Thread bitte löschen, Danke!

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@Lana75:
Bitte nutze die Ändern-Taste, um auf weitere Beiträge zu antworten 8oder gleich den Button "MQ" (=Multiquote) und dann gehe bitte hin und lösche alles aus dem Quote raus, was nicht zwingend notwendig ist. Was Du da oben für Zitatlawinen lostrittst, macht den ganzen Thread zunichte.
Ich habe mal nachgearbeitet - in Zukunft mache das bitte selbst. Danke
 
Ein von uns befragter Anwalt (online und gegen Entgelt) sieht für unseren Fall schonmal derzeit keine Chance aus dem Vertrag zu kommen. Er hat deren AGBs gelesen und tja, die scheinen nicht "nett", aber rechtlich auch nicht zu beanstanden zu sein.
Wir haben inzw. direkt von der Rechnungsstelle bei 1&1 auch die erste Abrechnung (im Voraus, wie interessant) erhalten - ab 15.1. laufend. Also tatsächlich erst ab Nutzungstag 1.

Das glaube ich unbesehen und auch wenn ich jetzt keine Lust habe, die 1und1 AGB a) zu suchen und b) komplett zu lesen gehe ich stark davon aus, dass du bestenfalls ein Rücktrittsrecht innerhalb von drei Wochen gemäß Fernabsatz lt. BGB hast. Falls das mit "Vorleistungen" umgangen wird nehme ich dass man das zumindest mittels RSV anfechten kann.

Was aber klar ist (und auch von dir so bestätigt wurde): Berechnet wird erst ab dem ersten Tag, an dem die HW da und der Anschluß geschaltet ist, also benutzungsbereit ist. Das wollte ich nur mal festhalten...

Was übrigens doof ist: 1und1 kann im Prinzip nahezu 3-4 Wochen ohne Kompensation keine Leistung bringen. Hab in den AGBs nichts zum Thema Verfügbarkeit gefunden, grundsätzlich würde ich daher sagen man muss immer erstmal 14 Tage Frist setzen und dann außerordentlich kündigen. Harte Sache.
 
Hab in den AGBs nichts zum Thema Verfügbarkeit gefunden,
In den AGB der T-Com ist eine mittlere Verfügbarkeit von 97% ausgewiesen. Wenn der Anschluss ca. 11 Tage im Jahr nicht funktioniert, ist alles Ok.
Bei 1und1 dürfte die Verfügbarkeit ähnlich sein.
 
Der Passus steht ja auch nicht in der AGB, sondern in der Leistungsbeschreibung.

2.2. Service Level
Der 1&1 Surf & Phone Anschlüsse werden seitens 1&1 mit einer technischen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel bereitgestellt. Wartungs-, Installations-, Umbauzeiten, unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden sowie bei Gesprächen zu Teilnehmern, die bei anderen Netzbetreibern im In- oder Ausland angeschaltet sind, sind von der Verfügbarkeit ausgeschlossen.
 
Naja optimal! Dh. nach schriftlicher Frist von 14 Tagen zur Fehlerbehebung kannst du außerordentlich kündigen. opti! :)
 
Auch hier hat der Threaderöffner vandaliert und damit ist auch hier die Grundlage des Threads zerstört.
damit auch hier zu!
 
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