Arcor Sonderkündigung

Nicht widersprochene Mahnbescheide können sehr wohl in der Schufa vermerkt werden.
 
Hallo! Mal so aus eigenem Interesse: Könnt ihr mal schreiben, was bei euch herausgekommen ist? Das wäre nett. Danke!
 
Gerne, ist auch noch ganz aktuell!
Nachdem ich noch so manches Mal hinterher telefoniert hab, kam dann endlich vor ca. zwei Wochen der erlösende Anruf!
Meine Kündigung wurde von 25.03. auf 23.12. vor gezogen und die berechneten Gebühren für November und bis 23.12. werden mir zurückerstattet, bzw. gutgeschrieben!
Akzeptiert wurde die vorzeitige Kündigung ab dem Datum der offiziellen Ummeldung, also dem 04.11.!
Die Portierung der Rufnummer ist ab dem 23.12. auch problemlos möglich wurde mir gesagt. Beantragt ist es, mal sehen, ob´s auch klappt!?
Und das im Endeffekt nun alles sogar ohne Schreiben vom Anwalt, mit dem ich aber im Kontakt war.

Warum es bei mir nun tatsächlich geklappt hat ist unklar und will ich auch gar nicht genauer erforschen, aber eine Mitarbeiterin am Telefon hatte mal in die Vertragsunterlagen rein geschaut und mir gesagt, es gibt Verträge, die neueren, da steht drin, das man auch mit geringerer Bandbreite einverstanden ist, wenn die gewünschte nicht verfügbar ist, dann hat man natürlich Pech, aber in meinem ursprünglichen Vertrag von vor ca. 4 Jahren stand das wohl nicht drin!

Man braucht bei Vodafone scheinbar echt Geduld, aber wie man sieht hat man durchaus eine Chance!
Das sei vor allem auch allen gesagt, die hier mehrfach der Meinung waren es besteht keine Chance!

Ich bin raus und hab keinen Cent an den Anwalt bezahlt, da die Beratung über die RSV läuft!!!

Ende gut, alles gut! ;-)

P.S.: Und mit Kabel Deutschland bin ich was Telefon und Internet betrifft bisher auch sehr zufrieden!
 
Was wäre denn, wenn man ins Ausland zieht und den Vertrag vorzeitig kündigen will?

Ich denke in so einem Fall bleibt doch Arcor gar nichts übrig, als meine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren, oder?

Ich könnte mir vorstellen, dass die dann noch ne Bescheinigung sehen wollen, dass ich mich an meinem jetzigen Wohnort abgemeldet hab und gut is...
 
Was wäre denn, wenn man ins Ausland zieht und den Vertrag vorzeitig kündigen will?

Ich denke in so einem Fall bleibt doch Arcor gar nichts übrig, als meine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren, oder?

Das ist doch eigentlich selbsterklärend. Du hast ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Arcor am neuen Wohnort nicht die vertraglichen Leistungen erbringen kann, was im Ausland schwierig werden dürfte.
In dem Fall würde eventuell noch diese "Bearbeitungsgebühr" fällig und die Rückgabe der Hardware und feddich is.

Gruß
Stefan
 
Ja, aber dann verstehe ich die ganze Problematik in diesem Thread nicht.

Ich wohne in A (Deutschland) und ziehe nach B (Deutschland).

Arcor kündigige ich mit der Begründung, dass ich ins Ausland ziehe und schicke gleich eine Abmeldebescheinigung mit.

Wie will denn Arcor überprüfen wo ich wirklich hingezogen bin?!
 
Wenn es nur so einfach wäre.
Du scheinst in letzter Zeit nicht mehr umgezogen zu sein. Es gibt keine Abmeldung mehr. Du meldest dich nur noch beim neuen Wohnort an. Die Abmeldung der alten Adresse geschieht dann automatisch.Somit gibt es wohl eine Abmeldebescheinigung wenn du das Land verlässt.

Gruß
Stefan
 
Zwei Dinge dazu, 1. wie schon gesagt, gibt es keine Abmeldung, sondern nur eine Anmeldung unter der neuen Adresse und die musst du einreichen und 2. ist es leider nicht so, das der Vertrag außerordentlich zu kündigen ist, wenn die Leistung an der neuen Adresse nicht erbracht werden kann, weil in den neueren Verträgen der Zusatz mit im Vertrag steht, das man im Fall der Fälle auch mit geringerer Leistung einverstanden ist. Und wenn das erst mal Unterschrieben ist, stehen die Chancen schlecht!
Bei mir war dieser Zusatz scheinbar Gott sei Dank noch nicht drin...

Gestern habe ich übrigens die Bestätigung bekommen, das auch die nachträglich Portierung der Rufnummer problemlos geklappt hat. Geschaltet ist sie bei KD auch schon!

Also Ende gut, alles Gut!!! ;-)
 
... 2. ist es leider nicht so, das der Vertrag außerordentlich zu kündigen ist, wenn die Leistung an der neuen Adresse nicht erbracht werden kann, weil in den neueren Verträgen der Zusatz mit im Vertrag steht, das man im Fall der Fälle auch mit geringerer Leistung einverstanden ist. ...
Nur mal zur Verdeutlichung da ich da wohl missverstanden wurde.
Es besteht dieses Kündigungsrecht wenn an der neuen Adresse die Leistung überhaupt nicht erbracht werden kann, will sagen in Einzugsgebieten, wo Arcor nicht schalten kann. Da dürften ein paar Regionen Deutschlands und natürlich das Ausland fallen. Kann Arcor schalten aber nur mit verringerter Leistung muss man das wie schon beschrieben hinnehmen. Pech!!

Gruß
Stefan
 
Also mal langsam, bevor hier zuviel Halbwissen durchkommt:
1. Beim Umzug ins Ausland ist die Abmeldung immer noch erforderlich. Nur bei innerdeutschen Umzügen ist die Abmeldung nicht mehr erforderlich, da die Gemeinde, bei der man sich anmeldet das an die vorherige weitergibt. Anmeldung und Abmeldung gehen hier also quasi Hand in Hand.
Siehe z.B. hier http://www.osnabrueck.de/8387.asp
2. Bei Umzügen ins Ausland kann man sich auch lange streiten, wessen Risiko das jetzt ist und ob der Vertrag auch dann eingehalten werden muss. Was auch immer die Rechtslange sein mag - de facto gab es hier bislang nach allem, was man liest, nie Probleme.

Also: Dieser Fall ist wohl absolut problemlos - Arcor/VF rechtzeitig Bescheid geben, Abmeldebestätigung einreichen und fertig.
 
So sieht´s wohl aus und ich gehe davon aus, dass es beim Umzug in´s Ausland bei entsprechender Vorlage der Abmeldung keine Probleme geben dürfte.
Es geht aber sicher nicht, Arcor nur zu sagen man zieht in´s Ausland und besorgt sich ne Abmeldung und meldet sich dann doch in Deutschland an einer neuen Adresse an, wie Benny das meinte.

"Ich wohne in A (Deutschland) und ziehe nach B (Deutschland).

Arcor kündigige ich mit der Begründung, dass ich ins Ausland ziehe und schicke gleich eine Abmeldebescheinigung mit.

Wie will denn Arcor überprüfen wo ich wirklich hingezogen bin?!"
 
Wahrscheinlich funkioniert das, aber Arcor hat sehr wohl Möglichkeiten zu überprüfen ob man wirklich nicht mehr in D. lebt.
Ob sie die auch nutzen ist natürlich eine andere Sache.
 
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