Schützt VoIP vor Werbeanrufen?

cool_user

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Ich habe seit 2 Jahren VoIP im Privathaushalt, ständig online unter 6 verschiedenen Ortsnetzrufnummern. Mir ist aufgefallen, dass während dieser Zeit kein einziger Werbeanruf eingegangen ist. Bekannte mit herkömmlichen Festnetznummern erhalten permanent unerwünschte Anrufe (mit zunehmender Tendenz), egal ob ihre Rufnummer im Telefonbuch steht oder nicht.

Meine Überlegung: Könnte es an der ca. 5 Sekunden langen Pause liegen (zwischen Wahlende und 1. Freizeichen), mit der eingehende Anrufe durchgestellt werden? Benutzen nicht Rufnummernvermittler "Wahlmaschinen", die zufällig generierte Nummernkombinationen ausprobieren und bei Freizeichen als valide registrieren? Möglicherweise wird derartigen Praktiken mit der Durchstellpause ausgewichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, die diese Überlegung stützen?
 
Ich habe dieselbe Beobachtung gemacht. Ich vermute eher, dass die im Header mitgesendete IP-Adresse denen wohl zu gefährlich ist. Schließlich sind cold calls verboten. Im Festnetz werden aber keine Absenderinfos übertragen...
Also ich vermute, VOIP schützt vor Werbeanrufen :D
Gruß
Michael
 
Hi,

gehen wir mal davon aus, dass VoIP vor Werbeanrufen schützt. Würde das auch für Festnetznummern, die man zu einem VoIP-Provider portiert hat, gelten?
 
Meine Überlegung: Könnte es an der ca. 5 Sekunden langen Pause liegen (zwischen Wahlende und 1. Freizeichen), mit der eingehende Anrufe durchgestellt werden?

Eher nicht. Das liegt entweder an deiner VOIP Hardware oder an deinem Anbieter. Das habe ich öfter mal, wenn ich einen Kabel Deutschland Kunden anrufe, dass es nach dem Wählen (auch mit #-Taste) länger dauert, bis es das erste Mal klingelt..
Habe selbst ein paar VOIP Nummern, wo ich mit einer gewissen Regelmässigkeit Werbeanrufe bekomme. Meistens beginnen diese mit "Sie sind auf jeden Fall ein Gewinner ...". Sehr nervig das Ganze. Die Nummern sind aber auch in Telefonbüchern und elektronischen Medien eingetragen.

Übrigens, was ich eben gerade feststelle: Gegen Haarausfall schützt VOIP auch nicht. ;)
 
Eher nicht. Das liegt entweder an deiner VOIP Hardware oder an deinem Anbieter.
Um die Ursache für die Pause geht es mir nicht (es liegt weder am Anbieter noch an der Hardware, sondern ist bei VoIP systemimmanent), sondern ob die Pause möglicherweise die Validierung von Rufnummern für Werbeanrufe verhindern kann.

Die Nummern sind aber auch in Telefonbüchern und elektronischen Medien eingetragen.
Dann sind deine Werbeanrufe kaum verwunderlich, da du deine Nummer damit selbst validiert hast.
 
Um die Ursache für die Pause geht es mir nicht (es liegt weder am Anbieter noch an der Hardware, sondern ist bei VoIP systemimmanent),
Sie ist nicht systemimmanent und nicht immer vorhanden.
 
Ich habe dieselbe Beobachtung gemacht. Ich vermute eher, dass die im Header mitgesendete IP-Adresse denen wohl zu gefährlich ist. Schließlich sind cold calls verboten.

Also ich vermute, VOIP schützt vor Werbeanrufen :D

-was willste mit der IP-Addresse vom VoIP-provider den die benutzen oder wohl eher von deinem eigenen? das hilft dir auch nicht mehr als dass du weisst dass die anrufer von der telekom-vermittlung kommen wenn du telekom-festnetz hast. verboten? link zu den bussgeldvorschriften? und wenn dann zahlen die das aus der portokasse oder gründen einfach ne neue firma wenn die netzagentur sie stilllegt.

-reiner technischer rückstand bei denen oder unwirtschaftlich weil VoIP noch nicht verbreitet genug, SPIT kommt schon noch...
 
Auf allen nicht in irgendwelchen Medien eingetragenen VOIP-Nummern habe ich noch nie Werbeanrufe erhalten, auch die Festnetznummer steht nirgendwo eingetragen, auch da habe ich Ruhe. Bei meiner Mutter, die sich ins Telefonbuch hat eintragen lassen, klingelst ständig....
 
Seitdem ich alle per Spam-Anruf beworbenen Rufnummern umgehend der BNetzA melde, hat das Spamvolumen auf der (im Telefonbuch eingetragenen) Festnetznummer bei mir auf nahezu 0 abgenommen, bei den VoIP-Nummern ist es noch auf 0.

Gegenwehr schützt also auch sehr gut. :)


Gruß,
Wichard
 
Zuletzt bearbeitet:

Telefon-Spam (Festnetz)

ähm... VoIP anschluss = Festnetz? sonst SPIT nicht erfasst nur SPPSTN.

Ich erkläre, dass ich kein Einverständnis gegeben habe, auf einem der oben genannten Wege Werbung
zu erhalten.

bist du Dir da sicher ;)

sonst geht das tolle "verbot" vielleicht teuer nach hinten los:
Jedoch sind auch Privatpersonen nicht schutzlos gestellt. Sie können nach
§ 1004 BGB Unterlassung und nach § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht Schadenersatz verlangen.

ist dein vorgehen unbegründet, zahlst du.

und wie gesagt, portokasse:
http://www.bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__149.html
[...]und in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich vermute, VOIP schützt vor Werbeanrufen
VoIP alleine nicht. Meine VoIP-Nummer steht im Telefonbuch, täglich 1 bis 2 Werbeanrufe - vermutlich.
Für alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer habe ich eine Rufumleitung auf den Anrufbeantworter eingerichtet. Die Werbefuzzis lieben unterdrückte Rufnummern und hassen Anrufbeantworter.
 
Hi,

hab mir eben gerade die Webseite der BNA durchgelesen (Link von wichard) und musste schrecklich lachen.

Rufnummern-Spam ist nicht nur auf das Medium E-Mail beschränkt.

:lach: :lach: :lach:
 
ähm... VoIP anschluss = Festnetz? sonst SPIT nicht erfasst nur SPPSTN.
Hier scheint die BNetzA VoIP noch nicht für sich entdeckt zu haben. Macht aber nichts, denn im Gesetz ist nur von Telefonanrufen die Rede; der genaue Weg ist nicht "vorgegeben".

bist du Dir da sicher ;)
Würde sich die anrufende Firma mir gegenüber zu erkennen geben, könnte ich diese Frage beantworten. In der Regel vermeiden sie jedoch, anderes als ihre 0900-Nummer von sich preiszugeben. Daher kann ich einzig davon ausgehen, dass kein Einverständnis vorliegt. Bei den üblichen Lotterien bin ich mir sicher, ja. Zumindest, dass ich ein mögliches Einverständnis wirksam widerrufen habe.


Gruß,
Wichard

P.S.: @fb1112: Das stimmt schon so, wie es da steht. Es geht hier um das (unzulässige) Bewerben von 0900-Rufnummern, was natürlich per Mail, aber eben auch per Anrufmaschine, Fax etc. erfolgen kann.

P.S. 2: Ich habe die ermittelten Firmen noch nie auf Unterlassung, Schadenersatz oder sonstiges verklagt. Viel zu aufwändig. Aber Abschaltung und Verbot des Inkasso dieser 0900-Nummer, rückwirkend ab Meldung des ersten Verstosses an die BNetzA, reicht mir schon aus, um ggfs. "darauf hereingefallene" auch zu schützen. Was auf diesem Wege auf mich zurückfallen sollte, ist mir unklar.
 
P.S. 2: Ich habe die ermittelten Firmen noch nie auf Unterlassung, Schadenersatz oder sonstiges verklagt. Viel zu aufwändig. Aber Abschaltung und Verbot des Inkasso dieser 0900-Nummer, rückwirkend ab Meldung des ersten Verstosses an die BNetzA, reicht mir schon aus, um ggfs. "darauf hereingefallene" auch zu schützen. Was auf diesem Wege auf mich zurückfallen sollte, ist mir unklar.

sorry war zu faul heut mittag die nadel aus dem heuhaufen BGB zu suchen.
 
Ja, sosind sie, die Möchtegernjuristen... Zitieren alle möglichen Paragraphen, die gerade (mehr oder) weniger passen, aber lesen nicht den ersten Satz des verlinkten Formulars:
Diese Angaben dienen der Einleitung von Ermittlungen, die ggf. zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach § 67 Abs. 1 TKG führen
und den darin genannten Paragraphen. Warum muss das bei euch immer so kompliziert sein un alles mit dem BGB erschlagen werden...
 
weil das BGB die haftung für vermögensschäden, die du anderen (wenn zu unrecht) durch so ne anzeige zufügst, regelt und nicht das TKG. und die zitate stammen ned von mir sondern von der netzagentur.

habt ihr wirklich kopien zuhause von allem und jedem kleingedruckten und von preisausschreiben an denen ihr vor jahren mal auf der strasse teilgenommen habt?

ach und ausserdem gibts noch die robinsonlisten vom direktmarketingverband, auch für werbeanrufe.
tragt euch da mal ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
habt ihr wirklich kopien zuhause von allem und jedem kleingedruckten und von preisausschreiben an denen ihr vor jahren mal auf der strasse teilgenommen habt?
Nochmals: Selbst diese Kopien würden mir nichts bringen, da sich die anrufende Firma nicht zu erkennen gibt. Daher kann ich dem Anrufer nicht nachweisen, dass er kein Einverständnis von mir hat. Wie sieht denn die Beweislast überhaupt aus? Habe ich diese? Gegen Unbekannt? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder gilt zunächst die UnschuldsEinverständnisvermutung, dass also heutzutage jeder schon irgendwo gegenüber allen möglichen Firmen der werblichen Verwertung der Daten zugestimmt hat und somit die anonymen Werbeanrufe schon korrekt sein werden? Glaube ich ebenso wenig.


Gruß,
Wichard
 
na, die beweislast haben natürlich die spammer.
 
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