R-Talk & Co. ?

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aerox-r

Guest
Bevor ich nun die GMX-'Hot'line aus dem Schlaf klingel, frage ich zuerst mal hier nach Erfahrungen:

Nachdem ich bereits den gesamten Nummernkreis 01 (Handy und Sonderrufnummern) in der FBF gesperrt habe, versucht mich mein 15 jähriger Ableger permanent auszutricksen. Neuerdings versuchen seine Kumpels per R-Gespräch ihre Telefonkosten bei mir aufzubuchen.

Frage: Hat GMX (1&1, Telefonica) Verträge mit den R-Call-Anbietern? Auf den enstsprechenden Webseiten habe ich nichts dazu gefunden. Gibt es Erkenntnisse?
 
R-Talk hierzu:
Wie können wir / ich als Hotelbetreiber / Krankenhaus / Firma ungewollte R-Gespräche vermeiden bzw. sperren?

Es gibt zwei Möglichkeiten, ungewollte R-Gespräche zu vermeiden.

1. Sie können kostenlos bestimmte Zielrufnummern für unseren Dienst sperren lassen.

2. Für Fälle, in denen die Zuordnung eines R-Gesprächs zu einem Endgerät innerhalb einer TK-Anlage Probleme bereitet, bieten wir die Mitteilung der angewählten Rufnummer an, so dass eine Weiterberechnung ermöglicht wird.

Unser Support steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Um Ihren Anschluss für den Dienst R-Talk sperren zu können, benötigen wir eine schriftliche (per Fax oder Post) Anfrage Ihrerseits. In dieser müssen alle Rufnummern, für die der Dienst R-Talk gesperrt werden
soll, einzeln angeführt sein.

Darüber hinaus benötigen wir zu den entsprechenden Rufnummern eine
Bestätigung der Deutschen Telekom AG, aus welcher hervorgeht, dass Sie Anschlussinhaber zu den angeführten Rufnummern sind (alternativ
Rechnungskopien der Deutschen Telekom AG, aus denen die entsprechenden Rufnummern hervorgehen). Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, wird die Sperrung umgehend durchgeführt.
Quelle: www.r-talk.de

Rechnungskopie von GMX sollte auch gehen - ist ja nicht jeder bei der T-Com :)
 
Nur.., gibt es Vertraäge mit GMX? Wenn ja, müsste ich dort die Anrufe von R-Call's generell verbieten lassen. Ich kann ja schlecht alle R-Callanbieter erraten und speziell jeden Einzelnen sperren lassen.
 
Wie wäre es, wenn du/deine Frau/dein Sohnemann die Gespräche einfach nicht annehmt?
Ich meine den Sohnemann kann man mit entsprechenden Sanktionen (verechnung mit dem Taschengeld am Monatsende) dazu bewegen und deine Frau wirst du vermutlich so überzeugen können ;-)
GMX wird dir gegenüber genauso argumentieren.

Ansonsten bleibt dir wohl nur die Möglichkeit deine Nummern bei allen R-Anbietern sperren zu lassen.
 
Wenn ich Sohnemann den Gegenwert eines Mittelklasseautos vom Taschengeld abziehen muss, bekomme ich sicher Stress mit dem Jugendamt *g*

Bleibt mir wohl nur die Hoffnung, dass GMX auch bald per Webinterface die Option bietet, bestimmte eingehende Rufnummern abzuweisen.
 
R-Gespräche basieren doch darauf, dass einem selber das Gespräch in Rechnung gestellt wird. Nun mal ich mir mal folgendes Szenario:
AUf GMX-FN-Rufnummer x kommt ein Gespräch an, man nimmt auf, laberlaberlaber, drücken sie xy. Man drückt xy. Aber wie soll jetzt GMX das abrechnen? Die kriegen doch gar keine Sonderrufnummern hin, warum sollte dann ausgerechnet dieses R-Gespräch in Rechnung gestellt werden? Oder müssen die dem Anbieter das zahlen? Ich mein, wenn GMX sowas berechnet, dann könnten die auch alle Sonderrufnummern freigeben (die sind sogar einfacher abzurechnen als R-Gespräche, da man nicht sonen Kram eingeht mit Angerufenwerden und dann bezahlen etc.).

@aerox-r: Ich würde einfach an die Vernunft meines Kindes appellieren, denn so dumm, als sich damit Geld aus der Tasche ziehn zu lassen, kann doch wirklich keiner sein ;-) (jedenfalls kann ich mir wahrlich keinen vorstellen).

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Gross_Gerau_20041109.html schrieb:
Wenn der Angerufene einen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) unterhält, stellt das System der Klägerin daraufhin eine Verbindung zu diesem her und er wird sodann über darüber informiert, dass ein R-Gespräch für ihn vorliegt.

Hab ich eben mal so gefunden, und GMX ist nicht DTAG!

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Gross_Gerau_20041109.html schrieb:
Denn indem der Beklagte seiner Tochter die grundsätzliche und die insofern auch völlig unreglementierte Möglichkeit eingeräumt hat, den Telefonanschluss in der erfolgten Weise zu nutzen, hat er derselben eine Stellung eingeräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht verbunden ist (vgl. Palandt, BGB, § 172, Rn.21) und damit den Rechtsschein der Vertretung in einer von ihm zu vertretenden Weise, und zwar zumindest fahrlässig gesetzt, während für die Klägerin das Fehlen einer Vollmacht, so man angesichts der offenbar eigens für die Tochter erfolgten Einrichtung eines Anschlusses mit eigener Telefonnummer und des Fehlens jeglicher Reglementierung von einem Fehlen überhaupt ausgehen will, nicht, und schon gar nicht unschwer zu erkennbar war, weil sich die Annahme der R-Gespräche ausnahmslos in dem für die Klägerin nicht zugänglichen Bereich der Sphäre des Beklagten abgespielt hat.

Das ist auch noch interessant: http://www.r-gespraecheundrecht.de/r_gespraeche_gesetzesreform.html
 
Hola..tibele, erstmal einen ganz höflichen Knicks für Deine tolle Recherche. Kinder in der Pupertät nicken gerne bei verbaler Aufklärung, bevor ihnen die Konsequenzen egal werden, weil der Augenblick zu verlockend ist. Nun werde ich GMX über die Umstände detailiert und präventiv in Kenntniss setzen können und eine explizide Antwort erwarten. Augenscheinlich ist so ein Problem noch nicht pupblik geworden und die Hinweise auf Änderungen (bzw Ergänzungen) in § 66 i TKG-E vermeiden u.U. nicht nur für mich Überraschungen mit ruinösen Auswirkungen.

Wichtig dabei ist zu verstehen: Selbst wenn der Telefonanschluss (in dem Fall GMX) von den Eltern, oder einem Elternteil für das Kind herstellt worden ist und das Kind diesen Anschluss verwendet, selbst wenn es im Umfeld der Eltern stattfindet, ein - vom Dienstleister zu prüfendes - Rechtsgeschäft durch die Einwilligung in ein R-Gespräch hergestellt werden soll. Dieses Rechtsgeschäft wird in jedem Falle mit dem geschlossen, welcher dieses R-Gespräch annimmt, welcher nicht unbedingst der Anschlussinhaber sein muss. Somit greift an dieser Stelle die Regelung über die Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen. (Verweigern die Eltern ihre Zustimmung bei Geschäften, dann kommt der Vertrag nicht zustande. Der Händler hat das Nachsehen und der Vertrag muss gegebenenfalls rückabgewickelt werden. Haben Mutter oder Vater aber zugestimmt, dann haften sie für die Schulden ihrer Kinder nicht.)
 
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