Hallo Friedhelm,
kennst Du die AGBs von Kabel Deutschland? Nach dem was Du hier schreibst nicht.
Da steht nix, das die Hardware nur geborgt ist, oder bei vorzeitigem Ende zurückgegeben werden muss. Es gibt einen extra Abschnitt in den AGPs für gekaufte Hardware, dort steht nis von subventioniert und irgendwelchen Rückgaben. Kannst Du Dir ja gern mal dort:
http://www.kabeldeutschland.de/info-service/informationen-als-download-preise-agb.html
durchlesen.
Und warum soll ich durch die Kündigung die Sonderzahlungen verwirkt haben? Du hast ja absolut keine Ahnung! Man kann auch als nicht Kabel Deutschland Kunde Neukunden werben, und bekommt dafür 60,-¤. Steht bei denen sogar auf der HP. Man wird bei der Werbung auf eine "fremde" Seite weitergeleitet, wo man dann dort seine Daten angeben muss, damit es das Geld gibt.
Bitte erst informieren, dann posten.
Hier aber mal für alle, die nicht dem Link folgen wollen, der Absatz zu den Endgeräten:
3.2. Endgeräte
3.2.1. Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelmodem
inkl. Telefonadapter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im
Eigentum von Kabel Deutschland. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen
Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine
Gefahr an Kabel Deutschland zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer
des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen,
trifft Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder
zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland
die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
3.2.2. Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden
im Eigentum von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist im Falle eines Mangels des Gerätes
berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Kabel
Deutschland – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien
Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig
einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit
des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis
für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.
3.2.3. Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Kabel Deutschland. Nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an
Kabel Deutschland zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses
am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen,
haftet Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige
Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen.
3.2.4. Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein
Endgerät überlassen, geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Kabel Deutschland übernimmt die
Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4 zur
Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland im Zusammenhang mit
den bei Kabel Deutschland gebuchten Diensten, haftet Kabel Deutschland nicht für ordnungsgemäße
Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland nicht freigegebene
Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen
vornimmt.
3.2.6. Kabel Deutschland ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten Entstörung
der Dienste von Kabel Deutschland dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen Geräten
(Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen
und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfi-
gurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen
Konfiguration notwendig ist.
3.3. Weitere Leistungen
Über den Zugang zum Internet hinaus kann der Kunde weitere Leistungen wie z. B. Security-
Services zu den Konditionen, die sich aus der LB/PL ergeben, beauftragen. Ferner kann der
Kunde einen Telefonanschluss über Breitbandkabel („Kabel Phone“) beauftragen, für den dann
zusätzlich zu diesen AGB Kabel Internet auch die Besonderen Geschäftsbedingungen Kabel
Phone sowie die jeweilige LB/PL gelten.
3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht
zur Leistungsverpflichtung von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, die
Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung
teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund
gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger
Arbeiten erforderlich ist.
3.5. Kabel Online Backup
Der Leistungsumfang des Kabel Online Backup umfasst nicht die Speicherung von Daten, die
im Zusammenhang mit der selbstständigen geschäftlichen Tätigkeit des Kunden stehen.
Endscheidend dürfte Absatz 3.2.2 sein.
Wegen 3.4 habe ich gekündigt.
Und unter 4. pflichten und obliegenheiten des kunden steht nur:
4.1.12. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das ihm zur Nutzung überlassene Leihgerät
unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kabel Deutschland ist berechtigt,
für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Kabelmodem eine
Pauschale in Höhe von 60 ¤ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich
für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.