Rupert schrieb:Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Rupert schrieb:Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
YK1TCHA schrieb:nun ja der kann ja reinkommen... habe nichts zu verbergen (wo es keine Geräte gibt, da...) ;-)
rollo schrieb:Ein Internetanschluss kostet keine GEZ Gebühren!
Die werden nur für ein "neuartiges Empfangsgerät" z.B. einen PC fällig. was hat also 1&1 damit zu tun?
Cyrous schrieb:Doch, es geht um Internetfähige PCs, lese mal im oben genannten Link nach.
Meine Frage war rein rhetorisch - und kann nur mit "nein" beantwortet werden.Rupert schrieb:Ist 1&1-DSL ein internetfähiger PC?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Nein, nicht zwangsläufig.Cyrous schrieb:Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!
Cyrous schrieb:Ja und deshalb soll man das ja auch richtig lesen! Es geht um Internetfähige PCs und wenn die GEZ die Daten von 1und1 holt, wissen die ja automatisch, wer ein Internetfähigen PC besitzt. Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!
cmmehl schrieb:Aber siehe da: neben dem gmx-paket war da auch ein liebesbrief von der GEZ, an mich adressiert. Ausser von gmx koennen die kaum an die adresse gekommen sein ... auf jeden fall nicht vom meldeamt.
Cyrous schrieb:Ja und deshalb soll man das ja auch richtig lesen! Es geht um Internetfähige PCs und wenn die GEZ die Daten von 1und1 holt, wissen die ja automatisch, wer ein Internetfähigen PC besitzt. Denn, wer einen Vertrag bei 1und1 hat, der muss folglich ein Internetfähigen PC besitzen, oder etwa nicht?!
flups schrieb:Nun, ich habe zwar einen internetfähigen Computer in Besitz, aber nicht im Eigentum, denn der gehört meinem Arbeitgeber
Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!florianr schrieb:Gebührenpflichtig wäre auch ein Gerät, dass ein Freund bei Dir im Keller unterstellt, weil der einige Monate verreist ist o.ä. Selbst wenn es noch OVP ist, unabhängig davon, wer Eigentümer des Gerätes ist.
Das hört sich doch vielversprechend an.Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Gerät dennoch der Betriebsstätte des AG zuzuordnen währe, also z.B. ein Notebook, dass man gelegentlich Abends mit nach Hause nimmt um es am nächsten Tag mit Auf Dienstreise zu nehmen
Novize schrieb:Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!