Ich würde (sicherheitshalber) einen VoIP-Anbieter bevorzugen, der IPv6 unterstützt (auch wenn ggf. nicht wirklich nötig), weil es bei der DG nur DS-Lite gibt. Fonial und VoIP2GSM unterstützen IPv6 wohl bis heute leider nicht. Unter den "günstigen" käme dann also bspw. easybell oder dus.net in Betracht.
 
Vielen Dank… dus.net hat doch glaub ich auch nen Tarif ohne Grundgebühr…
 
Ich kann euch nur einen Tipp geben, seit vorsichtig mit einer Vertrags Übername. Meine Mutter hat vor vielen Jahren den Vertrag meiner Oma übernommen, so das sie die alte Nummer behalten kann. Nach allen zusenden der Daten (Sterbeurkunde und so weiter) wurde dieses dann per Brief erlaubt. Ein paar Monate danach wollte dann meine Mutter dann doch von EWE zur Telekom. Das wollte dann aber EWE nicht, da es ja ein Neuvertrag ist, und wir 2 Jahre gebunden sind. Da wir das aber alles schriftlich hatten, mussten wir damals den Öffentlichen weggehen. Also über Facebook, twitter. Da sie uns wegen der Vertragsübernahme ein Strick drehen wollten.
 
Die Vertragsübernahme des Telekom-Vertrags nach dem Tod von Vater Erwin hat soweit ich es weiß aber problemlos funktioniert. Es erfolgte auch kein Neustart der Vertragslaufzeit.

Früher war das aber in der Tat so, auch z. B. bei einem Umzug.
 
Eine Rufnummernportierung ist die Portierung einer Rufnummer einer lebenden Person von einem auf den anderen Anbieter. Darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Da die Rufnummerinhaber nicht mehr lebt, existiert dieser Anspruch nicht. Ich würde deshalb auch von Portierungen absehen, die können genau daran scheitern.

Ein Sterbefall ist eine andere Angelegenheit: Hier teilt ein Anbieter eine Rufnummer aus seinem Rufnummern einer lebenden Person neu zu. Das ist ähnlich einer Wunschrufnummer, keine Portierung. Darauf gibt es keinen Anspruch und der Anbieter kann dafür beliebige Bedingungen stellen, z. B. die Übernahme eines kompletten Vertrages. Der neue Vertrag läuft wieder auf eine lebende Person und diese hat einen gesetzliche Rechte auf Rufnummernportierung.

Ein Anbieter kann insbesondere keine bereits portierte Rufnummer aus dem Rufnummernblock eines anderen Anbieters selbst neu zuteilen, damit würde die Rechte des abgebenden Anbieters verletzen (der für den Rufnummernblock Gebühren an den Staat zahlt). Im Todesfall fällt deshalb eine portierte Rufnummer automatisch an den ursprünglichen Anbieter zurück. Das ist insbesondere für VoIP-Anbieter wichtig, die meist nur portierte Rufnummern verwalten.
 
Ja Moment, nach dem Tod von Vater Erwin hat Mutter Silke den Anschluss der Deutschen Telekom ordnungsgemäß übernommen und ist somit Inhaberin der Rufnummer.
 
Das wäre "gesunder Menschenverstand" - aber das darf man den Telekom-Anbietern nicht unbedingt unterstellen...

Eine Bekannte von uns hatte mal ein Problem mit ihrem Anschluss und hat bei der Swisscom deswegen angerufen. Dort haben sie ihr gesagt, sie könnten ihr keine Auskunft / Hilfe geben, weil nicht sie sondern ihr Mann als Inhaber des Anschlusses eingetragen sei. Nur: ihr Mann war ein paar Monate vorher verstorben. Diese Erklärung half aber nichts, der "Hotliner" sagte, er brauche eine Unterschrift ihres (verstorbenen) Mannes.

Irgendwie/irgendwann klappte es dann doch noch...
 

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