RealHendrik
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Vorsicht mit dem Begriff "Kündigung". Wird bei 1&1 ein Komplettanschluss mit Rufnummernmitnahme beauftragt, wird eine Portierung in Gang gesetzt, d.h. der neue Netzbetreiber gibt dem alten Netzbetreiber zu verstehen, dass er (natürlich mit Einverständnis des Teilnehmers) die Rufnummern(n) übernehmen will. Das ist gleichbedeutend mit einer Kündigung des Anschlusses beim alten Netzbetreiber - übrigens unabhängig davon, wie viele Nummern portiert werden: der Anschluss beim alten Netzbetreiber ist nach der Portierung weg.
Gruss,
Hendrik
Gruss,
Hendrik