Voip über UMTS/rechtliche Folgen

Auf 5060 werden normalerweise nur die Steuerpakete übertragen und keine Gesprächsdaten.

Fällt auch unters Fermeldegeheimnis und wer mir was "unterstellt" sollte viel Erfahrung in der Abwehr rechtlichen Feuers haben...

Und "Passus" schreibt sich das. Ich darf daran erinnern, dass dieses konservative Forum hier auf gutes Deutsch wert legt ;)
 
Ich frage mich was Voip über UMTS bei 5 GB Transfervolumen bringen soll? Voip verursacht leider auch nicht wenig Traffic. Meine Erfahrungen mit Vodafone war folgende:

Mal ging es mal ging es überhaupt nicht, als Einsatz kam damals eine Fritzbox hinter einem UMTS Linksys Router zum Einsatz.

Eine Handykarte mit Flaterate gibt es schon für 10 ¤ im Monat bei nur 30 Tagen Laufzeit z.b Schlecker Drogeriemärkte oder Edeka Supermarkt über Vodafone Netz und wer unbedingt in das Ausland telefoniern möchte kann das z.B über Betamax mit Ortsbezogenen Einwahlnummern vollziehen (keine Schikane wie bei E-Plus oder O2).
 
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... Und "Passus" schreibt sich das. Ich darf daran erinnern, dass dieses konservative Forum hier auf gutes Deutsch wert legt ;)

Ich darf völlig wertfrei daran erinnern, dass wir hier vorallem eine sachbezogene Diskussion anstreben. Belanglose Wortklaubereien tragen dazu nicht bei. Wer in meinem Beiträgen Tippfehler findet, darf sie behalten! :p
 
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Na ja, wer Tippfehler findet...ist auch nicht gerade sachbezogen.:eek:

Aber etwas zu gutem Deutsch im Forum, was ich auch für wichtig erachte.

Nichts ist schlimmer, als wenn man sich den Sinn eines Textes erst zusammenklauben muß, weil weder Groß-Kleinschreibung noch Interpunktation verwendet wird. Man versteht den Sinn solcher Texte oft erst nach dem dritten Lesen, und dafür wird niemand seine Zeit vertrödeln.

Ansonsten ein klasse Forum!
Gruß Speedy45
 
Ich frage mich was Voip über UMTS bei 5 GB Transfervolumen bringen soll? Voip verursacht leider auch nicht wenig Traffic.

Mal ging es mal ging es überhaupt nicht

Es ging gar nicht und hat Dir trotzdem zuviel Verkehr verursacht? :D

Spass beiseite, es gibt sehr schmalbandige Codecs und selbst mit G.711 kannste mit 5GB sehr sehr lange telen ;)
 
Um mal auf die Ausgangsfrage möglicher rechtlicher Folgen der Zuwiderhandlung gegen ein etwaiger VoIP-Verbot per AGB einzugehen: Im worst case könnte der VoIP-traffic, soweit dieser von der Flatrate ausgenommen ist, separat zum Standardtarif volumenbasiert abgerechnet werden. Zudem könnte der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Beide Varianten brächten allerdings negative PR und erstere wäre technisch unverhältnismäßig aufwendig, sodaß die einzig realistischerweise zu befürchtende Maßnahme wohl schlicht die Sperrung von VoIP bleibt.
Für Schadensersatzforderungen mangelt es m.E. am Schaden. Im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtssystem wird in Deutschland nur tatsächlich entstandener Schaden ersetzt, ein pönales Element - also eine Strafzahlung - für den breach of contract kennt unsere Rechtsordnung nicht. Daher stellt sich die Frage, welchen Schaden der Mobilfunkanbieter durch die VoIP-Telefonie erleidet? In Frage käme ausschließlich entgangener Gewinn durch die Verwendung von VoIP- statt Mobilfunktelefonie, aber hier ist schon zweifelhaft und wohl nicht nachweisbar, daß der Kunde unter hypothetischer Annahme vertragstreuem Verhaltens die VoIP-Gespräche in selbem Umfang leitungsvermittelt geführt hätte. Überdies ist bei vielen Anbietern gar keine leitungsvermittelte Telefonie möglich, da die SIMs nur für Datendienste freigeschaltet sind, sodaß die Hypothese scheitert.
Im Ergebnis ist m.E. außer einer VoIP-Sperre nichts zu befürchten.
 
Um mal auf die Ausgangsfrage möglicher rechtlicher Folgen der Zuwiderhandlung gegen ein etwaiger VoIP-Verbot per AGB einzugehen: Im worst case könnte der VoIP-traffic, soweit dieser von der Flatrate ausgenommen ist, separat zum Standardtarif volumenbasiert abgerechnet werden. Zudem könnte der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

Nein, dürfen die nicht messen, Fernmeldegeheimnis, zum x-ten Mal. Und kündigen mit der Begründung bringt denen eine entsprechende Anzeige ein.

Und aus Nutzung des IP kann dem Anbieter der das IP ja zur Nutzung anbietet kein Schaden entstehen.
Flatrate oder Volumen hat damit nichts zu tun.
 
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Nein, dürfen die nicht messen, Fernmeldegeheimnis, zum x-ten Mal. Und kündigen mit der Begründung bringt denen eine entsprechende Anzeige ein.
Telekommunikationsanbieter dürfen sehr wohl Erkenntnisse über die näheren Umstände der Telekommunikation im "für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß" sammeln und verwerten, § 88 III S.1 TKG. Laut Kommentar zum TKG umfaßt das erforderliche Maß insbesondere die Erfassung von Verbindungsdaten zur Entgeltermittlung und -abrechnung. Somit bestehen keine strafrechtlichen Hindernisse an der Erfassung von VoIP-Verbindungsdaten zur gesonderten Berechnung des VoIP-Datenvolumens.

Und aus Nutzung des IP kann dem Anbieter der das IP ja zur Nutzung anbietet kein Schaden entstehen.
Kann schon, nur wird der Nachweis schwierig und eine Inanspruchnahme des Kunden wäre grundsätzlich wirtschaftlich wie rechtlich wenig sinnvoll.

Flatrate oder Volumen hat damit nichts zu tun.
Aha. Wenn Du also zum Italiener gehst, dessen "all-you-can-eat-Pasta-Angebot" Du annimmst, Du aber auch Pizza ißt, dann mußt Du die Pizza wohl auch nicht bezahlen, weil das nichts mit dem "all-you-can-eat-Pasta-Angebot" zu tun hat?
Wenn Du meine Ausführungen in Frage stellst, dann vielleicht mit nachvollziehbaren Argumenten anstelle dumpfer, unbegründeter Negation.
 
Greift das Fernmeldegeheimnis eignetlich überhaupt wenn über diese Datenverbindung laut AGBs garkeineTelefongespräche geführt werden dürften?
.
 
Ja, das Fernmeldegeheimnis umfaßt jegliche Fernmeldebotschaften einschließlich deren Umstände, also nicht nur den Inhalt von Botschaften, sondern auch Protokolldaten, wie z.B. Zeitpunkt, Ort oder Absender- und Empfängerinformationen. § 88 III S.1 TKG ordnet hiervon jedoch zweckgebundene Ausnahmen an.
 
Ich denke nicht das es den Anbieter einer Datenverbindung etwas angeht was ich verschlüsselt durch meinen Datentunnel leite.


Im übrigen verhalten sich die Anbieter auch nicht gerade vertragstreu.

Als ich meinen UMTS stick gekauft habe, mit 2 Jahren SIM-lock (der eigentlich keiner ist) konnte ich für EUR 5,-- für 24h beliebige Datenmengen up und downloaden.
Auf einmal wurde das geändert und nun ist es nur noch 1 Gbyte. Auf der Hotline wurde ich erst frech angelogen und dann meinte man ich könne ja klagen.

Vor einigen Tagen war der Zugangs gesperrt und ich musste die Kontaktdaten erneut eingeben und wurde dabei genötigt die aktuellen AGBs zu akzeptieren.

Im unverschlüsselten HTML wird rumgefummelt, die Bilder werden mit mieser Auflösung verstümmelt. Die Hotline stellt sich doof. Im den bunten Marketingprospekten steht davon nichts.

Seit einiger Zeit kann man keinen eigenen DNS Server mehr betreiben.

Weitere Horch und Guck Software ist auch schon installiert
http://www.heise.de/newsticker/Eing...g-durch-Mobilfunknetz-von-O2--/meldung/116073
 
Ich denke nicht das es den Anbieter einer Datenverbindung etwas angeht was ich verschlüsselt durch meinen Datentunnel leite.
Sofern es zum Beispiel für die Abrechnung der Verbindungsentgelte relevant ist, geht es den Anbieter schon etwas an, ob die Daten im Rahmen eines Sprachdienstes übermittelt werden oder nicht.

Inwieweit derartige Abrechnungsregeln im Streitfall Bestand hätten, ist dann wieder eine andere Frage. Praktisch sind sie wohl kaum umsetzbar. Deswegen hat sich ja o2 inzwischen auch davon verabschiedet. Andere Anbieter kassieren dagegen weiterhin extra für die Erlaubnis, VoIP zu nutzen oder das Handy als "Modem" zu verwenden.
 
Um mal auf die Ausgangsfrage möglicher rechtlicher Folgen der Zuwiderhandlung gegen ein etwaiger VoIP-Verbot per AGB einzugehen: Im worst case könnte der VoIP-traffic, soweit dieser von der Flatrate ausgenommen ist, separat zum Standardtarif volumenbasiert abgerechnet werden. Zudem könnte der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
...
Für Schadensersatzforderungen mangelt es m.E. am Schaden. Im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtssystem wird in Deutschland nur tatsächlich entstandener Schaden ersetzt, ein pönales Element - also eine Strafzahlung - für den breach of contract kennt unsere Rechtsordnung nicht. Daher stellt sich die Frage, welchen Schaden der Mobilfunkanbieter durch die VoIP-Telefonie erleidet? In Frage käme ausschließlich entgangener Gewinn durch die Verwendung von VoIP- statt Mobilfunktelefonie, aber hier ist schon zweifelhaft und wohl nicht nachweisbar, daß der Kunde unter hypothetischer Annahme vertragstreuem Verhaltens die VoIP-Gespräche in selbem Umfang leitungsvermittelt geführt hätte.

Ich persönlich sehe das genauso, möchte aber noch zwei Dinge ergänzen.
Damit Voip-Traffic extra berechnet werden kann, sind zwei Dinge nötig. Zum einen muss es in der Preisliste zu Deinem Tarif auch einen entsprechenden Preis geben. Hat man z.B. einen reinen Datentarif (Flatrate), muss auch ein Preis für Dinge genannt werden, die nicht durch die Flatrate abgedeckt sind.
Sonst könnte der Anbieter ja nach Lust und Laune abrechnen.
Daher ist mein Tipp, dass man sich einmal die Gesamtpreisliste seines Vertrages anschauen sollte. Gibt es dort keinen separat ausgewiesenen Preis, braucht man sich meiner Meinung nach wenig Sorgen machen. Das einzige, was dann noch passieren kann, ist dass einem vor Vertragsablauf gekündigt wird. Aber finanziell ist man relativ sicher.

Und das zweite, auf das es ankommt: Der Anbieter muss die erbrachte Leistung nachweisen, damit er sie auch in Rechnung stellen kann. Sprich er muss nachweisen, wann Du wie lange gevoiped hast. Und hier scheitert das ganze schon mal technisch. Bisher wurden Unterscheidungen bei den Providern immer nur über die APNs, also die Einwahlknoten, unterschieden. Und bei Nutzung über eine Flatrate müsste der Anbieter laufend sämtlichen Datentraffic analysieren. Das wäre viel zu aufwendig und zu teuer. Mal ganz abgesehen davon, ob sie das dürften, also ob so eine Aufzeichnung vor Gericht bestand hätte.

Nicht mal die Vorratsdatenspeicherung geht so weit, dass die Inhalte aufgezeichnet werden. Und diese dürften ohnehin nur für strafrechtlich relevante Dinge verwendet werden, nicht jedoch für zivilrechtliche Angelegenheiten.

Generell empfehle ich aber nichts desto trotz einen verschlüsselten Tunnel, da einem das doch etwas mehr Sicherheit gibt, weil der Provider dann nicht "reinschauen" kann, was tatsächlich übertragen wird.

Frank hat es ja bereits gesagt:
Inwieweit derartige Abrechnungsregeln im Streitfall Bestand hätten, ist dann wieder eine andere Frage. Praktisch sind sie wohl kaum umsetzbar. Deswegen hat sich ja o2 inzwischen auch davon verabschiedet. Andere Anbieter kassieren dagegen weiterhin extra für die Erlaubnis, VoIP zu nutzen oder das Handy als "Modem" zu verwenden.
 
"Ich weis das bei semtlichen Mobilfunkanbietern Voip verboten ist(außer O2!)!"

Dies steht als Behauptung im ersten Beitrag. In meinen Verträgen steht es nicht, sondern lediglich :

"Voice over IP und Instant Messaging können seitens des Netzbetreibers technisch unterbunden werden"

so z.B. bei einem meiner Verträge mit www.maxxim.de (da alter Vertrag noch Vodafone (web.vodafone.de), jetzt wird D1 geliefert.)

Mehr steht da nicht und damit muß ich dann leben. Was Vodafone in seine Endkundenverträge schreibt ist nicht mein Thema.
Ansonsten noch habe ich gelernt: Verbote sind rechtliche Akte und können nur vom Staat, d.h. aus Gesetzen abgeleitet erfolgen ansonsten sind nur Untersagungen möglich. Trickreiches verstecken von höheren anzuwendenen Tarifen scheitert bei privaten Kunden in D am AGB-Gesetz. Schadenersatz: Es ist kaum darstellbar, das SIP Pakete mehr Kosten verursachen als http Pakete.

und zur Sicherheit lest die AGB's, es gibt alle Tarife ohne das Verbot bei anderen Anbietern, aber mit der Einschränkung des Funktionierens. Diese Einschränkung ist bedingt durch das komplexe SIP Protokoll auch nachvollziehbar. Denn die Provider müssten dafür da sie vielfach private IP's nutzen SIP-Proxys anbieten
 
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