Bitte unterscheide Werbung und Produktbeschreibung.
Das ist juristisch dasselbe, außerdem geht es hier um die Werbung auf der AVM-Website.
Nur zu den bisher verkauften Fritz!Media-Boxen steht halt in der Produktbeschreibung nichts davon, welche Geräte an der Schnittstelle betrieben werden können!
Abgesehen davon, dass ein Verbraucher das aus der Art des Produkts (Mediaserver) schließen darf, ist das eigentlich sch...egal, denn was fehlt, sind ja nicht die Treiber für Perepheriegeräte (die sind ja auch nicht beworben), sondern die USB-Treiber(nutzbarkeit). Egal für welche Geräte.
Auch die Gerichte sehen den Kunden als mündig genug an, nicht alle Werbung ungefiltert zu glauben.
Wasn das fürn Quatsch? Irreführung (Betrug etc.) ist rechtens, weil man dem Verbraucher zumuten kann, sie zu erkennen? Du bist ja voll der Jurist, ey ...
(Oder hast Du AVM auch schon versucht, zu verklagen, weil eine Fritz!Fon-Box (z.B. 7170) von sich aus auch keinen Bluetoothstick an dem USB-Host unterstützt?
Tut sie doch. Vorausgesetzt natürlich, ich installiere den Stick-Treiber. Was bei der 7170 problemlos geht.
Ich schätze mal, diese Klage würde wegen Geringfügigkeit abgelehnt.)
Bei der Anzahl an Kunden, die im Fall von AVM von irreführenden Werbeaussagen betroffen sind, is nix mit geringfügig. Der Preis der Media 8020 (man geht ja nicht vom "subventionierten", d.h. durch das 1&1-Abo querfinanzierten aus) ist auch nicht gering. Für so ziemlich alle hier im Forum ist die 8020 ja nicht wegen sondern trotz Maxdome interessant, also gerade wegen USB etc. D.h. streitgegenständlich ist der Gesamtpreis.
Diese Kleinigkeit von Dir habe ich nun nicht verstanden :gruebel:
Nochmal für Dich: Ein Verbraucher muss nach dem deutschen/europäischen Recht nicht unterscheiden können, ob eine Werbeaussage ihm nur suggerieren will, ein Produkt könne/hätte was, sich darauf dann aber doch nicht festnageln lassen will, oder ob das Produkt wirklich das kann/hat, was die Werbeaussage suggeriert. Und die Aussage "hat USB-2.0-Hostport" auf der Werbeseite einer Mediabox soll natürlich nicht suggerieren, die Box hätte überflüssige Dreckfangbuchsen oder Vielleicht-irgendwann-mal-Funktionen. Von Firmware-Updates steht auf der Seite nichts. Da steht nur was von den Ports. Nicht von Attrappen, sondern von Ports. Wenn einer einen Fernseher verkauft "mit HDMI", für das die Treiber fehlen/nicht nutzbar sind (die HDMI-Treiber, nicht die für am HDMI anschließbare Quellen), dann darf er den Kaufpreis auch ersetzen.