@Novice
Dafür braucht es keinen Verfolgungswahn. Oder leiden Leute mit Rechtsschutzversicherung auch an "Verfolgungswahn"? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Ich weiß, dass ich nicht sehr zurückhaltend auf "stichelnde" Bemerkungen bzw. einen "berufsüberheblichen Ton" eines Polizisten reagieren würde. Da ist so etwas sehr konkret und kein Verfolgungswahn.
Bei mir gibt es keinen Pauschalrespekt gegenüber Personen. Auch wenn sie Polizisten sind (oder der Innenminister persönlich).
So eine Kappe könnte (sofern er/sie dieses Akronym kennt) dem Polizist direkt zeigen dass man vor ihm/ihr nicht mehr Respekt hat als vor dem Obdachlosen in der Fußgängerzone. Das würde ich auch so sagen wenn es passt.
Man kann immer noch süffisant sagen es heißt "Allways Carry A Bible". Dafür sollte man natürlich immer einer Bibel dabei haben, da wahrscheinlich nach einer solchen gefragt würde.
Beide wissen was Sache ist, aber der Polizist steht als dumm verkauft da.
Dass es nicht die falschen trifft, dafür sorgt ja die Tatsache dass jeder der wegen dieses Akronyms aktiv wird auch zur Zielgruppe gehört.
In den USA stellt die Polizei Autofallen auf. Wer da einbricht und nicht mehr rauskommt ist auch schuldig. Gleiche Grundlage: Die als Prostituierte verkleideten Polizistinnen.
Wo soll ein T-Shirt nicht zu sehen sein? Ich schrieb "eines solchen", also ein T-Shirt das einen solchen Aufdruck hat.
Nicht dass da ein T-Shirt abgebildet ist ;-) .
Aber bitte:
Ach ja, ich fand noch Hintergrundinformation (hatte dass selbst vor kurzem erst gefunden):
http://www.taz.de/pt/2005/09/08/a0278.nf/text
Wenn man sich den Kommentar de Polizisten Ansieht dass er sich einen Pullover bei Karstadt klauen könne und die Tatsache dass er den Ärmel einer Lederjacke abschneiden musste (hätte ich nicht getan) die sicher nicht billig ist dann kann man wohl kaum von "Verfolgungswahn" schreiben. Nötigung und damit verbundene Sachbeschädigung sind >Straftaten<.
Und ich glaube auch nicht dass "Die Aufschrift "Scheißbullen"" verfolgt werden kann. Das ist auch zu allgemein. Ausserdem müssten die Polizisten durch ihre Anzeige klarstellen dass sie "Bullen" sind.
Am besten unter dem Schriftzug noch einen Bullen abbilden der gerade mistet.
Die die vorher von Verfolgungswahn sprechen wären hinterher froh Beweise zu haben.
Das ist wie mit einer Versicherung die man nicht hatte, und sich dann ärgert.
Oder eine Versicherung für die man gerade keine Beiträge gezahlt hatte und die daher nicht den auf einmal eingetretenen Schaden bezahlen will.
Und es gibt auch Geschichten von "unheimlichen Begegnungen" mit "Sicherheitsdiensten". Z.B. von Verkehrsunternehmen. Ich meine keine Schwarzfahrer und auch nicht in den Verkehrsmitteln sondern auf der Straße.
Dass man sogar als "Gewaltbereiter Fan" in eine Datenbank kommt scheint auch beim friedlichsten Menschen möglich zu sein. Solche Aufnahmen über das beschwichtigende Gelaber des Polizisten sind da nicht schlecht.
(
http://www.fanlager.de/fan-szene/a-c-a-b-8701.html )
Ich weiß ebenfalls von friedlichen Fans, die ebenfalls ohne erkennbaren Grund in dieser "schwarzen" Liste gelandet sind und monatelang kämpfen mussten, um wieder gestrichen zu werden.
Das hier
„Du brauchst gar nicht zu diskutieren, dein Flugzeug ist eh gerade los geflogen und außerdem weißt du ganz genau warum du hier sitzt“
Ist eine sehr schwere Beleidigung.
Das kostet mindestens 1500 Euro, denn als ein Bürger einen Polizisten mal duzte waren es 3000 DM. Und da es zwischen Bürgern und Bolizisten in Sachen Belidigung keinen Unterschied gibt ist das absolut übertragbar.
Hier die weiteren sich steigernden Kommentare:
“ Pass mal auf du Spinner, du weißt warum du hier bist, du musst einfach vorher überlegen wenn du eine Straftat begehst“
„ Mich müsste man eigentlich hier behalten und wir können noch ganz andere Dinge aufziehen mit dir, das Gesetz der „Gefahrenabwehr“ kann man schön auslegen ….etc“ Er redete sich so in Rage , dass ihn seine Kollegen zurückhalten mussten damit er mich nicht angriff, was er definitiv gemacht hätte.
Also wenn das nicht kriminell ist!
Und das nur weil man zufällig den gleichen Weg wie gewaltbereite Sportfans nahm.
Mir wäre bei diesem "Arschloch" der Kragen geplatzt und ich hätte den nach den Kommentaren noch ausgelacht und gegrinst.
Evtl. noch mit den Ellenbogen geflattert (Hühnergehabe).
Das kann kein Gericht als Beleidigung auslegen.
Unmd wenn doch, laut §185 StGb heben sich Beleidigungen auf.
Und da der Polizist eindeutig kriminell handelte (schwere Nötigung) geht das absolut unter. Ausserdem ist es hinterher nicht auf der Aufnahme zu hören.
"Verfolgungswahn"? Ich bin jemand der sich so etwas nicht gefallen lassen würde.....
Ach ja: Niemand ist gezwungen seinen Ausweis bei sich zu führen. Das hätte bei dieser Person einiges verhindern können.
Wenn man ein Kraftfahrzeug lenkt muss man natürlich einen Führerschin dabei haben.
Ab jetzt klinke ich mich hier aus, das wird mir zu verschwörungsmäßig
Und was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Da muss man doch mit einer Verschwörung rechnen (?).
Oder die Befürworter von Blackboxen im Auto. Also VTler.....
Für "zurückhaltende" mag das Verschwörungstheorie sein, aber wer nicht so zurückhaltend ist (wer "aneckt"), für den ist das ein realer Wert. Schon bei einem Unfall der jedem passieren kann ist das für jeden von Wert. Was ich mir da schon anhören musste ist vor Gericht sehr real und mit so einer Aufnahme hat man etwas von echtem Wert.
Es ist auch keine Erpressung wenn man dem Gegenüber klarmacht dass man ihn/sie wegen Verstoß gegen §185 StGb anzeigen kann. Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Egal wer am Unfall schuld ist (er/sie hätte ja auf die Beleidigungen verzichten können)! Und bevor die Anzeige irgend einem "Gemeinnützigen Verein" zugute kommt (sehe ich grundsätzlich nicht ein) soll sie mich profilaktisch (also nur mit der Drohung der Anzeige) vor Problemen mit dem Unfallgegner bewahren.
@Andre
Beklagter in einer Strafsache...
Also z.B. in einer Anzeige eines Polizisten gegen einen wegen Beleidigung. Wenn Kahn so einen Mitschnitt gehabt hätte, wäre wäre er wohl zugelassen worden.
Genau um so etwas geht es mir doch.
Frage:
In der Signatur steht:
FRITZ!Box Fon WLAN 7050, Firmware-Version 14.03.89, dahinter Router Draytek Vigor 2200X
Funktioniert da auch irgendwi9e das durcleiten von Ports?
Hier hängt zur Zeit der WRT54GS als auf DHCP eingestellter Router an der FBF7050.
Das durchleiten von Ports geht nicht.
Verrückterweise funktioniert ein PC direkt an der FBF7050 nicht. Nur über den DHCP-Router (Linksys WRT54GS) gibt es eine Verbindung.