VoIP Nummer an Freunde weiter geben ?!

ASAS

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Angeregt durch den Thread
"Problem:Mehrfacheinwahl unbeabsichtigt Reaktion von 1und1 Hilfe!!!?"
und einen Beitrag in dem Thread
"So funktioniert VoIP mit 1und1", Zitat:"Es geht auch ohne 1&1 Flat oder anderen Tarif von 1&1. Ich habe eine Telefonnummer einen guten Kumpel gegeben mit dem ich täglich telefoniere und dieser Kumpel hat Arcor. Es geht, er wird bei 1&1 registriert und wir können umsonst telefonieren."

habe ich mich gefragt, ob 1und1 auch auf solche Verhaltensweisen schon einmal reagiert hat. Und ob die Reaktion wohl ähnlich unangenehm ausgefallen ist wie bei der Mehrfacheinwahl.

Es gibt eine interessante Parallele zu der Mehrfacheinwahl: bei 1und1 ist es möglich, Festnetznummern aus einem anderen Vorwahlbereich als dem des DSL Anschlusses als 1und1 VoIP Nummer zu registrieren. Das wird man aber nur machen, wenn jemand anderes über die Telefon Flat mit telefonieren soll. Also: diese Konfigurationsmöglichkeit ermöglicht ein nach den AGBs verbotenes Verhalten und ist nicht notwendig für eine AGB konforme Nutzung der Telefon Flatrate. Warum bietet 1und1 diese Konfigurationsmöglichkeit an?

Auszug aus den AGBs:
1.9
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.

4.4
Wird 1&1 DSL-Telefonie missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist 1&1 berechtigt, 1&1 DSL-Telefonie für den Kunden zu sperren. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzung unter Verstoß gegen Ziffern 1.6, 1.7, 1.8, 1.9 und 1.10. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. Das Recht von 1&1 zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.



Der Schaden der 1und1 entstanden ist lässt sich eigentlich leicht aus den Einzelverbindungsnachweisen ablesen. Bei wenigen Verbindungen wenig Schaden, bei vielen Verbindungen viel Schaden. Möglicherweise wird der entgangene Betrag für einen 2-Jahres Vertrag angesetzt.


Also, hat jemand schon einmal Reaktionen von 1und1 erhalten?

Gibt es einen vernünftigen Grund, warum man eine Nummer mit fremder Vorwahl registrieren kann?
 
Gibt es einen vernünftigen Grund, warum man eine Nummer mit fremder Vorwahl registrieren kann?
Bei gewerblicher Nutzung ist das klar, oder?
Ich z.B. fone über den Vertrag der Firma von @home/homeoffice aus. hier habe ich auch eine andere Vorwahl...
Für Privatnutzung wäre denkbar:
Ich wohne in Stadt a, habe aber auch einen Zweitwohnsitz in Stadt b
Warum sollte ich dann 2 verschiedene 1&1-Verträge abschliessen, wenn es doch auch über den einen geht?
 
ASAS schrieb:
Gibt es einen vernünftigen Grund, warum man eine Nummer mit fremder Vorwahl registrieren kann?

Ich konstruiere mal:

Ich habe Freunde oder Verwandte im Ausland. Wenn ich mir eine ausländische VOIP-Nummer zulege, können die mich zu ihrem Ortstarif/Festnetztarif erreichen.

Das gilt auch für Kunden/Geschäftspartner. Aber wie wir ja alle wissen, ist das gewerbliche Nutzung :-Ö
 
Wenn ich mir eine ausländische VOIP-Nummer zulege, können die mich zu ihrem Ortstarif/Festnetztarif erreichen.

Ich weis nicht, ob wir hier aneinander vorbei reden. Natürlich kann ich mir von einem Dienstleister eine VoIP Nummer mit ausländischer Vorwahl geben lassen und die dann in die FritzBox eintragen.

Ich meine die Möglichkeit, eine deutsche Festnetznummer als VoIP-Nummer bei 1und1 zu registrieren. Die Nummer wird in der FB des Freundes eingetragen, er telefoniert abgehend in das deutsche Festnetz mit einer Flatrate, die er nicht bezahlt. Seine Festnetznummer wird abgehend mit übertragen, ankommende Rufe empfängt er über Festnetz oder VoIP (je nachdem wo sie herkommen).

Im ControllCenter des Flatrate Inhabers könnte man dann ganz deutlich sehen, dass regelmäßig Gespräche aus unterschiedlichen Vorwahlbereichen geführt werden (selbst wenn die Vorwahlen gleich sind, über eine Anfrage bei der Telekom lässt sich ja ganz einfach klären ob der Anschlussinhaber der gleiche ist; mit unterschiedlichen Vorwahlen ist es nur auf den ersten Blick erkennbar).

OK. Eine Frage wurde eindeutig beantwortet. Diese Konfigurationsmöglichkeit gibt es, weil sie den Erfordernissen von Geschäftskunden entspricht und bewusst erlaubt wird. AGB konformer Anwendungsfall für den Privatbereich wäre der Zweitwohnsitz.
(wobei da dann trotzdem ein anderer Zugang benutzt werden müsste, sonst kollidiert es mit der Regel Mehrfacheinwahl)


Ich wundere mich über die geringe Resonanz auf diesen Thread. In der gleichen Zeit hat es in dem Thread "Mehrfacheinwahl" einige Beiträge gegeben.
Was denkt Ihr darüber?
- was soll das, machen wir doch alle so ... gibt es nichts zu diskutieren ... interessiert 1und1 nicht
oder
- ganz klar in den AGB geregelt, macht niemand

Irgend jemand macht es aber doch, siehe Zitat im ersten Beitrag.
 
verstehe ich richtig, ich kann meine telefonflatrate auch an einer anderen fritzbox mit beispielweise einem T-DSL Anschluss nutzen?
 
Können ja, dürfen Nein
 
auch illegal wenn es innerhalb der familie bleibt?
 
ASAS schrieb:
...
Ich wundere mich über die geringe Resonanz auf diesen Thread. ...
Ich ehrlich gesagt nicht!
Das Thema hatten wir früher öfter. ;)

In den AGB (1.9) steht ganz genau, was geht, und was nicht geht!

Da steht nirgendwo, dass die Nutzung für berechtigte Personen an anderen Anschlüssen und/oder Orten verboten ist!

Sogar eine "Mehfachnutzung" ist dort nicht verboten!
(Im Gegenteil. Da wurde/wird mit geworben!)

Für mich ist das alles absolut unmissverständlich.

Eindeutig Verboten, weil nicht den AGB entsprechend,
ist die Überlassung eines Accounts an Freunde!
(Um mal eine eindeutige Aussage zum Threadtitel zu machen!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut AGB dürfen die VoIP-Nummern nur vom Vertragsinhaber und von den mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen genutzt werden. Eine Nutzung von "mobilen Geräten" oder anderen Anschlüssen aus ist nicht untersagt (wohl aber die Rufnummernübermittlung). Mit "illegal" hat das nichts zu tun; man wird halt vertragsbrüchig, mit allen möglicherweise daraus entstehenden Konsequenzen (Schadenersatz etc.).
 
Um mal eine Alternative zu nennen:
Warum nimmst Du nicht den 1Ct/min-Tarif von GMX (für eine registrierte Festnetznummer) für Deinen Freund, wenn er denn eh nur per VoIP erreichbar sein will, da er abgehend per Festnetz font?
Dann kostet ihn das nichts, das Ganze ist legal und damit sind alle glücklich?
 
Gibt es den 1-Cent Tarif noch? Ich finde nur die Flatrate.

Grundsätzlich ist das natürlich eine gute Sache! Man will sich ja AGB konform verhalten!
 
ASAS schrieb:
Gibt es den 1-Cent Tarif noch? Ich finde nur die Flatrate.

Grundsätzlich ist das natürlich eine gute Sache! Man will sich ja AGB konform verhalten!

Den gibt es noch. Einloggen, links auf DSL-Telefonie und dann ganz unten.
 
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