Pocket Web von 1&1

dorfix

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ich suche dringend jemanden der vor kurzem ein Pocket Web Vertrag bei 1und1 gemacht hat.

Habe großes Problem wegen Rückgaberecht innerhalb von 14 Tage. Habe mein Pocket Web nach 10 Tage zurück gesendet. Habe auch Schreiben beigeligt in dem stand , das ich mit dem Teil nicht zufrieden bin und mein Vertrag wiederrufe.

Als ich nach 2 Wochen aus dem Urlaub kamm mußte ich feststellen das die mir das Teil wieder zugeschickt haben. Begründung von denen, die haben nicht gewusst warum ich das Ding an die zurück geschickt habe.

Angeblich haben die versucht mich telefonisch zu erreichen, obwohl die nicht mals meine Nummer haben.

Jetzt kommt meine Frage an den jenigen der vor Kurzem ein Vertrag abgeschlossen hat. In unterlagen stand ergend was von 14-Tage Rückgaberecht.
STEHT DA WAS VON MAN MUß EIN GRUND EINGEBEN ODER NICHT?

Kann mir jemand helfen?
 
also widerrufsrecht bleibt widerrufsrecht....

jederzeit innerhalb der Frist und ohne die Notwendigkeit von Gründen...

/// /////////////////////////////////////////// //////
Ausübung des Widerrufsrechts
Der Widerruf bedarf gem. § 355 BGB keiner Begründung
/// /////////////////////////////////////////// //////

siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
 
Hast du die Vertragsdaten alle angegeben? Ich habe alle mir zugesandten Unterlagen zurückgeschickt mit dem PocketWeb.
Lief alles problemlos.
Ps. Das war allerdings das 4Wochen kostenlos testen Angebot!
Alex
 
Ich wollte es auch 14 Tage testen und habe es auch getestet.
BÖSES ERWACHEN
Nach 10 Tagen habe ich es zurück geschickt, und sie schickten es wieder züruck.
Begründung:Man darf das Pocketweb zwar 14 Tage daheim haben, aber Internet nur 2 Minuten lang testen.

Krass oder?
 
wo sollte das denn stehen mit den 2min?
Die 4 Wochen Aktion war allerdings eine extra Aktion, unabhängig vom 14 tägigen Rückgaberecht.
Alex
 
Selbst die 2 Minuten sind noch kulant. Bei Dienstleistungen erlischt zumindest das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht, sobald der Dienstleister auf Veranlassung des "Verbrauchers" mit Ausführung der Dienstleistung begonnen hat (§312d Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das dürfte bei einer Einwahl in's Internet über das Gerät wohl der Fall sein.
 
Korrekt, darum wunderte ich mich wegen der 2min. Wird der Vertrag in Betrieb gesetzt (kunde wählt sich ein) erlischt das Widerrufsrecht.
Somit ist die Rücksendung rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders bei der Aktion 4Wochen kostenlos testen, da verzichtet der Anbieter auf diese Klausel.
Wie wichtig es doch ist das Kleingedruckte zu lesen!
Alex
 
Auch ein Neuer !

Habe das Pocket seit 6 Tagen und bin in der Überlegung es zurückzugeben.
Bei mir steht wörtlich:

" 14 Tage lang unverbindlich testen.
In den nächsten 14 Tagen können Sie Pocket Web testen. Sollte Ihnen Pocket Web nicht zusagen, senden Sie die erhaltenen Waren und Dokumente an 1&1 (Anschrift usw.) zurück.
In diesem Fall kommt kein Laufzeitvertrag über 24 Monate zustande und Sie zahlen nichts dafür.

Surfen im Internet
e-Mail und/oder Instand Messaging(Je nach Bestellung)

Auch Features wie RSS-Feed-Abruf oder USB-Synchronisation stehen unentgeltlich zur Probe bereit.

Ausnahmen bilden SMS-Versand und Telefonie. Diese beiden Leistungen sind nicht Bestandteil der Pocket-Web-Flatrates und werden gemäß Preisliste abgerechnet.
Wenn Sie Pocket WEB über die 14 Tage hinaus weiter nutzen möchten, berechnen wir Ihnen den gebuchten Tarif."
----------------------------------------------------------------------
Soweit zum originalen Text von 1&1/GMX/WEB usw. Schreiben vom 1.8.2007.

In diesem Falle dürfte doch der Rücksendung des POCKET nach 12 oder 13 Tagen nichts im Wege stehen.

Gruß Manne
 
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