Um mal auf die Ausgangsfrage möglicher rechtlicher Folgen der Zuwiderhandlung gegen ein etwaiger VoIP-Verbot per AGB einzugehen: Im worst case könnte der VoIP-traffic, soweit dieser von der Flatrate ausgenommen ist, separat zum Standardtarif volumenbasiert abgerechnet werden. Zudem könnte der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
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Für Schadensersatzforderungen mangelt es m.E. am Schaden. Im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtssystem wird in Deutschland nur tatsächlich entstandener Schaden ersetzt, ein pönales Element - also eine Strafzahlung - für den breach of contract kennt unsere Rechtsordnung nicht. Daher stellt sich die Frage, welchen Schaden der Mobilfunkanbieter durch die VoIP-Telefonie erleidet? In Frage käme ausschließlich entgangener Gewinn durch die Verwendung von VoIP- statt Mobilfunktelefonie, aber hier ist schon zweifelhaft und wohl nicht nachweisbar, daß der Kunde unter hypothetischer Annahme vertragstreuem Verhaltens die VoIP-Gespräche in selbem Umfang leitungsvermittelt geführt hätte.
Ich persönlich sehe das genauso, möchte aber noch zwei Dinge ergänzen.
Damit Voip-Traffic extra berechnet werden kann, sind zwei Dinge nötig. Zum einen muss es in der Preisliste zu Deinem Tarif auch einen entsprechenden Preis geben. Hat man z.B. einen reinen Datentarif (Flatrate), muss auch ein Preis für Dinge genannt werden, die nicht durch die Flatrate abgedeckt sind.
Sonst könnte der Anbieter ja nach Lust und Laune abrechnen.
Daher ist mein Tipp, dass man sich einmal die Gesamtpreisliste seines Vertrages anschauen sollte. Gibt es dort keinen separat ausgewiesenen Preis, braucht man sich meiner Meinung nach wenig Sorgen machen. Das einzige, was dann noch passieren kann, ist dass einem vor Vertragsablauf gekündigt wird. Aber finanziell ist man relativ sicher.
Und das zweite, auf das es ankommt: Der Anbieter muss die erbrachte Leistung nachweisen, damit er sie auch in Rechnung stellen kann. Sprich er muss nachweisen, wann Du wie lange gevoiped hast. Und hier scheitert das ganze schon mal technisch. Bisher wurden Unterscheidungen bei den Providern immer nur über die APNs, also die Einwahlknoten, unterschieden. Und bei Nutzung über eine Flatrate müsste der Anbieter laufend sämtlichen Datentraffic analysieren. Das wäre viel zu aufwendig und zu teuer. Mal ganz abgesehen davon, ob sie das dürften, also ob so eine Aufzeichnung vor Gericht bestand hätte.
Nicht mal die Vorratsdatenspeicherung geht so weit, dass die Inhalte aufgezeichnet werden. Und diese dürften ohnehin nur für strafrechtlich relevante Dinge verwendet werden, nicht jedoch für zivilrechtliche Angelegenheiten.
Generell empfehle ich aber nichts desto trotz einen verschlüsselten Tunnel, da einem das doch etwas mehr Sicherheit gibt, weil der Provider dann nicht "reinschauen" kann, was tatsächlich übertragen wird.
Frank hat es ja bereits gesagt:
Inwieweit derartige Abrechnungsregeln im Streitfall Bestand hätten, ist dann wieder eine andere Frage. Praktisch sind sie wohl kaum umsetzbar. Deswegen hat sich ja o2 inzwischen auch davon verabschiedet. Andere Anbieter kassieren dagegen weiterhin extra für die Erlaubnis, VoIP zu nutzen oder das Handy als "Modem" zu verwenden.