Telefon-Rekorder (Sicherheitstechnik) als FBF-Funktion?

Tobias Claren

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Hallo.

Es gibt Geräte die alle Telefonate aufzeichnen.
Neben der analogen Aufzeichnung wo man technisch ja einfach parallel aufzeichnen kann, gibt es heute auch "ISDN-Rekorder".

Hier ein Beispiel:
http://www.alarm.de/security/pd-508...iants=search0_EQ_ohne_AND_{EOL}&categoryId=13

Die FBF könnte das sicher viel besser und vor allen Dingen umsonst machen.


Wäre das nicht eine Funktion die die FRITZBox übernehmen könnte?
Also alle eingehenden und ausgehenden Anrufe (und evtl. Faxe) über alle Kanäle (ISDN/Analog/VoIP) zu speichern so dass man nicht nur die Liste hat, sondern notfalls auch die Aufzeichnung (was auch rechtlich sinvoll sein kann).
Wenn die Box das nicht selbst kann (Speicher) müsste sie es live an einen Rechner oder wenn möglich einen Speicher im Netz senden.
Bei der nächsten Generation würde sich der USB-Port für einen Speicher anbieten. Und wenn man "nur" einen billigen 1GB-USB-Stick anschließt sollte der über einen Tag aufzeichnen können (meine Uhr kann 17,33 Stunden [128MB = 260 ST.] auf 512MB in mp3 aufzeichnen).
Wenn die Box dann mal Kontakt zu einem Netzwerkrechner hat, könnte sie die Daten auf diesen schieben um wieder Platz zu schaffen.
 
Also alle eingehenden und ausgehenden Anrufe (und evtl. Faxe) über alle Kanäle (ISDN/Analog/VoIP) zu speichern so dass man nicht nur die Liste hat, sondern notfalls auch die Aufzeichnung (was auch rechtlich sinvoll sein kann).
Eher: ...was rechtlich sehr problematisch werden kann!
Ohne Zustimmung des Gesprächspartners darfst Du das Gespräch nicht aufzeichnen. Bzw die Aufzeichnung darf vor Gericht, also rechtlich, nicht verwendet werden. ->unzulässiges Beweismittel ;)

Ansonsten befasse Dich doch einmal mit dem Fritz Capture
Die Suche im Forum wird auch einiges zu Tage fördern ;)

Was Du hiermit
meine Uhr kann 17,33 Stunden [128MB = 260 ST.] auf 512MB in mp3 aufzeichnen)
sagen willst, entzieht sich aber komplett meiner Vorstellungskraft ;)
Mein Uhr kann gar kein mp3 aufzeichnen...
Wieso sollte eine Uhr das auch können.
Vor allem: Dann höre ich 260 Std lang nur "Tick...Tack...Ti.." : :silly:
 
Ohne Zustimmung des Gesprächspartners darfst Du das Gespräch nicht aufzeichnen.
Hm, wenn ich mich recht erinnere, musst Du bloß darauf hinweisen, daß Du aufzeichnest. Redet der andere weiter, wird das implizit als Zustimmung verstanden, sebst wenn er ausdrücklich verbietet aufzuzeichen. Er könnte ja auflegen, wenn er nicht aufgenommen wird. Er hat ja keinen Rechtsanspruch darauf, überhaupt mit mir reden zu dürfen...

Eine Aufzeichnungsfunktion der FBF könnte also mit einer automatischen Mitteilungsfunktion gekoppelt sein, womit das ganze "rechtssicher" wird. Interessant bei Telefonterror (wobei da u.U. auch ohne Ansage aufgezeichnet werden kann, sofern vorher ein entsprechender richterlicher Beschluss beantragt und bewilligt wurde).

Ich habe es schon gehabt, daß ich Anrufe bekam, obwohl ich den Leuten untersagt hatte, anzurufen. Da hätte ich mir sowas gewünscht. Eine entsprechende, freundliche Ansage vorweg, und alle Probleme sind erledigt...
 
Die Sache mit dem nicht verwerten vor Gericht ist in großen Teilen eine "UL" ("Urban Legend").

Ich kann mir mit meiner Uhr auch eine Polizeikontrolle aufzeichnen.
Selbstverständlich ohne das anzukündigen, da es sonst keinen Sinn macht.
Vor Gericht sind Aufzeichnungen ohne das Wissen des Gegenüber nicht grundsätzlich "unzulässig". Es kommt auf das gericht an. Dies entscheidet das. Und wenn es der Wahrheitsfindung dient.....

Z.B. wäre der Kahn (falls er recht hatte) mit so einer Uhr (oder nur mkit einem alten Diktiergerät) besser gefahren.
Und im Zweifelsfall hat man auch dann "recht" wenn das Gericht es nicht akzeptiert. Schließlich kann so jemand wie der Kahn das einfach veröffentlichen. Ich kann das auch, aber nur im Internet, oder wenn ich Medien finde die das für Interessant halten. Auch wenn es nichts an einem Urteil ändert (wenn es vor der Verhandluch geschieht aber eine nicht zu unterschärtzende Beeinflussung), kann sich so ein Kahn (wie jeder von uns) doch als der Sieger fühlen. Der hat wohl weniger wegen der Strafe getobt, als wegen der Niederlage an sich.
Ist auch zu verstehen, ich würde auch "austicken" wenn ein Gericht Polizisten recht gibt die lügen. Da wäre der Angriff gegen die Polizisten hinterher zu verstehen.
Wäre ich aber im Unrecht, habe ich hinterher eher nicht diesen Hass ( Auch wenn ich vorher versuche als Sieger dazustehen).


Meine Uhr ist eine "mp3-Uhr" mit 512MB-Speicher (auch als USB-SPeicher zu verwenden). Daraif gespeicherte mp3s kann man per Mini-Klinkenohrstöpsel (von links in die Uhr zu schieben und durch den Ärmel zum Kopf zu führen) anhören.
Zusätzlich kann man noch über das integrierte Mikrofon aufzeichnen.
Ist auch eine Art Rechtsschutz wenn man sich Storys über Begegnungen mit Polizie oder Sicherheitsdiensten von Verkehrsunternehmen im Internet durchliest. Aber nach Möglichkeit vor Gericht warten bis die einen Meineid geschworen haben vevor man es bekannt gibt.
Schönes Beispiel:
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=573303
Auch wenn es England ist, ist es hier nicht grundsätzlich anders.
Für 86 Euro nicht zu teuer. Eine ging sogar für 60 Euro weg (inDieFaustBeiss ;-] ).
Normalerweise bezahlt man von "Laks" für eine Uhr mit 256MB für 200 Euro. Irgendwo sah ich auch 512MB bzw. 1GB, aber die kosten dann "etwas" mehr.

Wer die Polizei "testen" will kann ja so etwas tragen ;-) :
39_3.JPG

(Die Klage eines Polizisten gegen den Träger eines solches T-Shirts wurde abgelehnt)

Dieser "FRITZ!Box Paketmitschnitt" sagt mir nicht viel (?).
Da müsste man ja einen ständigen DL durchführen. Und vorher da rein gehen und starten ist doch unpraktikabel. Wenn die Daten dan n überhaupt in einem verwertbaren Format vorliegen (?).

Wenn eine Mitschnittfunktion, dann aber ohne den technischen Zwang dass ein Hinweis kommt. Das sollte man selbst wählen können.
1. Gar kein Hinweis (alles wird mitgeschnitten)
2. Hinweis
3. Hinweis mit der Option per Knopfdruck darauf zu verzichten (wie bei vielen Callcentern)
 
Tobias Claren schrieb:
Die Sache mit dem nicht verwerten vor Gericht ist in großen Teilen eine "UL" ("Urban Legend").
Selbstverständlich kann es in Zweifelsfällen zugelassen werden, ist aber immer noch (Gott sei Dank) die Ausnahme...
Tobias Claren schrieb:
Ich kann mir mit meiner Uhr auch eine Polizeikontrolle aufzeichnen.
Selbstverständlich ohne das anzukündigen, da es sonst keinen Sinn macht.
Vor Gericht sind Aufzeichnungen ohne das Wissen des Gegenüber nicht grundsätzlich "unzulässig". Es kommt auf das gericht an. Dies entscheidet das. Und wenn es der Wahrheitsfindung dient.....
...wie Du selber geschrieben hast ;)
Tobias Claren schrieb:
Meine Uhr ist eine "mp3-Uhr" mit 512MB-Speicher (auch als USB-SPeicher zu verwenden). Daraif gespeicherte mp3s kann man per Mini-Klinkenohrstöpsel (von links in die Uhr zu schieben und durch den Ärmel zum Kopf zu führen) anhören.
Zusätzlich kann man noch über das integrierte Mikrofon aufzeichnen.
Ist auch eine Art Rechtsschutz wenn man sich Storys über Begegnungen mit Polizie oder Sicherheitsdiensten von Verkehrsunternehmen im Internet durchliest. Aber nach Möglichkeit vor Gericht warten bis die einen Meineid geschworen haben vevor man es bekannt gibt.
Jetzt bleib doch mal auf dem Teppich. Hast du irgendwas verbrochen oder woher kommt der Verfolgungswahn :?

Tobias Claren schrieb:
Wer die Polizei "testen" will kann ja so etwas tragen ;-) :
http://i16.ebayimg.com/02/i/05/b8/05/39_3.JPG
(Link gelassen, Bild entfernt)
(Die Klage eines Polizisten gegen den Träger eines solches T-Shirts wurde abgelehnt)
Schicke Kappe, aber für das versteckte T-Shirt sind meine Augen wohl zu schlecht ;)

Tobias Claren schrieb:
Dieser "FRITZ!Box Paketmitschnitt" sagt mir nicht viel (?).
Da müsste man ja einen ständigen DL durchführen. Und vorher da rein gehen und starten ist doch unpraktikabel. Wenn die Daten dan n überhaupt in einem verwertbaren Format vorliegen (?).
Dann lies dich da mal ein. Es gibt genug Links, die auch auf externe Seiten verzweigen. Da ist jede Menge dazu beschrieben!
Für den Anfang wäre das ja mal was ;)
Ab jetzt klinke ich mich hier aus, das wird mir zu verschwörungsmäßig :?
 
Zu den "urban legends":
In den USA (und da kommen ja die meisten Krimisendungen her) ist es tatsächlich absolut unzulässig, illegal beschafftes Beweismaterial zu verwenden. Daher kommt auch die häufig falsche Rechtsauffassung.
In Deutschland sieht die Sache etwas anders aus, den "absoluten" Ausschluß gibt es nicht.
So ist zunächst die Aufzeichnung tatsächlich verboten und man kann mit einem Bußgeld belegt werden. Auch die Verwendung vor einem Zivilgericht ist problematisch, wenn sie dazu dienen soll eigene Anspruche geltend zu machen. Sollte man - aus welchem Grund auch immer - Beklagter in einer Strafsache sein, so kann der Mitschnitt als Entlastungsmaterial durchaus zulässig sein - ein entsprechendes Verfahren wegen des unerlaubten Mitschneidens ist davon unabhängig und dürfte, wenn überhaupt, mit nur geringem Bußgeld geahndet werden. Auch beim Beklagen zumindest bei schwereren Vergehen kann es zulässig sein, insbesondere, wenn ein vorheriges Verhalten des anderen einen Grund geliefert hat, aufzuzeichnen (man denke an das mafiaähnliche Verhalten einiger Inkassounternehmen).

Anders als in den USA gibt es in Deutschland nicht unbedingt diese langwierigen Vorprozesse um das Ausschließen und Zulassen von Beweismaterial.
 
@Novice

Dafür braucht es keinen Verfolgungswahn. Oder leiden Leute mit Rechtsschutzversicherung auch an "Verfolgungswahn"? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Ich weiß, dass ich nicht sehr zurückhaltend auf "stichelnde" Bemerkungen bzw. einen "berufsüberheblichen Ton" eines Polizisten reagieren würde. Da ist so etwas sehr konkret und kein Verfolgungswahn.
Bei mir gibt es keinen Pauschalrespekt gegenüber Personen. Auch wenn sie Polizisten sind (oder der Innenminister persönlich).
So eine Kappe könnte (sofern er/sie dieses Akronym kennt) dem Polizist direkt zeigen dass man vor ihm/ihr nicht mehr Respekt hat als vor dem Obdachlosen in der Fußgängerzone. Das würde ich auch so sagen wenn es passt.

Man kann immer noch süffisant sagen es heißt "Allways Carry A Bible". Dafür sollte man natürlich immer einer Bibel dabei haben, da wahrscheinlich nach einer solchen gefragt würde.
Beide wissen was Sache ist, aber der Polizist steht als dumm verkauft da.
Dass es nicht die falschen trifft, dafür sorgt ja die Tatsache dass jeder der wegen dieses Akronyms aktiv wird auch zur Zielgruppe gehört.
In den USA stellt die Polizei Autofallen auf. Wer da einbricht und nicht mehr rauskommt ist auch schuldig. Gleiche Grundlage: Die als Prostituierte verkleideten Polizistinnen.

Wo soll ein T-Shirt nicht zu sehen sein? Ich schrieb "eines solchen", also ein T-Shirt das einen solchen Aufdruck hat.
Nicht dass da ein T-Shirt abgebildet ist ;-) .
Aber bitte:
acab.jpg


Ach ja, ich fand noch Hintergrundinformation (hatte dass selbst vor kurzem erst gefunden):
http://www.taz.de/pt/2005/09/08/a0278.nf/text

Wenn man sich den Kommentar de Polizisten Ansieht dass er sich einen Pullover bei Karstadt klauen könne und die Tatsache dass er den Ärmel einer Lederjacke abschneiden musste (hätte ich nicht getan) die sicher nicht billig ist dann kann man wohl kaum von "Verfolgungswahn" schreiben. Nötigung und damit verbundene Sachbeschädigung sind >Straftaten<.
Und ich glaube auch nicht dass "Die Aufschrift "Scheißbullen"" verfolgt werden kann. Das ist auch zu allgemein. Ausserdem müssten die Polizisten durch ihre Anzeige klarstellen dass sie "Bullen" sind.
Am besten unter dem Schriftzug noch einen Bullen abbilden der gerade mistet.

Die die vorher von Verfolgungswahn sprechen wären hinterher froh Beweise zu haben.
Das ist wie mit einer Versicherung die man nicht hatte, und sich dann ärgert.
Oder eine Versicherung für die man gerade keine Beiträge gezahlt hatte und die daher nicht den auf einmal eingetretenen Schaden bezahlen will.
Und es gibt auch Geschichten von "unheimlichen Begegnungen" mit "Sicherheitsdiensten". Z.B. von Verkehrsunternehmen. Ich meine keine Schwarzfahrer und auch nicht in den Verkehrsmitteln sondern auf der Straße.


Dass man sogar als "Gewaltbereiter Fan" in eine Datenbank kommt scheint auch beim friedlichsten Menschen möglich zu sein. Solche Aufnahmen über das beschwichtigende Gelaber des Polizisten sind da nicht schlecht.
( http://www.fanlager.de/fan-szene/a-c-a-b-8701.html )

Ich weiß ebenfalls von friedlichen Fans, die ebenfalls ohne erkennbaren Grund in dieser "schwarzen" Liste gelandet sind und monatelang kämpfen mussten, um wieder gestrichen zu werden.



Das hier
„Du brauchst gar nicht zu diskutieren, dein Flugzeug ist eh gerade los geflogen und außerdem weißt du ganz genau warum du hier sitzt“
Ist eine sehr schwere Beleidigung.
Das kostet mindestens 1500 Euro, denn als ein Bürger einen Polizisten mal duzte waren es 3000 DM. Und da es zwischen Bürgern und Bolizisten in Sachen Belidigung keinen Unterschied gibt ist das absolut übertragbar.

Hier die weiteren sich steigernden Kommentare:
“ Pass mal auf du Spinner, du weißt warum du hier bist, du musst einfach vorher überlegen wenn du eine Straftat begehst“
„ Mich müsste man eigentlich hier behalten und wir können noch ganz andere Dinge aufziehen mit dir, das Gesetz der „Gefahrenabwehr“ kann man schön auslegen ….etc“ Er redete sich so in Rage , dass ihn seine Kollegen zurückhalten mussten damit er mich nicht angriff, was er definitiv gemacht hätte.

Also wenn das nicht kriminell ist!
Und das nur weil man zufällig den gleichen Weg wie gewaltbereite Sportfans nahm.

Mir wäre bei diesem "Arschloch" der Kragen geplatzt und ich hätte den nach den Kommentaren noch ausgelacht und gegrinst.
Evtl. noch mit den Ellenbogen geflattert (Hühnergehabe).
Das kann kein Gericht als Beleidigung auslegen.
Unmd wenn doch, laut §185 StGb heben sich Beleidigungen auf.
Und da der Polizist eindeutig kriminell handelte (schwere Nötigung) geht das absolut unter. Ausserdem ist es hinterher nicht auf der Aufnahme zu hören.

"Verfolgungswahn"? Ich bin jemand der sich so etwas nicht gefallen lassen würde.....


Ach ja: Niemand ist gezwungen seinen Ausweis bei sich zu führen. Das hätte bei dieser Person einiges verhindern können.
Wenn man ein Kraftfahrzeug lenkt muss man natürlich einen Führerschin dabei haben.



Ab jetzt klinke ich mich hier aus, das wird mir zu verschwörungsmäßig
Und was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Da muss man doch mit einer Verschwörung rechnen (?).
Oder die Befürworter von Blackboxen im Auto. Also VTler.....
Für "zurückhaltende" mag das Verschwörungstheorie sein, aber wer nicht so zurückhaltend ist (wer "aneckt"), für den ist das ein realer Wert. Schon bei einem Unfall der jedem passieren kann ist das für jeden von Wert. Was ich mir da schon anhören musste ist vor Gericht sehr real und mit so einer Aufnahme hat man etwas von echtem Wert.
Es ist auch keine Erpressung wenn man dem Gegenüber klarmacht dass man ihn/sie wegen Verstoß gegen §185 StGb anzeigen kann. Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Egal wer am Unfall schuld ist (er/sie hätte ja auf die Beleidigungen verzichten können)! Und bevor die Anzeige irgend einem "Gemeinnützigen Verein" zugute kommt (sehe ich grundsätzlich nicht ein) soll sie mich profilaktisch (also nur mit der Drohung der Anzeige) vor Problemen mit dem Unfallgegner bewahren.


@Andre

Beklagter in einer Strafsache...
Also z.B. in einer Anzeige eines Polizisten gegen einen wegen Beleidigung. Wenn Kahn so einen Mitschnitt gehabt hätte, wäre wäre er wohl zugelassen worden.

Genau um so etwas geht es mir doch.


Frage:
In der Signatur steht:
FRITZ!Box Fon WLAN 7050, Firmware-Version 14.03.89, dahinter Router Draytek Vigor 2200X
Funktioniert da auch irgendwi9e das durcleiten von Ports?
Hier hängt zur Zeit der WRT54GS als auf DHCP eingestellter Router an der FBF7050.
Das durchleiten von Ports geht nicht.
Verrückterweise funktioniert ein PC direkt an der FBF7050 nicht. Nur über den DHCP-Router (Linksys WRT54GS) gibt es eine Verbindung.
 
Also z.B. in einer Anzeige eines Polizisten gegen einen wegen Beleidigung. Wenn Kahn so einen Mitschnitt gehabt hätte, wäre wäre er wohl zugelassen worden.
Ja, das wäre es wohl. Und da einem vergleichbares am Telefon passieren kann, macht eine Mitschneidefunktion Sinn.

Zu meiner Konfig: Sie arbeitet perfekt ohne jede Probleme. Alle Ports weitergeleitet auf den Draytek. Dadurch kann ich über das Draytek-VPN sogar von Ferne meine Konfig ändern. Nur Softphone hinter dem ganzen will noch nicht, brauche ich aber auch nicht. Da OT, bitte eventuelle Fragen per PN
 
Andre schrieb:
Also z.B. in einer Anzeige eines Polizisten gegen einen wegen Beleidigung. Wenn Kahn so einen Mitschnitt gehabt hätte, wäre wäre er wohl zugelassen worden.
Ja, das wäre es wohl. Und da einem vergleichbares am Telefon passieren kann, macht eine Mitschneidefunktion Sinn.

Genau, und da es anscheinend technisch möglich ist, wäre es schon gut, wenn pauschal jedes Telefonat und am besten gleich noch Faxe gespeichert werden.
Evtl. mit der Option dass sie nach X Tagen/Wochen automatisch gelöscht wird (wenn man es will). So braucht man sich keine Gedanken über zuviel Daten machen und aht immer die Möglichkeit eine aufzeichnung zu verwerten. Man könnte ja dann Telefonate die einem wichtig erscheinen als wichtig markieren und sie so vor dem automatischen löschen schützen.
 
Wobei ein Mitschneiden von Gesprächen, wie erwähnt, ohne Hinweis grundsätzlich verboten ist - was nichts zu der Verwendbarkeit im Streitfall sagt. Aber weil es verboten ist, wird da wohl nichts von AVM kommen.

Faxe sind natürlich ein anderes Thema, die aufzubewahren ist logischerweise legal. Ich gehe fest davon aus, daß die neue FBF irgendwann von AVM einen Faxempfang beschert bekommt - aber eher nächstes Jahr um diese Zeit.
 
"Grundsätzlich" ist auch falsch. Wenn ich sie mir zur privaten Erinnerung mache z.B. nicht.
Wie war das mit Schrödingers Katze? ;-D .

AVM kann das egal sein. Sie kann man für nichts haftbar machen.
Dert Hersteller dieser Boxen macht es ja auch. Und Hinweise gibt sie auch keine.


Ich meine ich hätte was von Faxempfang gelesen.
Nur per Firmware, also auch für die "alten".

Wird nicht jetzt schon gefaxt?
 
"Grundsätzlich" ist auch falsch. Wenn ich sie mir zur privaten Erinnerung mache z.B. nicht.
Falsch, auch die private Aufzeichnung ist verboten. Erlaubt ist nur, wenn Du richterliche Erlaubnis hast oder Gefahr im Verzug vorliegt (z.B. Einschalten während eines Drohanrufes)...
"Grundsätzlich" bedeutet aber nicht immer. Es steht für "Dem Grunde nach ist es so, aber...". Wenn ein Jurist meint, es ist so, sagt er "das ist so". Wenn nicht, sagt er, es sei "grundsätzlich" so und gesteht damit die Ausnahmen ein. "Schatz, Du weist doch, ich gehe grundsätzlich nicht fremd... Und schon gab es was mit dem Nudelholz...." wie mein Juraprof so anschaulich schilderte.

AVM kann das egal sein. Sie kann man für nichts haftbar machen.
Stimmt nicht unbedingt. Da das illegale Mitschneiden grunsätzlich (s.o.) strafbar ist, kann er, wenn er nicht alle nötigen Belehrungen bringt, sondern das ganze "einfach so" implementiert, durchaus der Anstiftung schuldig sein - wenn jemand sagt, er habe von dem Verbot nichts gewusst und das sei doch eine normale Funtion der Box, so schützt ihn das zwar nicht vor Strafe. Der Hersteller könnte dann aber durchaus Ärger bekommen.

Dert Hersteller dieser Boxen macht es ja auch.
Woher hast Du das? Ich bin mir nicht sicher, daß er das tut, und wenn, so tut er es verbotener Weise.

Ich meine ich hätte was von Faxempfang gelesen.
Nur per Firmware, also auch für die "alten".

Wird nicht jetzt schon gefaxt?

Ja, aber nur über einen angeschlossenen Computer. Beim Senden ist das ja kein Thema (irgendwo sollte das Fax ja herkommen, und einen eingebauten Scanner erwartet man ja wohl kaum in einer Telefonanlage...). Beim Empfang ist der Zwang zum eingeschalteten Rechner allerdings gegeben. Daher nehmen viele einen Fax2Mail-Service (bei 1und1 mit Festnetznummer dabei, bei gmx bei den kostenpflichtigen Accounts). Schöner wärs aber doch, af niemanden angewiesen zu sein und eine Faxnummer im Heimatnetz zu besitzen.
 
Dann soll er doch im Menü wo man es aktivieren kann den Hinweis bringen.
Die Herstellung und der Verkauf solcher Geräte die man einfach zusätzlich anklemmt laufen schon seit Ewigkeiten (analog/ISDN...) mag sein dass die im Beiblatt irgendwas schreiben.
Aber sie haben alle keine Probleme mit dem Gesetz.

Hier noch ein Beispiel ohne solche Belehrung (!):
http://www.topsicherheit.de/pd311549790.htm

Wenn die billige eBay-Konkurrenz hätten könnten die ihre Mondpreise vergessen.
Ich weiß dass die Technik nicht so teuer sein muss.


Ja, schöner wäre der Direktempfang. Aber könnte man das der 7050 beibringen? Dafür braucht es ja Speicher.
Also die neue mit USB-Host.Die könnte darauf auch Telefonate aufzeichnen.

Siemens und alle anderen Mobiltelefonhersteller bauen so eine Aufzeichnungsfunktion (auf einmaligen Knopfdruck) seit vielen Jahren ein.

Edit:
Ich fand noch was, wo auch dreinsteht wer das macht:
>>> klick <<<

Der Talkmaster-Recorder erspart das Mitschreiben beim Telefonieren: zum Beispiel dann, wenn es um komplexe Sachverhalte geht, bei Gesprächen mit dem Anwalt oder dem Arzt, bei Kaufverhandlungen oder beim Erfragen technischer Spezifikationen. Journalisten zeichnen mit dem Talkmaster-Recorder Telefoninterviews auf, um sie anschließend für den Druck aufzubereiten oder sie als Klangdatei am digitalen Schnittplatz zu verarbeiten.
Edit dm41:
Zu langen Link in Tags gesetzt.
 
Aber könnte man das der 7050 beibringen? Dafür braucht es ja Speicher.
Sicher. Kostenlosen Speicher im Netz gibts aber doch wie Sand am Meer...
Kostenloser web/ftp-Speicher im Netz (z.B. den, den man für eine Homepage bekommt, wenn man z.B. bei 1und1 ist) kann die FBF doch einfach ansprechen (vor Entgegennahme eines Faxes müsste sie natürlich das Funktionieren der Internetverbindung testen und sich mit dem ftp-Server verbinden. Ist Internet gestört, dann besetzt...)
Ein Fax braucht aber eh nicht viel Speicher, auch die FBF sollte in der Lage sein, eine Faxseite entgegenzunehmen und per Mail zu versenden - damit wäre nicht mal ein Web/FTP-Space erforderlich, die Daten gehen direkt raus. Vorteil ist, daß man auch weltweit das Fax entgegennehmen kann.

Auf die gleiche Weise ließe sich auch ein AB realisieren - zumindest eine zweiminutenaufnahme sollte die FBF doch im RAM halten können, bevor sie sie als Anlage einer eMail rausschickt. Die gewünschte Mitschnittfunktion könnte auch wenigeminutenweise Pakete an einen FTP-Server auslagern.

Man sieht, die FBF bräuchte gar keinen externen USB-Speicher. Der einzige Nachteil eines "Internetdrives" wäre bei Störungen des DSL-Zuganges - dann dürfte der AB oder das Fax eben nicht rangehen bzw. besetzt zeigen.
 
also interessant finde ich das ganze ja auch :)
kann man bei der Fritzbox Telefonate, auch VoIP-maessige, ueber den S0-Bus aufzeichnen, wenn der Anruf ueber ein direkt an der Fritzbox angeschlossenes analoges Telefon laeuft ?
ich wuerde ja erstmal tippen, dass das nicht geht, aber sicher bin ich da nicht und wuesste so auch keine kostenlose Software dies zu testen
 
Da die FBF theoretisch Konferenzen mit in- und externen Teilnehmern kann, ist der Gedanke nicht ganz falsch. Eigentlich müsste man der FBF beibringen können, auf dem S0 oder auch auf den analogen Ports zu 'lauschen'.
 
Wenn das geht...

...und so interessant ist, warum macht es keiner?
Ist die Situation nich wie beim WRT54g(S)?
Also eine offene Hardware?
Für den WRT54G(S) gibt es alternative Firmwares die um einiges mehr können.

Gibt es da für die FBF nichts was den Funktionsumfang erhöht?
 
In der Firmware steckt viel Zeug von AVM, das eben nicht quelloffen ist. Wenn du telefond, multid, ... komplett ersetzten willst, dann bist du herzlich eingeladen :) Sind eigentlich alle Board-Treiber verfügbar, d.h. ist ein Image komplett ohne AVM Firmware mit OpenWRT möglich? Ich verfolge halt wie die meisten hier im Forum eine Erweiterung der AVM Firmware, weil ich finde, dass AVM hier gute Arbeit leistet.

Warum macht es keiner zählt nicht, selber ausprobieren... ;)
 
danisahne schrieb:
In der Firmware steckt viel Zeug von AVM, das eben nicht quelloffen ist. Wenn du telefond, multid, ... komplett ersetzten willst, dann bist du herzlich eingeladen :) Sind eigentlich alle Board-Treiber verfügbar, d.h. ist ein Image komplett ohne AVM Firmware mit OpenWRT möglich? Ich verfolge halt wie die meisten hier im Forum eine Erweiterung der AVM Firmware, weil ich finde, dass AVM hier gute Arbeit leistet.

Warum macht es keiner zählt nicht, selber ausprobieren... ;)


Das ist ja den wenigsten möglich.
Ich gehöre nicht dazu.

Wie offen ist denn >DER< WLAN-Router schlechthin, der WRT54G(S)?
Da gibt es ja x Firmwares.
 
@Novice
Selbstverständlich kann es in Zweifelsfällen zugelassen werden, ist aber immer noch (Gott sei Dank) die Ausnahme...
Ist das wirklich so? Wäre interessant eine Statistik zu sehen wie viele solcher Aufnahmen zugelassen und vieviele abgelehnt wurden.
Nur weil es wenige solche Fälle gibt, heißt es ja nicht, dass die meisten abgelehnt wurden.


Ab jetzt klinke ich mich hier aus, das wird mir zu verschwörungsmäßig
Wo steht dass die Chnace dass einem das Auto geklaut wird höher ist als mal so eine Aufnahme gebrauchen zu können? Wozu also eine Vollkaskoversicherung? Da mus es doch mit einer Verschwörung zugehen.....


Gibt es irgendetwas neues?
Evtl. Modifikationen für die FBF? Nach Möglichkeit sollten auch eingegangene Festnetzanrufe aufgezeichnet werden.
Also alles was telefoniert wird. Evtl. mit der Option dass VoIP aufgezeichnet wird, oder alles live digitalisiert wird.
So wie der Unterschied zwischen dem digitalen aufzeichnen von analogem oder digitalem Fernsehen. Direkt von digitalem Material aufzuzeichnen (nur speichern) ist natürlich das ideal, aber wenn das Material übr das Festnetz eingeht muss es eben erst digitalisiert werden.
Sollte nicht schon beim Telefonanbieter jeder analoge Anruf digitalisiert werden wenn jemand ISDN hat? Jeder Anruf von einem analogen Anschluss wird beim Anbieter erst digitalisiert, und dann entweder direkt digital an den ISDN-Anschluss ausgegeben oder wieder in analog umgewandelt auf den analogen Anschluss ausgegeben. Geht es von ISDN zu ISDN passiert nichts.
Also sollte jemand der einen ISDN-Anschluss hat auch immer einen digitalen Stream empfangen der sofort gespeichert werden kann.
 
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