Telefon-Rekorder (Sicherheitstechnik) als FBF-Funktion?

Schon mal wer daran gedacht einfach die Leitung fürs Micro und den Lautsprecher an zu zapfen? Kleine Hardwarelösung.
Diese dann in den MP3 Player oder den Mirco-Eingang des Rechners. Bei bedarf nur noch auf Record drücken.
Am einfachsten mit einm alten kabelgebundenen Telefon zu realisieren. ;)

PS. Ist auch bestimmt billiger als andere Lösungen.
 
_thomas_ schrieb:
Schon mal wer daran gedacht einfach die Leitung fürs Micro und den Lautsprecher an zu zapfen? Kleine Hardwarelösung.
Diese dann in den MP3 Player oder den Mirco-Eingang des Rechners. Bei bedarf nur noch auf Record drücken.
Am einfachsten mit einm alten kabelgebundenen Telefon zu realisieren. ;)

PS. Ist auch bestimmt billiger als andere Lösungen.


Naja, aber es ist keine "alles wird automatisch aufgezeichnet"-Lösung.
Am einfachsten geht das wohl noch über VoIP.
Also grundsätzlich alle ausgehenden Gespräche.
Wenn man dann noch seine Telefonnummer im Internet hat (seine alte wird man wohl erst portieren können wenn man DSL ohne Telefon bekommt), kann man auch alle eingehenden Gespräche aufnehmen.

Es soll ja schon Software geben die VoIP-Daten automatisch im Netzwerk mitschneiden kann.
Das müsste nur komfortabel genug sein.

Am besten irgedwie verknüpfbar mit der Telefonieliste in der FritzBox.
So dass man dort klickt und das Gespräch abläuft.
 
Hmm, in der PCwelt hab ich glaub ich mal nen Artikel gelesen. Ich schau mal ob ich den heute noch finde.
 
Ihr wißt aber schon, daß das strafbar ist, und mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden kann?

Und nicht etwa mit einem Bußgeld:
Andre schrieb:
So ist zunächst die Aufzeichnung tatsächlich verboten und man kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Also kann ich nur raten, Finger weg davon!
 
Tobias Claren schrieb:
Naja, aber es ist keine "alles wird automatisch aufgezeichnet"-Lösung.
Am einfachsten geht das wohl noch über VoIP......................
..........
.....................


nein, das ist es nun nicht. aber die billigste allemal.
wenn ich so manche hardwarepreise seh, wird mir anders.
aber jetz mal ehrlich..... alles automatisch aufnehmen ist schon etwas übertrieben.
für ein gespräch am "getunten" telefon nur den "rec" knopf am mp3player dücken und am ende auf stop. reicht,fürn anfang. bei eingehenden halt vor dem abheben drücken unds läuft. bei einer mehrstellenanlage gibts immernoch das makeln. ;)



@florianr
bitte erst informieren(falls du es hast, wo) und dann einem raten.



ps.
falschparker werden auf jeden fall mit einem bußgeld belangt.
 
_thomas_ schrieb:
@florianr
bitte erst informieren(falls du es hast, wo) und dann einem raten.

Was habe ich denn Deiner Meinung nach falsch gemacht? Des was hier geplant wird ist strafbar, sofern es ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen vorgenonommen wird. Und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, nachzulesen in §201 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html .

falschparker werden auf jeden fall mit einem bußgeld belangt.
Mit Bußgeldern werden zwar Ordnungswidrigkeiten geahndet (und nicht Straftaten wie die Aufzeichnung des vertraulichen Wortes), aber ein Falschparker wird im Normalfall lediglich Verwarnt, Bußgelder erst ab einem gewissen Betrag.
 
An meinem Telefon gibt es auch eine Mitschnitt Funktion, und das Telefon ist von Panasonic....

Wie man es denn einsetzt, ist doch jedem allein überlassen...

Gruß
mastertester
 
mastertester schrieb:
Wie man es denn einsetzt, ist doch jedem allein überlassen...

Nein eben nicht, denn ohne Ankündigung ist es eben strafbar. Es ist natürlich jedem selbst überlassen, ob er sich strafbar machen möchte.

Und hier ging es ausdrücklich um die Aufnahme ohne Ankündigung/Kenntnis (s.o. #4 u.a.)

@mastertester: sendet Dein Panasonic Telefon einen Signalton, bevor die Aufzeichnung startet? Das ist eigentlich üblich so. Mein uralt (Audiokasetten-) AB von Tiptel machte das so.
 
Ob da ein Signalton kommt kann ich jetzt gar nicht sagen... Ich meinte ja auch nur das es generell möglich ist, und es jedem selbst überlassen bleibt, ob er sich strafbar machen will, oder eben nicht.

Gruß
mastertertester
 
Wie oft soll das "rechtliche" Thema denn noch angekaut werden?

Wenn wers aufnehmen will, soll er.
Ein Rechtsverdreher wirds dir eh auslegen wie er will. Ob der Aufnahme nun zugestimmt wurde oder nicht. abgesehen davon, erst gibts Geldstarfen und dann Freiheitsstrafen. Nicht gleich aufn Knast hinweisen. Wenn auf beides in der > richtigen Reihenfolge ;)
 
@_thomas_: DAAAAANKE!!!

Es ist so unglaublich nervig einen Thread zu lesen, der zu 95% aus Offtopic-Posts besteht. Eure Rechtsauffassung interessiert hier niemanden. Der Threadersteller hat ein Problem und hier geht's um die technische Umsetzung.
Wir befinden uns doch nicht im ip-recht-forum.de ...

Wirklich in absolut jedem Thread zu diesem Thema muss jemand herumsülzen und einen "warnen" oder "belehren".

Ich halte auch eine Hardwarelösung mit Kabel zu PC oder MP3-Player am praktikabelsten. Denn wer will schon die einzelnen Pakete filtern. Habe mich sehr lange nach einer Lösung umgesehen, die idealerweise in die Fritz!Box integriert sein sollte.... Denke, hier kann man getrost einen Haken vorerst machen. Es gibt spezielle Kabel für ca. 12 ¤ wo Du direkt den Ton per Y-Verbindung auf ein Klinkestecker bekommst.... und dann halt ans Aufnahmegerät...
 
Nein, es geht nicht nur um die technische Umsetzung, sondern auch darum, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist.
Wenn ich nun um den genaue Bauanleitung einer Bombe bitte, und du mit diese dann schön detalliert gibst, dann ist das die Anleitng zu einer Straftat und wird behördlich verfolgt werden. Ebenso ist dies bei illegalen Aktionen, die die Privatshäre eines Telefonnutzers missachten usw. Dies ist nicht statthaft und wird ggfl. von uns auch gelöscht!
 
mmmh

Fakt ist, es handelt sich nicht um eine Bombe. Fakt ist ebenfalls, man sollte nie einen Anrufbeantworter oder eine Fritz!Box mit einer Bombe verwechseln. Fakt ist außerdem, dass alle die sich um solch eine technische Umsetzung bemühen, sich über den Unterschied im klaren sind und die Lage gut einschätzen können. Hier Möglichkeiten zum Gesprächsmitschnitt darzustellen ist DEFINITIV keine Straftat, weder eine Anleitung noch Verleitung zu einer solchen. - Danke selbst Jurist. Bedenken sind absolut überflüssig.
Vielleicht hast Du schon einmal einen Eid schwören müssen als Du ein Diktiergerät oder einen Anrufbeantworter mit entsprechender Funktion gekauft hast, ich allerdings nicht.
Gehen wir also weiter zur moralischen Seite, die sich auf das Gesetz stützt, so kann man hier durchaus seine Meinung kundtun oder eine Bemerkung machen. Aber breite schlaumeierhafte Diskussionen über Rechtszusammenhänge sind in einem anderen Forum besser aufgehoben. Schließlich will ich mich hier technisch informieren, da haben Belehrungen nichts zu suchen. Wer eine Anleitung zum Bombenbau will weiß, dass er hier falsch aufgehoben ist und jemand der eine Rechtsberatung wünscht ebenfalls. Ergo, wer meint dem Gesetz entgegenstehende Hinweise zu geben, der läßt es eben einfach bleiben und plaudert nicht erst aus wie man es anstellt und dann kommt aber der achso erhobene, böse Zeigefinger.
So hält man den reinen Thread zum Thema mal ein bißchen übersichtlicher. Gibt doch genügend blabla-Rubriken. Und so lang es eben nicht um verfassungswidrige, o.ä. Äußerungen geht, muss auch niemand einschreiten, denn bis zur besagten Bombenanleitung ist auch noch eine Menge Spielraum. Es ist ja außerdem der entsprechende Gesetzestext zitiert worden, wodurch alles für Jederman in glasklarem Licht erscheint und keiner weiteren Kommentare bedarf.

¡opinio ex! ;)
 
Also für mich macht es keinen großen unterschied, ob es um eine Anleitung zum Bombenbau geht oder eine techische Vorrichtung zum illegalen Abhören. Strafbar kann beides sein und nur das ist für den Forenbetreiber und die Moderatoren interessant.
Im Gegenteil durch die Art und Weise, wie hier die Diskusion geführt wurde, könnte sogar bei einem unbedarften Leser der Eindruck entstehen, es seie legal eine solche Vorrichtung zu betreiben.
Der OP hat deutlich gemacht, daß er nicht vor hat die hier zur Diskusion stehende technische Vorkehrung legal zu verwenden. Die von ihm angestrebte Nutzung ist eindeutig strafbar, von daher verbietet sich meines Erachtens nach eine öffentlich Diskusion über die Details einer technischen Lösung.
 
oh ja

Demnach hältst Du den Erwerb eines stinknormalen Mobiltelefons oder die Anschaffung eines Anrufbeantworters mit den angestrebten Funktionen für strafbar? *hüstl*
Dann würde ich gleich hergehen und alle Hersteller und Konsumenten verklagen und die Gerätschaften einziehen. :lach:
florianr schrieb:
...könnte sogar bei einem unbedarften Leser der Eindruck entstehen, es seie legal eine solche Vorrichtung zu betreiben
Womöglich kauft sich dann derjenige auch noch ein völlig legales Gerät- HILFE! Das wäre ganz unverfroren! Und weil er sich das gleiche Handy kauft, was Du auch besitzt und dieses zufällig eine Mitschneidefunktion hat, die ER gerne benutzt, machst Du natürlich auch strafbar!!! :crazy:

Was der Poster damit vor hat ist allein seine Sache, solange Du Ihn nicht beauftragst oder nötigst etwas zu tun. Wenn er durch missverständliche Ausdrucksweise oder auch Absicht uns daran teilhaben läßt, ist dies ebenso seine Sache. Schließlich macht er sich nur bei der tatsächlichen Umsetzung strafbar und nicht indem er völlig legale Informationen einholt. Ein Mitschnitt kann übrigens auch rechtskonform sein; Standardbsp. ist hier oftmals der obszöne Anrufer, dessen Anrufe dokumentiert werden müssen, um Ihn an der Stimme zu erkennen. Aber das nur nebenbei. Wenn Du ihm diese Informationen nicht geben möchtest... okay! - wo ist das Problem, dann schreibst Du einfach nichts. Dann erfährt er es woanders, nicht von Dir und Du kannst gut schlafen!
Wenn Du mir rätst ein Kabel an die Fritz!Box anzuschließen und ich ausschließlich dadurch jemanden ermorden konnte, weil dieses Kabel an der Box hing, ist es immer noch mein Problem. Ich will damit nur klar machen wie unsinnig weit man ausholen kann.
Es ist alles gesagt und da genau so eine schwachsinnige Diskussion vermieden werden sollte, weise ich nochmal aufs zitierte Gesetz hin und damit ist der Moderator auch noch moralisch aus dem Schneider, indem er den Threadersteller "passiv" auf seinen Rechtsirrtum aufmerksam macht. Mehr muß doch nicht sein. Man kann, wenn man möchte, dem Originalposter doch trotzdem helfen. Ob er sich nun strafbar macht oder durch den einmalig zitierten Gesetzestext gewarnt sieht, muß hier niemand entscheiden bzw. durch immer wiedergekäute Belehrungsversuche erzwungen werden. Ooh man...

Ich bin draussen :weg:
 
florianr schrieb:
Und hier ging es ausdrücklich um die Aufnahme ohne Ankündigung/Kenntnis (s.o. #4 u.a.)
Wo liest man das? Lese nur ein Beispiel mit einer Uhr und die möglichen Optionen die gewünscht sind. Das es ausdrücklich darum geht das es ohne Kenntnis/Ankündigung les ich nicht daraus. Wohl Ansichtssache.

Ist aber schon lustig das mitzulesen. Die Vergleiche und das drumrum.
Aufzeichen <> Bombe.
Die Rechtslage wurde ab Post 2 begonnen und als man meint es ist gut jetz, kommt wieder so ein "schlauer" daher.

wie in Post 21/25 nur mit einem Relais als Schaltung. Kommt die Spannung (also der Ton) , schaltet sich der MP3 Player ein. Ist aber OHNE Ansage!
Somit auch nicht "abgesegnet"! Es sei denn man spielt einen Hinweiston ein oder sagt es selbst.

ABER.
Was ist wenn:
Ich von einer Person bedroht/erpresst werde? Ich tu dir sonst was an usw...
Und nehme es selbst in die Hand, weil mir die Behörde zu langsam ist.....?
Hierauf möchte ich persölich jetzt aber keine Antwort.


Befugte Aufnahmen sind erlaubt! (zugestimmten Aufnahmen)
Unbefugte nicht! (nicht zugestimmt oder ohne Kenntis)
Soweit waren wir ja eh. Könnte man nun weiter hilfreich Antworten?
(Wobei eigenlich alle Vernüftigen Antworten und Möglichkeiten schon hier im Forum stehen. Die "Suche" machts gar möglich. Bleibt also nur noch das rumreden ob ok, nicht ok und bombengefährlich die angelegenheit ;-) )

Schluss nu mit § von meiner Seite aus.


gruß
 
jetset schrieb:
Ob er sich nun strafbar macht oder durch den einmalig zitierten Gesetzestext gewarnt sieht, muß hier niemand entscheiden bzw. durch immer wiedergekäute Belehrungsversuche erzwungen werden. Ooh man..

_thomas_ schrieb:
Ist aber schon lustig das mitzulesen. Die Vergleiche und das drumrum.
Aufzeichen <> Bombe.
Die Rechtslage wurde ab Post 2 begonnen und als man meint es ist gut jetz, kommt wieder so ein "schlauer" daher.

Ich habe in Posting #24 lediglich klargestellt, daß es sich um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswiedrigkeit handelt. Insoweit habe ich mich auch auf #24 von Andre bezogen. Nicht mehr und nicht weniger. Dies war im übrigen auch das erste Zitat des zutreffenden Gesetzestextes.

Die Diskusion die ihr daraus macht ist IMHO ziemlich überflüssig, zumal offensichtlich nach über einem Monat nichts mehr zum Thema beigetragen wurde.
 
Aha, es gibt eine zeitliche Begrenzung für Beiträge?
Nach der abgelaufenen Zeit wird der Beitrag überflüssig.

(wie manche Antworten. Diese inbegriffen)
 
...

Nein, die zeit gibt es leider nicht...
und keine angstz, ich nerv jetzt nicht mit rechtskram...mir wäre das nämlich auch egal...
habe aber zum thema mal was getestet...die box nterstützt ja schon das komplette mitschneden des gesamten netzwerktraffics via verstecktem feature...
während eines voip teelfonats gehen da ne ganze ecke pakete über die bahn...mir ethereal oder wireshark gefiltert, bekomme ich dann den gesürächsblock als pakethaufen, der nu doch alle gesprochenen infos enthalten müsste.
gesetzt dem fall ch weiß nu mit welchem codec das ganze komprimiert wurde, könnte ich ja per buffer addition die dateien minus filehaeder zusammeschrauben können um das gespräch zu erhalten, oder?
hatte ledier nach meinem kleinen test noch ncith soviel zeit...
aber ich sehe da zumindest für die voip gespräche kein sonderliches problem...

was die fast etzgespräche angeht haben wir ja en telefon dienst...hat jemand ne ahnung ob avm davon die source bereithält...da könnte man ja dann auf die eine oder andere api zugreifen...und was gibt eigentlic die netcapi so her???
 
Also, es gibt ja bereits einen Anrufbeantworter für die FB (capircvd).

Dieser kann bereits im .alaw Format die Gespräche mitzeichnen.
Was mir dabei auffällt: Es wird erst aufgenommen, wenn der capircvd das Gespräch entgegennimmt. Nimmt eine andere Nebenstelle den Anruf an, hab ich bisher keine Möglichkeit gesehen, das Gespräch aufzuzeichnen (bzw. sich da reinzuklinken).

Wenn ich nur eine ganz einfache "deflection" per INFO_REQ erzeugen könnte, wäre ich da schon ein ganzes Stück weiter. Leider versteh ich dieses Facility-Array noch nicht so ganz, welches an den D-Kanal geschickt wird...

Wie dem auch sei, für DTMF Steuerungen mit Ansagen ist capircvd einfach genial :p
 
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