[...] Sonderkündigungsrecht [...] wenn man die Gerichtsentscheidungen heranzieht, die z.B. in Fällen von Fitnesscenterverträgen (aber auch Versicherungen, u. anderen Dauerschuldverhältnissen), gefällt wurden.
Auf Gerichtsentscheidungen zu Fitnessstudios wird in diesem Zusammenhang gerne verwiesen. In der Tat spricht einiges für ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn das Telekommunikationsunternehmen die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Andererseits bleibt ein Fitnessstudio bei vorzeitigem Vertragsende kaum auf Kosten sitzen, die direkt durch den einzelnen Kunden verursacht würden. Ein DSL-Anbieter zahlt dagegen allein für das Schalten der Leitung schon erkleckliche Beträge, die er nur dann wieder sieht, wenn der Kunde lange genug bei der Stange bleibt.
Mit Versicherungsverträgen kann man das nur schlecht vergleichen, denn für die gelten überwiegend Spezialvorschriften.