Kabel Deutschland, Chaos!

dbox1

Gesperrt
Mitglied seit
12 Dez 2009
Beiträge
33
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo Leute,
ich war nun 3 Monate bei Kabel Deutschland. Ich hatte sehr oft Störungen, die Geschindigkeit bei DSL wurde selten erreicht, meist nur DSL6000.
Zuletzt hatte ich 3 Wochen kein Telefon, bevor die Störung beseitigt wurde.
Meine Kündigung wegen der garantierten Verfügbarkeit von 98,5% wurde zuerst nicht akzeptiert, erst die 2. mit Androhung von rechtsmitteln wurde angenommen. Somit bin ich dort glücklicherweise raus!:p
Nun kam von dem Sauhaufen ein Brief, das ich das Modem zurücksenden soll, ok kein Problem, steht ja in den AGBs, das es nur geborgt ist, ist also abgesendet. Aber es steht nun noch im Brief, das ich auch die FB7270 zurücksenden soll! Die habe ich ja aber gekauft, und in den AGBs steht nix, das man die bei vorzeitiger Beendigung zurückgeben muss. Die sollte an eine andere Adrsse, wie das Modem versendet werden, also hätte ich auch 2 Pakete senden müssen. Die FB bleibt also bei mir.:) Falls Kabel Deutschland die nicht innerhalb von 2 Wochen zurück haben, wollen die 160,- euro von mir!
Was sagt Ihr dazu?

Im Gegenzug hat mit KD versprochen, die Monatsgebühren zu erstatten, wo ich 3 Wochen kein Tel hatte, aber ich habe nichts bekommen. Auch die 60,-¤ einer Kundenwerbung wurden mir nicht überwiesen. Also bekomme ich eigentlich von denen 90,-¤:-Ö
 
Aber es steht nun noch im Brief, das ich auch die FB7270 zurücksenden soll! Die habe ich ja aber gekauft, und in den AGBs steht nix, das man die bei vorzeitiger Beendigung zurückgeben muss.

Wenn du die Box nicht zurückgeben möchtest, könntest du Kabeldeutschland schriftlich auffordern, die Vertragsunterlagen (AGB, Leistungsbeschreibung, was auch immer) zu benennen, aus denen diese Regelung hervorgeht.
Dein Feedback mit der Begründung von KD würde mich interessieren.
 
Hallo,

war das eine subventionierte Box seitens KD? Dann haben sie das Recht sie zurückzufordern, bzw. in Rechnung zu stellen. In den AGBs ist meistens nicht explizit von der Box die Rede, sondern von der "Hardware zum Vertrag" oder "zum Anschluss". Darunter fällt sie genau wie das Modem.

Durch die Kündigung hast du übrigens auch dein Recht auf die Sonderzahlungen verwirkt. Unterm Strich bleibt also nur, dass du KD eine Box schuldet, nicht umgekehrt.
 
Hallo Friedhelm,
kennst Du die AGBs von Kabel Deutschland? Nach dem was Du hier schreibst nicht.
Da steht nix, das die Hardware nur geborgt ist, oder bei vorzeitigem Ende zurückgegeben werden muss. Es gibt einen extra Abschnitt in den AGPs für gekaufte Hardware, dort steht nis von subventioniert und irgendwelchen Rückgaben. Kannst Du Dir ja gern mal dort:
http://www.kabeldeutschland.de/info-service/informationen-als-download-preise-agb.html
durchlesen.
Und warum soll ich durch die Kündigung die Sonderzahlungen verwirkt haben? Du hast ja absolut keine Ahnung! Man kann auch als nicht Kabel Deutschland Kunde Neukunden werben, und bekommt dafür 60,-¤. Steht bei denen sogar auf der HP. Man wird bei der Werbung auf eine "fremde" Seite weitergeleitet, wo man dann dort seine Daten angeben muss, damit es das Geld gibt.
Bitte erst informieren, dann posten.

Hier aber mal für alle, die nicht dem Link folgen wollen, der Absatz zu den Endgeräten:
3.2. Endgeräte
3.2.1. Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelmodem
inkl. Telefonadapter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im
Eigentum von Kabel Deutschland. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen
Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine
Gefahr an Kabel Deutschland zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer
des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen,
trifft Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder
zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland
die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
3.2.2. Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden
im Eigentum von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist im Falle eines Mangels des Gerätes
berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Kabel
Deutschland – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien
Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig
einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit
des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis
für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.
3.2.3. Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Kabel Deutschland. Nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an
Kabel Deutschland zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses
am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen,
haftet Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige
Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen.
3.2.4. Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein
Endgerät überlassen, geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Kabel Deutschland übernimmt die
Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4 zur
Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland im Zusammenhang mit
den bei Kabel Deutschland gebuchten Diensten, haftet Kabel Deutschland nicht für ordnungsgemäße
Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland nicht freigegebene
Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen
vornimmt.
3.2.6. Kabel Deutschland ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten Entstörung
der Dienste von Kabel Deutschland dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen Geräten
(Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen
und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfi-
gurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen
Konfiguration notwendig ist.
3.3. Weitere Leistungen
Über den Zugang zum Internet hinaus kann der Kunde weitere Leistungen wie z. B. Security-
Services zu den Konditionen, die sich aus der LB/PL ergeben, beauftragen. Ferner kann der
Kunde einen Telefonanschluss über Breitbandkabel („Kabel Phone“) beauftragen, für den dann
zusätzlich zu diesen AGB Kabel Internet auch die Besonderen Geschäftsbedingungen Kabel
Phone sowie die jeweilige LB/PL gelten.
3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht
zur Leistungsverpflichtung von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, die
Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung
teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund
gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger
Arbeiten erforderlich ist.
3.5. Kabel Online Backup
Der Leistungsumfang des Kabel Online Backup umfasst nicht die Speicherung von Daten, die
im Zusammenhang mit der selbstständigen geschäftlichen Tätigkeit des Kunden stehen.

Endscheidend dürfte Absatz 3.2.2 sein. ;)
Wegen 3.4 habe ich gekündigt.

Und unter 4. pflichten und obliegenheiten des kunden steht nur:
4.1.12. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das ihm zur Nutzung überlassene Leihgerät
unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kabel Deutschland ist berechtigt,
für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Kabelmodem eine
Pauschale in Höhe von 60 ¤ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich
für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dbox1, benutze bitte in Zukunft "Ändern" statt deine Beiträge zu schieben, das ist gegen die Forenregeln.
 
Sorry, habe ich gemacht, damit es übersichtlicher ist. Ich werde mich bessern. :)
 
Hallo dbox1

bin kein Experte

Eine Werbeprämie ist ein eigener Vorgang.

Wenn ich das richtig Verstanden habe, hast du gekündigt wegen Nichterfüllung oder magelhafter Erfüllung. Sicherlich steht KD eine Nachbesserungsfrist zu um eine Störung des Telefons oder Internets zu beseitigen
Aber 3 Wochen ohne Telefon ist nicht tragbar, besonders da eine fehlende Telefonverbindung bzw eine unzuverlässige Telefonverbindung schon sicherheitrelevant ist.

Einmal Umgekehrt was würde passieren wenn du deinen Zahlungen nicht nachkommst? Kündigung durch Kabeldeutschland und Schadensersatzforderung
Nach erhalt der Kündigung bezahlst du und bestehst auf Vertragserfüllung


Wenn du die Vermittlung nachweisen kannst und nicht der Vermittelte die Prämie erhalten hat, könntest du diese sicherlich einfordern.
Hast du dieses per Einschreiben incl. Vermittlungnachweise schon versucht?

Bei der FB handelt es sich sicherlich um eine FB 7270, ich habe diese noch für 50 Euro bekommen, du wirst 90 Euro bezahlt haben, der Verkehrwert einer neuen FB 7270 lag zum Zeitpunkt deines Vertragabschlusses bei ca. 170 Euro
wie begründet man eine Forderung von 160 Euro ( gesamt 260 Euro )

Ich würde versuchen eine für beide Seiten akzeptabele Lösung zu finden, denn
vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand

Der Streitwert ist die Aufregung und das Risiko nicht wert

Gruß Resool
 
Hallo,

erst fragst du uns nach unserer Meinung, aber kaum sagt jemand etwas, was dir nicht gefällt, dann hat er keine Ahnung? Warum fragst du hier überhaupt, wenn du doch eh alles besser weist?

Fakt ist: Subventionierte Geräte sind keine Leihgeräte, können aber trotzdem vom Anbieter zurückverlangt werden, wenn der Vertrag seitens des Kunden vorzeitig gekündigt wird. Zur freien Verfügung hat der Kunde sie erst nach Ende der Vertragslaufzeit. Das ist bei Mobilfunkanbietern ebenso gängige Praxis (z.B. auch durch SIM Locks), wie bei DSL Anbietern (sieh mal ins 1&1 Forum). Von daher halte ich es nicht für unmöglich, dass auch Kabel Deutschland diese Praxis ausführt. Da es bei allen anderen Anbietern ebenso gehandhabt wird, stehst du da auch auf dünnem Eis. Das wäre längst gerichtlich gekippt worden, wenn es eine Handhabe dagegen gäbe. Immerhin gibt es diese Praxis schon seit Jahren. Da hilft es auch nicht, seitenweise AGBs zu zitieren, die jeder im Original einfacher lesen kann.

Die Summe, die KD für die Box fordert, ist wahrscheinlich an der unverbindlichen Preisempfehlung ausgrichtet. Sie müssen sich ja auch nicht im Preiskampf mit Online Shops messen. ;)

Auch bezüglich der Gutschriften muss ich dich enttäuschen. Es mag ja sein, dass die auf Webseiten auch Fremden zur Verfügung stehen, aber du hattest zum fraglichen Zeitpunkt offensichtlich einen Vertrag, über den diese Summen verrechnet wurden. Und genau den hast du freiwillig aufgegeben.

Mir scheint, du gehst das Thema reichlich naiv an. Ich will dich nur warnen: So einfach, und vor allem so eindeutig, wie du zu glauben scheinst, ist es mit Sicherheit nicht! Mag sein, dass du in einigen Punkten recht hast, aber da musst du schon noch einige Sachen gerade biegen, damit andere das auch glauben.
 
Danke resool für Deine objektive Antwort!

Ich werde denen wie du es vorschlägst, per Einschreibung die Kundenwerbung senden, mal sehen, was rauskommt.
Wegen der Box werde ich auch nachfragen, auf welche vertragliche Grundlagen die sich dabei stützen. Danke hast mir sehr geholfen!

@Friedhelm,
lasse bitte Deine substanzlosen Antworten in meinem Tread, wie gesagt, du hast doch keine Ahnung, und schreibst nur was Du denkst und für richtig hälst, das nützt mir nix.
 
Hallo Friedhelm

bin kein Experte

Sollten die Angaben von Dbox1 der Wahrheit entsprechen

hier kommt der Anbieter seinen Pflichten nicht nach und hat so die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten.

Ein regulärer Verkaufspreis ist eigentlich nie vereinbart worden, der Kunde hat vielleicht ein subventioniertes Gerät erworben, aber bei einer ausbleibenden Rücksendung kann Kabel Deutschland maximal einen Schadensersatz fordern und der entstandene Schaden liegt sicherlich nicht über dem Verkehrswert.

Was ist mit den ca. 90 Euro die er für das Gerät bezahlt hat.
Wenn dann Wandlung Gerät gegen vollen Kaufpreis

Hatte auch Problem mit KD
mein früherer Kabelanbieter wurde von KD aufgekauft
(erhielt ein Schreiben von KD Datum zwei Wochen vor Übernahme)
hatte 1000er Internet mit 256 upload für 9,95
da KD nur einen 1000er Internet mit 128 upload anbietet
habe ich bei meinem alten Anbieter gekündigt und dieses auch KD mitgeteilt
Begründung : Sonderkündigungsrecht da eine Fortführung durch den Rechtsnachfolger zu den bestehenden Konditionen nicht möglich und eine Verringerung des Upload die bisherige Nutzung unmöglich mache.

Ich erhielt einen nie mit KD abgeschlossenen Vertrag und ein Modem.
Wiederspruch per Einschreiben und Rücksendung des Modems auf meine Kosten.

Die Gesamt Wohnanlagen Verwaltung wurde ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen von dem Zeitpunkt der Übernahme informiert.

So ein Vertriebsverhalten ist befremdend (höflich ausgedrückt)

Gut habe später zu Neukunden Konditionen für 12,90 im ersten Jahr (danach 19 Euro) einen
6000er Internet und Telefon (ohne Flat) abgeschlossen
FritzBox 7270 für 50 Euro
Einkaufsgutschein für 50 Euro

154,80
-100 Euro Einsparung FB 7270
- 50 Euro Gutschein
---------------
4,80 für ein Jahr Internet + ca. 50 Einrichtungsgebühr = KD hat nicht verdient

Kabel Deutschland Ärgern
2 Personen im Haushalt

1. Jahr
154,80
-60 Euro Einsparung FB 7270 (90 Euro)
- 50 Euro Gutschein
---------------
44,80
kündigen

zweite Person Neukunde
2. Jahr
154,80
-60 Euro Einsparung FB 7270 (90 Euro)
- 50 Euro Gutschein
---------------
44,80
kündigen
usw
jedes Jahr eine neue FB

Sollte man nicht so machen

LEBEN UND LEBENLASSEN
gilt aber für beide Seiten

Gruß Resool
 
Kabel Deutschland nicht schlecht

Hallo

bin kein Experte

Nur Kunden mit Problemen melden sich und das sind bei der Vielzahl von Kabel Deutschland Kunden ein sehr geringer Anteil.

Bei großen Unternehmen wie Kabel Deutschland wird ein Vorgang evtl. von unterschiedlichen Mitarbeitern bearbeitet. Jeder dieser Mitarbeiter hat seine Vorgaben (Schema F) nach denen er seinen Teil der Arbeit verichtet. Ein Komunikation zwischen den einzelnen Mitarbeiter ist im Normalfall auch nicht erforderlich. Diese Struktur ist sicherlicher erforderlich um mit finanzierbarem
Aufwand Service und Verwaltung zu bewältigen.
Service- und Verwaltungsmitarbeiter müssen die Leistungsvorgaben erfüllen um nicht den Arbeitsplatz zu verlieren.
Da bleibt einfach keine Zeit um sich intensiv mit einem Vorgang zu befassen.

Leider führt das bei Einzelfällen zu Problemen, bei denen sich unter Umständen
auch Kunden mit Recht benachteiligt fühlen.

Wir Kunden wollen eine Spitzenqualität zum Nulltarif

Wie auch jeder Kunde versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen, ist natürlich auch ein Unternehmen nicht begeistert eine Kunden zu verlieren ( kein Einnahmen mehr ).
Beide Seiten versuchen den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Für eine Einzelperson ist ein Rechtsprozess trotz Rechtschutzversicherung ein viel größeres Risiko
als für so ein großes Unternehmen. Dieser Vorteil ist den Unternehmen bewußt und wird auch im Problemfall gerne ausgenutzt.

Ende des geistigen Erbrechens in der Samstag Nacht :)

Gruß Resool


Gruß Resool
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

@dbox1: Mäßige deine Ausdrucksweise! Du hast explizit danach gefragt, was andere denken, und nun du eine andere Meinung bekommst, unterstellst du Ahnungslosigkeit. Das ist unakzeptabel. Setzte dich konstruktiv damit auseinander, immerhin könnten die anderen auch Recht haben. Wenn du nur erwartest, dass alle dir den Kopf tätscheln und dir nach dem Mund reden, dann können wir auch schließen hier, damit ist der Thread nämlich zwecklos. Das wusstest du schon, interessant sollten für dich die anderen Ansichten sein.

In Bezug auf die Rückgabe von subventionierter Hardware hat Friedhelm nämlich Recht, es ist tatsächlich bei (meines Wissens allen) Providern üblich, die zurückzuverlangen, wenn der Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beendet wird. Auch die dann recht hoch erscheinenden Nachforderungen sind normal. Ich habe in diversen Foren (1&1, T-Com, Freenet, und auch KD) bereits davon gelesen (und ich lese viel hier im Forum). Auch ein Gang zum Anwalt bewahrte die jeweiligen Kunden nicht davor, die HW zurückzuschicken oder zu zahlen. Aus den schon häufig angekündigten Gerichtsverfahren, in denen die jeweiligen Kunden es dem Provider so richtig zeigen wollten, ist meines Wissens nie was geworden. Jedenfalls gab es niemals eine Rückmeldung diesbezüglich.

Zu den Sonderzahlungen kann ich nichts sagen. Ich kenne nicht die Praxis seitens KD. Da aber dein Vertrag jetzt weg ist, wirst du die zumindest gesondert beantragen müssen.
 
Hallo frank_m24

sicherlich ist es berechtigt die Rücksendung einer subventionierten Hardware zu fordern wenn die Kunden die Vertragslösung zu vertreten hat (ausbleibende Zahlung etc.). Hier wird sogar Schadensersatz gefordert.

Hier liegt das Verschulden beim Anbieter, was er durch die Annahme der Kündigung auch eingeräumt hat.

Viele Rechtschutzversicherungen werden hier nicht mitspielen da das Verhältnis
Prozessrisiko (Vergleich) und Streitwert unverhältnismäßig ist.

Ist der Grund, das man nach der großen Ankündigung nichts mehr hört

Da würden bei Seiten ihre eigenen Kosten tragen und Prozesskosten würden geteilt

Es gibt nur wenig Personen die um Recht zu bekommen ihren finanziellen Ruin hinnehmen würden.

Hier wäre KD gefordert auch einen Schritt in Richtung Kunden zu machen

Wandlung des Routerkaufes

Preis/Leistungs Verhältnis ist bei Kabel Deutschland sehr gut ( falls Verbindung funktioniert )

Gruß Resool
 
Hallo Resool,
und wieder hast Du Recht. :)
Kabel Deutschland hat ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis, wenn es funktioniert. Aber wenn man nur eine Woche im Monat telefonieren kann, sind im Verhältnis alle anderen Anbieter günstiger. ;)
In dem Brief von KD zur Kündigung steht nichts von einer Wandlung, oder warum die die FB zurück haben wollen. Einfach nur scheinheilig die Frage "haben sie ihre Homebox schon zurück gesendet?" Wenn nicht, soll ich beachten, das ich nach 14 Tagen 159,95 Euro bezahlen muss! Da steht nichts davon, das die Hardware subventioniert war usw. Auch nichts davon das ich meine gezahlten 79,94¤ für die Box zurückbekommen!
Und das kann ja wohl nicht angehen.
Ob das woanders gängige Praxis ist, ist in dem Fall auch egal. Sowas gehört in den Vertrag, oder in die ABGs. Und bei KD steht davon nix. Ich bin auch weder bei Vertragsabschluss, oder auf der Rechnung darauf hingewiesen worden, das die FB subventioniert ist! Mal naiv, woher soll ich das denn wissen?
Die Fakten sind die AGBs und ich habe eine Rechnung über den Kauf der Box.
MfG
 
@dbox1
Lass uns wissen, wer gewinnt. Bei der Prämie warst du ja leider auch noch nicht erfolgreich.
Deine 60,-¤ für die Kundenwerbung liegen nämlich noch bei zanox.de auf deinem Konto dort. Die Gutschrift muss man explizit anstoßen, das ist der Trick von denen und hat mit KD überhaupt nichts zu tun.
 
Hallo,
ich bin gerade am Brief schreiben, mal sehen was es letztendlich bring. Ich halte Euch aber auf dem Laufendem, wenn ich Antwort bekomme.
MfG
PS.
ich wünsche euch einen schönen 3. Advent
 
@dbox1: Wird der Vertrag (von welcher Seite und aus welchem Grund auch immer) gekündigt, hat KD das Recht auf Rückgabe der FB bzw. auf Forderung des Kaufpreises der 7270. Maßgabe für den Erhalt der FB zu einem subventionierten Preis ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Hier stellt sich jedoch nicht die Frage, aus welchem Grunde vorzeitig gekündigt wurde. KD beruft sich hier auf eine Tatsachen-Entscheidung. Und das ist nunmal die vorzeitige Vertragsbeendigung. Du wirst also schlechte Karten haben. Klären kannst Du also nur noch, das die von Dir gezahlten 90 Euro erstattet bzw. verrechnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

sicherlich ist es berechtigt die Rücksendung einer subventionierten Hardware zu fordern wenn die Kunden die Vertragslösung zu vertreten hat (ausbleibende Zahlung etc.). Hier wird sogar Schadensersatz gefordert.

Hier liegt das Verschulden beim Anbieter, was er durch die Annahme der Kündigung auch eingeräumt hat.
Also von der Auslegung einer Vertragsauflösung höre ich zum ersten Mal. Eine Vertragsauflösung ist ein Vorgang, bei dem beide Vertragspartner zustimmen müssen, ähnlich wie beim Abschluss des Vertrages. Ich habe nie davon gehört, dass anschließend geklärt wird, wer die Auflösung zu vertreten hat, oder das ein Anbieter eine Schuld einräumt, wenn er eine eine Kündigung akzeptiert. Ich denke auch, dass ist so einfach nicht festzulegen.

Was ist, wenn der Kunde kein Geld mehr hat, und versucht, durch eine Kündigung dem Anbieter zuvorzukommen? Wenn der Anbieter dann akzeptiert, hat er ebenfalls eingeräumt, dass es seine Schuld ist, und muss auf die Hardware verzichten? :confused:

Wie dem auch sei: Die Praxis bezüglich der Rückforderung subventionierter Hardware ist definitiv anders. Ich kann euch einfach nur ans Herz legen, hier mal ein bisschen im Forum zu stöbern. Es wurde oft genug beschrieben. Da werden keine Unterschiede gemacht, warum ein Vertragsverhältnis beendet wurde. Da waren Fälle von nicht erbrachter Leistung genau so dabei, wie Kulanzfälle (Umzug etc.) und auch Zahlungsverzug durch den Kunden. Ich bin auch kein Rechtsexperte, ich berichte euch einfach nur, was hier im Forum nachzulesen ist. Und das sollte euch zumindest zu denken geben. Aber offensichtlich redet man da gegen eine Wand.
 
@dbox1: Wird der Vertrag (von welcher Seite und aus welchem Grund auch immer) gekündigt, hat KD das Recht auf Rückgabe der FB bzw. auf Forderung des Kaufpreises der 7270.
Nennst du auch deine Quelle? Wo ist das nachzulesen, bzw. in welchem Teil der Vertragsunterlagen steht das?
 
So, hier mal der Entwurf von meinem Schreiben an KD. Ich denke das ist sachlich und korrekt.
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom 07.12.2009 fragten Sie mich, ob ich die HomeBox schon zurückgesendet habe. Meine Frage, warum sollte ich das tun? Ich habe diese HomeBox bei Ihnen für 79,94 Euro gekauft. Nach Ihren AGBs Absatz 3.2.2. ist die HomeBox mein Eigentum, warum sollte ich Ihnen diese zurücksenden?
Des Weiteren lehne ich eine Zahlung von 159,95 Euro ab. Auf welche Vertragsbedingungen, oder welchen Teil Ihrer AGBs stützt sich Ihre Forderung der Rücksendung oder Zahlung des Betrages?

Kabel Deutschland hat mir des Weiteren für den Ausfall der Leistung über mehrere Wochen versprochen, die Gebühren für einen Monat zu erstatten. Diese versprochene Erstattung von 30,- Euro ist bisher noch nicht erfolgt! Warum soll ich Ihnen den Monatsbeitrag zahlen, wenn ich während der Vertragslaufzeit von Ihnen keine Leistungen nutzen konnte?
Auch meine Kundenwerbung für einen digitalen TV Anschluss in xxxxxx auf der
xxxxxxxxxxxx- Str. bei Frau xxxxxxx ist mir bisher noch nicht vergütet worden. Diese Vergütung beträgt 60,- Euro.

Ich sende Ihnen im Anhang die Kundenwerbung, und den Kontostand über die Erstattung der 30,- Euro zu. Ich bitte um schnelle Klärung und Zahlung der Beträge.
Sie schulden mir derzeit insgesamt 90,- Euro, die ich Sie nun bitte auf mein Konto bei der xxxx Bank xxxxx, Konto xxxxxxxx, BLZ xxxxxxxxx zu überweisen.

Da ich von meinem neuem ISP neue Hardware bekomme, benötige ich die bei Ihnen gekaufte HomeBox (Fritzbox 7270) nicht mehr. Daher biete ich Ihnen an, das Sie mir den Kaufpreis der HomeBox von 79,94 Euro auf mein Konto zusammen mit den noch 90,- Euro, also insgesamt 169,94 Euro überweisen, danach sende ich Ihnen gern die HomeBox zurück.
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
246,149
Beiträge
2,246,980
Mitglieder
373,668
Neuestes Mitglied
Stripi
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.