Sipgate flat Kündigung durch Sipgate

Ich bin kein juristischer Beistand, aber Sipgate schreibt ausdrücklich etwas von "berechtigter Annahme". Das heißt, einen konkreten Beweis für diese Annahme haben sie gar nicht.

So stehen die Chancen m.A. gut, der Kündigung erfolgreich zu widersprechen, wenn man Sipgate beweisen kann, dass Euer Anschluss/Eure Flatrate eben nicht geschäftlich oder teilgeschäftlich genutzt wird.

Gruss,

Hendrik
 
15 verschiedene Länder als Anrufziele sind meiner Meinung nach kein Profil einer typischen, privaten Nutzung.
 
15 verschiedene Länder im Zeitraum von 7 Monaten ist gar nicht so abwegig, da fallen mir gleich einige Beispiele ein.
 
@@RealHendrik

Ich sehe das wie Du. Schau mal diese Textpassage:

....wegen Verdachts der vertragswidrigen Nutzung....

Wegen Verdacht ist noch niemand verurteilt worden.

.....berechtigter Annahme.......
Wie soll eine berechtigte Annahme nachvollzogen werden?

Habt Ihr Ideen was eine berechtigte Annahme sein könnte?

Ich kann Sipgate auch verstehen, aber ich finde man kann es nicht mehr als Flat verkaufen. Sipgate macht Werbung damit, "Zig Länder Europa Festnetz Flatrate" zumindest sollte definiert sein in den AGBs ab wieviel Minuten eine "berechtigte Annahme der Vertragwidrigen Nutzung" zutrifft.

In diesen Postings habe ich gelesen, dass andere Flat Anbieter eine feste Zeit vorgeben. So etwas finde ich richtig.


Grüße
Mario
 
Ihr redet hier etwas um den heissen Brei herum...

Erst mit Vorliegen des Schreibens von sipgate ist klar, warum sipgate den Vertrag gekündigt hat. Dort ist die Rede davon, daß das "Nutzungsverhalten begründet die berechtigte Annahme einer zumindest teilgeschäftlichen Nutzung". Wenn ich dieser Kunde wäre, dann hätte ich nun die Namen, Städte und Länder der Freunde/Bekannten aufgeführt, die ich angerufen habe, um die "Annahme" seitens sipgate zu widerlegen. Letztendlich ist doch klar, daß wenn jemand dieses Nutzungsverhalten an den Tag legt, eine teilgeschäftliche Nutzung vermutet werden kann. Bin ich allerdings ehrenamtlicher Koordinator der Vereinigung "Rettet die Amseln in Europa", dann ist eine klare private Indikation gegeben und die Kündigung - wie auch die Nachberechnung von Leistungen zu einem andern, nicht-Flatrate-Tarif - sind nichtig.

Also: jetzt soll doch der Kunde mal in einem kurzen, prägnanten Schreiben an sipgate darlegen, warum dies tatsächlich eine private Nutzung ist und dem Vorwurf der gewerblichen oder teilgeschäftlichen Nutzung widersprechen. Dann ist erst mal sipgate am Zug.

--gandalf.
 
@@gandalf

dann hätte ich nun die Namen, Städte und Länder der Freunde/Bekannten aufgeführt
Da sind wir wieder beim Punkt "Freunde/Bekannten": Heißt das als Privatnutzer darf ich nur Freunde und Bekannte anrufen?

Beispiele: Ich habe mir etwas bei ebay gekauft, der Händler hat nicht geliefert. Den Händler habe ich 2 Wochen lang jeden Tag 2x angerufen und jedes mal war ich 15 Minuten in der Warteschleife. Das war natürlich ein Privatkauf. Zur Zeit habe ich einen Rechtsstreit und rufe jeden Tag meinen Anwalt an. Seit Tagen suche ich jemanden der mir mein Internet einrichtet, habe schon 10 Firmen angerufen um ein günstiges Angebot zu erhalten.

Wie willst Du denn so etwas belegen? Das diese Beispiele nicht an den Haaren hergezogen sind, sind doch jedem klar.
 
Bin ich allerdings ehrenamtlicher Koordinator der Vereinigung "Rettet die Amseln in Europa", dann ist eine klare private Indikation gegeben

Genau damit wäre ich vorsichtig, zumindest um es als Beweis anzuführen. Vereinigungen, auch wenn es sich um Non-profit-Organisationen handelt und die Mitglieder ehrenamtlich arbeiten, werden zurecht ein geschäftsähnliches Verhalten unterstellt.

Wie willst Du denn so etwas belegen?

Das ist Eurer Fantasie überlassen. Oder ihr überlaßt die Angelegenheit einem gewieften Anwalt - wenn es Euch den Nervenkrieg wert wäre.

Oder wurde der Anschluss vielleicht doch geschäftlich oder teilgeschäftlich genutzt? Dann schaut Euch doch mal nach einem VoIP-Anschluss mit geschäftlicher Flatrate um! Mir fiele da auf Anhieb www.schoenland.net ein - ist zwar mit 29 Euro/Monat (plus USt.) nicht gerade günstig, aber bedient dafür auch ausdrücklich nur gewerbliche Kunden.

Gruss,

Hendrik
 
Da auch sipgate nicht mit "Beweisen", sondern "Vermutungen" argumentiert, geht es bei Dir ebenso zunächst darum, eine private Nutzung zu plausibilisieren. Wenn Du quer durch Europa telefonierst, da Du als eBay-Käufer agierst, um Dein Kücheninventar zusammen zu bekommen, dann ist das ein Argument. Auf Basis der vorliegenden Informationen muss es unplausibel erscheinen, daß Du privat so viel in so viele Länder telefonierst. Also plausibilisierst Du dies nun und kannst damit ggf. den Verdacht der regelwidrigen Nutzung der Flatrate entkräften.

Solltest es allerdings wirklich um eine teilweise gewerbliche Nutzung gehen, dann wäre ehrlicherweise ein anderer VoIP-Anbieter zu suchen, denn das deckt die sipgate-Flat nicht ab.

--gandalf.
 
Ich bin eher der Meinung das Sipgate die AGB´s ändern müsste oder gar voll verzichten auf das Wort Flatrate.

Ich gehe eher davon aus, daß dies eine Masche von Sipgate ist und scheinbar noch niemand dagegen vorgegangen ist.
 
Und ich bin eher der Meinung, daß Du uns allen hier einen Bären aufbindest, genau weißt, was von Dir und/oder Deinem Bekannter vertragswidrig falschgemacht wurde, und nur hier rumjammerst, um ein bißchen gebauchpinselt zu werden.

Über das Thema "was bedeutet Flatrate" wurde schon oft genug diskutiert. Es bedeutet eben nicht zwingend eine unbegrenzte Nutzung der vereinbarten Leistung. Das siehst Du doch auch an anderen Beispielen. UMTS Flatrates z.B. drosseln nach einer bestimmten Datenmenge die Bandbreite; 1und1 hat früher (keine Ahnung ob sie das heute noch machen) Kunden davongejagt, die mehr als ein bestimmtes Datenvolumen über DSL abgewickelt haben usw usw. Das Thema ist wahrlich nicht neu. Die TK-Unternehmen stehen deshalb seit Jahren in der Kritik - Google doch mal nach dem Thema oder fang einfach mal an, bei Wikipedia zu lesen.

Wikipedia schrieb:
Da die Anbieter von Flatrate-Tarifen für die Nutzung fremder Netze eine zeitabhängige Gebühr zahlen, basieren diese Tarife auf einer Mischkalkulation, bei der die Kunden, die das Angebot wenig nutzen, einen Anteil zur Finanzierung von Vielnutzern mit leisten. Sie rechnen sich somit eher für große Anbieter mit hohen Kundenzahlen als für kleinere Anbieter, bei denen schon eine geringe Zahl von Vielnutzern diese Kalkulation kippen lassen kann.

Einige Anbieter haben deshalb Vertragsbestimmungen in denen sie sich vorbehalten, bei häufiger Nutzung das Vertragsverhältnis zu kündigen [...]
 
Und ich bin eher der Meinung, daß Du uns allen hier einen Bären aufbindest, genau weißt, was von Dir und/oder Deinem Bekannter vertragswidrig falschgemacht wurde, und nur hier rumjammerst, um ein bißchen gebauchpinselt zu werden.
Das kannst du dir sparen. Ich selbst terminiere über Voicetrading (nur Premium!) und Voipjet das kannst du in meinen anderen Beiträgen erkennen. Und das seit Jahren.

Den Beitrag habe ich nicht geöffnet für mich und auch nicht für meinen Bekannten. Mein Bekannter hat mir den Fall geschildert, ich habe mir die CDR´s angeschaut und war verwundert. Danach fragte ich ihn ob ich es hier posten darf, das war alles. Er möchte das Geld bezahlen und meckert auch nicht rum. Nur ich würde es nicht bezahlen, die Meinungen gehen hier auseinander. Es könnte doch sein das es ähnliche Fälle gibt und ich diese Erfahrung hier gerne mit anderen teilen möchte. Das die VoiP Provider nicht immer professionell vorgehen wissen wir doch alle.

Deshalb spare dir deine sinnlosen Kommentare die nicht zum Thema passen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich bin eher der Meinung, daß Du uns allen hier einen Bären aufbindest, genau weißt, was von Dir und/oder Deinem Bekannter vertragswidrig falschgemacht wurde, und nur hier rumjammerst, um ein bißchen gebauchpinselt zu werden.
Die Äußerungen kann ich leider auch nicht verstehen...
 
Ich bin zwar verantwortlich für das was ich schreibe, aber nicht dafür, was Ihr davon/darunter/daraus versteht. Vielleicht solltet Ihr einach nochmal genau nachlesen, was ich geschrieben hatte und nicht nur das lesen, was Ihr denkt, daß da steht.
 
Rhetorik > Frei nach Paul Watzlawick

Wahr ist nicht, was "A" sagt, sondern was "B" versteht.
 
Das Wort Flatrate ist eben sehr werbewirksam. Dass es eine (in-)offizielle Fair Use Policy (FUP) geben muss, ist ganz klar. Es ist eine Mischkalkulation und wenn sich nur noch Firmen und Tele/Internet-Cafes anmelden, ist Sipgate nach ein paar Wochen pleite.

Skype z.B. legt das offen bei seinen internationalen Flats: 10.000 Minuten im Monat, 6 Stunden pro Tag und maximal 50 verschiedene Nummern pro Tag, darüber wird berechnet. Auch keine Flat aber klare Verhältnisse.

btw: Du kannst dem Bekannten Deines Bekannten mitteilen: Dass er statt der Sipgate-Flat einen Betamax-Anbieter wählen sollte, 1) ist da alles geklärt: Eine Aufladung von 10 EUR netto ergibt bei voller Ausnutzung des FUP-Rahmens (300 freie Minuten pro Woche für 120 Tage) über 6000 Minuten (es gibt auch Anbieter mit über 18000 Minuten für 15 EUR netto) und 2) es ist Prepaid!
 
Das Wort Flatrate ist eben sehr werbewirksam. Dass es eine (in-)offizielle Fair Use Policy (FUP) geben muss, ist ganz klar.
Das sehe ich auch so. Leider fehlt das komplett bei Sipgate, deshalb denke ich das mein Bekannter ggf. bei gericht Recht bekommen könnte.

Mein Schwiegervater telefoniert mit VoIPcheap, ich würde fast behaupten er fährt damit günstiger als mit einer Sipgate Flat.
 
Hallo,

es ist halt, wie immer im richtigen Leben, so, dass " wo kein Kläger, da kein Richter".
Viele ( Firmen ) nehmen sich viel heraus, wohlwissend, dass das häufig nicht in Ordnung, sprich rechtmäßig ist.
MAn ( bin Jurist) ist das Verhalten von sipgate aus mind. 2 Gründen rechtswidrig:
Zum einen bewirbt und verkauft man eine "Flatrate", die keine ist. So weit ich mich recht erinnere, wurde das schon mal verhandelt, und ein Verhalten von 6-8 Std pro Tag mit vielen verschiedenen Angerufenen als "normales" Telefonverhalten bewertet. Also das Verhalten der Hausfrau, die ihre Freundinnen mit diesem Zeitaufwand abtelefoniert, fällt noch unter eine Flat ( deshalb wohl auch die Zeitansätze anderer Unternehmen ). Es wäre wohl interessant zu sehen, wie es aktuell von Richtern bewertet würde, ich gehe mal davon aus, dass der Zeitumfang des Telefonierens größer gefasst werden würde.
Zum anderen verstößt sipgate gegen die eigenn AGB - Sipgate ist beweißpflichtig für den "begründeten" Verdacht, häufiges und langes Telefonieren ist da sicher kein Beweis für.
Wenn der Betroffene über das notwendige Kleingeld verfügt, könnte er mit einer einsteiligen Anordnung mAn sofort seinen Tarif zu alten Konditionen wieder herstellen lassen und zum anderen Sipgate das Bewerben seiner Flatrate bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes verbieten lassen - es wäre sicher mal ganz lustig, so etwas durchzuziehen.
Aber wie oben gesagt: Wo kein Kläger.......
Andere Anbieter sind da aber auch nicht besser: Hatte jetzt den Fall eine T-Kunden, der nach Umstellung seines Flatvertrages ( Telefonie + Internet ) auf nutzungsabhängige Abrechnung eine Abrechnung erhielt, nach der er 31 Tage a 24 Stunden im Internet war, obwohl sein Rechner natürlich nur sporadisch online war. Zwangstrennung war offensichtlich auch nicht, und zudem wurde sogar noch eine Minute mehr abgerechnet als der Monat insgesamt hatte. Also wird dann ein Angebot gemacht, bei dem der Kunde glaubt beschenkt zu werden, obwohl er noch drauf zahlt.
Ich bin jetzt 51 und habe die (Lebens)Erfahrung gemacht, dass wir als Einzelpersonen immer irgendjemandem gegenüber ausgeliefert sind, und dass "Sich Wehren" einer Sisyphusarbeit gleich kommt.

mfg
Klaus
 
Hallo Klaus,

ich bin kein Jurist, aber das ist genau der Punkt.

Wenn der Betroffene über das notwendige Kleingeld verfügt, könnte er mit einer einsteiligen Anordnung mAn sofort seinen Tarif zu alten Konditionen wieder herstellen lassen und zum anderen Sipgate das Bewerben seiner Flatrate bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes verbieten lassen - es wäre sicher mal ganz lustig, so etwas durchzuziehen.

Wie hoch ist denn das notwendige Kleingeld (ca.) incl. Unterlassungserklärung?

Grüße
Mario
 
Schon interessant wie gut sich hier anscheinend einige mit geltendem Recht auskennen. Nur seltsam, das ich noch nie von einem derartigen, erfolgreichen Prozess gegen einen Anbieter gehört habe - und die angesprochene Klausel existiert in so ziemlich jeden AGBs von Privatkundenflats - behaupte ich einfach mal.

Aber macht mal, werdet ja sicherlich gute Gründe haben ;)
 
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