scolopender
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3949354 schrieb:Da sind min/max nicht identisch.
Post #16 übersehen.
G., -#####o:
Zuletzt bearbeitet:
3949354 schrieb:Da sind min/max nicht identisch.
was ist jetzt wichtiger?Nur ich verliere meine Nummer und meine Frau möchte es nicht, wir haben die seit Jahren
was ist jetzt wichtiger?
a.) die Qualität?
b.) der Preis?
c.) Rufnummer behalten?
alles in einem Paket geht nicht ;-)
:gruebel: Da hab ich wohl was übersehen3949354 schrieb:... oder habe ich da was nicht gesehen ...?
Vielleicht deswegen:...Da wird wohl auch ein Unterschied ... gemacht.
Ich hatte letzte Woche die Möglichkeit bei der Telekom von meine außerordentlich Kündigungsrecht Gebrauch zu machen
Wenn du DSL 6000 bestellt hast, aber nur 2000 kbit/s bekommst, ist das eine Vertragsverletzung durch 1&1. Siehe 1&1 DSL-Leistungsbeschreibung, Abs. 2.14 "Leistungsgarantie". Demnach stehen dir mindestens 50% der Maximalbandbreite zu, bei DSL 6000 also 3000 kbit/s. Dazu hat sich 1&1 verpflichtet, denn die Leistungsbeschreibung ist Vertragsbestandteil. Du kannst also Nachbesserung verlangen und, wenn die nicht erfolgt, fristlos kündigen. Von dieser Möglichkeit würde ich auch Gebrauch machen, denn Resale-DSL hält nicht nur diesen Fallstrick bereit. Neben der Benachteiligung von Resale-Kunden durch den DSL-Vorleister gibt es auch noch andere Nachteile. Wenn man Probleme vermeiden will, sollte man DSL-Anschlüsse nur direkt vom DSL-Carrier beziehen, niemals von einem Wiederverkäufer ohne eigene DSL-Infrastruktur.Vorgestern wird meine Leitung aktiviert (recht flott nur 7 Tagen Wartezeit) und da merke ich es ist nur eine 2000er.
Die Aussage stimmt so nicht. 1&1 ist verpflichtet abgehende Portierungen durchzuführen. Vor allem haben sie es auch in der Leistungsbeschreibung stehen.Nein, wenn ich diese 30 Tagesgarantie kündige verliere ich meine Nummer (laut 1&1 Support)
Bei Inanspruchnahme der 1&1 Geld-zurück-Garantie werden folgende Gebühren (gemäß aktueller Preisliste) erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt: Grundgebühren für das 1&1 DSL-Komplett-Paket, Technikergebühr, Versandkosten Hardware, Aktivierungsgebühr SIM-Karte, Hardware-Kosten und Kosten für eine Rufnummernportierung von Festnetz-Telefonrufnummern (abgehende Portierung).
Da bliebe imho nur der Weg über einen anderen Carrier, falls vor Ort vorhanden.Rufe den Support von 1&1 und die geben die Schuld der Telekom, sie hätten keinen anderen Port frei.
Die Telekom wird keinen ADSL-2000-Port auf ADSL2+ umstellen. Das tut sie nur bei einer Umstellung auf DSL 2000 RAM bzw. DSL 6000 RAM. Das wiederum bietet die Telekom aber nur eigenen Kunden an, nicht Kunden von Wiederverkäufern (ich erwähnte ja bereits, dass es bei Resale-DSL jede Menge Fallstricke gibt). Eine andere Möglichkeit, ADSL2+ zu bekommen, hat 3949354 bereits genannt, nämlich ein Wechsel des DSL-Carriers (z. B. Telekom -> Telefonica oder Vodafone). Einen solchen wird es aber höchstwahrscheinlich auch nicht geben, denn wenn diese Möglichkeit bestünde, hätte sie 1&1 bereits bei der Bereitstellung des Anschlusses genutzt und gar nicht erst auf Telekom-DSL zurückgegriffen (1&1 gibt anderen Carriern grundsätzlich den Vorzug gegenüber der Telekom, weil deren Vorleistungen fast immer billiger sind). Wird dennoch ein Telekom-Anschluss geschaltet, dann kann man davon ausgehen, dass keine Alternativen verfügbar sind. Hierbei spielt es auch keine Rolle, dass es in der Nachbarschaft Anschlüsse auf Basis von DSL eines Telekom-Konkurrenten gibt. Die Verfügbarkeit hängt von so vielen Faktoren ab, dass sich schon von einem Haus zum nächsten oder von einer Straßenseite zur anderen drastische Unterschiede bei Verfügbarkeit eines bestimmten Anbieters bzw. bei der verfügbaren Bandbreite ergeben können.Vielleicht wäre es möglich über 1und1 einen anderen Port zu beantragen, so das er auch auf ADSL2+ geschaltet wird und dadurch zu seinen 6000er Anschluß kommt.
PS: wollte die Bilder etwas kleiner machen, aber wird nicht angenommen :([/QUOTE]
Versuche es einmal mit [noparse][attach]60180[/attach] und [attach]60182[/attach][/noparse].
*lol*Unter [email protected] ist Marcel Davis persönlich zu erreichen.
Irrtum. Ein Mangel kann jederzeit reklamiert werden. Und ein DSL-Anschluss, der die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht besitzt, hat einen Mangel. Man hat Anspruch auf Behebung und, wenn die nicht erfolgt, das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Fristen gibt es da nicht, wenn man mal davon absieht, dass man dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen sollte.Die Frist kannst Du so vergessen, dann vertraglich sind es 14 Tage.
2.3
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.