[Problem] 1und1 kann an dem neuem Wohnort nicht liefern. Kündigung?

A-Dude

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Hi,

ich bin jetzt seit 2 Jahren Kunde bei 1und1 (Komplettanschluss), der Schaltungstermin war der 24.12.2009 mit einer 2 jährigen Mindestvertragslaufzeit, sprich die MVLZ läuft am 24.12.2011 ab. Nun ziehe ich am 1.1.2012 in eine neue Wohnung, da ich mit 1und1 eigentlich recht zufrieden bin, wollte ich meinen bestehenden Vertrag mit in die neue Wohnung nehmen. Aus diesem Grund habe ich den Vertrag auch nicht fristgerecht gekündigt, und er hat sich automatisch um 12 Monate verlängert (wo ich auch nichts gegen habe, da ich den Vertrag ja mitnehmen will). Nun habe ich heute bei 1und1 angerufen und wollte die Ummeldung des Anschlusses auf die neue Wohnung veranlassen, ich stimmte einer Verlängerung der Vertagslaufzeit um 24 Monate zu um keine Kosten (59,90¤) für die Ummeldung zu haben. Bei der Verfügbarkeitsprüfung von 1und1 kam dann herraus das die DSL-Leitung am neuem Wohnort zu schwach ist und sie mir somit keinen Anschluss anbieten können.

Jetzt kommt das eigentliche Problem, es wurde mir angeboten gegen eine Gebühr von 99,95¤ fristlos Kündigen zu können. Wenn ich dieses nicht mache, läuft der Vertrag einfach so weiter und ich könnte ihn nur regulär zum Vertragsende (24.12.2012) kündigen, bzw. ich zahle weiterhin 19,90¤ im Monat und habe dafür kein Internet und auch kein Telefon.


Ich meine, das ist doch nicht deren Ernst! Ich möchte ja auch gerne Kunde bei ihnen bleiben und will ja auch garnicht kündigen. Aber wenn 1und1 mir am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten kann, dann ist das doch nicht mein Problem! Wieso soll ich 99,95¤ an 1und1 zahlen wenn die ihren Vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommen können? Zumal der von mir gewünschte Umzugstermin (der ja dann automatisch zum Kündigungstermin wird) ausserhalb der MVLZ liegt!


Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie Helfen wie von 1und1 wegkomme ohne die 99,95 zahlen zu müssen!

mfg A-Dude
 
Antwort: Alles rechtens.

Dazu das Urteil des BGH vom 11.11.2010 (BGH III ZR 57/10): Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug.
 
aber meine MVLZ ist doch dann schon abgelaufen!
MVLZ=24.12.2011
Vertragsverlängerung:24.12.2012

abgesehen davon ziehe ich auch in einen anderen Landkreis mit anderer Vorwahl.

und am neuen Wohnort gibt es eine DSL Leitung, aber nur mit 500kb. weil das zu schwach für internettelefonie ist, kann ich den anschluss nicht mitnehmen.

http://www.dslweb.de/1und1-dsl-kuendigung.php



was wäre denn, wenn ich z.B. in einen bestehenden Haushalt ziehe in dem es schon einen Telefon und Internetanschluss gibt? Muss ich dann auch 99,95¤ zahlen?

mfg A-Dude
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Vertragslaufzeit hat sich nach dem Ablauf der ersten Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Darum bleibts beim Tenor des Urteils.

Und ja, egal wo du hinziehst, was es da gibt und welchen Po du küsst: Das Geld musst du zahlen.
 
Dann muss ich mich echt kurz im Ausland anmelden! Es kann doch nicht war sein! Dann wohn ich halt für nen Monat in Groningen.

Ich halt euch auf dem laufendem ob und wie ich da raus komme.
 
Wie niedlich. Aber trotzdem viel Erfolg.

Aus der Pressemitteilung zum oben erwähnten Urteil:
Ein solcher [wichtiger Kündigungsgrund-] Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin auf der internetseite von 1und1 fündig geworden:

Was passiert, wenn am neuen Wohnort bereits ein Breitbandanschluss bzw. DSL vorhanden ist?
In diesem Fall kommen wir Ihnen gerne entgegen und kündigen Ihren 1&1 DSL-Tarif vorzeitig. Zuvor benötigen wir als Beleg eine Kopie Ihrer Ummeldebescheinigung sowie einen gültigen Nachweis über die Schaltung des bereits vorhanden Breitbandanschluss bzw. DSL, z. B. eine Vertragskopie mit eindeutigem Datum. Senden Sie uns alle notwendigen Nachweise bitte per Post oder per Fax an folgende Adresse:

Postanschrift:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Faxnummern:
02602 96 4111 oder
02602 96 4112


Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns täglich rund um die Uhr unter:

0721 96 06 (kostenfrei aus dem Netz der 1&1 Internet AG, Festnetz- und Mobilfunkpreise anderer Anbieter ggf. abweichend)

Box - Info
Information:
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung für uns zusätzliche Kosten bedeutet und mit einer einmaligen Gebühr für Sie verbunden ist. Bei einer vorzeitigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 99,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.

und das selbe nochmal:

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit bzw. Vertragslaufzeit Ihres DSL-Vertrages ins Ausland ziehen, kommen wir Ihnen gerne entgegen und kündigen Ihren Anschluss zu Ihrem Wunschtermin. Als Beleg für Ihren Umzug ins Ausland, benötigen wir z. B. Ihre Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und einen Nachweis über Ihre Anmeldung im Ausland. Melden Sie uns Ihren Auslandsumzug bitte mit allen notwendigen Nachweisen entweder per Post oder per Fax.

Postanschrift:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Faxnummern:
02602 96 4111 oder
02602 96 4112

Wir stehen Ihnen auch persönlich für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen unser Umzugsteam täglich rund um die Uhr unter der Rufnummer:
0721 96 06 (kostenfrei aus dem Netz der 1&1 Internet AG, Festnetz- und Mobilfunkpreise anderer Anbieter ggf. abweichend)

Box - Info
Information:
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung für uns zusätzliche Kosten bedeutet und mit einer einmaligen Gebühr für Sie verbunden ist. Bei einer vorzeitigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 99,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.




JUHU!!! 100¤ gespart!


dennoch vielen Dank deine Hilfe.

ich halte euch auf dem laufendem.


[/B]
 
Na hoffentlich klappt das dann auch, es wird sicherlich schwierig;-).
 
Eine Gesetzesänderung zu diesem Thema "hängt" übrigens im Moment im Bundesrat fest. Die neue Regelung sieht für den Fall, daß der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten vor. Explizite Regelungen bezüglich der Rückgabe oder ( anteiligen ) Bezahlung von überlassender Hardware sind da allerdings nicht vorgesehen. Sprich, die Provider können auch nach der Neuregelung die Hardware zurück verlangen oder ein anteilige Nachzahlung verlangen. Aber das ist ja immer noch besser, als wenn man gar nicht aus dem Vertrag rauskomen würde, wie es jetzt noch meistens ist.
 
Dann muss ich mich echt kurz im Ausland anmelden!

Sehr schön, auch eine Strategie :). Wahrscheinlich fällt 1&1 dazu dann auch noch was passendes ein... Komme mit dem Laden echt nicht klar.
 
Langfristige Verträge sollte man immer vorsorglich kündigen und dann bei Bedarf die Kündigung widerrufen. In Deinem Fall, A-Dude, hättest Du das blitzsauber hinbekommen und u.a. noch Neukundenbedingungen abgreifen können. Auch ist ein relativ teurer Umzung nur notwending, wenn man die Telefonnummer(n) behalten kann und will. Dazu bringen einem Umzüge bei 1&1 noch eine neue MVLZ von 2 Jahren ein. Hier wäre vorher informieren und handeln angesagt gewesen. Schade!
 
Moin, moin,

wahrscheinlich bin ich in Deutschland der 500.000ste User mit dem besagten 1&1-Problem, da es hier aber still geworden ist möchte ich es erneut aufgreifen (hier scheinen wenigstens auch mal User mit Fachwissen zu schreiben, nicht wie in anderen unzähligen Foren).

@informerex
Stimmt. Es tut sich "was".. aber was? @NanoBot schrieb ja bereits, dass das neue Gesetz im Bundesrat "hängt", mittlerweile ist es ja ein Stückchen weiter und doch kann ich für den hier vorliegenden Fall keine Lösung darin finden. § 46, Absatz 8 sagt ja lediglich aus, dass man im Falle eine Umzuges und der Nichtmöglichkeit des anbietens einer entsprechenden DSL-Verbindung als Verbraucher ein 3-Monatiges-Künddigungsrecht hat (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707521.pdf). Leider finde ich aber keine Textstelle, die aussagt, daß der horrende Betrag von € 99,95 nicht berrechnet werden darf. Auf innerhalb oder außerhalb der MVLZ wird sich auch nicht bezogen. Oder habe ich da entscheidende Textstellen im Gesetzesentwurf überlesen?

Viele Grüße
Wolreno
 
Leider finde ich aber keine Textstelle, die aussagt, daß der horrende Betrag von € 99,95 nicht berrechnet werden darf. Auf innerhalb oder außerhalb der MVLZ wird sich auch nicht bezogen.

Warum sollte der Betrag denn nicht berechnet werden? 1&1 entstehen für die Kündigung der DSL Leitung beim Netzbetreiber Gebühren.
Auf die Umlage auf den Kunden verzichten sie, solange sich der Kunde ausserhalb der MVLZ liegt. Vermutlich weil es die Kalkulation auf 24 Monate gerechnet hergibt. Wer einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abschliesst, geniesst meistens nicht unwesentliche Vorteile gegenüber einem Vertrag ohne MVLZ. Dann sollte man im Gegenzug auch Verständnis für die Gebühr aufbringen, wenn man als Kunde den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Vertrag kommt schliesslich von vertragen. Das gilt aber für beide Vertragsparteien und immerhin ist der Internetanbieter auch nicht schuld daran, wenn der Kunde umzieht. Die Lösung bei 1&1 ist im Gegensatz zu anderen ein sehr kundenfreundliche. Bei Telekom gibts bei Umzug immer eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten und wenn man keinen IP-basierten Anschluss wählt, kostet es auch noch 59,95 € Umzugsgebühr.
 
Das trifft den Fall hier aber nicht.

A-Dude möchte wegen Umzugs nach Ende der MVLZ raus, wofür 1&1 auf der Webseite halt erklärt:
Bei einer vorzeitigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 99,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.

Wegen dieser Information hat er nicht 3 Monate vor Ablauf der MVLZ gekündigt.

Da stellt sich bei mir die Frage, woran es liegt, dass 1&1 nach Ablauf der MVLZ doch die 99,95 haben möchte.

Die lässt sich, wenn man das Datum des Eingangspost ganz einfach beantworten: 29.11.2011 bei einem Schaltungstermin 24.12.2009, also Ende der MVLZ am 23.12.2011.
Der Umzugswunsch/Kündigung am 29.11.2011 war schlicht noch in der ursprünglichen Vertragslaufzeit, also die Ablöse wäre fällig. Die Lösung: einen Monat weiter laufen lassen und dann Umzug erneut beantragen - und dann ablösefrei gehen.

Die Idee mit dem Umzug, wenn eh die MVLZ abläuft anstelle eines neuanschlusses ist allerdings wirklich nicht durchdacht gewesen. Bei einem Neuanschluss bekommt man Neukundenkonditionen (5€ weniger im Monat bei vielen Tarifen in den ersten 24 Monaten), neue Hardware, wenn man sich vorher als Profiseller registriert hat für die Selbstwerbung auch noch eine Prämie. Wenns nicht gleich mit dem Anschluss klappt auch noch 3 Monate kostenlos per UMTS.
 
Moin @Rohrnetzmeister,
danke! Dann bin ich ja beruhigt ;)

Moin @SteffenGrün,
einen Betrag für die Leistung berrechnen? Dacor. € 100,- berrechnen ist Geldmacherei. Das Beispiel der Telekom zu bringen, kann man machen. Eine Menge Dienstanbieter (bsp. Kabel Deutschland, der Rest den ich gestern ergoogelt habe, habe ich nicht behalten) berrechnen dafür nichts. Das nenne ich kulant und kundenfreundlich. An solche Dienstanbieter erinnert man sich gerne zurück und man darf raten wo man vielleicht in Zukunft dann man einen Vertrag schließen wird. Ich persönlich habe die Erfahrung mit 1&1 gemacht, dass es gerade mit 1&1 sehr schwierig ist.

1. Beispiel:
Kündigung eines Vertrages zum WebHosting aufgrund einer Preiserhöhung.

Ich habe mich nach unzähligem Schriftverkehr an einen Anwalt gewandt und wurde dann nach 2 Schreiben des Anwaltes aus dem Vertrag entlassen.

2. Beispiel:
Der Beitrag als Web.de-Clubmitglied konnte mangels Deckung nicht vom Konto abgebucht werden.

Die Gebühr, die in Rechnung gestellt wurde waren satte € 12,-. Ich widerspreche auch hier nicht, dass man in einem solchen Fall Gebühren verlangen kann aber € 12,- sind happig, kundenunfreundlich (und unzulässig, siehe Gerichtsurteile).

3. Beispiel
Umzug aus beruflichen Gründen in einen Ort, an dem 1&1 nicht den ehemals geschlossenen Vertrag erfüllen kann (noch innerhalb der MVLZ).

1&1 berrechnet hierfür € 99,95, Kabel Deutschland möchte lediglich die Meldebestätigung zugefaxt bekommen.

Viele Grüße
Wolreno
 
1&1 berrechnet hierfür € 99,95, Kabel Deutschland möchte lediglich die Meldebestätigung zugefaxt bekommen.
Das ist wieder Äpfel mit Birnen vergleichen. Bei 1&1 bekommst du eine subventionierte Fritzbox und diese Box ist nachher dein Eigentum. Bei Kabeldeutschland? Da bekommst du nichts bzw. du mußt die Fritzbox mieten oder dir einen WLAN Router kaufen.
 
12 € Rücklastschrift sind sogar human.

Du solltest Urteile lesen, bevor Du Dich auf sie beziehst.
Die Urteile des BGH beziehen sich auf Entgelte, welche die Bank des Kontoinhabers dem Kontoinhaber bei fehlender Deckung berechnete. Dazu wurde festgestellt, dass die Bank des Schuldners bei einer Einzugsermächtigung nicht in dessem Auftrag handelt, sondern im Auftrag der Gläubigerbank. Daher muss die Schuldnerbank die Gläubigerbank in Anspruch nehmen, nicht den Kontoinhaber. Das hat das BGH ausdrücklich als zulässig bezeichnet.
Statt also 6€ dem Schuldner als pauschalen Schadensersatz in Rechnung zu stellen, wird der Betrag der Gläubigerbank berechnet. Diese will auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sondern stellt die Forderung an denjenigen weiter, welcher die Abbuchung veranlasst hat. Für die Bearbeitung berechnet sie selbst ebenfalls 6€.

Diese Vorgehensweise ist zulässig und entspricht auch dem, was der BGH 2005 entschieden hat. United Internet zahlt bei einer Rücklastschrift 12€ an die Bank und stellt diese 1:1 durch - ohne eigene Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen (wobei für die Mahnung nochmal 5€ fällig werden).

Ich war Kassenprüfer bei unserem Sportverein - die 12€ kamen leider oft als Ausgabe vor, da es immer wieder Mitglieder gibt, welche entweder nicht die Kontodeckung haben oder Wegziehen ohne zu kündigen (obwohl sie mit Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, also angenehm kurzfristig austreten können und wir bei Problemfällen durchaus Beiträge stunden, wenn es uns vor der Abbuchung mitgeteilt wird).

Also bitte nicht so pauschal auf United Internet schimpfen.


Auch das dritte Beispiel ist halt nicht ganz zutreffend. 99,95 als Pauschale sind nur zu hoch, wenn man kurz vor Ablauf der MVLZ kündigt. 1&1 hat Fixkosten in den ersten 24 Monaten, da sie einen Teil der Schaltungskosten tragen und die Hardware subventionieren. Ich vergleiche gerne mit dem Verkvertragsrecht - dort kann man jederzeit kündigen, schuldet aber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Kosten. Ersparen tut 1&1 die Kosten für den Vorleister (die Kosten für die Abschaltung des Anschlusses würden auch anfallen, wenn der Kunde zum regulären Zeitpunkt kündigt, sind also kein Argument).
Mit der Pauschale hat 1&1 im Prinzip das werkvertragliche Prinzip in einen Dienstleistungsvertrag angewendet - wozu sie (siehe BGH) nicht verpflichtet wären. Die Pauschalierung macht es für 1&1 besser handhabbar - auch wenn der Kunde, der nach einem halben Jahr austritt, natürlich profitiert, derjenige, der erst drei Monate vor Ende kündigt, schlechter darsteht.


Beispiel 1 ist allerdings zutreffend.
 
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