IBM-FAN schrieb:
Das sehe ich anders. Alles was mich beabsichtigt verängstigen soll um eine gewollte Reaktion zu erhalten, empfinde ich als Nötigung.
Schön für Dich, aber solange die Gerichte Dir da nicht folgen, solltest Du andere Leute und besonders die Staatsanwaltschaften damit in Ruhe lassen.
Was die Vergleiche anbelangt, das ist doch alles Haarsträubend hier. Geht doch mit solchen Dingen einfach zum Anwalt oder Verbraucherschutz, die sind vermutlich eher in Lage das einzuschätzen.
Grundsätzlich schuldet 1und1 den Zugang zum Internet durch Zuweisung iner IP. Solange der Kunde eine gültige IP erhält, erfüllt 1und1 zunächst den Vertrag.
Natürlich ist es problematisch, wenn 1und1 IP zuweist, die aus irgendwelchen Gründen in einigen Netzen geblockt werden. Aber IMO ist damit immer noch eine vertragsgemäße Nutzung möglich. Die Tatsache, dass bestimmte Netze geblockt werden usw. ist dem Internet imanent.
Anderes Beispiel, George Busch hat im Wahlkampf seine Internetseiten für ausländische Internetnutzer gesperrt, haben jetzt alle ausländischen ISP keine vertragsgemäße Leistung erbracht?
Nein sicher nicht, dazu muss schon etwas mehr dazu kommen, Beispiel: der ISP vergibt IP, die in nahezu allen Netzen geblockt werden, so dass ein Surfen überhaupt nicht mehr möglich ist. Insbesondere, wenn die IP wegen einem Verhalten des ISP geblockt werden, weil dieser z.B. über etliche Server Schadsoftware verbreitet.