Vermieter/Hausverwaltung zwingt mich zu Kabel Deutschland

Polychaeta

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Hallo zusammen,

ich schreibe hier in der Hoffnung, dass jemand schonmal eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder sonst jemand eine Ahnung hat, ob das "rechtens" ist, was da abläuft.
Das Haus ist bei Kabel Medien Service München angebunden. Ich wohne hier als Mieter in einer Wohnung. Ich bin seit Jahren sehr zufriedener Kunde von Cablesurf (ISP von Kabel Medien Service).
Heute erhalte ich ein Schreiben von Kabel Deutschland. Darin steht, dass die Hausverwaltung im Namen der Wohnungseigentümer beschlossen hat, zu Kabel Deutschland zu wechseln. Demnach wird in ca. 1 Monat mein Kabelinternet nicht mehr funktionieren können (da ja bei Cablesurf). Meine Fragen:
1) Darf die Hausverwaltung den Wechsel einfach beschließen, auch wenn Verträge bestehen?
2) Angenommen ich habe bei Cablesurf Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten. Wenn die am 1.8. nun umstellen, kann ich mein Internet nicht nutzen. Bestehen Schadensersatzansprüche?
3) Was geschieht mit bestehenden Verträgen?

Danke und Gruß,
Poly
 
Grundsätzlich darf das die WEG soweit dies verhältnismäßig ist (ein Wechsel zum teureren Anbieter geht nicht ohne Weiteres).

Dein ISP kann seinen Vertrag nicht mehr erfüllen (Unmöglichkeit) und wird diesen ungeachtet der MVLZ beenden. Ein Schaden wird Dir wohl nicht entstehen?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Ja. Der Eigentümer/Eigetümergemeinschaft kann alles beschließen, was im rechtlichen Rahmen liegt.
2. Ja, soweit nachweisbar
3. Vertrag ist Vertrag und muss erfüllt werden.
 
zu 1. Nicht die Verwaltung kann dies beschließen, sondern nur die Eigentümer...
zu 2. Offenbar ist ja eine Wechselmöglichkeit für die Gesamtversorgung vorgesehen, auch in den Einzelverträgen zu den "aufgesetzten" Zusatzleistungen muss etwas dazu stehen.
Allerdings erstaunt mich die relativ kurzfristige Ankündigung. Hier könnte tatsächlich, z. B. wenn kurzfristig zukünftig nicht mehr brauchbare Hardware gekauft wurde, ein Schadenersatzanspruch entstehen...
 
bei mir war es genau umgekehrt: Wechsel von KDG -> KMS.

Ich musste gegenueber KDG nur nachweisen, dass zum gegebenen Zeitpunkt ein "Signalquellen-Wechsel" zu einem anderen Anbieter erfolgt ist und somit meine Kabel-Internet Versorgung durch KDG aus technischen Gruenden nicht laenger moeglich ist.

Witzigerweise musste ich hierzu eine Kopie von genau der Kuendigungsbestaetigung fuer den Kabel Anschluss Vertrag, welche die KDG an die Hausverwaltung geschickt hat einfach an die KDG zurueckschicken. Anscheinend kennen die ihren eigenen Schriftverkehr nicht. Sonst sollten sie eigentlich wissen, dass sie selbst bereits einen "Signalquellen-Wechsel" am gegebenen Standort akzeptiert haben:)

Es wurde aber soweit alles erstattet. Wie KDG es formuliert hat aus "Kulanz". Es besteht wohl kein Rechtsanspruch drauf.

ich gehe mal davon aus, dass es bei Wechsel KMS -> KDG so aehnlich laeuft.

- sparkie
 
Zuletzt bearbeitet:
"Aus Kulanz" deswegen weil man sich keine Türen für Schadensersatzansprüche öffnen möchte. Wenn die was einigermaßen freiwillig tun, dann wissen die schon warum.

Es kann zwar gut sein, dass der Endkundenbetreuung die Vorgänge des Eigentümerservices nicht bekannt sind aber ob eine Adresse versorgt wird sollte im System ersichtlich sein (vielleicht aber nicht sofort).
 
@Polychaeta
was spricht gegen den Wechsel?
 
was spricht gegen den Wechsel?

- KMS hat eine nur einmonatige Kuendigungsfrist / KDG hat 2 Jahre
- KMS bietet u.a. noch einfache Modems an (kein Routerzwang) / bei KDG gibts nur Modem-Router
- KMS zwingt im Gegensatz zu KDG keine Telefonieflatrate auf (ist daher deutlich guenstiger fuer Wenigtelefonierer oder wenn man die Telefonie bei einem anderen Provider betreibt)
- KMS bietet mehr unverschluesselte (HD)TV Programme als KDG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist für dich der Unterschied Modem oder Router, ob WLAN oder nicht?
kabeld_modem.PNG
 
ein reines Modem hat keine Routing/Firewall/WLANfunktion
 
Übrigens gehe ich davon aus, dass der TO keineswegs gezwungen ist, zu KD zu wechseln, er könnte auch die Telefonleitung nutzen... Ich habe hier auch TV+Radio KD durch die Eigentümergemeinschaft (Übrigens bei rd 150 WE sehr preiswerte Grundversorgung) aber ich sehe keinen Grund von 1&1 dorthin zu wechseln...
 
Hallo,


ich hatte lange Jahre eine Eigentumswohnung in einem 64 Parteien Mehrfamieleinhaus.

Die Hausverwaltung kann und darf von sich aus sowas nicht ändern.

Dafür gibts es Eigentümerversammlungen!
Wenn die Mehrheit da aber eine Änderung beschließt, dann muss man sich damit abfinden.

Wenn du jetzt aber sagst, du weißt nichts davon, bist du einer von denen die nie auf eine Versammlung gehen, oder das Protokol nicht lesen.

Bist du aber nur Mieter in so einer Wohnung müsste der Eigentümer dich aber rechtzeitig über Änderungen informieren.

Kurz, schnell mal den Kabelanbieter wechseln, geht bei einer Vernünftigen Verwaltung nicht.

Muss schon bei der Einladung zur Eigentümerversmmlung als Punkt zum beschliesen aufgeführt sein.
 
Ich bin zufriedener KMS/Cablesurf-Kunde und würde auch nicht zu KDG gehen wollen.
Zu folgendem Punkt kann ich aber Entwarnung geben:
- KMS bietet u.a. noch einfache Modems an (kein Routerzwang) / bei KDG gibts nur Modem-Router
siehe hier, man kann also die KDG-Router auch in den Bridge-Modus schalten.
 

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