Angeregt durch den Thread
"Problem:Mehrfacheinwahl unbeabsichtigt Reaktion von 1und1 Hilfe!!!?"
und einen Beitrag in dem Thread
"So funktioniert VoIP mit 1und1", Zitat:"Es geht auch ohne 1&1 Flat oder anderen Tarif von 1&1. Ich habe eine Telefonnummer einen guten Kumpel gegeben mit dem ich täglich telefoniere und dieser Kumpel hat Arcor. Es geht, er wird bei 1&1 registriert und wir können umsonst telefonieren."
habe ich mich gefragt, ob 1und1 auch auf solche Verhaltensweisen schon einmal reagiert hat. Und ob die Reaktion wohl ähnlich unangenehm ausgefallen ist wie bei der Mehrfacheinwahl.
Es gibt eine interessante Parallele zu der Mehrfacheinwahl: bei 1und1 ist es möglich, Festnetznummern aus einem anderen Vorwahlbereich als dem des DSL Anschlusses als 1und1 VoIP Nummer zu registrieren. Das wird man aber nur machen, wenn jemand anderes über die Telefon Flat mit telefonieren soll. Also: diese Konfigurationsmöglichkeit ermöglicht ein nach den AGBs verbotenes Verhalten und ist nicht notwendig für eine AGB konforme Nutzung der Telefon Flatrate. Warum bietet 1und1 diese Konfigurationsmöglichkeit an?
Auszug aus den AGBs:
1.9
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
4.4
Wird 1&1 DSL-Telefonie missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist 1&1 berechtigt, 1&1 DSL-Telefonie für den Kunden zu sperren. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzung unter Verstoß gegen Ziffern 1.6, 1.7, 1.8, 1.9 und 1.10. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. Das Recht von 1&1 zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Der Schaden der 1und1 entstanden ist lässt sich eigentlich leicht aus den Einzelverbindungsnachweisen ablesen. Bei wenigen Verbindungen wenig Schaden, bei vielen Verbindungen viel Schaden. Möglicherweise wird der entgangene Betrag für einen 2-Jahres Vertrag angesetzt.
Also, hat jemand schon einmal Reaktionen von 1und1 erhalten?
Gibt es einen vernünftigen Grund, warum man eine Nummer mit fremder Vorwahl registrieren kann?
"Problem:Mehrfacheinwahl unbeabsichtigt Reaktion von 1und1 Hilfe!!!?"
und einen Beitrag in dem Thread
"So funktioniert VoIP mit 1und1", Zitat:"Es geht auch ohne 1&1 Flat oder anderen Tarif von 1&1. Ich habe eine Telefonnummer einen guten Kumpel gegeben mit dem ich täglich telefoniere und dieser Kumpel hat Arcor. Es geht, er wird bei 1&1 registriert und wir können umsonst telefonieren."
habe ich mich gefragt, ob 1und1 auch auf solche Verhaltensweisen schon einmal reagiert hat. Und ob die Reaktion wohl ähnlich unangenehm ausgefallen ist wie bei der Mehrfacheinwahl.
Es gibt eine interessante Parallele zu der Mehrfacheinwahl: bei 1und1 ist es möglich, Festnetznummern aus einem anderen Vorwahlbereich als dem des DSL Anschlusses als 1und1 VoIP Nummer zu registrieren. Das wird man aber nur machen, wenn jemand anderes über die Telefon Flat mit telefonieren soll. Also: diese Konfigurationsmöglichkeit ermöglicht ein nach den AGBs verbotenes Verhalten und ist nicht notwendig für eine AGB konforme Nutzung der Telefon Flatrate. Warum bietet 1und1 diese Konfigurationsmöglichkeit an?
Auszug aus den AGBs:
1.9
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
4.4
Wird 1&1 DSL-Telefonie missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist 1&1 berechtigt, 1&1 DSL-Telefonie für den Kunden zu sperren. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzung unter Verstoß gegen Ziffern 1.6, 1.7, 1.8, 1.9 und 1.10. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. Das Recht von 1&1 zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Der Schaden der 1und1 entstanden ist lässt sich eigentlich leicht aus den Einzelverbindungsnachweisen ablesen. Bei wenigen Verbindungen wenig Schaden, bei vielen Verbindungen viel Schaden. Möglicherweise wird der entgangene Betrag für einen 2-Jahres Vertrag angesetzt.
Also, hat jemand schon einmal Reaktionen von 1und1 erhalten?
Gibt es einen vernünftigen Grund, warum man eine Nummer mit fremder Vorwahl registrieren kann?