1&1 - Preisänderung bei Gesprächen ins Mobilfunknetz

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Eben, wer sich wegen der Preiserhöhung vom Vertrag löst, macht sein außerordentliches Kündigungsrecht aus 314 BGB geltend. Eine Anspruchsgrundlage für Hardware zurück gibt es nicht, da nur Wirkung für die Zukunft. Einen Bereicherungs- oder Schadenersatzanspruch auf Geldnachzahlung sehe ich auch nicht gegeben. Bereicherungsanspruch nicht, weil ein Kaufvertrag besteht. Für den Schadenersatz fehlt es am Verschulden des Kunden.
 
Das sehe ich genauso. Ich frage mich, wie 1u1_Spezialist darauf kommt, daß Kunden, die in diesem Fall von einem außerordentlichem Kündigungsrecht Gebrauch machen, die gekaufte Hardware zurückgeben sollten.

Etwas verlangen könnte 1und1 wohl nur, wenn die außerordentliche Kündigung durch den Kunden verursacht wird (z.B. mehrfache Lastschrift Rückläufer). Aber selbst dann (natürlich) nur maximal die ausbleibendenden monatlichen Entgelte zurückfordern (nach Ziff 7.6 AGB 75%).

Aber im vorliegenden Fall gibt es dafür keine Grundlage.

Wobei ich mir durchaus vorstellen könnte, daß 1und1 es versuchen könnte dies alles wiederzubekommen.

4.) Ist schon klar, aber wer will eigentlich noch einen Vertrag von UI? Ich jedenfalls nicht, denn ich möchte auf gar keinen Fall mein T-DSL gegen 1und1DSL austauschen.

Woher beziehst Du diese Kenntnisse? Ist das die offizielle Linie von 1und1? Oder soll das Kunden nur von der Kündigung abhalten?
 
Ich kann die Aussage von 1u1_Spezialist leider nur bestätigen. I habe eben die Hotline angerufen um zu erfahren ab wann meine Kündigung gülig ist und dabei erwähnt, dass die Fritz!Box von 1&1 zurückgefordert wird. Allerdigs wird der vom Kunden bezahlte Preis erstattet.
 
Fordern können sie ja, aber ich sehe da keine Anspruchsgrundlage. Nur was machen die dann mit den ganzen gebrauchten Boxen? Wenn die damit ebay flooden, bekommen sie dafür vllt weniger, als sie dem Kunden erstattet haben.
 
Ich kann die Aussage von 1u1_Spezialist leider nur bestätigen. I habe eben die Hotline angerufen um zu erfahren ab wann meine Kündigung gülig ist und dabei erwähnt, dass die Fritz!Box von 1&1 zurückgefordert wird. Allerdigs wird der vom Kunden bezahlte Preis erstattet.

*Verlangen* kann 1&1 viel.

Wie gesagt, Kündigung ist gerade kein Rücktritt, bereits ausgetauschte Leistungen behalten den Rechtsgrund. Nen Anspruch von 1&1 kann ich beim besten Willen nicht erkennen...

Das Ist Keine Rechtsberatung undsoweiter, aber ich würde einfach ab der außerordentlichen Kündigung (am besten dann halt doch beweisbar - also Schriftform und per Einschreiben) allfällige Lastschriften zurückgehen lassen (den Tarif latürnich auch nicht mehr nutzen) und Drohbriefe von 1&1 einfach in die Rundablage wandern lassen. Nur Mahnbescheiden muss man widersprechen. Ich kann mir nämlich beileibe nicht vorstellen, dass sich die Damen und Herren von 1&1 mit so einer wackeligen bzw. nicht existenten Anspruchsgrundlage an die Zivilgerichte wenden werden (bei dem bißchen Geld, um das es geht, wohl sowieso nicht...)

Mir kommt 1&1 immer unseriöser vor, muss ich sagen - erst eine Preiserhöhung aus dem Nichts (man bedenke: die 100 Freiminuten wurden *sekundengenau* abgerechnet, das kommt insgesamt also auf mehr als nen Euro, und Mobilfunk scheint ja sowieso die Cashcow zu werden...), dann werden Leute rechtswidrig aufgefordert, HArdware zurückzugeben... *schulterzuck*



grüße,

lukas
 
Jetzt muß ich auch noch meinen Senf loswerden 8)

Ich verstehe das Gerangel wegen dem lächerlichen Euro nicht, den ich jetzt wieder selber zu bezahlen habe....denn:

=> wenn ich mal an den Preisvorteil beim Erwerb der Fritzbox denke (im Jan. '05 immerhin nur 26,80.-EUR incl Versand anstatt weit über 150EUR zzgl Versand),

und dazu
=> den verbillligten Minutenpreis von 1ct rund um die Uhr ins dt Festnetz dazurechne (ok schlagt mich tot - es gibt günstigere CbCs :wink: , aber dazu muß ich immmer Listen bei teltarif oder im videotext guggen ), bin ich immer noch besser dran als vorher.

Alleine diese beiden Punkte haben mir soviel Ersparnis eingebracht, die ich ohne den Provider- und Tarifwechsel nicht hätte. Neuanschlüsse, die nach meinem Tarifwechsel (im Dez. '04) durchgeführt wurden, bekamen sogar noch irgendeine 100EUR-Gutschrift (?), dafür aber keine 100 Freiminuten.

Meine Freundin hatte nach ihrem Wohnungswechsel -ebenfalls im Jan.05- einen analogen Telefonanschluß bei der Telekom beantragt. Die haben ihr den "calltime 120" für ~20EUR GG aufgeschwätzt, mit dem sie 120 Minuten kostenlos ins dt. FN anrufen kann. Die hat sich gefreut wie'n Schnitzel ->O-TON: "über dieses Superangebot, da sagst nix mehr oder? " Nein, da sag i nix mehr ;-)

Und daß man jetzt beim VoIP->Mobilfunk mehr bezahlen muß, macht (mir persönlich) auch nichts aus. Ich wähle auch beim Mobilfunk immer noch eine günstige CbC-Nummer, da kostet eine Minute grade mal 14,5 Ct. Also was solls?

Auch wenn ich jetzt vom SoKü Gebrauch machen könnte, werde ich trotzdem alles beim Alten lassen. Wieder auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen? Vielleicht auch noch zu GMX? Die gehören doch auch zu UI, also werden die wohl auch irgendwann ihre Preise dementsprechend anpassen......?

Ich weiß, andere hier im Forum sehen das anders, Prinzip hin oder her. Ihr seit ja auch zugegebenermaßen im Recht, wenn Ihr auf "Vertragserfüllung" pocht.
Ich muß mich auch an die 12-monatige Vertragsbindung halten und kann nicht nach Belieben -weils mir grad so passt- meine Vertragsbedingungen ändern, und das auch noch OHNE eine schriftliche Benachrichtigung.
Ich habe übrigens auch keine erhalten, weder im Controlcenter, noch per eMail :(
=> eindeutige Minuspunkte an 1und1

Wenn ich bis zum Herbst irgendwo was Günstigeres finde kann ich immer noch rechtzeitig vertragsgemäß kündigen und wechseln.
Vorerst laß ich es aber sein, das ist mir der Aufwand ja garnicht wert.


Petraline


PS: Dies ist nur meine bescheidene Meinung, ich möchte hier niemandem auf den Schlips treten oder dessen Auffassung der rechtlichen Vertragserfüllung in Frage stellen.... jeder so wie er mag ... Jamei, wenns schee macht :lol:
 
Naja es muß ja wirklich jeder selber wissen, was er macht. Ich verstehe 1und1 nur eben nicht, die hätten doch alle Bestandskunden nach ablauf der mindest Vertragslaufzeit auf die neuen Konditionen umstellen können, verbunden mit dem Angebot in die neuen Tarife umzusteigen. Das würde sich ja noch jeder gefallen lassen.

Aber so sieht es doch aus, als solte die toll angekündigte Priessenkung durch die Bestandskunden finanziert werden, die allesamt mehr als einen Euro mehr bezahlen müssen (mehr schon alleine deshalb, weil die 100 Minuten ja sekundengenau abgerechnet wurden).
Aber gerade die Tatsache, daß 1und1 die Tarife für Neukunden senken kann, zeigt doch, daß das Argument von 1und1, die Preise seien ihnen gegenüber erhöht worden nicht ziehen kann.

Und dann ist es (und ich denke, da sind wir uns alle einige) sehr ungeschickt, wenn man den Bestandskunden mit restliche Mindestvertragslaufzeit einerseits nicht die Möglichkeit gibt von den neunen günstigen Tarifen zu profitieren, andererseits aber eben durch eine Änderung der Vertragbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt.

Soetwas habe ich ja noch nie erlebt.

Wegen mir können die auch Ihre FBF zurückhaben. Wenn ich irgendwo anders einen neuen Tarif abschließe, bekomme ich ja auch wahrscheinlich wieder eine. Und ich wage zu bezweifeln, daß ichbei ebay wesentliche mehr bekomme als ich seinerzeit bezahlt habe und den Aufwand spare ich mir auch noch.

Trotzdem bleibe ich bei meiner oben genannten Auffassung, daß eine entsprechende Forderung von 1und1 jeder Grundlage entbehrt. Aber wer sich einer solchen Forderung ausgesetzt sieht, sollte sicherlich einen Anwalt konsultieren, bevor er das verweigert.

Außerdem sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß 1und1 den Vertrag kündigt, nicht der Kunde. Letztlich funktioniert das wie bei einer Änderungskündigung im Arbeitsrecht. 1und1 kündigt den Vertrag zu den bisherigen Konditionen und bietet einen zu neuen Konditionen. Warum sollte ich das aber annehemen, wenn ich am Markt bessere Konditionen bekomme? Das würde z.B. im Arbeitsrecht oder Mietrecht oder sonst irgendwo auch niemand machen.
 
Petraline: 10 points germany! :bier:
 
Petraline schrieb:
=> wenn ich mal an den Preisvorteil beim Erwerb der Fritzbox denke (im Jan. '05 immerhin nur 26,80.-EUR incl Versand anstatt weit über 150EUR zzgl Versand)
Was ist denn der Einkaufspreis für die Kiste bei der Abnahmemenge?? Und auch an den Versandkosten wird gut verdient(sind immer exclusiv).
Petraline schrieb:
den verbillligten Minutenpreis von 1ct rund um die Uhr ins dt Festnetz dazurechne (ok schlagt mich tot - es gibt günstigere CbCs :wink: , aber dazu muß ich immmer Listen bei teltarif oder im videotext guggen ), bin ich immer noch besser dran als vorher.
Über 24h gerechnet ist es guter Durchschnitt.
Petraline schrieb:
....Neuanschlüsse, die nach meinem Tarifwechsel (im Dez. '04) durchgeführt wurden, bekamen sogar noch irgendeine 100EUR-Gutschrift (?), dafür aber keine 100 Freiminuten.
100¤ Gutschrift und 1¤(100 Minuten) frei ist doch ein kleiner Unterschied.
Petraline schrieb:
Ich wähle auch beim Mobilfunk immer noch eine günstige CbC-Nummer, da kostet eine Minute grade mal 14,5 Ct. Also was solls?
Also doch wieder Listen wälzen.
Petraline schrieb:
Ich muß mich auch an die 12-monatige Vertragsbindung halten und kann nicht nach Belieben -weils mir grad so passt- meine Vertragsbedingungen ändern, und das auch noch OHNE eine schriftliche Benachrichtigung.
Richtig. Nur Vertragsänderungen sieht nur ein Vertragspartei vor.
Petraline schrieb:
Wenn ich bis zum Herbst irgendwo was Günstigeres finde kann ich immer noch rechtzeitig vertragsgemäß kündigen und wechseln.
Vorerst laß ich es aber sein, das ist mir der Aufwand ja garnicht wert.
Ein Tag zu spät, sind wieder 12 Monate Laufzeit.

Gruß
 
Moin,

1. Es ist eine Schweinerei was 1&1 macht. Die Firma zeigt dass Sie kein zuverlässiger Vertragspartner ist.

2. Warum soll ich den Vertrag kündigen? Ich habe einen Vertrag mit 1&1 den ich einhalten werde. Ein Vertrag läst sich nicht einseitig ändern.
Ich werde dem Wunsch von 1&1 den Vertrag zu ändern widersprechen. Wenn 1&1 dann kündigen möchte werde ich das prüfen

3. 1&1 hat Vertragsfreiheit. Sie sind nicht verpflichtet mit meiner Frau oder wem auch immer einen Vertrag abzuschliessen.


Rechtlich halt ich die Mail für nicht bindend.
Ein Vertragspartner kann nicht ohne Zustimmung einen Vertrag ändern.
Erst rech nicht in dem er Zustimmung bei mangelndem Widerspruch unterstellt und einen Widerspruch zu verhindern versucht oder wie soll ich das no_reply verstehen.

Christian
 
@CThiesen

1.) Da gebe ich Dir grundsätzlich recht.

2.) Der Vertrag kann von 1und1 einseitig geändert werden (s.h. Ziff. 3.1. der AGB und der besonderen Bestimmungen VoIP). Das ist wohl auch (rechtlich) nicht zu beanstanden. Dazu haben hier auch schon mehrere geschrieben. Auch das recht zur Kündigung für 1und1 ergibt sich aus den besonderen Bestimmungen VoIP. Ich habe das hier schon einmal genauer zusammengeschrieben s.o.).

zu der Benachrichtigungsmail:
Es ist tatsächlich so, daß die Mail aus meiner Sicht einen Mangel aufweißt: es wird nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und auch nicht auf die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs (wie es die 1und1 eigenen AGB aber vorsehen).
Wie das aber rechtlich zu beurteilen ist, ist wohl fraglich, dazu wurde in verschiedenen Foren schon etwas geschrieben. Das dürfte aber wohl nur Auswirkungen auf die Frist haben, mit der Kunden widersprechen können.
 
Hallo,

Was soll das denn nun wieder heißen?

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.

Sofern Sie mit den neuen Vertragsfeature nicht einverstanden sind, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Widerruf an folgende Anschrift mit Ihrer Unterschrift ein;

1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Unsere Faxnummer lautet:

Für Vertragsangelegenheiten, etc.: 01805 / 25 75 46 *
Für Providerwechselschreiben: 01805 / 00 13 72 *

* Für diese Rufnummer fallen 12 Cent/Min Telefongebühren an

Widerrufen bedeutet rückabwickeln, oder?

Ich habe jedenfalls nur außerordentlich gekündigt, mal sehen wie es weitergeht.

V.G. Pasde
 
Moin,
Anbei mal ein Schreiben von T-Online.
Es ist unterschrieben und enthält Kontaktangaben.

Die Mail von 1&1 versucht den Kunden zu täuschen.
Erst ist die Rede von „zusätzlichen Features“ die man „gratis dazu!“ bekommt.

Das ganze ist fett geschrieben und unterschrieben.

Wenn ich etwas gratis dazu bekomme dann bedeutet das das ich den gleichen Preis bezahle, was ja nun nicht der Fall sein soll.

Ganz unten steht versteckt und verklausuliert das der Preis sehr wohl steigen wird. Es sei den man telefoniert nicht. Dann aber macht ein VoIP Anschluss wohl keinen Sinn.

Christian
 

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Hallo Leute,

habe die Beiträge aufmerksam gelesen und habe jetzt einige Fragen.

Als ich mich Dez./ Jan. über DSL informiert habe, erinnere ich mich gelesen zu haben, dass ich 100 Minuten im Monat frei telefonieren kann. Als ich DSL am 01.03. beauftragt habe, bin ich davon ausgegangen, dass dieses Feature noch darin enthalten ist.

IST DEM SO ?????

Desweiteren wurde mein DSL zum 29.03. freigeschalten. Ist auch der Vertrag zu diesem Termin geschlossen wurden???

Was ist mit meinem SoKüRe???

Danke im voraus


Status:

T-DSL 2000, da Resale nicht möglich
1und1 DSL Tarif 5000
"alte" Fritz-Box Fon

übrigens, mein VoIP funzt immer noch nicht. Im CC und in der Box ordentlich eingerichtet, in der Box steht "nicht registriert". Unzählige Anrufe bei der Hotline brachten bislang keinen Erfolg. Antwort: Serverproblem !!??!!
 
Hallo,

das scheint ja juristisch recht spitzfindig zu werden. Um 1&1 nicht
durch Unwissenheit noch einen Angriffspunkt zu bieten: weiß denn
jemand wie der Text für eine SoKü formuliert werden müsste, um sich keine Fallstricke zu legen?
Die Rechtschutzversicherung bezahlt für die Kündigung bestimmt
keinen Anwalt, sondern erst, wenn das Kind schon in den Brunnen
gefallen ist.

Danke schonmal
 
strullich schrieb:
Hallo Leute,

habe die Beiträge aufmerksam gelesen und habe jetzt einige Fragen.

Als ich mich Dez./ Jan. über DSL informiert habe, erinnere ich mich gelesen zu haben, dass ich 100 Minuten im Monat frei telefonieren kann. Als ich DSL am 01.03. beauftragt habe, bin ich davon ausgegangen, dass dieses Feature noch darin enthalten ist.

IST DEM SO ?????

Du bist zwar davon ausgegangen, aber Vertragsbestandteile bzw. Aktionen ändern sich laufend.
Die 100 Freiminuten wurden für Neukunden ab 27.01.2005 nicht mehr angeboten. Ab da gab es die 100 Stunden für 19,90 ¤. Dies konnte zusätzlich gebucht werden, war aber kein Bestandteil des normalen DSL-Tarifes.
Sorry, warst 2 Monate zu spät dran. :wink:

strullich schrieb:
Desweiteren wurde mein DSL zum 29.03. freigeschalten. Ist auch der Vertrag zu diesem Termin geschlossen wurden???
Du meinst den Anschluss? Da Du diesen bei der T-Com hast, hat dies nix mit 1&1 zu tun. Wann hast Du Dich das erste mal über Deinen 1&1-Tarif eingwählt?

strullich schrieb:
Was ist mit meinem SoKüRe???
Hast Du nicht, was die 100 Freiminuten angeht, Du kannst aber der Erhöhung der Verbindungspreise zu Mobilfunk widersprechen. Die Adresse, wohin Du dies zu richten hast, wurde ja schon mehrmals gepostet (die von Montabaur)
strullich schrieb:
Kein Thema :wink:
strullich schrieb:
Status:
T-DSL 2000, da Resale nicht möglich
1und1 DSL Tarif 5000
"alte" Fritz-Box Fon

übrigens, mein VoIP funzt immer noch nicht. Im CC und in der Box ordentlich eingerichtet, in der Box steht "nicht registriert". Unzählige Anrufe bei der Hotline brachten bislang keinen Erfolg. Antwort: Serverproblem !!??!!
Hast Du die Fritz!Box auch als Router konfiguriert, sonst kannst Du VoIP nicht nutzen. :wink:
 
strullich schrieb:
übrigens, mein VoIP funzt immer noch nicht. Im CC und in der Box ordentlich eingerichtet, in der Box steht "nicht registriert". Unzählige Anrufe bei der Hotline brachten bislang keinen Erfolg. Antwort: Serverproblem !!??!!

Hast du deine Zugangsdaten in die FB eingetragen? Wenn nicht geht es auch nicht.

Edit: Upsss, antwort steht ja schon da.

Sorryyyyy :D
 
Du meinst den Anschluss? Da Du diesen bei der T-Com hast, hat dies nix mit 1&1 zu tun. Wann hast Du Dich das erste mal über Deinen 1&1-Tarif eingwählt?

na am 29.03. voher ging es ja nicht.

Hast Du die Fritz!Box auch als Router konfiguriert, sonst kannst Du VoIP nicht nutzen.

...als Router konfiguriert und Zugangsdaten eingetragen.
 
Hi!!
Hast Du die Rufnummern auch in der Fritz Box eingegeben??

Gruß Dirk
 
Hallo!

1. (@pasde) Das hat damit zu tun, daß Du nicht kündigst, sondern lediglich der Tarif- und AGB- Änderung widersprechen kannst. Daraufhin wird Dir 1und1 den Vertragsbestandteil VoIP kündigen, erst dann hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht

2. @gnauk
Naja sicher ist der Weg zum Anwalt oder Verbraucherschutz.
Ich würde einfach der Änderung der AGB und Tarife VoIP widersprechen.(eigentlich müßte nach AGB Textform, also auch e-Mail genügen, würde es aber dennoch zumindest als Fax schicken, da 1und1 anscheinend darauf besteht.)
Wenn Du dann kündigen mußt (sofern 1und1 das nicht tut), kannst Du ja sicherheitshalber auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ziff 4.2 Satz 2 Besondere Bestimmungen 1&1 VoIP verweisen. s.h. Ziff. 4.2: 10 Tage Frist!

Wer eine "Kündigung" von 1und1 erhält, sollte sorgfälltig schauen, ob sich diese auf den ganzen Vertrag (einschließlich DSL Tarif) bezieht, oder nur auf den Leistungsbestandteil VoIP.
Wenn letzteres der Fall ist, muß jedenfalls außerordentlich gekündigt werden, damit der ganze Vertrag beendet wird (s.h. oben 2.)
Ersteres ist eigentlich nicht vorgesehen, nach den AGB, von daher würde ich auch hier vorsichtshalber entweder Rechtsrat suchen oder außerordentlich kündigen (s.o.).


interessant ist übrigens, daß Ziff 4.2 1&1 VoIP Bestimmungen keine Form voraussetzt, müßte also auch mündlich oder per e-Mail gehen oder gibt es irgendwo andere Bestimmungen in den AGB? Konnte jetzt auf die Schnelle nichts finden.
Aber da 1und1 anscheinend drauf besthet, sollte man jedenfalls schriftlich kündigen.
 
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