sipgate: Mobilfunktarife der Festnetz- und DSL-Betreiber überteuert

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sipgate: Mobilfunktarife der Festnetz- und DSL-Betreiber überteuert
Via FRITZ!Box und sipgate bis zu 50 Prozent an Tarifkosten einsparen

Düsseldorf, 6. Oktober 2009 – Bei Auswahl der Festnetz-Flatrate spielt der Mobilfunktarif meist keine Rolle. Die Unachtsamkeit nutzen Festnetz-, DSL- und Kabelnetz-Betreiber mehrheitlich zur Berechnung überteuerter Mobilfunkgebühren. Mit einem Trick können Kunden allerdings deutlich preiswerter in die Handynetze telefonieren. So lassen sich in den Routermodellen der FRITZ!Box Wahlregeln einrichten, über die sich gezielt günstigere Provider wie z.B. sipgate einsetzen lassen.

Die FRITZ!Box-Modelle beinhalten Internet-Telefonie und gehören mit 50 Prozent Marktanteil zu den meist verwendeten Routern in Deutschland. Um den teuren Mobilfunktarif des Hausanbieters zu umgehen, werden im Einstellungsbereich 'Wahlregeln' die Netzvorwahlen (0171, 0163 etc.) neu zugewiesen. Anrufe zu Handys werden daraufhin automatisch über den alternativen Provider wie z.B. sipgate aufgebaut. Das gleiche Vorgehen ist auch gegen teure Auslandstarife zu empfehlen. Damit der Preisvorteil beim Kunden bleibt, stellt sipgate mit 'basic' einen Internet-Telefonanschluss ohne Grundgebühr und Mindestumsatz bereit.

Festnetz-, DSL- und Kabelnetzbetreiber bestreiten mit hohen Mobilfunktarifen ihren Preiskampf um die günstigste Festnetz-Flatrate. Die Rechnung: Beim Durchschnittskunden gehen 60-80 Prozent der monatlichen Telefonkosten auf Mobilfunkanrufe zurück, Flatrate-Nutzer finanzieren ihre Festnetzpauschale damit selbst mit. So kosten Mobilfunktelefonate bei 1&1 29,9 ct/min, Kabel Deutschland berechnet 23 ct/min, Hansenet 22 ct/min, Freenet 19,9 ct/min, T-Home anschlussbedingt 19 bis 23,4 ct/min sowie Vodafone/Arcor netzabhängig 19 oder 22 ct/min. Auch der Weltmarktführer skype ist mit 23 ct/min genauso kostspielig wie die deutschen Netzbetreiber.*

Demgegenüber ist sipgate mit maximal 14,9 ct/min** deutlich günstiger – zu 1&1 sogar um über 50 Prozent. Fünf Mobilfunkminuten täglich ergeben so schon eine monatliche Einsparung von 22 EUR. Mit einer kleinen Umstellung im Router können Kunden damit hohe Kosten vermeiden. Im Vergleich zu Call-by-Call bietet sipgate eine Tarifgarantie rund um die Uhr – seit 2004 erfolgten zudem ausschließlich Preissenkungen. Zur Abrechnung der Gesprächskosten nutzt sipgate das Prepaid-Verfahren, für das eine Auto-Aufladung aktiviert werden kann.

Anleitung zur Einrichtung von Wahlregeln

Text: sipgate-Pressemitteilung

*Tarife Wettbewerber: Stand Oktober 2009, exklusive spezieller Tarifoptionen
**Inkl. 19% MwSt.
 
Hmm,

mir stellt sich hier noch eine ganz andere Frage, wird hier nicht sogar durch den Artikel " Unlauterer Wettbewerb" praktiziert.

Es findet hier ein direkter Produktvergleich zwischen den Mitbewerbern statt.
Unlauter und widerrechtlich ist gemäß dem Grundsatz in Artikel 2 UWG, "jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG, Art. 2).

In anderen Branchen wäre diese Pressemitteilung ein Tabu-Thema gewesen.

mfg Holger
 
...und einen direkten Produktvergleich würde ich eher 2 Paragraphen weiter hinten ansiedeln:
(1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

(2) Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich
1. sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,
2. nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
3. im geschäftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt,
4. den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
5. die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder
6. eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.
Welchen dieser Punkte siehst du verletzt?

Bzw. wo siehst du für die Anwendung deines Paragraphen in der Angabe von Preisen der Konkurenz (ich gehe mal davon aus, dass sie richtig sind - falls nicht, bitte Beleg nachreichen!) ein "täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten"?
 
14,9 ct/Min. im 60/60-Takt ist leider noch immer satte 41,9% teurer, als z.B. ein anderer guter freier VoIP-Anbieter (der auch nicht zu Betamax gehört), der sogar im 1/1-Takt abrechnet. Preiswerter als andere zu sein, heißt nicht gleichzeitig auch, "preiswert" zu sein.
:meinemei:
 
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