Telefonmännchen
IPPF-Promi
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Ich glaube nicht, daß das so einfach ist. Ich habe mir gerade mal die AGBs zu Gemüte geführt und da folgendes entdeckt:oberpongo schrieb:Wenn ich die 5GB mit AVM-Box bestelle und bereits einen T-DSL-Anschluss besitze und sofort nach Hardwareerhalt zum 3. Monat kündige, dann kostet mich so die Box nur
3 x 9,90¤ Grundpreis
1 x 49,90¤ AVM-Box und
1 x 6,90¤ Versand
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also 86,50¤ insgesamt. Statt 249¤
Ist Vertragsgegenstand ein ... oder ein DSL-Tarif, so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Der Kunde kann dann, wenn er einen DSL-Tarif mit T-DSL-Neuanmeldung bestellt hat, von diesem Vertrag nur zusammen mit dem Kaufvertrag über Hardware sofern solche erworben wurde zurücktreten. In allen anderen Fällen gilt das Rücktrittsrecht bei der Leistung DSL lediglich für die Grundgebühren, nicht aber für sonstige Leistungen wie die Aktivierung des Anschlusses bei der Deutschen Telekom sowie für erworbene Hardware.
Schlund&Partner werden eine Kündigung vor Erreichen der 60 Tage als Vertragsrücktritt deklarieren und die Hardware zurückfordern. Sie verweisen bei der Hardware zwar ausdrücklich auf eine T-DSL-Neuanmeldung, aber der dritte Satz hat es auch in sich. Das könnte ein komplizierte Fall werden. Denn den kann man so und so auslegen - erscheint mir zumindest grenzwertig. Ist halt Juristendeutsch. Ich denke mal, man ist auf der sicheren Seite, wenn man die 19,80 EUR für die 60 Tage Stillhalte investiert und erst dann den Tarif kündigt. Man ist dann aus der Rücktrittsfrist raus und es wird eine ganz normale fristgerechte Kündigung. Dann noch mal 60 Tage bis Vertragsende. Oh sind dann ja nur 4 x 60 Tage also "nur" 9,90 EUR Mehrkosten, aber dafür die Chance auf weniger Streß.
Gruß Telefonmännchen
BTW: Ich konnte nicht wiederstehen und habe mir auch eine bestellt. Die 1&1-Option kann ich nicht nutzen, weil meine jetzige FBFW vor drei Monaten von da mit der Fairflat kam. Ich hätte aber gern die S0-Variante, weil ich eine ISDN-Anlage und ISDN-Telefone habe. Nur mein AB und das DECT-Mobile laufen noch analog. Die alte wird dann wohl ein Fall fürs Auktionshaus.
edit: das ist mir auch gerade noch aufgefallen
7.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so
verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter
Berücksichtigung der in Ziffer 7.3 geregelten Frist möglich.
Heißt das jetzt Kündigung erst nach Ablauf der MVZ möglich??? Fragen über Fragen...