Hallo,
Ich hab das ganze ein wenig provokant dargestellt, aber du siehst: Man kann das Budgetmobil-Angebot problemlos so interpretieren, dass es unter die Sperrklausel der 1&1 AGBs fällt.
Musst du doch.Da verstehe ich unter Mehrwertdienst, dass ich eben mehr als nur ein normales Gespräch zahlen müsste
Ob diese Kosten über die Telefonrechnung oder separat abgerechnet werden, ist dabei vollkommen irrelevant.Budgetmobil schrieb:Sie bezahlen nur die Kosten Ihres Mobilfunkproviders zu unserer 0211-Zugangsnummer (diese Kosten sind häufig bereits in Ihrer Grundgebühr enthalten) und den supergünstigen BudgetMobil Tarif des angewählten Landes.
Das ist meines Erachtens ein Irrtum. Auch wenn die Nummer auf den ersten Blick wie eine Festnetznummer aussieht, repräsentiert keinesfalls das deutsche Festnetz. Von daher ist sie auch nicht über eine Flatrate abgedeckt.aber ich will eine Festnetzrufnummer anrufen, die mit einer Telefonflat für das deutsche Festnetz abgedeckt ist.
Zack, Treffer. Exakt da haben wir es doch schon, denn Budgetmobil verdient garantiert an den von dir aufgebauten Verbindungen....1&1-DSL Telefonie beinhaltet nicht die Herstellung von Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll
Aber ohne eine weitere Rufnummer zu wählen macht es wenig Sinn, dort anzurufen, oder? Der Vorgang ist eindeutig eine zusammenhängende Dienstleistung, denn nur für die Aufforderung, die Zielrufnummer einzugeben, wirst du da ja nicht anrufen.Budgetmobil.de gewinnt nichts durch die Dauer des Gesrpächs zwischen mir und der Festnetzrufnummer sondern nur, wenn ich eine Auslandrufnummer wählen würde.
Ich hab mir grad mal deren Preisliste angesehen. Genau das nationale Festnetz erreichst du nicht hinter der Nummer.Der Pauschaltarif für Privatkunden enthält alle Gespräche ins nationale Festnetz.
Das hatten wir oben schon. Da fällt die Budgetmobil Nummer eindeutig darunter.Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.
Diese Argumente kann ich nicht im entferntesten nachvollziehen. Was ändert das am Gegenstand der Dienstleistung? Ob du den Mehrwert per Bankeinzug oder mit Tauschwaren bezahlst, ist doch vollkommen irrelevant. Ebenfalls macht es keinen Unterschied, ob du für die Erbringung des Mehrwertes eine Zielrufnummer oder die Bestellnummer einer Ware eintippen musst.Tja die Festnetzrufnummer von mir fällt dann wohl nicht unter diesen Punkt da ich 1. angemeldet sein muss und meine Bankdaten bei Budgetmobil.de hinterlegt haben muss und 2. eine weitere Rufnummer (Auslandsrufnummer) wählen muss um weiterverbunden zu werden.
Ich hab das ganze ein wenig provokant dargestellt, aber du siehst: Man kann das Budgetmobil-Angebot problemlos so interpretieren, dass es unter die Sperrklausel der 1&1 AGBs fällt.