Hi Leute,
aus gegebenem Anlass frage ich mich, wie der späteste Zeitpunkt zur Kündigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festgestellt wird oder anders - ab welchem Tag verlängert sich die Vertragslaufzeit wieder um 12 Monate.
Die Formulierung bei 1&1 in AGB lautet:
<Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.>
Am Beispiel: Beauftragt haben wir den DSL Zugang zusammen mit 1&1 Starter Plus I-Net Zugang Anfang August 2004. Die Bestätigung für den Internet Zugang kam am 10.08., allerding war da noch kein DSL geschaltet.
Meines Wissens wird der Vertrag wirksam, sobald 1&1 die Leistung zur Verfügung stellt, also DSL geschaltet ist. Das wäre bei uns am 16.08. gewesen, zumindest umfasst die erste Rechnung von 1&1 den Zeitraum 16.08. bis 15.09.
Was ist jetzt mit der Frist bis zum jeweiligen Ablauf gemeint:
Muss ich spätestens zum 15.06., also auf den Tag genau zwei Monate vor dem ersten Rechnungszeitraum kündigen?
Oder gilt zwei Monate vor August, also zum 31.05.?
Oder zwei Monate vor der Bestätigung des Internet Zugangs, also am 10.06.?
Gibt es für den DSL Zugang und den I-Net Zugang verschiedene Termine, weil zu unterschiedlichen Zeiten vertraglich wirksam?
Weiss jemand, wie der Tag "...jeweiligen Ablauf..." definiert ist?
Schon mal vielen Dank und Gruß
Charly
aus gegebenem Anlass frage ich mich, wie der späteste Zeitpunkt zur Kündigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festgestellt wird oder anders - ab welchem Tag verlängert sich die Vertragslaufzeit wieder um 12 Monate.
Die Formulierung bei 1&1 in AGB lautet:
<Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.>
Am Beispiel: Beauftragt haben wir den DSL Zugang zusammen mit 1&1 Starter Plus I-Net Zugang Anfang August 2004. Die Bestätigung für den Internet Zugang kam am 10.08., allerding war da noch kein DSL geschaltet.
Meines Wissens wird der Vertrag wirksam, sobald 1&1 die Leistung zur Verfügung stellt, also DSL geschaltet ist. Das wäre bei uns am 16.08. gewesen, zumindest umfasst die erste Rechnung von 1&1 den Zeitraum 16.08. bis 15.09.
Was ist jetzt mit der Frist bis zum jeweiligen Ablauf gemeint:
Muss ich spätestens zum 15.06., also auf den Tag genau zwei Monate vor dem ersten Rechnungszeitraum kündigen?
Oder gilt zwei Monate vor August, also zum 31.05.?
Oder zwei Monate vor der Bestätigung des Internet Zugangs, also am 10.06.?
Gibt es für den DSL Zugang und den I-Net Zugang verschiedene Termine, weil zu unterschiedlichen Zeiten vertraglich wirksam?
Weiss jemand, wie der Tag "...jeweiligen Ablauf..." definiert ist?
Schon mal vielen Dank und Gruß
Charly