Ich gehöre zu denen, die Analog-Amt und ISDN-Amt gleichzeitig einsetzen. Mein Analog-Amt ist eine Siemens-Homestation. Ein Rauschen bei dieser als Quelle habe ich bisher nicht feststellen können, im Gegenteil, ich war neuelich ganz verdutzt, als ich erführ, daß mich mein Gesprächspartner auf meinem Handyanschluß angerufen hat
Ganz unabhängig von der "Vermittlungsstelle" scheint das Problem also nicht zu sein.
An früherer Stelle hier wurde schon die Vermutung geäußert, daß eine Wandlung analo-digital-analog stattfindet, dort aber für unwahrscheinlich erachtet. Meiner Meinung nach wird genau das gemacht, anders wäre es ja nicht möglich, das analoge Amt über den internen S0 verfügbar zu machen.
Jede Wandlung analog->digital hat zwangsweise ein Quantisierungsrauschen. Dies sollte aber im Normalfall sehr gering, quasi unhörbar, sein. Es wird aber in bestimmten Fällen größer:
1. Zu geringe Kapazität am AD-Wandler-Eingang
2. Potentialprobleme (z.B. wenn die analoge Leitung versehentlich geerdet ist - probiert mal a und b beim analogen Kabel zu vertauschen, oder besser noch Trenntrafo einzubauen(vorsicht, ich habe keine Ahnung, wie der beschaltet sein müsste. Ähnliches wird durch ein Kondensatorkabel erreicht, wie z.B. bei Siemens)
3. Zu hohe oder zu geringe Spannungen am Analogausgang: Die zulässigen Bereiche sind sehr groß. Wenn nun die Spannung sehr hoch oder sehr niedrig ist, arbeitet der A/D-Wandler entweder über- oder untersteuert. In gewissen Bereichen hat AVM eventuell einfluß über die Firmware (falls der A/D eine höhere Auflösung als effektiv benutzt besitzt). Hier ließen sich eventuell Spulen zum Heruntertransformieren der Spannung des Analoganschlusses einsetzen (z.B. 1,5:1).
Die Aussage, es sei nicht Sache von AVM, sondern von der Vermittlungsstelle ist so natürlich nicht richtig. Welche Anforderungen ein Telefoniegerät - sei es ein Endgerät oder eine Zentrale - erfüllen muß, ergibt sich aus den Spezifikationen des Telekommunikationsversorgers - nicht aus denen des Geräteherstellers! Man mag auf das ehemalige Monopol der Telekom (damals auch für die Endgeräte!) schimpfen, aber genau diese Probleme wurden damals damit vermieden. Statt dessen kam die Pflicht für eine BZT-Zulassung, alle Geräte mussten für die Anschaltung ans öffentliche Telefonnetz das Siegel tragen. Maßgebend für die Zulassung war ein einwandfreies Funktionieren des Gerätes im Telefonnetz.
Die FBF hat kein amtliches Siegel. Dies ist heute wohl auch nicht mehr üblich. Es wird allerdings auch nicht mehr "von Amtes wegen" geprüft, sondern die Verantwortung liegt beim Hersteller des Gerätes. Die FBF hält die strengen Spezifikationen, wie sie seinerzeit die BZT vorgab, offensichtlich nicht ein. Aus den eigenen Aussagen von AVM geht hervor, daß das Problem bekannt ist.
Zu erwarten ist das von Seiten des Kunden nicht.
Daher müsste das Gerät eigentlich mit dem Vermerk "Nicht uneingeschränkt zum Anschluß an das Netz der Deutschen Telekom geeignet" verkauft werden, das Fehlen eines solchen Hinweises kann evtl. als Arglistiges Verschweigen gewertet werden. Gleiches gilt für Händler wie 1&1, die dieses Gerät trotz der ihnen ebenfalls bekannten Probleme anbieten.
Da Arglistiges Verschweigen einen Schadensersatzanspruch begründet, kann es sein, daß betroffene Kunden, die Kosten für die Umstellung auf analog und zurück hatten, gegenüber ihrem Händler die Kosten geltend machen könnten.
Hat inzwischen jemand wie von Dojo vorgeschlagen, einen 10nF/250V Kondensator in die Leitung geschaltet?