1und1 akzeptiert Stornierung nicht

Anne

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Hallo,
vor wenigen Tagen habe ich im Controlcenter eine Vertragsumstellung von T-DSL 2000 auf 1und1 DSL 6000 veranlasst (ohne Hardware!). Nach zwei Tagen habe ich den Auftrag via Kontakt-email und per Einschreiben widerrufen. Heute erhalte ich von 1und1 eine Antwortmail, dass eine solche Stornierung nicht möglich sei, da Beauftragungen im CC immer verbindlich und nicht widerrufbar seien! Im Status steht dann auch tatsächlich, dass die manuelle Bearbeitung laufe... Schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Gilt das Widerrufsrecht in diesem Falle nicht?
Ach ja, in der Mail stand noch, dass "...wir es bedauern ihren Erwartungen nicht zu entsprechen.." aber eine Stornierung sei eben nicht möglich.
Wie seht Ihr das?
Danke für die Hilfe
Anne
 
Allgemein gilt wie bei allen Vertragsabschlüssen ein Widerrufsrecht, dachte ich zumindest

Das einzige was 1 und 1 machen könnte, wäre eine Aufwandsentschädigung für entstandene Arbeit zu verlangen.

Das mit dem Einschreiben war auf jeden Fall ein guter Weg....

Bin neugierig, gib uns bitte den weiteren Verlauf in diesem Thread bekannt....

Viel Glück und ein frohes neues Jahr

Greez Günther


PS.:

Leg dir bitte mal ne Signatur an, das hilft bestimmt mal wenn du Probs hast um Sie zu lösen
 
Telekommunikationsdiensleistungen unterliegen nur sehr bedingt dem Fernabsatzgesetz, vor allem, wenn sie bereits veranlasst wurden. Eine Widerspruchsfrist gibts dann nicht - Pech gehabt.

Wenn Du irrtümlich geklickt hast, kann eine Anfechtung wegen Irrtums möglich sein, allerdings trägst Du den Aufwand. Wenn Du, wie angegeben, unverzüglich widerrufen hast (unter Angabe, daß es ein Erklärungsirrtum gewesen sei), kann es sein, daß die Weigerung von 1und1, diese Anfechtung zu bearbeiten, zu einem von 1und1 selbst zu tragenden Schaden führt.

Hast Du der Telekom gegenüber einem Umzug des DSL-Anschlusses zu 1und1 widersprochen? Das wäre noch ein Weg, den Schaden zu minimieren...
 
Danke für die Antworten. Wo Du die Dienstleistungen ansprichst... mit Hardwarebestellung hätte ich somit kündigen können, ohne natürlich nicht. Mein Fehler nicht der von 1und1.
Liebe Grüße
Anne
 
Anne schrieb:
... mit Hardwarebestellung hätte ich somit kündigen können, ohne natürlich nicht. ...

Nicht ganz, Du hättest dann ggf. nur von der Hardwarebestellung zurücktreten können, denn nach laufender Rechtssprechung sind Providervertrag und Hardwarevertrag unabhängig (Urteil aus dem Mobiltelefonbereich, hier wohl übertragbar).

Was den Rücktritt von einem Telekommunikationsvertrag angeht, ist das BGB etwas unklar. Eigentlich sind nur Leistungen zum sofortigen Verbrauch ausgenommen - also unterläge eine Anschlußbestellung eigentlich auch dem Widerrufrecht. Auf der anderen Seite besteht die "Leistung" von 1und1 nur an einem Veranlassen an die t-com. Diese "Leistung" ist also sofort in Anspruch genommen... So jedenfalls scheinbar die Philosophie von 1und1.
Wenn der t-com gegenüber dem Anschlußwechsel widersprochen wird, kann die Leistung von 1und1 nicht sofort erbracht werden, weil die sofortige Erbringung aber Voraussetzung für den Wegfall des Widerspruchrechtes ist, hättest Du dann plötzlich wieder eins - zumindest theoretisch.

Das ganze klingt ziemlich verquer, das ist es auch. Mit der Schuldrechtsreform kamen eine ganze Reihe Änderungen ins BGB, so ist das Fernabsatzgesetz ebenso wie das AGBG bei der Gelegenheit ziemlich ausgedehnt worden. Plötzlich gelten Regelungen, die vorher für bestimmte Bereiche durchweg nicht galten, grundsätzlich auch dort - also Fernabsatzgesetz auch bei Telekommunikation - außer die Leistung ist auf sofortige Erbringung gerichtet.

Die Provider sind noch gewohnt, daß das Fernabsatzgesetz für sie nicht gelte. Einsparungen betreffen halt auch die Weiterbildung der Hausjuristen. Diese gehen sogar so weit, zu behaupten, es gelte nicht für Hardwarelieferungen - obwohl diese Aussage definitiv falsch ist (den Ärger hatte ich mal mit 1&1 - was glauben die eigentlich, daß ich meine Staatsprüfung auf ner Baumschule gemacht hätte? [ne, die habe ich im Straßenbau, brauche ich aber keinem zu erzählen;-)])

Insofern ist es wichtig, sich selbst der Rechtslage sicher zu sein und ggf. Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - und niemals glauben, was 1und1 sagt.

Du kannst bei der Telekom anrufen und denen mitteilen, daß Du einem Umzug zu 1und1 nicht zustimmst - sie mögen die Umstellung blokieren, du wollest bei der Telekom bleiben und demnächst auf T-online wechseln. Dann kommt 1und1 an den Anschluß nicht ran. Die Einzugsermächtigung widerrufe (Deren AGB verstoßen gegen eine gesetztliche Regelung, da die Annahme von Bargeld zur Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung nicht verweigert werden kann und Rabattierungen einer anderen Zahlungen gegenüber der Barzahlung unzulässig sind).

Alles, was von 1und1 kommt schicke man zurück, auf das Inkassoschreiben antworte man, daß die Forderung nicht berechtigt sei und verweise auf den Schriftverkehr. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, bittet man, alle weiteren Schreiben doch bitte direkt an den Anwalt zu richten.

Nicht vergessen, Zahlungsbefehlen fristgerecht zu widersprechen...
 
@Andre:
Wie gut dass du entsprechende Rechtskenntnisse hast.. 99,99% leider nicht.. denn bei 1und1 muss man ja leider shcon Rechtsexperte sein sonst wird man sowas von über den Tisch gezogen...
 
Anwalt oder auch Verbraucherschutz sind sicher eiene Gute Idee.

in § 312 d heißt es:
[...] Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: [...]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Die Zustimmung muß AUSDRÜCKLICH erfolgen, eine Klausel in den AGB reicht nicht aus, bzw versößt gegen §§ 305ff.

Insofern müßte meines Erachtens nach ein Rücktritt noch möglich gewesen sein.
 
Andre schrieb:
Was den Rücktritt von einem Telekommunikationsvertrag angeht, ist das BGB etwas unklar. Eigentlich sind nur Leistungen zum sofortigen Verbrauch ausgenommen -
[...]
Respekt!!!
Kannst Du aus Deinen rechtsanwaltlich angehauchten Beiträge hier nicht mal so ein FAQ oder vielleicht noch besser eine Rubrik im VoIP Wiki machen? :groesste:
So findet man die Sachen leichter und bei dem Benehmen so mancher Provider wird das ja leider immer wichtiger.
 
Bei dem, was ich hier lese drehts mir die Zehennägel auf! Ich dachte, ich wäre ein Einzelfall gewesen, aber anscheinend verfährt 1&1 immer nach der Devise "wir sind im Recht, solange bis das Gegenteil rechtskräftig bewiesen wird".
Mir haben sie mal irrtümlich Freieinheiten eingeräumt. Ich hab sie brav verbraten, im 3. Monat, als das Guthaben sowieso verfallen wäre, kam dann die Rechnung mit dicker Nachzahlung....
Natürlich wurde der Irrtum erst nach 3 Monaten bemerkt, auch eine Hinweis-Mail an mich, als es bemerkt wurde, hielt 1&1 nicht für nötig!
Kurz darauf kam es zu einer Vertragsänderung - ich habe dann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Ich sag nur: nie wieder 1&1 !
 
Bei Arcor gibt es z.B. eine Widerrufs-Frist, wenn man einen neuen ISDN/DSL Anschluß beauftragt.Die lassen diese 14 Tage untätig verstreichen und fangen erst an, wenn die Frist abgelaufen ist..:)

Aber egal, als wenn es hier darum ginge, wer Recht hat...? Wir alle wissen doch, was passiert, wenn man sich mit solchen Unternehmen anlegt:

Die Leistungen werden sofort eingestellt/eingefroren/gekündigt, mit dem Verweis auf unbeglichene Rechnungen oder anhängige Rechtsstreits.

Selbst wenn man es schaffen sollte, vor Gericht Recht zu erlangen, wie lange dauert das in der Regel in Deutschland ( 2 Jahre sind selbst bei Strafdelikten an der Tagesordnung), bis man dahin kommt und was macht
man in der Zwischenzeit, da ja der Provider bestimmt den Port nicht rausrückt...? Von den Kosten dieser Aktion ( Anwalt, Einschreiben, Gericht etc.) mal ganz zu schweigen.Recht haben und Recht bekommen sind leider 2 sehr verschiedene Dinge.

Grüße


TWELVE
 
Tcom gibt Anschluss eh nicht frei...

Wow, da habe ich ja etwas losgetreten. Danke für die gut verständlichen Einblicke ins deutsche Rechtswesen. Nun gibt es eine interessante Wendung: Im Status steht drin, der Anschluss sei nach Rücksprache mit Tcom gescheitert! Die bestellte Leistung kann somit nicht erbracht werden. Ich solle eine 0180er Nummer kontaktieren um weitere Schritte zu besprechen. Ob ich das schriftlich bekomme? Anyway - ich glaube, dass sich nun alles in Wohlgefallen auflöst zumal im CC nun der 1und1-Anschluss als bestellbar gemeldet wird.
Danke an alle Helfer
Anne
 
Tja ja 1und1

habe im April DSL 6000 bestellt und im Dezember schon bekommen. Ich freudig gleich Login Daten eingegeben und mich ohne Probleme eingeloggt. Und was sagt mein Router --> DSL 2000. Hab gleich ein paar Speedtests gemacht mit dem gleichen Ergebnis ( hatte vorher auch DSL 2000 ). Nach mehreren E-Mails in denen mir gesagt wurde, das ich DSL 6000 habe und bei mir ein Problem vorliegen muß ( Definitiv nicht der Fall ) habe ich per Einschreiben mit Rückschein erst eine Frist gesetzt und 2 Wochen später gekündigt. Naja die bestehen auf die Mindestvertragslaufzeit. Tja habe immernoch DSL 2000, mehr ist laut Telekom auch nicht möglich. Zum Glück habe ich Rechtsschutz.
Bin gespannt was noch kommt.

CU
 
h-p-d schrieb:
Bin gespannt was noch kommt.
Ohhhh ich vermute mal, da hast Du schlechte Karten. Vertraglich hast Du ja DSL, physikalisch ist leider nun mal nicht mehr möglich als 2MBit. Da muss man höllisch aufpassen ich wollte auch bei denen auf DSL6000 umsteigen, aber lt. T-Com geht bei mir eben auch nur 3000; als ich 1&1 gesagt habe, dass ich nur umsteige, wenn sie mir garantieren, das ich dann auch 6MBit habe, haben sie gemeint, dass man das erst sehen kann, wenn sie den Auftrag ausführen.
Nach einiger Diskussion haben sie dann eingeräumt, dass sie auch nur auf die normalen T-Com Anschlüsse zugreifen und da hab ich dann doch lieber abgelehnt zu wechseln.
 
DirkKn schrieb:
Ohhhh ich vermute mal, da hast Du schlechte Karten. Vertraglich hast Du ja DSL, physikalisch ist leider nun mal nicht mehr möglich als 2MBit. Da muss man höllisch aufpassen ich wollte auch bei denen auf DSL6000 umsteigen, aber lt. T-Com geht bei mir eben auch nur 3000; als ich 1&1 gesagt habe, dass ich nur umsteige, wenn sie mir garantieren, das ich dann auch 6MBit habe, haben sie gemeint, dass man das erst sehen kann, wenn sie den Auftrag ausführen.
Nach einiger Diskussion haben sie dann eingeräumt, dass sie auch nur auf die normalen T-Com Anschlüsse zugreifen und da hab ich dann doch lieber abgelehnt zu wechseln.

warum soll ich denn für einen DSL 6000 Anschluss bezahlen wenn ich nur DSL 2000 habe ? Laut deren AGBs muß ich mindestens DSL 3000 haben "1&1 überlässt auf Wunsch des Kunden den 1&1 DSL-Anschluss 6.016 auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6.016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit mindestens 3.072 kbit/s Downstream und bis zu 384 kbit/s Upstream erreicht wird." oder sehe ich das Falsch ?
 
Zuletzt bearbeitet:
h-p-d schrieb:
warum soll ich denn für einen DSL 6000 Anschluss bezahlen wenn ich nur DSL 2000 habe ? Laut deren AGBs muß ich mindestens DSL 3000 haben "1&1 überlässt auf Wunsch des Kunden den 1&1 DSL-Anschluss 6.016 auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6.016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit mindestens 3.072 kbit/s Downstream und bis zu 384 kbit/s Upstream erreicht wird." oder sehe ich das Falsch ?
Na wenn das explizit in den AGBs so drin steht ist das natürlich wieder was anderes. Dann viel Erfolg beim Kampf gegen 1&1:keule:
 
Es geschehen noch kleine Wunder bei 1und1. Ich habe folgende E-Mail von 1und1 bekommen:

"Sehr geehrte Frau ..........,

Wir haben uns mit dem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt und bestätigen Ihnen hiermit, dass Sie mit der falschen DSL-Geschwindigkeit geschaltet wurden. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Sobald Ihre Leitung mit der beauftragten Geschwindigkeit geschaltet wurde, werden wir Sie umgehend schriftlich informieren.

Haben Sie noch weitere Fragen erreichen Sie uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 01805001006 (12 ct/Min.).

Mit freundlichen Grüßen

Maxi Musterfrau ( den Namen habe ich geändert )
Leitungsmanagement
1&1 Internet AG"


da bin ich jetzt echt gespannt obs jetzt noch mal 7 Monate dauert

cu
 
h-p-d schrieb:
Es geschehen noch kleine Wunder bei 1und1. Ich habe folgende E-Mail von 1und1 bekommen:

"Sehr geehrte Frau ..........,

Wir haben uns mit dem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt und bestätigen Ihnen hiermit, dass Sie mit der falschen DSL-Geschwindigkeit geschaltet wurden. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Sobald Ihre Leitung mit der beauftragten Geschwindigkeit geschaltet wurde, werden wir Sie umgehend schriftlich informieren.

Haben Sie noch weitere Fragen erreichen Sie uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 01805001006 (12 ct/Min.).

Mit freundlichen Grüßen

Maxi Musterfrau ( den Namen habe ich geändert )
Leitungsmanagement
1&1 Internet AG"


da bin ich jetzt echt gespannt obs jetzt noch mal 7 Monate dauert

cu


Die email kenn ich, ich hab genau die gleiche bekommen als mir 3130 statt 6000 geschalten wurden und ich mich beschwert hab
4 monate und 3 emails später kam dann ne email das se nich mehr aus der leitung raus kriegen und se mich zurückstufen wollen auf 3072, hab ich abgelehnt und seitdem kam nix mehr, jetz hab ich halt 3130 statt 6000 aber mehr is laut tcom net möglich (die fritzbox gibt mir ne max geschwindigkeit von über 7000 )
 
Habe das gleiche Problem:

habe im oktober ein upgrade von 1mbit auf 6mbit veranlasst, denn ich dachte, wenn ich eine neue bandbreite bekomme, dann kann ich auch von der plus flat in die deutschlandflat!! FALSCH GEDACHT! fünf tage später kam eine bestätigung, dass ich die plus flat weiter haben würde und aus wirtschaftlichen gründen auch nicht wechseln könnte.
mh.... kurze zusammenfassung: 1und1 dachte also, dass ich den 6mbit anschluss bei ihnen mache und dann auch noch 29,90 !!!! für ne 6 mbit flat bezahle....
ich habe sofort alles storniert....

doch leider hatte ich schwupps die wupps eine woche später keinen dsl anschluss mehr bei der t-com..... komischerweise ging auch kein internet mehr. nach auskunft von der t-com belegt ein anderes unternehen mein dsl port.

kurzfristig habe ich mich entschlossen ne congsterflat zu holen.... und siehe da.....6 mbit mit flat funzt wunderbar.... es stellte sich heraus, dass meine 1mbit flat von 1und1 nicht mit dem 6mbit anschluss funktioniert.

nach zahllosen telefongesprächen habe ich es aufgegeben. 1und1 versprach mir meinen anschluss zur t-com zürückzuführen.....
bis heute nix passiert!! und das sind jetzt schon 3 monate....
ist dies ein fall von leistungsverweigerung? 1und1 bietet mir eine produktkombination an, die nicht funktioniert??

jetzt aber das schönste....
laut rechnung habe ich weder bei der t-com noch bei 1und1 einen dsl anschluss..... seit 3 monaten wird mir kein dsl anschluss in rechnung gestellt... :)
fazit: SAFTLADEN 1und1.....
 
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