[Frage] Portierung der Rufnummer zu 1&1 bei Kündigung durch Tod des Inhabers Telekom

infraphil909

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Hallo,

wir haben folgendes Problem: Anschlussinhaber A hat einen Vertrag bei der Telekom und ist jetzt verstorben :(. In der FAQ der Telekom steht das gegen Vorlage einer Sterbeurkunde der Vertrag gekündigt werden kann, ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen. Nun soll aber die Rufnummer für den Nachmieter, nennen wir ihn B, zur Verfügung stehen. B möchte diese Rufnummer bei 1&1 weiter nutzen. Erster Gedanke war den Anschluss bei der Telekom einfach zu übernehmen, aber ist dann der Wechsel bzw. die Portierung der Rufnummer zu 1&1 sofort möglich? Wahrscheinlich läuft doch dann wieder eine Mindestvertragslaufzeit. Oder ist es besser die Telekom vom Tod des Anschlussinhabers gar nicht zu informieren und einfach bei 1&1 einen Portierungsauftrag zu starten? Auf Nachfrage kann man dann die Sterbeurkunde immer noch nachreichen. Wie geht man vor?

Gruß
Dirk
 
Und wie soll der Verstorbene den Portierungsauftrag unterschreiben?
 
Gute Frage :confused: Daran habe ich nicht gedacht. Also bleibt nur den Anschluss bei der Telekom so zu übernehmen und dann zu hoffen das man nicht zwei Jahre dran gebunden ist?
 
Bei den einfachen T-Tarifen (Start, Basic) gibts 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, wahrscheinlich wird bei der Übernahme auch noch die Anschlussgebühr von 70 Euro fällig.
 
Lass dir den Vertrag einfach überschreiben , dann hast du auch keine Mindestvertragslaufzeit etc und kannst danach immer noch zu 1&1 Wechseln
 
@Green7: wenn das wirklich so ist mit der Mindestvertragslaufzeit, dann wäre alles gut. Aber genau das ist ja die Frage. Nicht das man da einen Telekom Vertrag an der Backe hat, aus dem man erst mal nicht mehr rauskommt. Der jetzige Tarif ist einer ohne Internet bzw. DSL, brauchte meine Oma nicht. Welcher Tarif das genau ist weiß ich noch nicht. Da macht ein Wechsel zu 1&1 auf ein kleines Komplett-Paket dann schon Sinn, spart locker 120,- Euro / Jahr.
 
Einfach mal beide Provider Anrufen und anliegen schildern. Den die haben den besseren Überblick, was beim jeweiligen Anbieter geht und was nicht.
 
Eine Rufnummernportierung im Festnetz ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Name des Anschlussinhabers beim abgebenden Netzbetreiber und beim aufnehmenden Netzbetreiber genau übereinstimmt: Rufnummernmitnahme im Festnetz
 
Welcher Tarif das genau ist weiß ich noch nicht.
einfach herauszufinden:
a.) aktuelle Rechnung
b.) anrufen: 08003301000 - sich informieren bzgl. einem evtl. Tarifwechsel
c.) online über Kundencenter Page

die andere Frage ist doch, willst du wirklich die Rufnummer haben? sollen evtl. Freundinnen/Bekannte usw. dich noch in Jahren anrufen und du musst dann mitteilen, dass "Oma" verstorben ist. :confused:
 
Und wie soll der Verstorbene den Portierungsauftrag unterschreiben?
Da die Telekom den Vertrag nicht nach dem Tode des Anschlußinhabers kündigt, geht der Vertrag (IMHO) ohnehin vom Erblasser auf den Erben über. Mit dem entsprechenden Dokument (Sterbeurkunde) kann der Erbe bei der Telekom eine sogenannte "Übernahme der Rechte und Pflichten" (ÜruP im Telekomdeutsch) veranlassen, die sofort wirksam ist. Der Vertrag ändert sich dadurch nicht. Es werden alle Vertragsbedingungen übernommen. Also auch die MVLZ. Damit ist der Erbe auch Inhaber der Rufnummer und kann die Portierung veranlassen.

Ergo; der Erbe unterschreibt.
 
Danke für die vielen Infos, insbesondere für den Link zur Bundesnetzagentur. Also ist der Weg den Anschluss bei der Telekom zu übernehmen und danach über 1&1 die Portierung zu beauftragen und damit gleichzeitig bei der Telekom zu kündigen. Vielleicht ist der Vertrag ja ein Call-Plus, dann ginge das auch schnell über die Bühne. Welcher Tarif es ist, werden wir schnell herausfinden.
 
Es gibt auch ältere Tarife mit 6 Werktagen Kündigungsfrist. Der Vorläufer von Call Plus Standard hieß T-Net Call Plus und konnte ebenfalls mit 6 Werktagen Frist gekündigt werden. Vor der Einführung von T-Net Call Plus hießen einfache Analoganschlüsse einfach nur "T-Net", aber auch da lag die Kündigungsfrist bei nur 6 Werktagen. Problematisch wird es nur, wenn es Call Start oder Call Basic oder ein anderer Tarif mit Freiminuten ist. Diese Tarife haben tatsächlich eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass manche älteren Leute einen solchen Tarif haben, ohne es zu wissen. Die Telekom hat nämlich gerne mal ungefragt den Standardtarif in einen höherwertigen Tarif umgewandelt, wenn der Kunde sich aus welchem Grund auch immer an die Hotline oder einen T-Punkt-Berater gewandt hat. So wurde beispielsweise Verwandten von mir mal ein Freiminuten-Tarif aufs Auge gedrückt, obwohl sie eigentlich nur ein Schnurlostelefon kaufen wollten. Dass das kein Ausnahmefall war, kann man den einschlägigen Medien entnehmen.

Es sagt auch schon einiges über die Vermarktungspraktiken der Telekom aus, wenn man nur die Tarife mit 12 Monaten Mindestlaufzeit offensiv bewirbt und den einzigen Tarif mit kürzerer Mindestlaufzeit schön säuberlich versteckt.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab den Vertrag meiner Frau damals auf mich überschreiben lassen (weil in ihrer Alten Wohnung lief Alice noch auf sie , wir sind dann zur Telekom gewechselt im neuen haus und haben das dann auf mich überschreiben lassen) Das hat nix an den laufzeiten geändert weil du kannst ja auch bestehende Mobilfunkverträge ohne Laufzeit änderung auf jemanden umschreiben lassen.

Sollte sich als Hinterbliebener bei einem Toten auch nicht unbedingt ändern , weil die T-kom ist ja froh den Vertrag zu halten sonst könnte der Hinterbliebene den ja sofort Kündigen. Thema Sonderkündigung im Todesfall
 
@infraphil909, ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation. Die Telekom verwendet dafür das Formular "Änderung in der Person". Der Anschluss wird z.B. auf den Erben oder eine andere natürliche Person übertragen- und nach der oben genannten mindestvertragslaufzeit von x-Werktagen problemlos portiert werden. Der Erbe muss dazu lediglich das richtige Formular ausfüllen und eine Sterbeurkunde vorlegen. Der nächstbeste Telekomshop kann euch dabei helfen. Viel Erfolg.
 
Der Tarif ist Call-Basic-Standard. Kündigungsfrist 1 Monat :cool: Wir werden demnächst mal einen Telekomshop aufsuchen und den Vertrag überschreiben lassen. Ich werde natürlich darauf achten, dass der Tarif so erhalten bleibt. Die Mindestvertragslaufzeit ist schon lange abgelaufen, der Anschluss besteht so schon seit vielen Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Call Basic Standard steht unter Vertragsbedingungen: 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt
1 Monat Kündigungsfrist
 
..mal einen Telekomshop aufsuche..
Nein, bitte nicht! Bitte wende Dich unbedingt an das Kompetenzcenter (über 08003301000 durchstellen lassen). Die Mitarbeiter der T-Shops sind zwar sehr enagagiert und durchaus kompetent, jedoch fehlen ihnen die nötigen Berechtigungen um einen "ÜruP" auszuführen. Das geht ausschliesslich im KC (Kompetenzcenter). Ansonsten PM an mich.
 
Eine Rufnummernportierung im Festnetz ist grundsätzlich nur möglich,
wenn der Name des Anschlussinhabers beim abgebenden Netzbetreiber und beim aufnehmenden Netzbetreiber genau
übereinstimmt: Rufnummernmitnahme im Festnetz

Update:

Ich habe die Rufnummern meiner Frau bei einem Netzbetreiber zu meinem Netzbetreiber portieren lassen.

Es hat funktioniert.

Portierungsauftrag mit den Daten meiner Frau und von ihr unterschrieben.
Auf dem Portierungsauftrag steht nicht, wohin die Rufnummer portiert werden sollen. Nur Netzbetreiber.
So daß der abgebende Netzbetreiber keine Möglichkeit hat zu kontrollieren, ob der alte und der neue Anschlußinhaber gleich sind.

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