in der Serien-Nr. ist bei FB6490 indirekt die Artikel-Nummer einkodiert
Eben ...
indirekt und wenn mir UM erzählen wollte, sie wüßten ganz genau, daß eine FRITZ!Box 6490 mit der Artikelnummer für die Provider-Boxen der Schnittstellenbeschreibung nicht gerecht werden
kann (und das ist das einzige Kriterium, was zählen dürfte), dann müßten sie das für eine FRITZ!Box 6490 mit einem gültigen CM-Zertifikat und FRITZ!OS 06.61 erst einmal begründen können.
Da kann auch die "Zertifizierung" mit einer anderen Firmware-Version nicht als K.O.-Kriterium herhalten, denn wenn das so wäre, gäbe es praktisch keine zertifizierte FRITZ!Box 6490 -> die Prüfung erfolgte bei
CableLabs mit der Version 141.0
5.61 in 2014.
Wie der Kunde am Ende zu so einer Box gekommen ist (die neueren Provider-Boxen (die mit dem "grünen Punkt") haben ja per se wohl das passende CM-Zertifikat (afaik), denen fehlt nur das Update), hat dann den Provider wieder nicht zu interessieren - es ist für "seinen Tisch" (die korrekte Funktion des CM im UM-Netz) einfach unerheblich.
EDIT: Und eine Aktualisierung einer eigenen 6490 - egal aus welcher Quelle die Hardware stammt (solange die nicht rechtswidrig ist und das ist nicht einmal Sache des Providers, sich dessen zu vergewissern) - mit der 06.61 ist auch nichts Verbotenes ... die Firmware kann nach den Bestimmungen der GPL von jedem (der an sie herankommen kann - wie das erfolgt, schreibt die GPL wieder nicht vor und damit muß AVM keine Datei zum öffentlichen Download zur Verfügung stellen) vervielfältigt (copied), vertrieben/weitergegeben (distributed) und geändert (modified) werden.
Daran ändern auch die Bestandteile der Firmware nichts, die auf AVM-eigenem Programm-Code beruhen, denn die Bestimmungen der GPLv2 (unter dieser steht der Linux-Kernel) sagen auch ganz klar:
These requirements apply to the modified work as a whole. If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works. But when you distribute the same sections as part of a whole which is a work based on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of this License, whose permissions for other licensees extend to the entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
und solange AVM selbst die Firmware als Tarball (halt mit anderer Erweiterung des Dateinamens, aber eine Ente ist eine Ente) zusammen mit dem Linux-Kernel als Ganzes ausliefert (und der Update-Mechanismus für die 06.61 arbeitet zur Zeit so), gibt es da hoffentlich keine Diskussion. Der Ansicht, daß durch das Hinzufügen der AVM-Bestandteile ein eigenes "Gesamtwerk" entstehen würde, welches nicht mehr unter die GPL fällt, hat das LG Berlin schon vor einigen Jahren im "Cybits-Urteil" eine klare Absage erteilt.