Teilt 1und1 GEZ die Daten mit?

nun ja der kann ja reinkommen... habe nichts zu verbergen (wo es keine Geräte gibt, da...) ;-)
 
Rupert schrieb:
Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :rolleyes:


Ja und deshalb soll man das ja auch richtig lesen! Es geht um Internetfähige PCs und wenn die GEZ die Daten von 1und1 holt, wissen die ja automatisch, wer ein Internetfähigen PC besitzt. Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!
 
Warum sollte er denn reinkommen? Möchtest Du ihm deinen neuen Teppich zeigen? ;-) Du weißt, was ich meine.
 
Rupert schrieb:
Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :rolleyes:

Genau. Dann les mal meinen Beitrag weiter oben. ;)
 
ich weiß was du meinst ;-) Aber ein schöner Teppich kann auch entzücken
.... ;-)
 
YK1TCHA schrieb:
nun ja der kann ja reinkommen... habe nichts zu verbergen (wo es keine Geräte gibt, da...) ;-)

Und wo versteckst Du deinen Internet-PC ?

Aber die kommen nicht rein, wenn du sie nicht freiwillig reinlässt. Ein Risiko sind aber andere Familienmitglieder, die sich evtl. beschwatzen lassen. ;)

Alle Berichte über angebliche Polizeibesuche nachdem man einen GEZ-Eintreiber abgwiesen hat sind purer Unsinn, denn es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.
 
Wieso sind Familienmitglieder ein Risiko? Sind deren Aussagen (gegenüber dem GEZ-Mann) denn irgendwie gerichtlich verwertbar? Anders sieht es natürlich aus, wenn jemand aus der Familie ihn in die Wohnung lässt. Denn dann kann die GEZ immerhin behaupten, dass Rundfunkempfgangsgeräte bereitgestellt werden. Obwohl..... wenn es hart auf hart kommt, dürfen Angehörige die Aussage doch verweigern. Und der Beklagte...nun ja, muss sich nicht selbst belasten. Oder gilt das nur in Strafprozessen? Ich weiß es nicht hundertprozentig.
 
nun ja sie werden es versuchen. Und wenn dann z.B. deine Mutter sagt, dass da so ein PC oder Radio (ist ja egal) im Hause steht versuchen die dann verbal "druck" aufzubauen... Habe ich schon mal von einem Bekannten gehört --> aber wie gesagt rein lassen muss man die Leute von der GEZ nicht ;-) Sollen die nur mal kommen;-)
 
Um meinen letzten Beitrag nochmal genauer darzustellen hier die relevanten Zitate.
rollo schrieb:
Ein Internetanschluss kostet keine GEZ Gebühren!
Die werden nur für ein "neuartiges Empfangsgerät" z.B. einen PC fällig. was hat also 1&1 damit zu tun?
Cyrous schrieb:
Doch, es geht um Internetfähige PCs, lese mal im oben genannten Link nach.
Rupert schrieb:
Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :rolleyes:
Meine Frage war rein rhetorisch - und kann nur mit "nein" beantwortet werden.
Cyrous schrieb:
Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!
Nein, nicht zwangsläufig.
Ich kann 1&1-DSL haben, dazu noch eine FRITZ!Box Fon (ohne USB-Host :noidea: ) und möchte damit nur VoIpen.
Die Box richtet mir jemand mit dessen PC ein und dann läuft die Sache komplett ohne internetfähigen PC.
 
Um mal auf die eingangsfrage zurueckzukommen: ich habe zumindest einen verdacht, dass die daten von DSL bestellungen bei der GEZ landen (ob nun weitergegeben oder aufgekauft, lasse ich mal dahingestellt).

Ich habe im ende letzten jahres bei gmx die flat bestellt, aus dem ausland. Da ich nicht wusste, wie schnell das gehen wuerde und ob ich zum zeitpunkt der ankunft des pakets schon in deutschland sein wuerde, bat ich um zusendung der hardware an eine andere adresse (verwandtschaft). Hat alles wunderbar geklappt.

Aber siehe da: neben dem gmx-paket war da auch ein liebesbrief von der GEZ, an mich adressiert. Ausser von gmx koennen die kaum an die adresse gekommen sein ... auf jeden fall nicht vom meldeamt.

Ein schelm, wer boeses dabei denkt :-D

Gruss aus Afrika, und guz neuss!
Chris
 
Cyrous schrieb:
Ja und deshalb soll man das ja auch richtig lesen! Es geht um Internetfähige PCs und wenn die GEZ die Daten von 1und1 holt, wissen die ja automatisch, wer ein Internetfähigen PC besitzt. Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!

Das würde ich nicht so sagen, für viele ist das 1und1-DSL-Paket vielleicht auch schon wegen VoIP interessant und dann würde man nur kurzzeitig zum Einrichten einen PC benötigen, klar es ist unwahrscheinlich, dennoch von den Kosten her denkbar!
 
cmmehl schrieb:
Aber siehe da: neben dem gmx-paket war da auch ein liebesbrief von der GEZ, an mich adressiert. Ausser von gmx koennen die kaum an die adresse gekommen sein ... auf jeden fall nicht vom meldeamt.

Interessant, dass hat mir so auch ein Freund erzählt, der sich mit einem Schreibfehler (oder falschen Namen?) bei gmx anmeldete und von der GEZ mit diesen Daten Post bekam.
 
Cyrous schrieb:
Ja und deshalb soll man das ja auch richtig lesen! Es geht um Internetfähige PCs und wenn die GEZ die Daten von 1und1 holt, wissen die ja automatisch, wer ein Internetfähigen PC besitzt. Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!

Nun, ich habe zwar einen internetfähigen Computer in Besitz, aber nicht im Eigentum, denn der gehört meinem Arbeitgeber, und ob der dafür GEZ-Gebühren zahlt oder nicht, ist mir ehrlich gesagt scheißegal. Ich bin ja auch nicht dafür verantwortlich, ob mein AG seine Steuern zahlt...

Flups
 
flups schrieb:
Nun, ich habe zwar einen internetfähigen Computer in Besitz, aber nicht im Eigentum, denn der gehört meinem Arbeitgeber

Was aber für die Frage der Gebühren vollkommen egal ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist. Du hältst es in Deiner Wohnung bereit, das reicht.

Da Du den vom AG bereitgestellten PC sicher nicht ausschließlich privat benutzt, wird sogar eine Gebühr fällig, wenn Du bereits andere Geräte angemeldet hast.

(Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Gerät dennoch der Betriebsstätte des AG zuzuordnen währe, also z.B. ein Notebook, dass man gelegentlich Abends mit nach Hause nimmt um es am nächsten Tag mit Auf Dienstreise zu nehmen, oder um am WE Arbeit von zu Hause aus zu erledigen.)

Gebührenpflichtig wäre auch ein Gerät, dass ein Freund bei Dir im Keller unterstellt, weil der einige Monate verreist ist o.ä. Selbst wenn es noch OVP ist, unabhängig davon, wer Eigentümer des Gerätes ist.
 
Also ich gehe auch mal davon aus, dass 1und1 die Daten weitergibt, es ist bestimmt ein lukratives Geschäft! Und ich bin mir auch sicher, dass es um Mehreinnahmen der GEZ geht.

Ich glaube auch, dass jedem klar ist, dass man dem GEZ Vertreter nicht in die Wohnung lassen muss.

Vor kurzem war bei mir einer und hat sich als GEZ-Beamter vorgestellt und hielt mir sein Ausweis unter die Nase, das muss man sich mal vorstellen! Ich bat ihn kurzerhand, nochmal die Treppe herunter zu gehen und sich nochmal ordnungsgemäß vorzustellen, was ihm natürlich gar nicht passte, er aber sofort gemerkt hatte, dass ich mich mit solchen Floskeln nicht einschüchtern lasse.

Letztlich habe ich ihm meine Unterschrift verweigert, weil er mir unterstellt hätte, ich hätte mein Autoradio schon länger als die besagten 2 Wochen. Der drohte mir mit allen denkbaren gerichtlichen Instanzen und sogar mit einem Durchsuchungsbefehl. Mulmig wurde mir da schon, bis ich mir gedacht habe, dass er darauf geschult wurde und ihn anblinzelte und er nur noch entnervt ging und mir einen erneuten Besuch ankündigte.
Er hätte es ja spielend leicht, da ich im Erdgeschoss wohne, aber darüber mache ich mir keine Sorgen, da ich nur eine FritzBox zum Voipen habe. Mensch und ich dachte, sowas kennt man nur aus Reportagen und würde mir niemals passieren...
 
florianr schrieb:
Gebührenpflichtig wäre auch ein Gerät, dass ein Freund bei Dir im Keller unterstellt, weil der einige Monate verreist ist o.ä. Selbst wenn es noch OVP ist, unabhängig davon, wer Eigentümer des Gerätes ist.
Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!
 
Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Gerät dennoch der Betriebsstätte des AG zuzuordnen währe, also z.B. ein Notebook, dass man gelegentlich Abends mit nach Hause nimmt um es am nächsten Tag mit Auf Dienstreise zu nehmen
Das hört sich doch vielversprechend an.
Vielleicht kann man etwas daraus machen ...
Ich stelle mir das so vor:
Meine Firma ist wegen der GEZ aus Deutschland nach Indien umgezogen.
Das Firmennotebook habe ich manchmal dabei, wenn ich wieder in Deutschland bei meiner Familie bin. Die GEZ soll sich doch an den Eigentümer des Notebooks wenden. ;-)
(Nebenbei bemerkt: Meine Familie zahlt übrigens fleissig GEZ, ohne die Rentnerkanäle jemals zu besuchen.)
 
Novize schrieb:
Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!

Ernsthaft jetzt? Man zahlt doch aber immer nur einmal die GEZ-Gebühr, egal wieviele Empfangsgeräte man hat, oder nicht?! Und wenn Aldi Fernseher im Angebot hat, für meinetwegen 1 Woche, dann müssen die also anteilig für eine Woche das Gerät bezahlen? Also 1/4 von 17,01 macht 4,2525 ¤. Das wäre ja ein Klacks für Aldi, aber trotzdem irgendwo hirnverbrannt von der GEZ!
 
Das ist bei Gewerbetreibenden anders. Die zahlen abhängig vom Gerätetype pro Gerät.
 
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