1&1 - Preisänderung bei Gesprächen ins Mobilfunknetz

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hehe, das ist gut, sehr gut :)

Hast du denen das so geschrieben?
 
florianr schrieb:
@sinus

Ehrlich gesagt ist es mir völlig egal, ob ich die gleiche Leistung jetzt irgendwo anders billiger bekomme oder nicht. Der Vertrag wurde zu bestimmten Konditionen abgeschlossen, mit der Verpflichtung sich ein jahr zu binden.
Wenn die jetzt einseitig die Konditionen ändern sehe ich das einfach nicht ein. Anstelle 100 Freiminuten zu streichen hätten sie den Tarif auch einfach einen Euro teurer machen können und dann würde wohl wahrscheinlich jeder meckern.
Als Kunde muß man ja nun seinen Teil des Vertrages einhalten, aber dann sollen sich auch die Anbieter an Ihren Teil halten.

Genau so sehe ich das auch!!
 
Also, ich habe mich genauso über den Wegfall der 100 Freiminuten geärgert. GMX ist nun einfach günstiger, wenn man keine Flatrate will.
Ich habe auch erst mal zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt. Im Moment passiert so viel am Markt, daß ich einfach nicht wieder ein weiteres Jahr an 1und1 gebunden sein will.
 
Heee Luggi echt super klasse geschrieben von dir genauuuu so sehe ich das auch wie du .
Bin echt am überlegen eine so ähnliche Mail an 1&1 zu schreiben.
is immer das selbe die meinen wohl Sie können das einfach so mit dem Kunden durchziehen ich halte mich an meinen 12 Monate Vertrag also sollen sie das gefälligst auch.
 
stdr schrieb:
Was mich mittlerweile so richtig an den Vertragsbedingungen von 1&1 stört, ist, dass man nach der Mindestlaufzeit noch immer kein monatliches Kündigungsrecht hat. Die automatische Verlängerung um ein ganzes JAhr finde ich doch sehr unseriös.

Wo steht denn das?
 
Das steht in den AGB der Plustarife. Und ich sehe absolut keine sachliche Rechtfertigung für solch eine Regelung.
 
hier ist der Plan ....

Also ich hab folgendes vor: Vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vater einfach einen neuen DSL Anschluss samt billgem Flat Tarif und neuer Hardware beantragen. Die alte FritzBox kommt auf eBay und damit ist das ganze Bezahlt.

Meint ihr das kommt durch? Schliesslich ist des die selbe Adresse und Telefonnummer ....

Gruss,
t.

P.S.: P.S.: ist auch sehr interessant den Parallelthread weiter zu verfolgen: http://www.dslteam.de/forum/showthread.php?p=1970184#post1970184
 
Alles im allen ist also die einzig richtige Lösung:
1.) 1und1 DSL Vertrag aufgrund vorgenannter Gründe kündigen
2.) Ehefrau, Freundin, Eltern oder ähnliches neuen Vertrag mit DSL Flat für 6,90 bei 1und1 abschließen.
3.) Neue Hardware bekommen bzw. alte Hardware bei eBay rein
4.) Mit der Ersparnis zwischen z.B. meinem Vertrag (5000 für 9,90) und DSL Flat 6,90 = 3 Euro für 300 Minuten ins Deutsche Festnetz telefonieren.
Gleicher Preis mehr Feature
5.) Sehe ich das richtig?
 
So, dann will ich auch nochmal etwas loswerden:

Als im Februar zum ersten Mal widersprüchliche Aussagen von 1&1 aufkamen bzgl. Preiserhöhungen für VoIP-Kunden in die Mobilfunknetze, jedoch nicht klar war, ob sie für alle Kunden gelten würden (nachzulesen hier), habe ich einfach mal vorsichtshalber als "Altkunde" per eMail widersprochen.
Seitdem habe ich mit dem Support von 1&1 wirklich abenteuerlichen Schriftverkehr gehabt: Insgesamt hier nicht reproduzierbar, da zu lang.
Im Endeffekt wurde mir jedoch das außerordentlich Kündigungsrecht ziemlich schnell zugesprochen. Problem war jedoch die bei Vertragsabschluß erworbene Hardware. Hier wollte 1&1 bis zuletzt darauf bestehen, daß ich sie bei SoKü zurücksenden bzw. gegen Aufpreis komplett erwerben müßte.

Das Ergebnis liegt nun seit heute vor: Mein Vertrag ist seit gestern außerordentlich gekündigt und mir wurde aus Kulanz die Hardware ohne weitere Forderungen seitens 1&1 überlassen. Wohlgemerkt aus Kulanz!
Ich war von Anfang an der Meinung, daß ich sie bei Vertragsabschluß käufliche erworben hätte und sie damit in mein Eigentum übergegangen ist. 1&1 hat dies jedoch einen Monat lang bestritten. Möglicherweise hat dann noch einen Ausschlag geben, daß eine andere Abteilung bei 1&1, die ich wohl eher zufällig über das allgemeine Supportformular für Neukunden erreicht habe, geschrieben hat, daß die Hardware bei Vertragsabschluß in das Eigentum des Kunden übergeht... Nun ja...

Ich bin also aus der Geschichte raus und muß jetzt feststellen, daß 1&1 wohl gaaaanz vielen ihrer Kunden das außerordentliche Kündigungsrecht durch diese nun für alle geltende Preiserhöhung zugesteht... Warum auch immer... Immerhin kommen nun etliche Leute aus ihren langwierigen Verträgen raus und können woanders (oder auch nicht :D ) von vorne anfangen...

So, ich bin gespannt, wie das Ganze hier weitergeht. Ich hoffe für alle, daß Ihr nicht auch Probleme mit der subventionierten Hardware bekommt. Dort scheint zumindest bei 1&1 ein "wunder" Punkt zu liegen...

Gruß, smarty24

Nachtrag: Beim erneuten Lesen meines Betrags erscheint er mir möglicherweise ein bißchen mißverständlich: Wie schon im zitierten alten Beitrag von mir geschrieben bin ich Keiner, der zu den Leuten gehört, die iimmer überall und sofort nach SoKü schreien.
Jedoch nervt mich extrem an 1&1 deren Informationspolitik den Kunden gegebenüber (ich habe bis gestern keine einzige Information über die veränderten Preise erhalten) und verbunden damit, daß 1&1 wohl glaubt, still und heimlich diese Preiserhöhung durchzusetzen. Ich bin der Meinung, daß sich beide Vertragspartner an einen geschlossenen Vertrag halten müssen. Und wenn einer ausscherrt, habe ich auch kein schlechtes Gewissen, meine Rechte durchzusetzen. Und schon gar nicht bei einem Unternehmen dieser Größe...
 
stdr schrieb:
Das steht in den AGB der Plustarife. Und ich sehe absolut keine sachliche Rechtfertigung für solch eine Regelung.

Also, da habe ich mal nachgeschaut. In den AGB für 1&1 DSL-Anschlüsse steht:

>>>
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.
<<<

also keine automatische Verlängerung um ein Jahr, sondern monatlich kündbar.

In den AGB für Internet-Zugänge hingegen steht:

>>>
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
<<<

Hier also eine automatische Verlängerung.

Was gilt denn nun? Den DSL-Resale-Anschluss kann ich z.B. nach 15 Monaten kündigen, den Tarif dazu aber nicht, sondern nur nach 12, 24, 36,... Monaten. Andersrum ist es aber so, dass die neuen Flatrate-Tarife an den Resale-Anschlüssen gebunden sind.
Da ja soviele von euch schon den neuen Anschluss bestellt haben, hat schon jemand nachgefragt, wie es sich wirklich mit der Kündigung verhält?
 
Genau so ist es, der Tarif verlängert sich dann automatisch wieder um die vereinbarte Mindestvertragsdauer von 12 Monaten (oder hat jemand es geschafft bei der Hotline sich nur 6 Monate zu binden?)
Der Tarif bleibt bei Kündigung des DSL-Anschlusses unberührt, andersrum, wenn man den DSL-Tarif kündigt, ist automatisch der Anschluss mitgekündigt. Das ist ja das, was die meisten Leute an 1&1 stört. ;)
 
Also kann man z.B. nach 13 Monaten nur den Anschluss kündigen und den Tarif weiter an einem anderen Anschluss nutzen? Das wäre irgendwie inkonsequent von 1&1.
 
Wenn man nun widerspricht und von 1&1 gekündigt wird, wie verhält es sich, wenn man z.B. zum 01.12.04 das Wechslerangebot von 1&1 genutzt hat und die 100 ¤ Wechslerguthaben bekommen hat. DSL-Anschluss ist noch bei T-Com. Das Wechslerguthaben ist doch 3 Monate (oder waren es 4, da hat sich laufend was geändert) gültig.
Muss man davon etwas zurückbezahlen???
 
bei sokü kann passiere:
1) hardware zurück, da nur subventioniert erworben
2) hardware gegen geld behalten, da s. 1)
3) erlassenes guthaben wird zurückgefordert
4) man muss nicht zwingend wieder einen vertrag der ui ag bekommen ...

aber ansonsten geht alles ohne probleme
 
1) Hardware bezahlt=Eigentum! Es handelt sich bei dem Blatt Papier mit den komischen Zahlen um eine Rechnung von 1und1!
2)entfällt, siehe 1!
3)Der Kunde hat sich bis zu diesem Zeitpunkt an den Vertrag gehalten, 1und1 will sich nicht ab jetzt an den Vertrag halten!(Trotzdem sollte man eine Rechtschutzversicherung haben)! Bei der Lieferung der Hardware steht erstmal drauf, dass es eine Rechnung ist und eine Rechnung bekommt man, wenn man etwas kauft und wenn du dir den unteren Bereich genauer ansiehst, dann siehst du, dass die Ware erst nach Bezahlen dein Eigentum ist und wenn du schon die Hardware bezahlt hast, ist sie auch dein Eigentum :wink: , korrigiert mich, wenn ich mich auf der 1und1 Rechnung verlesen habe!
4) Jepp, melde deine Frau an, aber nicht mit deiner Kontonummer, sondern der deiner Frau :lol:, man war das einfach!
gruß mayday7
 
hardware zurück, da nur subventioniert erworben
dürfte ein Problem werden, da gekauft und nicht für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen, das ist ein Unterschied, wenn ich mich nicht irre gab es dazu auch Gerichtsurteile

erlassenes guthaben wird zurückgefordert
auch das dürfte ein Problem werden, da die Vertragsbedingungen einseitig verändert wurden.

zu punkt 4, das kann passieren und ich gehe davon aus das daß 1und1 auch durchziehen wird
 
1u1_Spezialist schrieb:
bei sokü kann passiere:
1) hardware zurück, da nur subventioniert erworben
2) hardware gegen geld behalten, da s. 1)
3) erlassenes guthaben wird zurückgefordert
4) man muss nicht zwingend wieder einen vertrag der ui ag bekommen ...

aber ansonsten geht alles ohne probleme

Weiß jetzt nicht, ob Du Dich nur auf meinen Beitrag berufst, aber Deinem Usernamen zu urteilen, scheinst Du gute Beziehungen zu 1&1 zu haben. :wink:

1) Hardware wurde nicht "nur" subventioniert. Es ist jedem Anbieter selbst überlassen, zu welchem Preis er seine Hardware verkauft. Somit geht die Hardware durch den Kauf in das Eigentum des Käufers über.
2) ?? Hardware wurde schon bezahlt, s. 1)
3) Das Guthaben war eine Leistung von seitens 1&1 und kann nicht so einfach zurückgefordert werden. Vor allem nicht, wenn 1&1 die Kündigung ausspricht.
4) Was willst Du damit sagen???

Edit:
Meine beiden Vorredner waren wohl etwas schneller mit dem Tippen. :wink: Aber der Inhalt gibt das gleiche wider. :wink:
 
bei sokü kann passiere:
1) hardware zurück, da nur subventioniert erworben
2) hardware gegen geld behalten, da s. 1)
3) erlassenes guthaben wird zurückgefordert
4) man muss nicht zwingend wieder einen vertrag der ui ag bekommen ...

aber ansonsten geht alles ohne probleme

Naja, nich so ganz... Eine (ordentliche oder wie in diesem Fall außerordentliche) Kündigung heißt nur, dass das Dauerschuldverhältnis nicht weiter besteht - ausgetauschte Leistungen bleiben rechtmäßig ausgetauscht und können daher nicht zurückgefordert werden. *Das* wäre ein Rücktritt (Unterschied!), und dann könntest du sämtliches an 1&1 gezahltes Geld zurückfordern, während die Wertersatz für die erbrachten Leistungen geltend machen könnten (übrigens wohl weit geringer als der berechnete Preis, Gewinnspanne und so.) *Rücktritt* ist hier aber nicht einschlägig, sondern eine "Sonder" (d.h. außerordentliche) Kündigung.
Hardware und Guthaben und Werbegeschenke undsoweiter sind und bleiben *Eigentum* des Kunden.
Logo?

Und auch im Extremfall, dass jemand vor einem Monat nen Tarif gemacht hat und ne Fritzbox für ~ 150 EUR weniger kassiert hat (dürfte hinkommen, oder?) ist das genau deswegen nicht unfair oder unmoralisch oder sonstwas, weil 1&1 doch immerhin darauf besteht, mehr zu verlangen als im ursprünglichen Vertrag vereinbart.

grüße,

lukas
 
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