WLAN der 7170 defekt?

Ich will Dir doch gar nichts böses. Sorry, wenn das so rüber gekommen ist. :bier:

Ich glaube Dir ja, dass sich da was ändert. Das kann aber aus meiner Sicht der Dinge nichts direkt mit dem WLAN-Stick zu tun haben. Da spielen Dir mit Sicherheit andere Effekte einen Streich.
Eine mögliche Ursache wäre vieleicht ein Wackelkontakt auf der Platine, und durch das Einstecken des Sticks wird die Platine in irgendeiner Art verkantet/ unter mechanische Spannung gesetzt, und der Kontakt ist wieder da. :noidea:

Tu mir mal bitte noch einen Gefallen: Tausche den WLAN-USB-Stick mal gegen einen USB-Speicherstick aus, und gib Bescheid was passiert. Ich denke aber, so oder so ist das ein Fall zur Reklamation bei AVM.
 
Tu mir mal bitte noch einen Gefallen: Tausche den WLAN-USB-Stick mal gegen einen USB-Speicherstick aus, und gib Bescheid was passiert.

Jo, das würde mich auch interessieren. :fecht:



PS.: Auch ich wollte Dich nicht als Spinner oder der gleichen darstellen :keks:, aber ich denke das was SaschaBr gesagt hat trifft es am besten. Quasie ist deine Box ein Fall für AVM und die helfen bestimmt.
 
" ... die helfen bestimmt."

Sorry fuer OT, dass ich da mal nachfrage:
- 5 Jahre AVM - Garantie gelten unabhaengig vom Besitzer der Box ?
- Rechnung ist nicht erforderlich ?

Dann koennte man ja bei ebay eine defekte Box fuer "'n Appel und 'n Ei" erstehen, bei AVM gegen ein AT - oder Neu - Geraet tauschen ?

Gruss,
Maxe
 
[OT] laut AVM hast Du 5 Jahre Garantie !

Ich habe mir auch eine Box hier aus dem Forum ohne Rechnung gekauft und die lief auch nicht richtig Rund. Nach kurzem Mailverkehr habe ich dann eine AT - Box bekommen.
Warum auch nicht ! Wenn die Box einen def. hat welchen man nicht mutwillig selber verursacht hat sollte es AVM doch egal sein. 5 Jahre sind 5 Jahre. OK, bei Boxen aus der Bucht wäre ich da etwas vorsichtiger. Man weiß ja nie was die User damit alles angestellt haben ( Blitzschaten, u.s.w.) Da kann man schnell Ärger bekommen wegen Betrug oder so. Die Seriennummer ist dann ja Registriert und ich weiß nicht ob die Versicherungen da einen Abgleich mit AVM machen.
Vom Prinzip kann es mir aber auch egal sein. Ich beschreibe meinen Fehler beim AVM-Support und wenn die dann sagen das sie die Box austauschen ist doch alles i.O. (Rechnung kommt von selber wenn Schmu an der Box gemacht wurde und dann ist es besser man weiß wo die Box her ist :-Ö )

Z.Z.: ist es bei AVM aber so das man einen Kaufbeleg nachweisen muß, Da hast Du schon nicht Unrecht, aber man muß nicht der Erstkäufer sein.

Fallbeispiel: Gekauft wurde eine 1und1 Box von Mustermann A, dieser Verkauft seine Box nach vier Wochen an Mustermann B, da Mustermann A mit der Box nichts anfangen kann. Mustermann B betreibt die Box ca. vier Wochen und stellt Probleme an der Box fest.

1.) Reklamation bei 1und1 :

Antwort : Lieber her Mustermann B, Sie sind mit der Beschriebenen Box nicht bei uns Regestriert. Bitte wenden Sie sich an AVM.....

2.) Reklamation bei AVM + Fehlerbeschreibung + ca 15-20 Mail's :

Antwort: Lieber Herr Mustermann B, sie erhalten von uns ein Austauschgerät. Bitte schicken Sie uns zur Überprüfung des Fehlers das Altgerät + Kopie der original Rechnung zurück.

Entweder man hört nix wieder oder es kommt eine Rechnung.......

Bis zu dem: "Man hört nix" habe ich selber so erlebt.

Also tut man gut daran wenn man nur Boxen reklamiert wo auch ein Echter Werksfehler vorliegt, ansonsten kann man besser eine Box im Geschäft oder bei 1und1 kaufen...... [/OT]
 
Zuletzt bearbeitet:

Statistik des Forums

Themen
246,284
Beiträge
2,249,439
Mitglieder
373,877
Neuestes Mitglied
Bbj
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.