Richtfunkverbindung zwischen 2 Dachwohnungen

Grompel

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Hallo zusammen,

ich plane momentan folgendes Projekt: 2 Dachwohnungen sollen Netzwerktechnisch miteinander verbunden werden. Die Entfernung beträgt per Luftlinie ca 100 Meter.
Von der Wohnung vom "Host" aus besteht eine direkte Sicht auf die "Client" Wohnung, da die Antenne hinter ein normales Fenster gestellt werden kann (Gaube). Bei der "Client" Wohnung wird die Antenne am Dach befestigt werden müssen, da auf der Dachseite welche Sicht zur "Host" Wohnung hat sich nur Schrägfenster befinden, eine direkte Sicht von hinter dem Fenster aus ist also nicht möglich. Ich hoffe mit dem ganzen eine Geschwindigkeit von >150 Mbits zu erreichen, die Latenz sollte sich auch nicht um mehr als 10 ms erhöhen.
Technisches (Netzwerk) und Handwerkliches Know-How ist durchaus vorhanden, nur diese Funk/Router Geschichten sind für mich absolutes Neuland in das ich mich erstmal einarbeiten muss, ich bitte um Nachsicht.
Als Geräte habe ich von Ubiquiti die nano- oder powerbeams im Blick, welche auch preislich (150-300 Euro für das ganze Setup) passend wären.
Ich fände es wirklich klasse wenn ich mal eure Gedanken dazu hören könnte, würde mir wirklich helfen :) Falls noch Fragen bestehen beantworte ich diese gerne.
mfg
 
Moins


Gerne :D

Grundsätzlich: Richtfunk soll gerichtet sein, idealerweise mit zwei Parabolantennen...

Internet <-Router WLAN oder zusätzliches Gerät-> (--------Richtstrecke---------) <-Empfänger-Hardware-> LAN-Kabel <-zusätzlicher AP-> Klienten

Wie du siehst, greifen die Klienten nicht den Richtfunk direkt ab.
Hinter der Richtfunkstrecke verteilt ein zusätzlicher WLAN-Accesspoint an die Klienten.
...wenns WLAN sein soll, ansonsten über Switch und LAN-Kabel.
Wenn am Routerstandort auch WLAN benötigt wird, dann da auch zusätzlichen AP installieren.

Schau dir auch mal die Freifunkseite hier an: "https://wiki.freifunk.net/WLAN-Antennen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahh okay, verstehe.
Gibt es irgendwelche Geräte/Produkte welche du mir konkret empfehlen könntest?
 
Da findest du schon was vernünftiges von Ubiquiti.
 
Genau, die Linuxer hier in Berlin stehen total auf WLAN von dieser Marke.
:rolleyes:
 
Okay, glaubt ihr mit nem Budget von 200 Euro bekomm ich was ordentliches?
 
Da können wir hier weder eine konkrete Empfehlung für Händler noch für die Gerätschaft abliefern.
Mach dir anhand des Angebotes und deiner örtlichen Gegebenheiten eine konzeptionelle Zusammenstellung.
Dann suchst du dir einen Händler, und feilschst ein bischen mit ihm.
 
Alles klar, werde dann mal 2 Fachhändler anschreiben und das ganze schildern.
Weitere Frage, wie gut gehen solche Geschichten eigentlich durch Fenster und Wände durch? Meine Situation lässt es leider nur bedingt zu, Antennen außen zu montieren. Die 2 "Antennen" würden sich also leicht indirekt "sehen".
 
Und nicht vergessen:

Eine die Grundstücksgrenzen überschreitende WLAN-Verbindung muss bei der BNetzA gemeldet werden.
Sie muss das zwar nicht genehmigen, anmeldet muss es aber trotzdem werden.

Damit die Bürokratie befriedigt wird.
 
Ist alles innerhalb einer privaten Wohnanlage, sollte also kein Problem darstellen meines wissens.
 
Eine die Grundstücksgrenzen überschreitende WLAN-Verbindung muss bei der BNetzA gemeldet werden.
Sie muss das zwar nicht genehmigen, anmeldet muss es aber trotzdem werden.

Hast du dazu mal ein Link/eine Quelleangabe?
 
Es hat ja auch niemand behauptet, dass man es nicht darf, sondern nur, dass man es anmelden müsste.

Und das war tatsächlich mal so, ist also keine Legende:

http://www.dasgate.de/rechtliches/wlan-recht.html
"Eine Anmeldung bei der RegTp ist jedoch auch erforderlich, wenn die Funkzelle über die Grundstücksgrenze hinaus reicht. Im Fall einer Siedlung mit mehreren Häusern die auf einem Grundstück den DSL-Zugang mit zugehörigem Access-Point installiert haben, um nun die Nachbarn mit einem Internet-Zugang zu versorgen. Hier würde der Radius der Funkzelle über öffentliches Gebiet oder die eigentliche Grundstücksgrenze hinweg reichen. Also wäre dieser Fall anmeldepflichtig."

http://www.brennpunkt-srl.de/vorschr.html
"Die Meldepflicht für grundstückübergreifenden WLAN-Betrieb (Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 der RegTP) wurde am 17.12.2003 aufgehoben. Damit ist die Standortmeldung nicht mehr notwendig."
 
Die Informationen sind scheinbar länger nicht mehr überarbeitet worden... (RegTP gibt es nicht mehr)
 
Genau das wollte ich damit doch sagen. Die Verfügung wurde abgeschafft (2003), ich habe lediglich noch nach einer Quelle gesucht, dass es einmal so war.

Und 1999 war es noch die RegTP, deswegen heißt es völlig korrekt im Text "Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 der RegTP".
 
Ein gutes pdf mit Hintergrundinfos findet man, wenn man bei Google nach "How To Aufbau einer Wireless Richtfunkstrecke mit Hilfe DD-WRT" sucht - gleich der erste Treffer.

Die Hardware ist heute natürlich nicht mehr aktuell, aber das Grundprinzip sollte immer noch gelten.

Viele Grüße,
Artur
 

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