Hupe
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Man kann gegen einen richterlichen Beschluß meines wissens ja auch beschwerde einlegen, wenn die Begründung irgendwie seltsam klingt. Also, wenn ich die SIP-Technik richtig verstehe kann PURtel doch eh nur die gespräche abhören, die über eines der Gateways (also aus dem Festnetz) laufen. Was mit einer richterlichen Verfügung ja auch erstmal OK ist. "Netzinterne" Gespräche (also von Internet ins Internet) werden doch eh nur "vermittelt". Die Daten wandern also direkt von Client zu Client, ohne irgendeinen PURtel-Server zu passieren, oder?
Im übrigen würde ich (schon aus Kundenfreundlichkeit) eine jede Richterliche Anordnung überprüfen lassen. Außerdem mußen, meines wissens, den Abgehörten mitgeteilt weden, daß sie abgehört wurden (nach einiger Zeit, wenn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde). Ob das gemacht wurde, würde ich auch überprüfen (Das wird wohl gerne mal vergessen). An sonsten würde ich hier bleiben. Mit einem Rechtsstaat habe ich an sich keine Probleme. Und dann gibt es ja auch immernoch Verschlüsslungen. Wenn die Endnutzer die gespräche verschlüsseln, kann man so viel mithören lassen, wie man will. Also ist das Gesetz für die Kriminellen (besonders die gut organisierten Terroristen) sowieso nur ein Witz .
Im übrigen würde ich (schon aus Kundenfreundlichkeit) eine jede Richterliche Anordnung überprüfen lassen. Außerdem mußen, meines wissens, den Abgehörten mitgeteilt weden, daß sie abgehört wurden (nach einiger Zeit, wenn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde). Ob das gemacht wurde, würde ich auch überprüfen (Das wird wohl gerne mal vergessen). An sonsten würde ich hier bleiben. Mit einem Rechtsstaat habe ich an sich keine Probleme. Und dann gibt es ja auch immernoch Verschlüsslungen. Wenn die Endnutzer die gespräche verschlüsseln, kann man so viel mithören lassen, wie man will. Also ist das Gesetz für die Kriminellen (besonders die gut organisierten Terroristen) sowieso nur ein Witz .