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MEiNiTY

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Hallo,
auch die 7050 musste dazu nicht entbrandet sein. Für die 7270 beachte das Veräusserungsverbot innerhalb 6 Monaten.

Gruss emen
 
  1. telnet fritz.box
  2. Datei (/proc/sys/urlader/environment) sichern
  3. echo firmware_version avm >> /proc/sys/urlader/environment
  4. reboot
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi!

@emen
Das ist aber nicht sooo eindeutlich wie du das denkst.
nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt
Hier will keiner die Box als Neuware verkaufen - mit Rechnung und MwSt. Sondern von Privat als gebraucht in eBay. Zwar neuwertig, aber nicht Neuware!
Daher sollte eher ein Jurist seine Meinung sagen ob bei der Auslegung des nächsten Satzes mit den 6 Monate, wirklich nicht nur der Verkauf als Neuware gemeint ist. Den Otto-Normalbürger kann es definitiv nicht.

Es ist eine Sache was man glaubt beim lesen zu verstehen und eine ganz andere wie das von ein Rechtsanwalt bzw. Richter ausgelegt wird und eine dritte was zulässig ist.

IMHO
Gruss
 
Sorry, hab kein Wort verstanden - reicht es nicht wenn ich ein Pseudoimage drüberjag und dann eine Originale von AVM? So hatte ich es damals bei der 7050 gemacht. Würde es gern entbranden und mit der Original-Firmware laufen lassen, falls das denn noch so geht bei der Box.
Das ist die schnellste und einfachste Möglichkeit. Telnet sollte dir doch ein Begriff sein. Den Rest bekommst du schon selbst hin :)
 
Das geht auch ohne das Entfernen des Brandings. Also kein Problem :)
 
[Edit frank_m24: Sinnfreies Fullquote vom Beitrag #5 gelöscht. Lies noch mal die Forumregeln.]

@emen
Quelle: AGB 1&1 Absatz B - Pkt. 5.1
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.

Da meiner Meinung nach die Hardware nicht im Paket mit dem Abschluss eines Vertrages erworben wurde, da ja schon ein Vertrag bestand, ist diese Klausel eigentlich hinfällig. Dies würde sich ja nur auf die Hardware beziehen, die man mit der Vertragsverlängerung bestellt hat.

Gruß Marzl
 
Richtig "entbrandet" hast Du die Box erst, wenn auf der Übersichtsseite der Warnhinweis (in roter Schrift), dass sich eine Fremde Firmware auf der Box befinden würde, nicht mehr angezeigt wird. Dieser Warnhinweis verschwindet, nachdem die Box mit der Recovery-Firmware von AVM wieder zurückgesetzt wurde.

Nach dem Entbranden funktioniert die Box aber vermutlich nicht mehr an 1&1 Komplettanschlüssen, da der von 1&1 verwendete Startcode (dabei wird die 2. PVC eingerichtet) nicht mehr eingegeben werden kann.
 
Richtig "entbrandet" hast Du die Box erst, wenn auf der Übersichtsseite der Warnhinweis (in roter Schrift), dass sich eine Fremde Firmware auf der Box befinden würde, nicht mehr angezeigt wird...
Nur weil dieser Hinweis existiert, heißt das noch lange nicht, daß die Box nicht richtig entbrandet ist. Der Hinweis besagt lediglich nur, daß die original Firmware manipuliert wurde. Ob die Box richtig entbrandet wurde, erkennt man u.a. an dem Providerhinweis, der nach dem Entbranden verschwunden ist (bei 1&1 ist es z.B. "UI" nach der Modellbezeichnung).
...Dieser Warnhinweis verschwindet, nachdem die Box mit der Recovery-Firmware von AVM wieder zurückgesetzt wurde...
Es muß nicht unbedingt ein Recover durchgeführt werden. Das einfache Update einer Firmware beseitigt den Hinweis auch.
...Nach dem Entbranden funktioniert die Box aber vermutlich nicht mehr an 1&1 Komplettanschlüssen, da der von 1&1 verwendete Startcode (dabei wird die 2. PVC eingerichtet) nicht mehr eingegeben werden kann.
Der Startcode kann weiterhin benutzt werden! Wie kommst du bloß auf diese Vermutung?
 
Das war tatsächlich nur eine Vermutung! Ging davon aus, das nur Boxen mit der UnitedInternet-Firmware das Startcode-Eingabefenster haben. Da lag ich wohl falsch.
 
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