frank_m24
IPPF-Urgestein
- Mitglied seit
- 20 Aug 2005
- Beiträge
- 20,414
- Punkte für Reaktionen
- 611
- Punkte
- 113
Zum Beispiel bei Wikipedia:Natürlich nicht! Wie kommst Du da drauf? Quelle?
Das trifft eindeutig auch auf den Bootloader zu. Besonders der zweite Abschnitt beschreibt quasi zu 100% den Bootloader.Unter Firmware (von engl. „firm“ = fest) versteht man Software, die in elektronische Geräte eingebettet ist. Sie ist zumeist in einem Flash-Speicher, einem EPROM, EEPROM oder ROM gespeichert und durch den Anwender nicht oder nur mit speziellen Mitteln bzw. Funktionen austauschbar.
[...]
Als Firmware bezeichnet man sowohl die Betriebssoftware diverser Geräte oder Komponenten (z. B. Mobiltelefon, Spielkonsole, Fernbedienung, Festplatte, Drucker) als auch die grundlegende Software eines Computers (z. B. das in einem Flash-Speicher verankerte BIOS bei Personalcomputern), die notwendig ist, um den Betriebssystemkern des eigentlichen Betriebssystems laden und betreiben zu können.
Es muss nicht da stehen, dass es verboten ist. Es muss da stehen, dass es erlaubt ist. Und das tut es eindeutig nicht.Auch das stimmt nicht. Wo steht, dass telnet oder ein Halten in Adam2/Eva verboten ist?
Diese Aussage ist sehr unqualifiziert. Zum einen ist die Arbeitsweise von TR-069 und TR-064 eine völlig andere, als du hier beschreibst. Die halten jedenfalls nicht per Telnet den Bootvorgang an und verändern dann Umgebungsvariablen. Zum anderen betreibt kaum ein Heimanwender zu Hause einen TR-069 Server, um Einstellungen oder Branding seiner Fritzbox zu verändern. Ganz davon abgesehen, dass es aufgrund der fehlenden Serverzertifikate gar nicht möglich ist. Über TR-069 ist also sichergestellt, dass nur Änderungen in die Box gelangen, die vom Hersteller und Netzbetreiber vorgesehen sind.Mal ganz abgesehen von TR-069 und TR-064 existieren und funktionieren und wurden sogar dafür konzipiert!
Genau.Falsche Annahmen -> falsche Schlussfolgerung.
Fazit: Ändern des Brandings führt natürlich zu Garantieverlust. Etwas anderes zu behaupten, entbehrt jeder Grundlage und ist grob fahrlässig den anderen Teilnehmern dieses Forums gegenüber, die sich aufgrund solcher selbstkonstruierter Rechtsweisheiten am Ende noch Hoffnung machen, tatsächlich eine Garantieleistung erhalten zu können. Solche Schlussfolgerungen basieren aber eher auf Wunschdenken und einer gefährlichen Mischung aus Halbwissen und Selbstbewusstsein, aber nicht auf Basis einer realistischen Einschätzung.