Ruecklastschrift-Gebühren

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Eliano

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Hallo,

bei der letzten Abbuchung von 1&1 war anscheinend mein Konto nicht ausreichend gedeckt, daraufhin hat mir 1&1 die Rechnung zzgl. eine Bearbeitungsgebühren von 12 EURO zugeschickt .
Ist die Höhe der Bearbeitungsgebühr rechtens?

Eliano
 
Hallo,

Ich weiß nicht, ob es da eine Gebührentabelle gibt, allerdings werden und von unserer Bank bei geplatzten Abbuchungen von Kundenkonten auch immer einige Euros in Rechnung gestellt. Ggf. sind da dann von 1&1 noch ein paar ¤ für Verwaltungs- Arbeitsaufwand enthalten.
Persönlich: Zahlen und gut ist.
 
Ist es mir auch schon klar, dass es dadurch Bearbeitungsgebühren entstanden sind, aber ich halte 12 Euro für enorm viel und überzogen.
Kann ich keinen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen?
Sie haben mir übrigens 2 Wochen Zeit gegeben, um die Rechnung zu begleichen.
 
Du kannst es versuchen, aber Deine Chancen werden gegen 0,00 tendieren. Schließlich ist Dir bekannt, das 1&1 abbucht, also musst Du dafür sorgen, dass Dein Konto gedeckt ist. Sorry...
 
Siehe AGB.

3.9.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Fakt ist aber das es Deine Schuld war und 2 Wochen für die Begleichung der Rechnung ist vollkommen angemessen.
 
Das ist keineswegs eine unübliche Höhe und vergleichsweise sogar noch günstig. Die meisten Firmen/Banken berechnen sogar 15 Euro für eine Rücklastschrift.
BTW, ich bin aber eigentlich der Meinung das so eine Frage nichts in einem Technikforum verloren hat, da dies allgemeines "Lebensumfeld" ist.
 
ok, wie es schaut habe ich dann keine Chance die Gebühr zu bemängeln.
 
Du hast die AGBs und Preisliste abgenickt und somit auch diese Gebühr. Ich habe vor 3 Jahren bei Arcor auch 12,50 ¤ bezahlt. Die Bank berechnet ja der Firma schon bis zu 10 Euro für eine geplatzte Lastschrift.
 
Einzige Möglichkeit könnte sein, sehr freundlich bei Herrn Davis anzuklopfen und kulanterweise um einen Erlass der Gebühr zu bitten.
 
Wo die Kulanz Grenzen hat, entscheidet 1&1 dann ja ...
 
Wobei ich mir bei 12 Euro ehrlich gesagt lächerlich vorkommen würde zumal es die eigene Schusseligkeit war. Außerdem warum soll 1und1 die Kosten schlucken. Diese werden eigentlich von der Bank erhoben und nur weiter verrechnet mit einem geringen Aufschlag denn nicht 1und1 bucht was zurück, sondern die Bank.
 
Kurzum: 12,-¤ + den Rechnungsbetrag überweisen, dann dafür sorgen, dass zukünftig Deckung auf dem Konto ist. Damit vermeidet man Ärger :)
 
mein Konto nicht ausreichend gedeckt,

Ist die Höhe der Bearbeitungsgebühr rechtens?

Es gibt ein BGH-Urteil dass Gebühren für Rücklastschriften verbietet, allerdings wurde es gegen die Bankenbranche gesprochen.

Ich hab damit schon erfolgreich gegen Nichtbanken abgewehrt allerdings mit Rücklastschriftgrund Widerruf, nicht Deckung.
Ich weiss nicht ob der Grund aus Bankgeheimnisgründen noch übermittelt wird.
 
Für ePlus gilt:

Steht bei der RLS kein Grund: Grundsätzlich keine Deckung
Ansonsten steht dort Widerspruch.
 
Wie auch immer, da es sich um ein Grundsatzurteil handeln dürfte dürfte es auch Nichtbanken erfassen.
Wo sind denn unsere Forumsjuristen?
 
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