[Problem] 1und1 berechnet Rufe zu kostenlosen 116 Nummern als Auslandsgespräche

Und dann noch 20€ verlangen für 2-3min Aufwand für Streitwert von 1-2€? Sonst geht es dir noch gut? Was verlangste dann für einen Tag gestörten DSL Anschluß? 1000€/Tag? Unrealistisch, und völlig übertrieben. Evt sollten wir als Forumuser dir auch unsere "Arbeitszeit" hier für die Hilfe/Beratung berechnen :lach:
 
Wenn die Auflistung des TE vollständig ist, reden wir hier von 4 Cent!
Wahrscheinlich handelt es sich um einen Softwarebug, der irgendwann behoben sein sollte. Schadensersatzforderungen halte ich ebenfalls für maßlos übertrieben.
Es steht ausserdem jedem frei, den ärztlichen Notdienst nicht in Anspruch zu nehmen, wenn er sich die 2 Cent / Minute nicht leisten kann.
 
Schriftlich reklamieren, die Lastschrift Rückbuchen
Lastschrift rückbuchen ist doch arg mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Und das wäre vor allem sich selbst in den Fuss geschossen, das sollte man tunlichst
lassen solange es die Sache nicht wert ist und man künftig nicht mit Prepaid-Surfsticks
und ohne Bankkonto leben möchte, so wie ich Inkassosysteme und Wirtschaftsauskunftsdienste aus §34 BDSG-Anfragen kenne, machen die erstmal
keinen Unterschied zwischen Rückgabe mangels Deckung oder Berechtigung,
und berechtigt ist 1und1 solange die Einzugsermächtigung nicht rechtzeitig und
nachweislich widerrufen ist, und die AGB bedingen eine Einzugsermächtigung,
da bin mit den Mods hier ausnahmsweise einer Meinung.

Evt sollten wir als Forumuser dir auch unsere "Arbeitszeit" hier für die Hilfe/Beratung berechnen :lach:
Da müsste ich bei Dir aber auch nach dem Leistungsaustauschverhältnis fragen ^^
Und Dein "Streitwert" dürfte doch etwas untersetzt sein.

Wahrscheinlich handelt es sich um einen Softwarebug [...]
Es steht ausserdem jedem frei, den ärztlichen Notdienst nicht in Anspruch zu nehmen, wenn er sich die 2 Cent / Minute nicht leisten kann.
Ein Softwarefehler? Nur wahrscheinlich wenn +166 eine Landesvorwahl ist oder der SIP-Switch von 1und1 Pressemeldungen verarbeiten kann.

Und Prepaid-Kunden steht der Anruf dann nicht mehr frei wenn sie die rechtzeitige Deckung versäumt haben oder das Geld für den Monat schon fürs Essen draufging, was glaubst Du wieviele Menschen sich in Gesundheitsgefahr begeben weil sie die Gebühr für den Bereitschaftsarzt nicht bezahlen können, wenn die ihn wenigstens noch anrufen können dann haben sie noch ne Chance an einen sozial eingestellten Bereitschaftsarzt zu geraten.

Und BTW ich bin auch jedesmal am überlegen ob ich solche QM-Aufträge künftig annehmen und in Rechnung stellen soll:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,

Sie selbst hatten bzw. ein Mitarbeiter aus Ihrem Hause hatte am xxxxxxx Kontakt mit <Realname des Agenten?!?> aus unserer kaufmännischen Serviceabteilung.
Unsere Mitarbeiter sind ständig bestrebt, ihre Service-Leistungen zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre Meinung. Sie helfen uns dabei, indem Sie unseren Service unter

http://survey.1und1.de/survey.php?xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
bewerten.

Sie benötigen dafür nur ein bis zwei Minuten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre 1&1 Telecom GmbH

Und zwar auch mit "stundengenauer" Abrechnung.

Also 1und1, dass Euer Service schonmal 10x besser ist wie der von KabelBW (10-Punkte-FAQ-Standardantworten aus Textbausteinkonserven) kann ich aus kürzlicher Erfahrung kostenlos bestätigen (Und meine ExEx auch, der das Jobcenter mal eine "Ausbildung" in diesem Pforzheimer Callcenter reingedrückt hat, da war sie aber nicht lange, "hat zuviele Fragen gestellt", vor allem über den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnung :mrgreen: ) .
 
Zuletzt bearbeitet:
20, nicht übertreiben, ich bin doch kein Rechtsanwalt.
Und jede Putzfirma darf angefangene Stunden voll abrechnen, also ich auch.


Privatkunde nicht HGB, aber das ist laut BGB Dienstleistungsrecht ja egal, Leistungsaustauschverhältnis? Ich gugg in die AGB...

Hast Du einen Dienstleistungsvertrag mit 1und1 abgeschlossen, bei dem Du Leistungen anbietest, da Du ja das BGB zitierst? Und wenn ja, wie rechnest Du denn ab (USt. usw.)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also 1und1, dass Euer Service schonmal 10x besser ist wie der von KabelBW (10-Punkte-FAQ-Standardantworten aus Textbausteinkonserven)
Das Lob war wohl verfrüht, jetzt bin ich doch in der "Textbausteinabteilung" gelandet,
"Schadensersatzforderung" von Privatkunden abgelehnt.
Mal sehen ob die Rechtsabteilung "Schaden" von "Aufwand" unterscheiden kann.

Hast Du einen Dienstleistungsvertrag mit 1und1 abgeschlossen, bei dem Du Leistungen anbietest, da Du ja das BGB zitierst? Und wenn ja, wie rechnest Du denn ab (USt. usw.)?

Kommt nicht drauf an, denn die Leistungen sind ja bereits gegenseitig ausgetauscht und das BGB erfordert keine schriftlichen Verträge, würd ich sagen, und natürlich rechne ich mit zzgl. 19% USt ab, mit was denn Du?
 
Der unberechtigte Betrag wurde dir doch gewährt, deine 4 Cent. Dein Privater Aufwand ist deine Sache, und bei der Summe und den minimalen Aufwand eher lächerlich! Und Privatperson dürfen keinen USt ausweisen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Privatkunde und Ausweis von USt, wie passt das denn zusammen? (Von der Sinnbefreitheit der ganzen Aktion an sich mal abgesehen...)
 
Das Lob war wohl verfrüht, jetzt bin ich doch in der "Textbausteinabteilung" gelandet,
"Schadensersatzforderung" von Privatkunden abgelehnt.
Mal sehen ob die Rechtsabteilung "Schaden" von "Aufwand" unterscheiden kann.
Mir scheint eher, daß auf Deiner Seite ein paar Begrifflichkeiten durcheinander geraten sind.

Was anderes ist es denn, wenn ein Vertragspartner von dem anderen den eigenen Aufwand ersetzt haben möchte, wenn nicht ein Schaden, der durch den Aufwand an Zeit/Geld entstanden ist, der in der normalen Vertragserfüllung nicht aufgetreten wäre?
Allerdings kann man in Deinem Fall ohne weiteres erwarten, daß die von Dir eingesetzte Zeit zu einem normalen Aufwand innerhalb eines Vertragsverhältnisses zugerechnet werden kann. In keinem Fall aber stehen die von Dir erhobenen 20,- EUR im Verhältnis dazu.

Kommt nicht drauf an, denn die Leistungen sind ja bereits gegenseitig ausgetauscht und das BGB erfordert keine schriftlichen Verträge, würd ich sagen, und natürlich rechne ich mit zzgl. 19% USt ab, mit was denn Du?

Selbstverständlich kommt es darauf an, denn Dein hinkender Vergleich bezog sich auf ein Renigungsunternehmen, welches seine Leistung in Rechnung stellt, also ein Vertragsverhältnis voraussetzt. Gleiches gilt für Deinen Bezug zum BGB ("Dienstleistungsrecht", was auch immer das bedeuten soll).
Wenn Du 19% USt. miteinrechnest, mußt Du Dir schon gefallen lassen, Dich als gewerblich einzustufen.

Bzgl. des Zustandekommen eines Vertrages solltest Du vll. auch noch einmal tiefer in die Materie einsteigen, die einfaceh Bitte von 1&1, einen Fragebogen auszufüllen, reicht dazu mit Sicherheit nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schadensersatz behommt man nur für den Fremdaufwand - also Rechtsanwalt, Elektriker, Fahrkosten, Porto usw., nicht aber die eigene Arbeitszeit - weder bei Privat- noch Geschäftskunden.
Wenn 1&1 auf Mail nicht reagiert hätte, wäre eine Schadensersatzforderung für Papier, Tinte und Porto möglich - mehr nicht. Das alles muß man dann auch noch belegen.
Dann gibt es auch noch die Schadensminderungspflicht. Also bei 4 Cent tatsächlich erstmal per Mail melden, bevor man Portokosten (mindestens mehr als das 10-fache) verursacht.

Die 4 Cent sind natürlich kein Schadensersatz, sondern Rückerstattung des zu Unrecht eingezogenen Betrages - also Rückabwicklung.

Als Kunde kann man also wenig dagegen unternehmen. Interessant ist es nur für Abmahner, wenn nämlich systematisch falsch abgerechnet wird, kann ein anderer Telekommunikationsanbieter 1&1 deshalb abmahnen. Unter denen hackt aber der eine dem anderen kein Auge aus. Auch Verbraucherverbände können ggf. dagegen vorgehen.


Vertragliche Leistungen werden übrigens auf Basis Kosten (nicht Aufwand) kalkuliert, angeboten und ggf. vertraglich vereinbart.
Aufwand ist die Grundlage bei Schadensersatz, wobei Schadensersatz ein schuldhaftes unzulässiges Handeln voraussetzt (hier wahrscheinlich der Fall, aber beweis das mal) und der nachgewiesene (=bewiesene) Aufwand erstattet wird.
Als drittes gibt es noch die Entschädigung, die ist noch mal ein bollständig anders gelagertes Rechtsgebiet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Kunde kann man also wenig dagegen unternehmen. Interessant ist es nur für Abmahner, wenn nämlich systematisch falsch abgerechnet wird, kann ein anderer Telekommunikationsanbieter 1&1 deshalb abmahnen. Unter denen hackt aber der eine dem anderen kein Auge aus. Auch Verbraucherverbände können ggf. dagegen vorgehen.

Bin immer dankbar für Andre's Kompetenz, aber was sagst Du jetzt dazu:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihren Hinweis zur Bundesnetzagentur . Ihr Anliegen wegen einer Erstattung nehmen wir sehr ernst.
Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass die Rufnummer 116 117 demnächst jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein wird. Diese Rufnummer wird auch nicht im <x>. Absatz zu Ihrem Link nicht extra genannt. Die Rechnung Nr. xxxxxxxxx ist korrekt. Eine Erstattung folgt aus diesem Grund nicht.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen dieses Mal nicht entgegen kommen können.

Mit freundlichen Grüßen
<Agent>
Rechnungsstelle
1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Auweia, jetzt hab ich den Supportprozess wohl völlig abgeschossen, oder wollen die, dass ich kündige
von wegen "nehmen wir sehr ernst.", irgendwie klingt das nach ner Drohung?
Find ich etwas überzogen, ich hab ja den Gedanken an "Abrechnungsbetrug" nicht umgesetzt.
Und da ich mit 1und1 ja ganz zufrieden bin hör ich jetzt lieber auf.

Wenn Du 19% USt. miteinrechnest, mußt Du Dir schon gefallen lassen, Dich als gewerblich einzustufen.
Das kommt nach meiner letzten Erfahrung bei IT-Freiberuflern auf die Laune des örtlichen Finanzamts an, oder ist das inzwischen obergerichtlich geklärt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja klingt total nach Drohung, ruf sofort die Special Task Force an die sollen sofort mit dem F.B.I und einem S.W.A.T Team das 1und1 Gebäude umstellen und einen Deal aushandeln, dann noch zum Europäischen Gerichtshof alle Vorstände für den enormen Finanziellem Schaden verklagen, immerhin ist ein enormer Wirtschaftlicher Schaden von 4 Cent entstanden der ganze Europa in eine Notlage bringen kann. Da muß sofort gehandelt werden! Auch die Zeit die hier damit verbringst muß natürlich vergütet werden, schreib dem Admin eine Rechnung i.H.v. 120€/Std und Beitrag sollte angemessen sein :)

Wer USt einnimmt muß diese auch abführen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähm, Novize, jetz haste mal nen Grund zum closen, also tus bitte auch ;)
 
Weise 1&1 doch bitte noch darauf hin, dass das "demnächst" aus ihrem Zitat einer Pressemitteilung der BNetzA vom 16.06.2010 entstammt und eher 1/2 Jahr bedeuten sollte als weniger knapp 2 Jahre.

Darüberhinaus bezieht sich das "demnächst" dabei im wesentlichen auf das "erreichbar" (da die Nummer bis dahin noch gar nicht existierte) und nicht auf die Lesart "Bisher konntet ihr da zwar schon anrufen, aber bald wird das auch entgeltfrei möglich sein" (siehe 4. Absatz).


Gruß,
Wichard
 
Da steht aber auch Zitat: Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt.

Ich sehe das Wort kostenfrei. Ergo für mich keine Berechnung.
 

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