Zahlungsunfähig gewesen, jetzt schulden abbezahlt, vertrag aber verschwunden

Kleine Anmerkung: Die Schufa umgeht das ganz galant, indem man zu ihnen in eine Filiale gehen kann und dort kostenlos seine Daten ansehen kann. Wenn man diese mitnehmen will, muß man natürlich zahlen, aber es gibt ja noch Notizzettel.
 
Hast du dir das BDSG auch mal richtig reingezogen... :confused: ... kleiner Tip: § 34 Abs. 5... ;)

Ansonsten wird's jetzt hier reichlich OffTopic und auch unsachlich... :rolleyes:


klar, § 43 Abs. 5 S. 2 BDSG widerspricht einem unentgeltlichen Auskunftsverlangen nur, soweit die Auskunft von der Schufa/Auskunftsdatei gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden kann. Damit ist auch Sinn und Zweck der Norm klar. Man soll quasi keine Information, die ein anderer auf seine Kosten "geschäftsmäßig" zusammengetragen hat kostenlos für eigene wirtschaftliche Zwecke nutzen dürfen. Das ist vorliegend offensichtlich nicht gegeben.

Insofern dürfte Bommel unrecht haben.

Hilfsweise dürfte im konkreten Falle noch Satz 4 heranziehbar sein.
 
Wer hier noch etwas zum Thema
"Zahlungsunfähig gewesen, jetzt schulden abbezahlt, vertrag aber verschwunden"
zu sagen hat, möge bitte vortreten, der Rest möge bitte schweigen.
(Oder deutlicher ausgedrückt: BtT, der Rest wird hier ab jetzt (kostenpflichtig) entsorgt!)
 
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