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wenn ich das noch mal kurz aufgreifen darf, wäre ich sehr dankbar!
Also bei mir stellt sich auch bald die Frage FritzBox an o2 zurück schicken oder behalten!?
Ich hab noch mal in den Auftrag von damals geschaut und nur gefunden das ich einmalig 79,99€ für die Box zahlen sollte - weiter unten gab es noch mal ein Rabatt von 50€ auf diese - vermutlich weil es über Check24 abgeschlossen wurde, oder es war einfach so eine Akion, kein Dunst mehr!
Die Frage ist: ist das bei euch auch so geregelt gewesen (und ihr musstest sie denn zurück schicken/abbezahlen) oder habt ihr mtl. eine extra Abgabe dafür leisten müssen - so wie es bei den meisten Providern jetzt wohl üblich ist?!?
Wenn die Summe so im Vertrag festgehalten ist, gehe ich davon aus, dass die auch fällig wird, wenn die Box nicht zurückgeschickt wird. Bei anderen kann es anders sein, wenn sich darüber nichts im Vertrag finden lässt.
Dann könntest du die Box nach mindestens 3 Jahren Vertragsdauer behalten, ohne dafür noch etwas bezahlen zu müssen.
So habe ich das aus dem verlinkten PC-Welt Artikel heraus gelesen.
Ja das stimmt - so verstehe ich das auch (auch wenn im Fall von o2 nicht FritzBox genannt wird)
Ich wollte eigentlich nur mal nachhaken ob es auch bei anderen hier bei Vertragsabschluss als einmalige Gebühr mit aufgeführt wird/wurde - oder ob das eine Besonderheit damals von Check24 war?
Wenn ja weiß ich ja worauf ich mich einstellen kann - wenn es hoffentlich bei den rund 47€ geblieben ist nach 2 Jahren
Warte einfach ab ob du eine Rechnung erhältst oder nix passiert .... gegen eine Rechnung könntest du dann immer noch Widerspruch einlegen.
Falls eine Rechnung kommt, dann kannst du deinen Widerspruch so begründen.
Deine Argumentation gegenüber O2 ist dann, dass du du vor 2 Jahren den Betrag X für die FB 7490 bezahlt hast und du diese somit käuflich erworben hast. O2 müsste dann nachweisen das es nicht so ist ....
Warte einfach ab ob du eine Rechnung erhältst oder nix passiert .... gegen eine Rechnung könntest du dann immer noch Widerspruch einlegen.
Falls eine Rechnung kommt, dann kannst du deinen Widerspruch so begründen.
Deine Argumentation gegenüber O2 ist dann, dass du du vor 2 Jahren den Betrag X für die FB 7490 bezahlt hast und du diese somit käuflich erworben hast. O2 müsste dann nachweisen das es nicht so ist ....
Optional bereitgestellte Router: Soweit der Kunde die Bereitstellung eines
Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertrags-
verhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters.
Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu
aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender
neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den An-
bieter zurückzusenden.
da der TS eine Rechnung über den Router erhalten hat .und diese bezahlt .... ist das für mich erst mal als Kauf des Routers anzusehen ..... daran können auch AGB's nix ändern .... für was soll denn sonst die Zahlung gewesen sein ?
Daher auch mein Rat abzuwarten und im Konfliktfall zu widersprechen ....
Trotzdem ist die Zahlung für den Router ein starkes Argument dafür, dass man ihn behalten darf.
Der TS hat zudem seinen Vertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, bei dem Sonderkonditionen eingeräumt werden können, die es so nicht gibt, wenn man den Vertrag direkt bei o2 abschließt.
Ich würde auch mal abwarten, was nach der Kündigung passiert, ob sie vielleicht die Rücksendung des Routers schriftlich einfordern. Auch dann kann man Rücksprache halten und die Rechnung mit der Zahlung für den Router vorlegen.
wow hätte nicht gedacht dass Thema hier noch mal so Wellen schlägt =D
wollte wie gesagt nur wissen, ob es bei anderen vor zwei Jahren ähnlich aussah bei der Bestellung - deswegen habe ich zum Verständnis mal ein Bild mit angehangen!
Aber es scheint ja fast das dieses Vorgehen bei mir doch eher unüblich war??
edit:
dazu sei aber noch gesagt das ich die entsprechende erste Rechnung auch gar nicht mehr habe, das war nur eine Übersicht nach der Bestellung - hab mal fix geschaut den ersten Betrag den o2 damals abgebucht hat waren auch nur um die 9€, aber wie gesagt keine ahnung mehr wie sich der zusammen gesetzt hat!
Nun ja, in der Rechnung liest sich das nun anders, da berechnet O2 eine Routereinrichtung und auch Versandkosten.. das ist schon sehr tricky formuliert .... an sich gibt es keine Routereinrichtung ...außer es wäre dann ein Techniker vorbeigekommen .und dann noch Versandgebühren für ein "Leihgerät" ... aber warte einfach ab ...und Füße stillhalten ...
Im Konfliktfall ...würde ich diese Positionen angreifen ...dann solle O2 mal vor Gericht darstellen ...was am Router eingerichtet wurde ....
Nein Techniker war nicht da =P
aber Versandkosten für leihgeräte ist jetzt nicht so unüblich - gibt's bei sky zb auch so ... naja wie werden ja sehen was kommt, nur vor Gericht muss es wegen so nem blöden Teil nun auch nicht kommen :-D
Naja... die Bestellübersicht läßt eigentlich wenig Interpretation zu: Du hast die Box nicht käuflich erworben, sondern nur zur Verfügung gestellt bekommen. Punkt. Genaugenommen hast Du das Ding zurückzugeben.
Andererseits: Was will o2 mit einer drei Jahre alten Fritz!Box? Könnten die höchstens in den Pool für sozial schwache Kunden tun, aber sowas gibt es m.W. nicht. Also: Die Sache ganz ruhig angehen. Wenn sie das Ding zurückhaben wollen, dann dürftest Du zur Herausgabe verpflichtet sein. Aber ich bin fast sicher, dass da nix mehr kommt...
Gruss,
Hendrik
Bei mir ist zum Beispiel nix mehr gekommen nach etlichen Schreiben. Sie wollten schlußendlich ein Schreiben zur Übernahme und Restwert schicken. Aber selbst das kam nicht.
Von 2011 bis 2013 hatte ich einen o2 DSL Anschluss mit einer FB7270.
Es gab nie eine Forderung die FB nach Vertragsende zurück zuschicken.
Kann mich auch nicht erinnern das in den Vertragsunterlagen etwas über die Rücksendung gestanden hätte.
Als ich im Frühjahr 2014 den Vertrag bei denen abschloss, hatten sich kurz vorher die Bedingungen geändert. Meines Erachtens gab es vorher kein AVM-Produkt in deren Portfolio. Daher gab es auch keine Rückgabebedingungen.