florianr schrieb:
Und hier ging es ausdrücklich um die Aufnahme ohne Ankündigung/Kenntnis (s.o. #4 u.a.)
Wo liest man das? Lese nur ein Beispiel mit einer Uhr und die möglichen Optionen die gewünscht sind. Das es ausdrücklich darum geht das es ohne Kenntnis/Ankündigung les ich nicht daraus. Wohl Ansichtssache.
Ist aber schon lustig das mitzulesen. Die Vergleiche und das drumrum.
Aufzeichen <> Bombe.
Die Rechtslage wurde ab Post 2 begonnen und als man meint es ist gut jetz, kommt wieder so ein "schlauer" daher.
wie in Post 21/25 nur mit einem Relais als Schaltung. Kommt die Spannung (also der Ton) , schaltet sich der MP3 Player ein. Ist aber OHNE Ansage!
Somit auch nicht "abgesegnet"! Es sei denn man spielt einen Hinweiston ein oder sagt es selbst.
ABER.
Was ist wenn:
Ich von einer Person bedroht/erpresst werde? Ich tu dir sonst was an usw...
Und nehme es selbst in die Hand, weil mir die Behörde zu langsam ist.....?
Hierauf möchte ich persölich jetzt aber keine Antwort.
Befugte Aufnahmen sind erlaubt! (zugestimmten Aufnahmen)
Unbefugte nicht! (nicht zugestimmt oder ohne Kenntis)
Soweit waren wir ja eh. Könnte man nun weiter hilfreich Antworten?
(Wobei eigenlich alle Vernüftigen Antworten und Möglichkeiten schon hier im Forum stehen. Die "Suche" machts gar möglich. Bleibt also nur noch das rumreden ob ok, nicht ok und bombengefährlich die angelegenheit ;-) )
Schluss nu mit § von meiner Seite aus.
gruß