Wie werde ich meinen 1&1-Vertrag los?

IBM-FAN schrieb:
Wenn ich Internet bestelle, muss auch Internet drin sein. Mein Vermieter sperrt mir ja auch nicht einfach so die Küche zu und schickt mich für Beschwerden zu Poggenpohl.
Deine Gleichnisse klappen einfach nicht ;)

Deinem Vermieter gehört die Wohnung, 1&1 gehört aber nicht das Internet.
 
IBM-FAN schrieb:
Das ist auch nicht ganz richtig. Selbst eine substanzlose Androhung von Rechtsmitteln kann als Nötigung ausgelegt werden, wenn sie nur dazu dient mich "weichzukochen".

Hier liegt aber keine "substanzlose Androhung" vor, da eben sowohl in sachlicher, wie auch rechtlicher Hinsicht die Angelegenheit mehr als Uneindeutig ist.
Eine Nötigung ist soetwas nur, wenn der Mahnende genau weiß, dass seine Forderung unberechtigt ist!
Dann würde ich aber eher von einem Betrug als von einer Nötigung ausgehen.
Fälle von Nötigung sind mir im Zusammenhang mit Inkasso nur bei sogenannten "Russen Inkasso" bekannt, bei dem subtil eine Drohkulisse aufgebaut wird.
Die Androhung von rechtlichen Schritten (incl. Mahnbescheid) ist im normal Fall keine Drohung mit einem empfindlichen Übel.
 
Metaphern sind nicht immer einfach :)

AndreR schrieb:
Deinem Vermieter gehört die Wohnung, 1&1 gehört aber nicht das Internet.
Trotzdem steht im Mietvertrag "Küche Diele Bad". Wenn die Küche weg ist, ist der Vertrag hinfällig. Bei 1&1 steht bestimmt nicht "Internet ohne Arcornetz". Muss ich mich jetzt immer vorher informieren, ob mein künftiger Vertragspartner auch eine angebotene Dienstleistung UNEINGESCHRÄNKT zur Verfügung stellen kann? Was machst du denn, wenn du deine Freundin im D-Netz nicht mehr anrufen kannst und dein Provider meint "Beschweren sie sich doch beim D-Netz"?

florianr schrieb:
Die Androhung von rechtlichen Schritten (incl. Mahnbescheid) ist im normal Fall keine Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Das sehe ich anders. Alles was mich beabsichtigt verängstigen soll um eine gewollte Reaktion zu erhalten, empfinde ich als Nötigung.

/edit - Tippfehler bereinigt/
 
Zuletzt bearbeitet:
@IBM-Fan:
Um bei deinen Beispiel zu bleiben. Du mietest eine Wohnung und auf der Straße vor deinen Haus kannst du kostenlos parken. Jetzt richtet die Stadt dort kostenpflichtige Parkplätze ein und du kannst dort nicht mehr parken. Jetzt kannst du nicht deinen Mietvertrag vorzeitig kündigen, weil du nicht mehr vor dem Haus parken kannst und die Wohnung an Qualität verloren hat.

Wenn man bei Arcor Dienste nutzt, die eine Erreichbarkeit der Webpage vorraussetzen, muss Arcor dies ermöglichen oder man kann dort seinen Vertrag kündigen und zu einen anderen Anbieter gehen. Man sollte als Kunde von Arcor dies einfordern.

Ansonsten empfehle ich den IP77 Thread http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=114723 Dort ist alles ausführlich erläutert.
 
chasniju schrieb:
Jetzt kannst du nicht deinen Mietvertrag vorzeitig kündigen, weil du nicht mehr vor dem Haus parken kannst und die Wohnung an Qualität verloren hat.
Wenn der Parkplatz pauschal zu meinem Mietvertrag gehört, dann hat der Vermieter ein Problem mit mir. ;)

Egal. Im Ursprung ging es um was anderes.
 
IBM-FAN schrieb:
Wenn der Parkplatz pauschal zu meinem Mietvertrag gehört,

genau das ist der Punkt keinen Provider gehört das Internet, deshalb kann man es auch nicht mieten oder wie du gesagt hast "bestellen".
Wenn ich mir einen Webserver bei einen Hoster miete, dann kann ich nach belieben IP-Adressbänder den Zugrif auf meinen Server untersagen.
 
Dann formuliere ich das um: Wenn ich ein Wegerecht kaufe und die Schranke trotzdem zu ist, brauche ich das Wegerecht nicht. Wer dabei für die Schranke zuständig ist, ist mir wurscht.

W.i.d.s. geht es um mehr als einen Server. Laut Onlinekosten sind die Einschränkungen erheblicher.
 
Nur dummes Gesabbel hier, mit noch dümmeren Beispielen, ehrlich.
 
Hallo und danke für die rege Diskussion.

In der Tat das Problem ist sowohl technisch als auch rechtlich sehr komplex, nur sollte man bedenken, dass dies eine Störung ist die im Laufe meiner Vertragslaufzeit aufgetreten(Gewohnheitsrecht?)!

Die Seiten haben anfangs auch einwandfrei funktioniert, erst mit Umstellung auf die Telefonica IP-Range ist das Problem aufgetreten, dies ist ein Umstand auf den der Kunde keinen Einfluss hat, ebenfalls hat der Kunde hiervon keinerlei Notiz nehmen können, da er keine Info erhalten hat.

Prinzipiell ist es dem Provider selbst überlassen woher er sich seiner Ressourcen bedient, dennoch ist es sofern wie in diesem Falle etwas schief geht ausschließlich ein Problem auf Seiten des Providers, meines Vertragspartners 1&1, selbst wenn er keinen Einfluss auf die techn. Konfiguration eine Wettbewerbers hat.

Eine Entstörung wäre ebenfalls, dies wurde mir durch den 1&1 Support leider nur mündlich bestätigt, möglich. Ein Kunde kann dauerhaft über den T-Com Backbone bei Einwahl geroutet werden, nur sieht die neue Geschäftspolitik dies leider nicht mehr vor, dann setzt man die Geschäftspolitik eben auch auf Kosten von ehemals zufriedenen Kunden durch.

Egal wie die Kiste ausgeht, ich werde spätestens mit Ende der MVLZ endgültig bei 1&1 aussteigen und mich nach langer Zeit (7 Jahre) einem anderen Provider zuwenden, wenns sein muss auch das Magenta T, denn da funktioniert nach meinen Erfahrungen noch alles!

Gruß blue
 
Jede Diskussion mit Dir hat keinen Sinn, da Du es nicht verstehen willst oder nicht kannst. Ändern tut es an den Fakten jedenfalls nichts.
 
IBM-FAN schrieb:
Das sehe ich anders. Alles was mich beabsichtigt verängstigen soll um eine gewollte Reaktion zu erhalten, empfinde ich als Nötigung.

Schön für Dich, aber solange die Gerichte Dir da nicht folgen, solltest Du andere Leute und besonders die Staatsanwaltschaften damit in Ruhe lassen.

Was die Vergleiche anbelangt, das ist doch alles Haarsträubend hier. Geht doch mit solchen Dingen einfach zum Anwalt oder Verbraucherschutz, die sind vermutlich eher in Lage das einzuschätzen.

Grundsätzlich schuldet 1und1 den Zugang zum Internet durch Zuweisung iner IP. Solange der Kunde eine gültige IP erhält, erfüllt 1und1 zunächst den Vertrag.
Natürlich ist es problematisch, wenn 1und1 IP zuweist, die aus irgendwelchen Gründen in einigen Netzen geblockt werden. Aber IMO ist damit immer noch eine vertragsgemäße Nutzung möglich. Die Tatsache, dass bestimmte Netze geblockt werden usw. ist dem Internet imanent.

Anderes Beispiel, George Busch hat im Wahlkampf seine Internetseiten für ausländische Internetnutzer gesperrt, haben jetzt alle ausländischen ISP keine vertragsgemäße Leistung erbracht?
Nein sicher nicht, dazu muss schon etwas mehr dazu kommen, Beispiel: der ISP vergibt IP, die in nahezu allen Netzen geblockt werden, so dass ein Surfen überhaupt nicht mehr möglich ist. Insbesondere, wenn die IP wegen einem Verhalten des ISP geblockt werden, weil dieser z.B. über etliche Server Schadsoftware verbreitet.
 
florianr schrieb:
Schön für Dich, aber solange die Gerichte Dir da nicht folgen, solltest Du andere Leute und besonders die Staatsanwaltschaften damit in Ruhe lassen...
... sagte er und erhob sich von dem bierseeligen und in Rauchschwaden getünchten Stammtisch um sich von der - ihm selbst begonnenen - Diskussion nicht länger nötigen zu lassen. ;)

Wo habe ICH denn bitte erwähnt, daß ich in dem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft damit belästig will? Weil der halbe Fred hier eher in die Sabbelecke passt, haben wir ein wenig lamentiert. Mehr doch nicht. Oder?
 
IBM-FAN schrieb:
Wenn ich ein Wegerecht kaufe und die Schranke trotzdem zu ist, brauche ich das Wegerecht nicht. Wer dabei für die Schranke zuständig ist, ist mir wurscht.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Es ist immer wieder dasselbe Problem. Wegerecht kannst du nur vom Eigentümer des "Weges" (Grundstück) kaufen oder mieten.
1&1 ist NICHT Eigentümer des Internet.

Du hast ein Auto und hast es zugelassen. Damit hast du den Zugang zum Strassensystem gekauft (KFZ-Steuer). Nun gibt es Privatstrassen, die Du nicht befahren darfst, weil es der Eigentümer nicht will oder vergessen hat seine Schranke auf zu machen. Trotzdem musst du weiter KFZ-Steuer zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
chasniju schrieb:
1&1 ist NICHT Eigentümer des Internet.
Echt nicht?

Ist mir doch schnurz wem das Ding gehört. Wenn ich dafür bezahle, will ich es auch nutzen. Und zwar so, wie ich es kenne. Inkl. Bahn.de usw. Ich will das genau so benutzen, wie mein Nachbar auch.

Noch ein Vergleich gefällig?

Mein Wassergeld drücke ich den Vermieter ab. Der hat dafür zu sorgen, dass auch Wasser aus dem Hahn kommt. Klares Wasser wie es eben üblich ist. Wem die Leitungen gehören und wie das Zeug zu mir kommt, ist mir total egal. Wenn nix mehr kommt oder nur noch braune Brühe, hat sich der Vermieter darum zu kümmern. Was habe ich damit zu schaffen, wenn das Wasserwerk einfach keine Lust hat zu liefern?

Das war dann auch der letze Vergleich. Versprochen! :rolleyes:
 
1&1 gibt keine Garantie dass du auf jede Seite kommst! 1&1 stellt dir den Zugang zum Internet.
Die Diskussion ist flüssiger als Wasser, weise 1&1 nach, dass sie es zu verantworten haben, dass du nicht auf die Seite kommst, dann hast du rechtliche Möglichkeiten. Da du das nicht nachweisen kannst, vergiss es einfach.
Alex
 
[Edit Novize: Überflüssiges Zitat vom Beitrag direkt darüber entfernt. Bitte den Gebrauch der Zitatfunktion in den Forumsregeln noch einmal nachlesen]
Ich nehm das jetzt mal ausseinander, korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Ich bekomm eine IP, die ist korrekt kein Zweifel dran. Mit 'ner Telefonica-IP gehts nicht, mit 'ner T-Com-IP schon.

Ich habe eine Telefonica-IP, da 1&1 im laufenden Vertrag den Backbone gewechselt hat. Nachweiß kann anhand der FritzBox Logs erbracht werden. Diese sind seit 06.2006 lückenlos vorhanden!
IP-Adressen werden geloggt und daran kann man das Netz erkennen.

Hm, ich bin kein Anwalt, der Diskussion folgend keiner der Anwesenden!

Ob das wohl reicht...

Gruß
 
Geh doch zu einem Anwalt, dann hat die Sinnlosdiskussion endlich mal ein Ende. So stur und verbohrt muss es halt auf die harte Tour erfahren. Viel Spass!

P.S. Wo steht in Deinem Vertrag das Du Anspruch auf eine spezielle Backbone hast? Lies die AGB mal genau! Aber auch das wirst Du nicht verstehen oder verstehen wollen.
 
Dann halt dich doch raus, wenns dich nervt!

[Edit Novize: Überflüssiges Zitat vom überflüssigen Beitrag direkt darüber entfernt. Bitte den Gebrauch der Zitatfunktion in den Forumsregeln noch einmal nachlesen]
Na dann danke ich dem Herrn für die sinnvollsten Beiträge des ganzen Threads und hoffe doch, dass nicht alle eintausendirgendwas Beiträge auf dieser Seite so vorkommend und sachlich formuliert sind.

Man schreibt sich!
 
Er hat aber recht, 1&1 behält sich in seinen AGBs die Wahl des Technologiepartners vor.
Letztlich ist es wie es ist: 1&1 stellt einen Zugang zum Internet, was andere Anbieter mit dem just benutzten IP Block machen steht außerhalb der Verantwortung von 1&1
 
So, genug jetzt!
Bitte kommt zum Thema zurück, das lautet:
"Wie werde ich meinen 1&1-Vertrag los".
Hier geht es nicht um irgendwelches Wegerecht und andere Metaphern. Ebenso werdet bitte wieder ein wenig netter zueinander.
florianr hat das meiner Meinung nach recht gut dargelegt:
Du hast Zugang zum Internet, damit hat 1&1 seine Pflicht erfüllt. Es gibt immer wieder mal Seiten oder auch Bereiche, die nur für bestimmte IP-Blöcke erreichbar sind. Das ist aber keine Einschränkung des ISP sondern des entsprechenden Seitenbetreibers. Damit bleibt 1&1 erst einmal aussen vor. Wenn dort noch rechtliche Fragen für Deinen Fall aufkommen, wird das eine rechtliche Beratung, die am besten der Verbraucherschutz oder noch besser Dein Anwalt leisten kann. Nicht jedoch dieses Forum.
 
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