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Mir ist gerade beim durchsehen der aktuellen AGB folgende Klausel aufgefallen:
Interessant ist aber, dass die Frist schriftlich erfolgen muss! Ist das neu? Kann das mal jemand in älteren AGB bitte nachsehen? In den einzigen AGB von 1und1, die mir vorliegen steht das noch nicht so drin.
D.h. das auch ein Fax nicht ausreichend wäre! Es müsste dann imer ein handschriftlich unterschriebener Brief oder eine qualifizierte Mail sein.
Edit: Nun fällt mir gerade auf, der Kunde muss ja gar keine Nachfrist setzen, er kann ja gleich mit der Störungsmeldung eine Frist setzen. Was ich eigentlich immer empfehlen würde.
Edit2:
Weiter unten wird es leider etwas unsachlich, ich fasse daher mal zusammen:
Wer 1und1 eine Frist setzen will sollte dies in jedem Fall schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben tun.
Wer mündlich/fernmündlich, per Fax oder Mail eine Frist gesetzt hat, sollte dies schriftlich wiederholen.
Wer eine Frist kürzer als 14 Tage setzt sollte sich beraten lassen, ob diese wirksam ist.
Wer z.B. per Fax eine Frist gesetzt hat und nun den Vertrag außerordentlich kündigen möchte, sollte sich ebenfalls beraten lassen, inwieweit eine Fristsetzung per Fax i.S. dieser AGB wirksam ist.
Gut, die Nachfristbestimmung zwei Wochen dürfte IMO unwirksam sein, die Frist muss angemessen sein, mehr nicht, zwei Wochen halte ich heutzutage bei einer Störung des Internatanschlusses nicht mehr für angemessen. Zumal, wenn die Frist schon nach mehreren Störungsemeldungen gesetzt wird.2.9
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Interessant ist aber, dass die Frist schriftlich erfolgen muss! Ist das neu? Kann das mal jemand in älteren AGB bitte nachsehen? In den einzigen AGB von 1und1, die mir vorliegen steht das noch nicht so drin.
D.h. das auch ein Fax nicht ausreichend wäre! Es müsste dann imer ein handschriftlich unterschriebener Brief oder eine qualifizierte Mail sein.
Edit: Nun fällt mir gerade auf, der Kunde muss ja gar keine Nachfrist setzen, er kann ja gleich mit der Störungsmeldung eine Frist setzen. Was ich eigentlich immer empfehlen würde.
Edit2:
Weiter unten wird es leider etwas unsachlich, ich fasse daher mal zusammen:
Wer 1und1 eine Frist setzen will sollte dies in jedem Fall schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben tun.
Wer mündlich/fernmündlich, per Fax oder Mail eine Frist gesetzt hat, sollte dies schriftlich wiederholen.
Wer eine Frist kürzer als 14 Tage setzt sollte sich beraten lassen, ob diese wirksam ist.
Wer z.B. per Fax eine Frist gesetzt hat und nun den Vertrag außerordentlich kündigen möchte, sollte sich ebenfalls beraten lassen, inwieweit eine Fristsetzung per Fax i.S. dieser AGB wirksam ist.
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