Nun, seit gestern wird die 7240 abgebildet.es wird immernoch die 7270 abgebildet
lediglich mit kleiner Grauaufweißschrift "Abbildung ähnlich"
Zum Zeitpunkt meiner Bestellung wurde noch die 7270 abgebildet. Allerdings war auch der Hinweis "Abbildung ähnlich" vorhanden. OK - ich muß mich damit abfinden, daß ich ein ähnlich aussehendes Gerät erhalte. Aber muß ich mich auch damit abfinden, daß ich ein Gerät mit verminderten Funktionen erhalte? Oder kann ich darauf bestehen, daß, wenn sich schon das Aussehen ändert, ich zumindest ein Gerät mit gleichem Funktionsumfang erhalte?
Denn die 7270 hat gegenüber der 7240 drei funktionale Unterschiede:
1. analog- und ISDN-Eingang (Amtsseitig)
2. S0-Ausgang
3. drei Antennen (bessere WLAN Diversität)
Auch bei der "Detail"-Ansicht, die man während des Bestellvorganges anschauen konnte, wurden diese drei Features für das bestellte Produkt genau gezeigt.
Vertragstechnisch sieht es doch so aus:
"Normalerweise" sieht es so aus:
Ich bestelle ein bestimmtes Produkt - dadurch kommt noch kein Vertrag zustande.
Der Verkäufer bestätigt die Bestellung - dadurch ist der Vertrag verbindlich.
Bei 1und1 sieht es so aus:
Ich bestelle ein bestimmtes Produkt mit genau definiertem Funktionsumfang und akzeptiere ein anderes aussehen der Ware - dadurch kommt noch kein Vertrag zustande.
1und1 bestätigt in der Bestellung ein ganz anderes Produkt mit geringerem Funktionsumfang - meiner Meinung nach ist dadurch noch kein Vertrag zustande gekommen.
Und weiter: "Normalerweise" hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieses kann aber ausgehebelt sein, wenn man den Verkäufer mit dem Beginn einer sofortigen Dienstleistung beauftragt; z.B. "Anschlußänderung schnellstmöglich".
Ein Rücktrittsrecht ist meiner Meinung hier aber gar nicht notwendig, da ja noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.