Ich habe hier (außer den zensierten Punkten, mit strafrechtlichen Tatbeständen sollte man sehr vorsichtig sein) noch keine allzu falschen Aussagen gelesen. Zwei verschiedene Möglichkeiten bestehen:
1. Aussitzen und 1&1 den ganzen Weg gehen lassen
2. Selber "Negative Feststellungsklage" erheben.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile
Punkt 1 hat den Vorteil, dass man wenig tun muss - nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man dem widersprechen, damit nicht plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht - und bei einer Klage (wenn es denn dazu kommt) muss man entsprechend erwidern. Man hat aber - das ist der Nachteil - eine lange "Zappelpartie" und Nervenverschleiß.
Punkt 2 hat den Vorteil, dass man ein Urteil in der Hand hat, das einem ein Erfolgserlebnis bringt (hoffentlich), 1&1 Geld kostet (deutlich mehr als in Variante 1) und mit dem man dann rumwedeln und sagen kann "Dem Verein hab ichs gezeigt"
Was ich nicht ganz verstehe, ist der Gerichtsstand. Als Endverbraucher kann man nach meiner Erinnerung gegen ein Unternehmen auch am eigenen Wohnsitz klagen, nicht nur am Sitz der Beklagten (hier sowieso auch am Ort der Leistungserbringung). Die Gerichtstandsvereinbarung in den AGB ist nur gültig, wenn der Kunde auch gewerblich ist. Was hier wohl nicht der Fall ist, sonst gäbe es keine Rechtsschutzversicherung. Nicht gerade ein guter Anfang für einen Prozess.
Für alle ohne Rechtsschutz ist Weg 1 sicher der billigere - man hat erst Kosten, sollte 1&1 wider Erwarten gewinnen. Deshalb raten auch viele dazu. Bei dem Streitwert (12Mon * ca. 40¤ = ca. 480¤) könnte man sich beim Amtsgericht sogar selbst ohne Anwalt verteidigen (allerdings heist es nicht zu unrecht: Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten. Man ist zu sehr emotional beteiligt, um das locker durchzuziehen).
Der Nachteil ist generell der Streitwert: Gute Anwälte nehmen sowas häufig gar nicht an (zu geringes Honorar für den Aufwand), das ganze liegt in den unteren Gerichtsinstanzen, bei denen u.U. ein Richter frisch aus dem Studium (= noch unerfahren) oder seit längerem nicht befördert (=gelangweilt, frustriert?) das als einen von hunderten Fällen bearbeitet.
Will ein Richter etwas schnell vom Tisch haben, prüft er, wer was zu beweisen hat, und stellt fest: Der Beweispflichtige hat nicht hinreichend bewiesen.
Auf genau dem Weg kann natürlich auch so eine negative Feststellungsklage fehlschlagen. Man müsste ja beweisen, dass kein Anspruch besteht, dass z.B. die Kündigung auch nicht wieder zurückgenommen wurde (z.b. am Telefon). Wenn dem Richter die Beweise nicht reichen... Als Kläger hat man die Beweislast und kann die Feststellungsklage verlieren, auch wenn der andere im umgekehrten Fall (Klage auf Zahlung) ebenfalls verlieren würde (weil die Beweise dafür, dass z.B. sich die Kündigung auf etwas anderes bezieht, auch fehlen).
Hat denn 1&1 im Rahmen des Prozesses selber Gegenklage erhoben?
Ich war selbst schon in einige Prozesse involviert (meistens als Parteisachverständiger) und habe die verrücktesten Urteile gelesen (und das waren meist die höherer Gerichte) und würde mit Sicherheit niemanden einen Rat geben. Ich bin wahnsinnig gespannt, wie das Urteil hier aussieht.