Alice kündigt Talk4Free Europa light

Hallo!
Ein sehr interessanter und berechtigter Einwand. Ja, unlauterer Wettbewerb, um den es sich hierbei m.E. handelt, wird in der Makrktwirtschaft vom Wettbewerber meist dadurch kompensiert, dass er genauso handelt. Das nennt man dann "Selbstkontrolle durch Wettbewerb". :D

Um die Leute an 24 monatige Verträge zu binden, wird ihnen in der Werbung alles mögliche vom Himmel versprochen.
Irgendwann bietet man den Leuten für 10EUR einen Basisanschluss mit 24 monatiger Laufzeit an und für je einen weiteren EUR noch DSL flat, Telefon flat, EU flat etc. In die AGBs schreibt man dann noch klein hinein, dass die Optionen wann und weshalb auch immer von beiden Seiten gekündigt werden dürfen und wenn es Alice nicht passt, hat man halt noch einen Basisanschluss ohne Funktion, weil sie einem die Optionen wegkündigen (nicht, dass ich die noch auf eine neue Idee gebracht habe).

[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alice wird wahrscheinlich juristisch korrekt gehandelt haben. Anständig oder fair ist das aber damit noch lange nicht. Wenn Alice die ausgiebige Nutzung einer ihrer Optionen als Kündigungsgrund sieht, dann sollte das dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gemacht werden. Z.b. indem man ein Nutzungslimit von einer bestimmten Anzahl von Stunden angibt.
 
Ein Kündigungsgrund wird von denen aber nicht angegeben. Wir können deshalb nur vermuten und mutmaßen.
Die Frage, die sich aber dennoch stellt ist, ob sie einem die Option bei Bestellung ohne Angabe von Gründen sofort verweigern dürfen. Wenn das i.A. nicht so einfach geht, werden sie sich dieses Recht in den AGB schon nehmen.
Dass diese Verfahrensweise im Einzelnen i.O. ist, kann durchaus sein. Ob es aber rechtlich i.O. ist systematisch eine Dienstleistung zu bewerben, die man nicht erbringen möchte, bezweifle ich. Der Beweis dafür, dass es sich hier um eine systematische Irreführung von Kunden ist, müsste vor Gericht aber erst einmal erbracht werden.

Das kann man eigentlich nur dann, wenn man einen genügenden Überblick über die Anzahl solcher Fälle hat. Ich rate deshalb jedem, der mit dieser Unternehmenspolitik nicht einverstanden ist, sich bei einer Verbraucherschutzorganisation zu melden. Die Sammeln solche Fälle und reichen ggf. Beschwerde ein.
 
Die Frage, die sich aber dennoch stellt ist, ob sie einem die Option bei Bestellung ohne Angabe von Gründen sofort verweigern dürfen.
Ja kann man. Ich muss dir doch nichts verkaufen und warum soll ich dir dann auch noch den Grund sagen.
 
Der Vergleich hinkt - warum, das habe ich schon geschrieben - für mehr habe ich keine Zeit.
Wenn ich mit 1000 Extras für mein Auto werbe, die der Kunde nach dem Kauf bekommen kann und verkaufe der Hälfte der Kunden diese Extras nicht, weil ich ja nicht muss, dann ist das wettbewerbsverzerrend und damit m.E. nicht rechtens, da ein anderes Unternehmen, welches redlich wirbt, dadurch im Nachteil ist. Kannst Du verstehen oder nicht - ist mir persönlich egal. Jeder, der eine Ahnung von solchen Dingen hat, wird es verstehen...
 
Warum verstehst du es nicht? Alice wirbt mit einem DSL Anschluss mit 24 monatiger Laufzeit und einen weiteren Vertrag der Talk4Free Europa light heißt und eine 1 monatige Kündigungsfrist hat. Wer lesen kann ist klar.... Warum darf Alice den weiteren Vertrag (Talk4Free Europa) denn nicht kündigen? Rein rechtlich ist es völlig in Ordnung. Moralisch halte ich es auch nicht für gut. Es gibt eben Anbieter mit merkwürdigen Geschäftsgebaren.
 
Ob es rechtlich i.O. ist kannst weder Du, noch ich abschließend klären.
Du denkst, dass sie sich an die AGB halten. Ja, im einzelnen hast Du Recht.
Ob die AGB so korrekt sind, ist schon eine andere Sache.
Und, ob hier die AGB dazu benutzt wird, um den Wettbewerb zu verzerren, kannst Du ebenfalls nicht bewerten, weil Du nicht weißt, bei wie vielen Kunden die das so machen.

Natürlich kannst Du sagen, dass sich jeder seinen Vertragspartner frei aussuchen kann aber ganz so einfach ist es nicht. So könnte ein Verstoß gegen das AGG vorliegen, wenn beispielsweise nur Leuten, die in ein ganz bestimmtes Land telefonieren, gekündigt wird. So auszusondern wäre nicht rechtens.

Damit will ich nur aussagen: Die Behauptung, dass Alice nach Lust und Laune kündigen kann, weil es so in den AGB steht, ist schlichtweg falsch! Unabhängig davon, was in den AGB steht müssen sie sich an die geltenden Gesetze halten und ob sie das wirklich tun, können wir beide ohne Weiteres nicht feststellen.

Alice zieht diese Masche m.E. aber viel zu oft durch, als dass es sich um einzelne Vorfälle handeln könnte.
 
Mit deiner Aussage gebe ich dir recht. Beurteilen kann ich die AGBs nicht ob sie dem geltenden Recht entsprechen. Ich halte Alice auch für einen S..verein. Gegen die Preise kann man nichts sagen, aber alles andere stelle ich zur Diskussion. Bisher habe ich rein instinktiv einen großen Bogen um die Alice gemacht. Es wurde mir erst vor kurzem wieder bestätigt keine geschäftliche Beziehung mit Alice einzugehen.
 
Damit will ich nur aussagen: Die Behauptung, dass Alice nach Lust und Laune kündigen kann, weil es so in den AGB steht, ist schlichtweg falsch!
Nein, die Aussage ist nicht falsch. Das ist vertragsrechtlich einwandfrei. Alice kann ohne Angabe von Gründen, z.B. aus betriebswirtschaftlichen Rücksichten, kündigen.

So könnte ein Verstoß gegen das AGG vorliegen, wenn beispielsweise nur Leuten, die in ein ganz bestimmtes Land telefonieren, gekündigt wird. So auszusondern wäre nicht rechtens.
Nein, so kannst du das AGG nicht auslegen. Das AGG greift nur, wenn Benachteiligungen aufgrund personenbezogener Merkmale greifen. Personenbezogene Merkmale sind:
  • Rasse und ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter (jedes Lebensalter)
  • sexuelle Identität
Aber nicht, wo jemand anruft. Wenn Alice jemandem kündigt, weil er aus Polen kommt, dann greift das AGG. Wenn Alice jemandem kündigt, weil er in Polen anruft, dann nicht.
 
1. Habe ich nichts ausgelegt aber ich habe mich falsch ausgedrückt.
2. Dann äußere ich mich jetzt genauer: Würde Alice nur Schwarzen kündigen, wäre das ein Verstoß gegen das AGG. Damit ist die Aussage, dass Alice einem die EU flat nach Belieben kündigen kann, weil das in den AGB so drinsteht falsch. Da gibt es auch nichts auszulegen. Es geht mir nur darum, dass die Klausel in den AGB auf die wir uns hier beziehen Alice noch lange nicht das Recht gibt aus einem beliebigen Grund zu kündigen, wie es hier manche darstellen.
Du hast es ja selbst geschrieben (bzgl. Polen). Das ist, was ich meinte. Danke für die Korrektur!

@frank:
Ich habe Deine Verwarnung zur Kenntnis genommen. Vielen Dank für den Hinweis! Was ich da geschrieben habe (bzgl. BWLer) konnte man auf Alice-Mitarbeiter beziehen. Damit meinte ich weder die, noch alle BWLer allgemein. Falls sich jemand gekränkt gefühlt hat, so entschuldige ich mich dafür.

Ich meinte nur solche BWLer, die meinen sich eine redliche Betriebswirtschaft nicht leisten zu können, nur an die eigene Tasche denken und sich irgendwelche krankhaften Spielchen einfallen lassen. Ob die Option "Talk4Free Europa light" von Alice nun dazu gehört, soll jeder für sich entscheiden. Darüber treffe ich keine Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi odoll!

Vielen Dank für die Meldung!
Fragt sich nur, wem das zwei Jahre später noch nützt...
Da sieht man mal wieder, wozu es das Recht in unserem Staat gibt. Wer es nicht durchsetzen kann, hat keine Chance. Wie immer fressen die Großen eben die Kleinen.
Wenn jetzt alle Leute, denen damals die Option weggekündigt worden ist, die ganzen Gebühren erstattet kriegen würden, die aufgrund der fehlenden Option auf sie zugekommen sind, könnte man von einem Erfolg sprechen aber dazu wird es nicht kommen und so wird es eben mit anderen derartigen Spielchen weiter gehen...

In diesem Sinne, Glückauf!
 
Tja, die (Rechts)-Mühlen mahlen nun mal langsam. Bin auf dem Gebiet eh nur Laie, aber

i) hättest Du diesen Weg ja auch beschreiten können?!
ii) evt. hast Du seinerzeit Widerspruch eingelegt, der Dir auch jetzt noch hilft?!
 
In dem bei Heise geschilderten Fall liegt die Sache etwas anders als hier. Bei Heise ging es um einen DSL-/Telefonvertrag mit 24 Monaten MVLZ in Verbindung mit einer Option mit kürzerer MVLZ. In dieser Kombination muss die Zusatzoption nach Ansicht des Gerichts die gleiche Vertragslaufzeit haben wie der eigentliche Hauptvertrag. D. h. der Anbieter darf die Option sehr wohl einzeln kündigen, aber nur fristgerecht zum Ende der Laufzeit des Hauptvertrags. Alternativ darf der Anbieter die Option vorzeitig kündigen, muss dann den Kunden aber auch vorzeitig aus dem Hauptvertrag entlassen.

Bei Alice-Anschlüssen sollte dieser Fall eigentlich eher selten eintreten, denn da haben nicht nur Zusatzoptionen, sondern auch die meisten Hauptverträge nur 1 Monat Mindestlaufzeit. Diesen Kunden kann Talk4Free nach wie vor zu jedem Monatsletzten gekündigt werden, ohne dass sie etwas dagegen unternehmen können (außer den Hauptvertrag ebenfalls zu kündigen). Von dem Urteil können nur die Alice-Kunden profitieren, die Talk4Free im Rahmen des Abschlusses eines 24-Monats-Vertrags gebucht haben und denen man dann mitten in der Vertragslaufzeit Talk4Free gekündigt hat. Die können darauf bestehen, entweder auch aus dem Hauptvertrag vorzeitig entlassen zu werden oder aber Talk4Free bis zum Ende des Hauptvertrags behalten zu dürfen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 

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