Hi,
nicht unbedingt.............. ;-)
Ich habe das ja auch mit einem User hier durch. Hat letztendlich ein gutes dreiviertel Jahr gedauert, aber dann hatte ich mein Geld komplett (inklusive Anwaltskosten etc.) wieder.
Wie ich es gemacht habe:
1. Schriftlich eine Lieferfrist gesetzt, mit der Androhung, bei Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld zurückverlangt. >>>keine Reaktion
2. Anwaltliches Mahnschreiben >>>keine Reaktion
3. Strafanzeige wegen Internetbetruges gestellt >>>wurde eingestellt
4. Gerichtlichen Mahnbescheid beantragt >>>keine Reaktion
5. Vollstreckungsbescheid beantragt >>>keine Reaktion
Nach 14 Tagen (Widerspruchsfrist) dem Delinquenten eine Mail geschickt mit der Mitteilung, einen 30 Jahre gültigen Titel in der Hand zu haben, den ihm in Kürze der Gerichtsvollzieher persönlich überbringen und das ausstehende Geld Pfänden wird.
5 Stunden später hatte ich das Geld auf meinem Konto.
Den 2. Punkt kann man ggf. weglassen und gleich Strafanzeige stellen.
Wichtig: Man darf nach dem ersten Schritt, der Geld gekostet hat (Anwaltsschreiben) nicht wieder "loslassen", sonst ist das bis dahin investierte Geld auch noch weg!
Der Titel gilt dann 30 Jahre und wird verzinst! Auch eine Privatinsolvenz schützt den Jungen dann nicht! Der Insolvenz muss nämlich von allen Gläubigern zugestimmt werden.
Man muss nicht zustimmen............. Das Geld ist dann zwar ggf. endgültig weg, aber der Stress, den der Junge dadurch hat, ist es allemal wert. :bier:
Grüße
Snyder